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Fyodor

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  1. Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.
  2. In den Kofferraum können sie damit aber nicht sehen.
  3. Wenn Du noch eine AimCam brauchst um die Videos aus Sicht des Schützen drehen zu können... bei mir liegt noch eine rum.
  4. Ein sinnvolles Waffenrecht, das der Sicherheit und Ordnungsliebe der Deutschen Genüge tut, wäre mit wenig Arbeitsaufwand und auf wenigen Seiten Text realisierbar. Elektronische Waffenbesitzerkarte, Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung wie bisher, Aufbewahrung unter Verschluss, fertig. Wer warum welche Waffe kauft ist egal. Die Reihenfolge in der man sie kauft auch. Der Bestand an Waffen wird digital auf der Karte gespeichert, mehr nicht. Keine Begründungen für jede einzelne. Bist Du zuverlässig, bist Du zuverlässig. Aber das wäre natürlich viel zu einfach, und dann kommt noch das typisch deutsche "Aber da könnte ja jeder einfach so, und überhaupt, und wer denkt denn endlich am die Kinder?"
  5. Und vor allem: reinigen nicht vergessen! SSW sind Dreckschleudern, aber wenig drecktolerant.
  6. Nicht alles bei dem man voraussichtlich nicht erwischt wird, ist legal. Du kannst auch ein in Luxemburg legales Maschinengewehr mit nach Deutschland bringen, und niemand wird es merken. Gibt ja keine Grenzkontrollen. Verboten ist es trotzdem. Und bei sogenannten Schutzwaffen sehen es die selbsternannten "Souveräne" nicht so gerne, wenn der Pöbel darüber verfügt.
  7. WENN die Waffe überhaupt legal in Deutschland war. Was bei einer großen Zahl der bei Verbrechen eingesetzten scharfen Waffen nicht der Fall ist. Diese Aufgabe hätte aber auch eine recht kompakte Datenbank erfüllen können. Dass nun aber jede Waffe sechs mal drin steht, mit Seriennummer und fünf Einzelteilen die als solche gar nicht identifizierbar sind, ist kompletter und nutzloser Bullshit. Dass Magazine darin aufgeführt werden ist Bullshit. Und ich habe schon selbst miterlebt dass es großen Datensalat gibt, wenn ein auf einer WBK eingetragenes Wechselsystem ganz legal an einen Schützen verkauft wird der es erlaubnisfrei besitzen darf. Im NWR steht es drin, aber ohne Besitzer, oder beim alten Besitzer, oder beim neuen Besitzer auf einer Nullten Zeile in einer WBK... spätestens beim nächsten Weiterverkauf wird aus Datensalat wieder Bullshit. Es ist auch Bullshit, dass die Händler das System zwar befüllen müssen, aber ihre Eingaben nicht mehr kontrollieren können, und ihren eigenen Bestand nicht abfragen können. Das System ist Bullshit, von vorne bis hinten. Es ist als Bullshit geplant worden. Und jeder der irgendwann mal einen Grundschulabschluss gemacht hat, weiß das. Da liegt halt das Problem, unsere bildungsfernen Koniphären höchster Weihe kommen da geistig nicht mit, und auf Experten wird nicht gehört. Oder aber es ist Absicht. Aber es heißt ja immer: wenn Dummheit als Erklärung ausreicht, ist es keine Bösartigkeit.
  8. Ich kann mal schauen ob die Anleitung bei meiner auf Deutsch oder Englisch ist. Weiß ich gerade gar nicht, musste da noch nie rein schauen.
  9. Weil die Tür nicht magisch öffnet sobald die dritte Zahl richtig eingegeben wurde, sondern man erst noch ein Stück zurück drehen muss. Da erst hakt der Riegel ein und wird zurück gezogen. Gut sichtbar im Video von @Capt. Trunk. Müsste alles von vorne begonnen werden, wurde der Roboter nicht hin und her zappeln, sondern wie wild rotieren. Zehn Umdrehungen pro Versuch (4-3-2 und öffnen). Das tut er aber nicht. Er stellt die letzte Scheibe 1,5 oder 2,5 Zahlen weiter, und prüft dann ob der Riegel einhakt.
  10. Nein, brauchst Du nicht. Du kannst die letzte Scheibe schrittweise weiter drehen, ohne die ersten zwei oder drei Scheiben zu verstellen. https://youtu.be/nDgC8JOQhiM
  11. Um die Frustration beim Benutzer klein zu halten, sind die Gates deutlich größer als der Strich auf der Zahlenscheibe. Bei einem Schloss mit 100er-Teilung umfasst die Toleranz oft drei Zahlen. Die Roboter machen sich das zu nutze, indem sie nicht jede Zahl prüfen, sondern nur jede 2,5te. Und plötzlich werden aus 100 Ziffern nur noch ca. 40 unterscheidbare Positionen.
  12. Wenn Du Werbung machen möchtest, wende Dich bitte an @Winzi. Der kann Dir einen Werbevertrag anbieten. Ohne ist gewerbliche Werbung hier nicht zugelassen.
  13. Ich hatte mal einen Kollegen, der hatte in der Preisklasse (oder darüber) mehrere. Ist wie beim Schießen. Der eine ist mit einer Billigplempe für ein paar Hunderter zufrieden der andere will Weltmeister werden, und legt fünfstellige Beträge auf den Tisch. Der dritte gibt für eine verschnitzte Doppelbüchse den Wert eines kleinen Hauses aus. Mein Kollege ist täglich ca. 100 km gefahren. Da ist es nachvollziehbar, dass er dafür auch Geld ausgibt, und was Gutes zu haben.
  14. Mein Händler kann aus dem Frankonia-Katalog alles bestellen. Mit etwas Rabatt. Irgendwann. Vielleicht. Das sind gute Händler die sich auskennen, und einen fähigen Büchsenmacher haben sie auch. Aber Waffen sind keine Sportschuhe, von denen sich der Händler einfach von jedem Modell ein Dutzend hin stellt.
  15. Er bekommt das Verbot mitgeteilt. Er. Und sonst niemand. Gefordert wurde oben aber nach einem Nachweise dass eben KEIN Verbot vorliegt. Und das wird so schnell kein Amt ausstellen. Zumal man das alte paar Monate neu bräuchte. Kann sich ja geändert haben.
  16. Vermutlich nicht. Ist nicht vorgesehen.
  17. Diese Bescheinigung könnte nur das Amt ausstellen, und das tut es nicht.
  18. Niemand hindert Dich daran, hier zu lernen.
  19. ... das Waffengesetz. Egal ob tatsächliche Gewalt oder nicht, sie sind ganz einfach nicht betroffen. Wer eine Waffe führt, übt laut Waffengesetz ganz bestimmt die tatsächliche Gewalt aus.
  20. Der Händler hat sogar einen Zeitraum bestätigt in dem die Rückerstattung erfolgt.
  21. Blödsinn. Die Zuverlässigkeit wird bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft. Gäste im Verein sind grundsätzlich nicht überprüft, dürfen aber trotzdem schießen.
  22. Ich habe das mal korrigiert...
  23. Da hat Alfred Recht. Da Du das Vorgehen aber mit dem Händler vorher abgesprochen hattest, sehr ich für ihn da wenig Chancen. Du als Kunde musst davon ausgehen können dass derjenige der solche Zusagen macht, dies auch kann.
  24. Bei schwerem Wasser kann man den Unterschied messen. Natürlich nicht in der Ampulle...
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