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Mubarek

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Alle Inhalte von Mubarek

  1. In Deutschland ist ganz offensichtlich alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Gut, ich kann meine Scheine in Kassel hochhalten und habe so gesehen auch keine Probleme mir das anschauen zu dürfen, was ich möchte. Und meine Frau hat auch keine, weil sie Ausländerin ist. Das Problem habe ich aber nachher, nämlich dann wenn ich ihr zu erklären versuche, warum wir dürfen und andere nicht und warum und wieso die Zuständigen eines demokratischen Landes nur derart bescheuert sein können ...
  2. In Antwort auf: Ich denke schon, dass das geht, denn das Bedürfnis ist an der Person festgemacht und nicht an der Waffe. Nur eine Person kann ein waffenrechtliches Bedürfnis geltend machen, nicht jedoch eine Waffe selbst. Und es ist ja auch nicht einzusehen, warum sich der Sammler und Sportschütze A vom Sammler B eine Sammlerwaffe zum Sportschießen ausleihen dürfte, der selbe Sammler A aber mit der seiner eigenen gleichen Sammlerwaffe nicht den Schießstand aufsuchen dürfte. bye knight Denken ist nicht verboten und oft dem Wollen förderlich Hin und wieder lohnt jedoch auch ein Blick ins Waffenrecht und vor allem in die Verwaltungsverordnung. Da braucht's dann weder grosses Nachdenken noch lange Diskussionen; da steht was man darf und was nicht. Ob's einen freut ist eine andere Sache
  3. [Zitat ... auch denke ich, daß es möglich sein sollte, die sammlerwaffe zum sportschießen zu verwenden. ... und wenn der sportschütze klausp sich vom sammler klausp zum selben zweck ne waffe "leiht", dann soll das nicht gehn? Da irrst Du in der Tat. Geht schon, ist aber verboten Generelle Faustregel: Alles was in der grünen und gelben Karte steht, ist zum Gebrauch bestimmt. Was in der roten steht, ist nur zum Anschauen. Sonst hättest Du nämlich statt der roten die gelbe oder grüne Karte.
  4. @klausp: Nach § 35 kannst Du Deine Waffen kreuz und quer durch die Republik verbringen, wenn es dafür einen nach dem WffG gerechtfertigten Grund gibt. Und der kann sogar daraus bestehen, daß Du die Püster mal der Oma zeigen möchtest. Dein Sachbearbeiter hat ganz offensichtlich "Verbringen" und "Transportieren" verwechselt (und/oder hat keine Ahnung). Denn was in Deinem Schein steht, ist die Formulierung aus der Verwaltungsordung für den Transport nach und durch Deutschland aus Drittländern. Gib mir über "Private Nachrichten" Deine eMailadresse, ich sende Dir dann den vollständigen und aktuellen Text aus der Neuordnung zu. Bei einem offensichtlichen Verwaltungsfehler kannst Du den Eintrag dann rückgängig machen.
  5. In Antwort auf: ... Der Transport der Waffe zum Schießstand darf ja nur noch zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck erfolgen ... Da sehe ich nun überhaupt kein Problem: 1. Verbringen der Waffe(n) zum Stand zwecks ballistischer Proben. 2. Verbringen der Waffe zum Büchsenmacher. 3. Verbringen der Waffe zum gedanklichen Austausch. 4. Verbringen der Waffe zu Vergleichszwecken. 5. Verbringen der Waffe zur Veräusserung.
  6. In Antwort auf: Mal eine einfache Frage: Hat schonmal jemand von Euch Ärger bekommen, weil er mit seinen Sammlerwaffen auf einem Schießstand geschossen hat? Oder kennt jemand jemanden, der Ärger bekommen hat? Ich meine jetzt nicht nur vom "Hören-Sagen" !! In meinem jetzigen und vorherigen Verein ist's noch nie passiert und ich kenne auch niemanden, dem es persönlich passiert ist. Alles was ich bis heute gehört habe, waren Geschichten von einem der einen kennt der wiederum einen kennt ...
  7. Ich denke, das Problem besteht darin, dass manche Leute eine bestimmte Waffe nicht auf die Grüne oder Gelbe erhalten, wohl aber auf die Rote. Und die Zweckbestimmung der eingetragenen Waffe sieht der Gesetzgeber ziemlich eng Allerding habe ich bis heute in meinem Umfeld noch keine Kontrolle auf dem Stand miterlebt, bei der eine Waffe aus dem Sammlerschein beanstandet wurde. - Ich kenne das nur vom Hörensagen. Gott sei Dank
  8. In Antwort auf: Nach der neuen Gesetzeslage ist doch auch eine Technisch/Wissenschaftliche Sammlung zulässig, nicht nur Kulturhistorich bedeutsame. Und zur Technik gehört auch das Schießen!!!!!!! Mit dieser Begründung sollte Dein Kumpel mal auf dem Amt versuchen einen MES, zumindest für die in seiner Sammlung vorhandennen Kaliber zu bekommen. Aber wie sieht es denn eigentlich mit dem Schießen von Waffen ohne hier in D-Land anerkannten Beschuß aus?????? Da könnt schon der nächste Fallstrick lauern!!!!! MfG AWO425 Irrtum, zur Technik gehört nach behördlicher Ansicht eben nicht das Schiessen. Aber ich denke, da gibt es von Behörde zu Behörde unterschiedliche Auffassungen. Grundsätzlich sagt aber das neue Waffengesetz, das mit Sammlerwaffen nicht geschossen wird, sondern nur mit zu diesem Zweck beantragten und genehmigten Waffen. Ich schiesse nie mit meinen Sammlerwaffen, nur ab und zu muss ich mal die ballistischen Eigenschaften feststellen
  9. Warum soll ich mich wegen so einem Firlefanz mit meiner Behörde anlegen? Mit der bin ich seit nunmehr rund 30 Jahren (fast) immer bestens klargekommen. Ich habe denen zum Jahresbeginn (unaufgefordert) die Rechnungskopien meiner A- und B-Schränke mit einem kurzen Begleitbrief geschickt und das war es dann auch für die nächsten 30 Jahre.
  10. Kassel ist nicht gerade das Zentrum der Republik. Aber versuch es doch mal bei Firmen der Wehrtechnikbranche wie Rheinmetall. Rheinmetall hat diverse Jobs in Celle anzubieten, dort ist deren Schiess- und Versuchsgelaende. Dynamit Nobel in Troisdorf mit all den Tochter- und Partnerunternehmen koennte auch von Interesse fuer Dich sein. Schau Dir einfach mal deren Seiten im Internet an. Und dann gibt es auch noch den wehrtechnischen Kalender und das Jahreshandbuch der Bundeswehr, wo fast alle wehrtechnischen Anbieter mit voller Anschrift und Telefon zu finden sind.
  11. In Antwort auf: Ich bekomme heute folgendes Schreiben: Durchführung des Waffengesetzes ( WaffG ) Ihre Meldung von Munition nach § 58 Abs 1 WaffRNeuRegG Sehr geehrter Herr... neben der Angabe, das Sie Munition besitzen sind folgende Angaben zwingend gem. § 58 Abs. 1 erforderlich: Art und Anzahl der Munition Die Anzahl ergibt sich aus der Ziffer 10 der Handlungsanweisung zum Waffengesetz. Ich darf Sie bitten, die erforderlichen Angaben nachzuholen MfG Was sagt ihr dazu? FWR und ÖRAG Werner Ist schon arg verwunderlich Aber schau mal bei den Munitionssammler nach, da war das ebenfalls kurz Thema und ich habe meine (positive = gewusst wie) Erfahrungen gepostet. http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1
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