In Antwort auf:
Nach der neuen Gesetzeslage ist doch auch eine Technisch/Wissenschaftliche Sammlung zulässig, nicht nur Kulturhistorich bedeutsame.
Und zur Technik gehört auch das Schießen!!!!!!!
Mit dieser Begründung sollte Dein Kumpel mal auf dem Amt versuchen einen MES, zumindest für die in seiner Sammlung vorhandennen Kaliber zu bekommen.
Aber wie sieht es denn eigentlich mit dem Schießen von Waffen ohne hier in D-Land anerkannten Beschuß aus??????
Da könnt schon der nächste Fallstrick lauern!!!!!
MfG
AWO425
Irrtum, zur Technik gehört nach behördlicher Ansicht eben nicht das Schiessen.
Aber ich denke, da gibt es von Behörde zu Behörde unterschiedliche Auffassungen.
Grundsätzlich sagt aber das neue Waffengesetz, das mit Sammlerwaffen nicht geschossen wird, sondern nur mit zu diesem Zweck beantragten und genehmigten Waffen.
Ich schiesse nie mit meinen Sammlerwaffen, nur ab und zu muss ich mal die ballistischen Eigenschaften feststellen