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Was Grundkontingent ist, ist klar geregelt. VRF stehen da nicht dabei. Alles was nicht gelb und nicht Grundkontingent ist, ist Überkontingent. Das finde ich jetzt in sich schon schlüssig.
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Noch gar nichts, die Kontrolle und daher auch diese Aussage war erst gestern.
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Trotzdem sehe ich da ein Problem. Trainingsnachweise pro Waffe ist ja mehr als zum Erwerb damals nötig war.
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Das war alles korrekt. Andererseits habe ich schon länger nichts mehr erworben.
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Heute hatte ich die Leute vom Amt (BW) da, um meine Aufbewahrung zu kontrollieren. Wie erwartet gab es keine Beanstandungen. Allerdings hat man mir nebenbei mitgeteilt dass bald Nachweispflicht "aktiv" wird für Überkontingentwaffen. Es wurde explizit darauf hingewiesen dass es nicht ausreicht damit Wettkämpfe zu schießen, es müssen auch die Trainingsnachweise erbracht werden. Für jede einzelne Waffe im ÜK. Ich dachte dieser Quatsch wäre schon erledigt? Jetzt kommt die Behörde wieder damit. Hat da jemand Erfahrung?
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Mein rostiges, stumpfes Bajonett das ich nur so zum Spaß passend zu meinem alten Schweizer Langgewehr habe liegt auch im Tresor. Der Geist im Stahl ist stark, und nur so kann verhindert werden dass er jemanden bequatscht. Küchenmesser sind genauso lang aber viel schärfer, die haben aber so einen Geist nicht. -
Wer gleich als erstes seinen Verein verklagt mag Recht haben und bekommen, Freude und Freunde in diesem Verein aber dann wohl eher nicht mehr.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Damit andere nicht den gleichen Fehler machen. Nur wenig später hatte ich ein kleines Kabelschloss mit Zahlencode, das benutze ich noch heute. Damals war das Beine erste Waffe und alles irgendwie noch neu. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Kabelbinder habe ich früher an meinem Glock-Koffer genutzt der nicht abschließbar ist, und dessen Griff zu dick war für mein kleines Schloss. Nachdem ich mir beim öffnen des Kabelbinders mit einem Taschenmesser den Daumen halb amputiert habe (der ein oder andere mag auch noch dran erinnern, war auf einem WO-Treffen), habe ich ein Kabelschloß für diesen Koffer gekauft und nie wieder Kabelbinder dafür benutzt. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich schließe immer einen der Schnapper ab. Ich habe keine Lust auf Diskussion, es kostet fast keine Zeit, und der Koffer kann nicht aus Versehen auf gehen. Mit dem Munitionskoffer ist mir das schon passiert, dass die Schnapper beim herausziehen aus dem Kofferraum irgendwo hängen geblieben und aufgegangen sind ohne dass ich das bemerkt hatte. War blöd den ganzen Kleinkram wieder zusammenzusuchen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Da es gerade angesprochen wurde: Drei Handgriffe... Ein Langwaffenkoffer hat oftmals vier Schnapper. Es benötigt also sechs Handgriffe (4x Schnapper, 1x Deckel, 1x reingreifen) bis die Langwaffe in der Hand ist, im Anschlag ist sie da immernoch nicht. Würde da jemand freiwillig auf die Idee kommen dass nicht mindestens einer der Schnapper abgeschlossen sein muss? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
In dieser Form nicht. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Genau. Aber es gab wohl Diskussionsteilnehmer die meinten die Anlage seien die eigenen Geschäftsräume des Vorstandes. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Die Frage war ja explizit nach Waffentragen AUSSERHALB des sportlichen Bedürfnisses. -
Ruger 10/22 Magazine 10 Schuss
Fyodor antwortete auf stephan-k's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Wärst Du mit 150,-€ komplett einverstanden? -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Nein. Aber mit ungeladener Pistole im Holster war die Frage ja schon beantwortet. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Das Problem existiert nur wenn einer Polizist spielen will mit der geladenen Waffe am Gürtel, ohne dass er gerade aktiv am Schießsport teilnimmt. Innerhalb der umzäunten Anlage ist die ungeladene Waffe im Holster kein Problem, sofern die Standregeln das erlauben. Das würde ja schon ausführlich geschrieben. Die geladene Waffe im Vereinsheim ist etwas anderes, da der Umgang mit Waffen auf Schießstätten immernoch vom Bedürfnis gedeckt sein muss. Und Sicherheitsdienst spielen ist für einen Sportschützen eben das gerade nicht. Genau deshalb gab es 2003 ja die Änderung auf eigene Wohnung und Geschäftsräume und den vom Bedürfnis umfassten Zweck. Vorher durfte ein Sportschütze in jeder Wohnung und in jedem Geschäft Sicherheitsdienst spielen, wenn der Eigentümer damit einverstanden war. Und weil genau das auch gemacht wurde, hat man das anders geregelt. Wir wissen ja dass die Politik nicht möchte, dass der Bürger seine Sicherheit selbst herstellt. -
[V] GSG 110-Schuß-Magazin für Ruger 10/22
Fyodor antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Verkauft -
Dieses 110-schüssige Trommelmagazin von GSG für die Ruger 10/22 wurde von mir aus Neugier erworben, dann aber nach einem einzigen Schießstandbesuch nicht mehr benutzt. Es funktioniert so einigermaßen, ist aber knifflig korrekt zu laden. Da der Platz bei uns sehr knapp ist, trenne ich mich nun davon. Der Neupreis ist aktuell um die 80€, ich würde mit Versand noch 60,-€ haben wollen.
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[V] CED7000 Timer mit TimeKeeper und RF-Modul
Fyodor erstellte Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Dieser Timer liegt seit einigen Jahren als Ersatzgerät herum, kam aber schon ewig nicht mehr zum Einsatz. Vielleicht hat jemand mehr Bedarf. Für das ganze Paket hätte ich gerne noch 110,-€ inklusive Porto. Dabei sind: Der Timer CED 7000 selbst, Standardausführung (nicht Police, nicht Airsoft) Silikonhülle blau Gürtelclip Kurzer und langer Lanyard USB-Ladegerät mit entsprechendem Kabel Ein RF-Modul zum nachträglichen Einbau Ein TimeKeeper, das über das RF-Modul mit der letzten Zeit versorgt wird, und dem Schreiber in die Hand gedrückt werden kann Wichtige Hinweise: Das RF-Modul muss noch eingebaut werden, und erhöht den Stromverbrauch etwas. Der Einbau ist einfach, hatte ich schon mal gemacht, es dann aber wieder ausgebaut. Der TimeKeeper ist ein älteres und recht seltenes Zubehör, aber ganz praktisch. Dieser hat leider einen Wackelkontakt, so dass er sie paar Sekunden aus geht. Dadurch geht dann auch die Funkverbindung und die letzte Zeit verloren. Jemand mit Kenntnissen in Elektrotechnik kann das vermutlich recht einfach nachlöten, ich habe keine Kenntnisse und kann es nicht. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Ja, das war für mich auch eine Umstellung. Allerdings andersrum. Schießsportlich "aufgewachsen" bin ich in einem DSB-Verein, der aber eine sehr gute Balance aus Tradition, Schießen als Sport, Schießen als Freizeitaktivität und Spaß an der Freude gefunden hat. Dort wurde Sicherheit praktiziert, keine Rituale. Durch beruflich bedingte Umzüge war ich dann ein paar Jahre nur sporadisch aktiv, und bin dann erst deutlich später wieder aktiv geworden, dann aber bei Western. Durch meine Nähe zu Philippsburg war es dann völlig normal, mit zwei Revolver im Gurt zum Essen zu gehen. Später habe ich dann auch wieder Standarddisziplinen geschossen, und da war es für mich eine externe Umstellung dass jeder Handgriff eines Kommandos bedarf, und manches Standpersonal die Regelungen mehr rituell als der Sicherheit dienlich sieht. Mittlerweile bewege ich mich in beiden Welten sicher und gerne. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Aber eben immer ungeladen. Ob Western oder IPSC macht dabei keinen Unterschied. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Fyodor antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Ist der Verein Dein eigenes Geschäft? Ist das Gelände ein Raum? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ich meine mich an eine Diskussion hier zu einem Fall zu erinnern, in dem das Gericht den Waffenbesitzer verurteilt hat, und auch das Verbotsirrtum nicht anerkannte, weil er zwar seine Meinung stützende Auslegungen vorlegen konnte, es aber eben auch gegensätzliche gab, und er deshalb wissen musste dass immer der strengere Rahmen gewählt werden muss. -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Fyodor antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Das ist und bleibt Wunschdenken. Aber erkläre das gerne einem Richter, falls es ein Aufbewahrungskontrolleur mal anders sieht.