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Winzi

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  1. Auch wenn Du es immer wieder wiederholst (warum eigentlich?) wird das nicht richtiger. Das kannst Du auch im zugehörigen Thread hier nachlesen. Alle Kläger waren Betroffene (Jäger, Sportschützen, Sammler, Büchsenmacher, Sachverständige). Das Verfassungsgericht hat die Klage auch nicht mit dem Verweis abgelehnt, dass die Kläger nicht betroffen wären, sondern schlicht ohne Begründung.
  2. Aussage eines älteren Försers von gestern Abend: vor 20 - 30 Jahren lag mein Gewehr eigentlich immer im Auto. Geladen.
  3. Die Bundeswehr Diskussion darf hier https://forum.waffen-online.de/topic/450716-haltepunktfeststellung-bzw-korrektur-bei-der-bundeswehr/ weitergeführt werden. Dann können wir hier beim Thema US Army bleiben.
  4. Das Thema ist erstmal in der britischen Öffentlichkeit gesetzt und wird von überregionalen Medien gebracht. Schon das ist ein Fortschritt.
  5. Ich habe die OT Diskussion dahin https://forum.waffen-online.de/topic/450378-alkohol-und-drogen/ verschoben.
  6. Zu dem Urteil gab es hier schon mal einen Thread. Ich halte es - wie das Halbautomaten-Urteil des BVerwG - für ein Fehlurteil.
  7. Wenn der Router bebrandet ist, geht er eh nur zusammen mit einem O2 Vertrag. @tecnolli: wenn Du die Router auf Werkseinstellungen zurücksetzt, sollte nix mehr drauf sein.
  8. Hier http://www.psych.uni-halle.de/abteilungen/differentiell/mitmachen/ findet google die Studie auch. Im Ranking hinter WO aber das war's auch schon. Lustig auch die anderen Studien auf dieser Seite. Vielleicht komm ich am Wochenende mal dazu bei der ein oder anderen mitzumachen ...
  9. Du brauchst Dich nicht um ein Führungszeugnis kümmern, die Behörde fragt die entsprechenden Register ab. Und das kann dauern.
  10. Moderativer Hinweis: Eine kritische Diskussion ist erwünscht. Auf persönliche Angriffe bitte ich zu verzichten. Danke!
  11. Ach, bisher haben wir so nett diskutiert und jetzt werden "Probleme" angedroht. Find ich unschön. Eine Geheimhaltungsverpflichtung ist ja niemand eingegangen, der den Fragebogen ausgefüllt hat. Auf Seite 11 wird z.B. gefragt: Gibt man vorher an keinen kleinen Waffenschein zu haben, erhält man die Frage nicht, wobei die Frage auch ohne KWS mit "Ja" beantwortet werden könnte. 1. War bis 2003 kein KWS für das Führen der entsprechenden Waffen notwendig 2. Ist auch heute noch kein KWS in den eigenen Wohn- und Geschäftsräumen so wie dem eigenen umfriedeten Grundstück erforderlich etc. pp. Mir würden da noch ein paar weitere Situationen einfallen.
  12. Das ist der Newsticker Thread. Bitte nur Infos posten. Diskutieren könnt Ihr in den anderen Threads zum Thema.
  13. Wenn es notwendig ist können wir ein Konto einrichten. Aber bis wir das tun und zu Spenden aufrufen muss die Planung schon konkreter werden.
  14. Wobei der Ton vor dem Kehlschnitt gewesen sein müsste. Weil danach tut das mit dem tönen nicht mehr so. Damals war wohl eher Abnicken state of the art, dabei tönt's aber auch nur bei diletantischem gestocher....
  15. Winzi

    Risiken in Deutschland

    Das wird aufgrund der geringen Menge und dem Fehlen anderer radioaktiver Stoffe vermutet https://www.welt.de/vermischtes/article162280594/Radioaktivitaet-ueber-Europa-woher-kommt-das-Jod-131.html
  16. Die Kontrollen an sich sind so unnötig wie ein Kropf. Umso schlimmer, dass dafür auch noch Gebühren erhoben werden.
  17. Winzi

    Kein Generalverdacht

    Ich hab den Thread mal ins passende Unterforum verschoben.
  18. Nett an der Geschichte ist ja auch: Antragsteller beantragt eine waffenrechtliche Erlaubnis - Amt: nö is nich - Antragsteller: Warum? - Amt: Wir könnten es Dir sagen, aber dann müssten wir Dich erschießen Und schon weiß der Antragsteller, das ihn der Verfassungsschutz auf der Liste hat. Und was sagt der Verfassungsschutz dem Amt, wenn er nicht will, dass der Antragsteller merkt, dass er auf der Liste steht?
  19. Mir ist es egal ob einer auf Polizisten schießt, weil er meint Reichsbürger zu sein oder ob er auf Polizisten schießt weil er meint eine Startbahn West dürfe nicht gebaut werden. In beiden Fällen sollte der Täter für lange Zeit hinter Gitter landen. Die Motivation ist absolut zweitrangig.
  20. Du meinst also: Wären Jürgen Trittin und Renate Künast Reichsbürger, dann wäre Reichsbürger sein OK. Alles klar. Verstanden.
  21. Deine haarspalterischen Relativierungen sind wirklich zunehmend unerträglich. Worin liegt den der qualitative Unterschied? Ihre Begründung mag differieren, das Auftreten und die Auswirkungen tun es nicht. Beide erkennen den Staat nicht an, beide üben sich in Gewalt gegen die Polizei etc.
  22. Nö, hieß bei denen "Wendenpass": https://de.wikipedia.org/wiki/Republik_Freies_Wendland#/media/File:Wendlandpass2.jpg
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