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Fyodor

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  1. Genauso wie bei den Magazinen auch. Der Umgang damit bleibt verboten, lediglich die behördliche Sondergenehmigung dazu ist für den einen aktuellen Besitzer nicht nötig. Die juristischen Erklärungen von @ASEmögen vielen nicht gefallen, will sie üblicherweise sehr streng ausgelegt sind. Aber er hat bisher sehr oft Recht gehabt damit, weil es die Behörden und Gerichte meistens genauso auslegen.
  2. Die ÜBERSCHRIFT im Gesetz selbst lautet "verbotene Waffen". Das Gesetz selbst bezeichnet sie also als solche. Und natürlich ordnet das Gesetz dann ein Umgangsverbot an. Was denn sonst? Eine verbotene Waffe ist eine Waffe mit der der Umgang verboten ist. Wie soll sie denn sonst verboten sein?
  3. Das Magazin ist und bleibt verbotener Gegenstand. Das wird in der Anzeigeregelung auch nicht negiert. Es handelt sich weiterhin um ein verbotenes Magazin. Lediglich wird das Besitz- und Umgangsverbot dem Altbesitzer gegenüber nicht wirksam. Die Eigenschaft als verbotener Gegenstand wird nicht angetastet. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
  4. Das stimmt leider. Früher konnte ich (nach kurzem Anruf) direkt zum SB ins Büro, alles erledigen, und direkt im Büro mit Karte zahlen. Heute gibt es noch nicht mal mehr Termine, gar keinen Kundenkontakt mehr. Begründung: der SB ist in ein anderes Stockwerk gezogen, dort fährt der Aufzug nicht hin. Ist also nicht behindertengerecht. Und im Namen der Gleichbehandlung darf halt jetzt gar niemand mehr hin.
  5. Und warum? Dadurch kommt es nicht sicherer an, nur teurer. Meine Behörde schickt ihr Unterlagen mit einem regionalen Billiganbieter, wo sie auch mal 10 Tage unterwegs sein können. Ja, auch wenn ich dabei eine Frist einzuhalten habe. Warum sollte ich dann extra teures Porto bezahlen?
  6. Er hat Recht. Angebote die lange stehen bleiben sind nicht geeignet einen richtigen Preis zu ermitteln. Und manche der angebotenen Waffen existieren gar nicht, sondern sind nur Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes.
  7. eGun ist Marktführer, richtig. Deshalb geht es dort am schnellsten und zum höchsten Preis weg. Aber seriös... Immerhin hat man nur fünfzehn Jahre nach allen anderen das Passwort bei Übertragung verschlüsselt. Die Sicherheitstechnik ist damit immerhin auf dem Stand von 2001 angekommen. Das Design ist genauso modern. Und die Kontaktfreudigkeit geht gegen Null. Eine echte Alternative gibt es nicht wirklich.
  8. Da Schießsport nicht ganz billig ist, dürften die meisten Sportschützen im Berufsleben stehen. Die Behörde steht unangekündigt während der Dienstzeit vor der Tür. Dass sie da jemanden tatsächlich antreffen dürfte generell recht selten sein. Aber selbst wenn ich da wäre, da wir als Waffenbesitzer ja generell vorsichtig sein müssen, lasse ich natürlich niemanden der plötzlich vor der Tür steht einfach so an meine Waffen. Die schicke ich erst wieder weg, und frage erst auf dem Amt nach ob das auch wirklich die richtigen Personen sind. Beim letzten Mal wurde diese Begründung auch akzeptiert.
  9. Nicht bei Erbschaftsauflösungen.
  10. Das ist tatsächlich Teil des Problems. Durch die drakonischen Strafen selbst bei kleinsten Vergehen, und die drohende Regelunzuverlässigkeit bei psychischen Problemen wird begünstigt dass Fehler eben nicht angezeigt sondern vertuscht, und bei seelischen Problemen keine Hilfe in Anspruch genommen wird. Das Waffenrecht ist eigentlich ein Ordnungsrecht, und Behörden sind eigentlich Dienstleister um den Bürgern im Rahmen der Gesetze das beste zu ermöglichen. Waffenrecht und Waffenbehörden sind mittlerweile sehr weit weg davon, und agieren gegen den Bürger. Auch die Gebühren bei beanstandungslosen Aufbewahrungskontrollen sind ja ein Teil davon. Die wurde mir gerade angekündigt. Voraussichtlich 150-200€.
  11. Laut Gesetz lagern Wiederlader keine Treibladungsmittel, sondern bewahren sie auf. Juristisch ist das ein Unterschied. Zu behaupten man lagere nicht ist also die Wahrheit.
  12. Seit wann kümmern sich Straftäter um die Folgen für die Opfer?
  13. In den Auswirkungen ja. Beim Begehen der Tat eher nicht.
  14. Und buche auch gleich ein Werbebanner.
  15. Das ist eine schöne, aber naive Sichtweise. Waffenbesitzer sind ein Querschnitt durch die Bevölkerung. Und manchmal sind ja auch Gäste da. Mir selbst wurde bereits zweimal (!) mein UpLula geklaut. Auf dem Stand, während ich meine Stage schieße. Es waren nur Leute da die ich kenne und als Freunde bezeichne. Trotzdem muss es davon jemand gewesen sein.
  16. Wo sie dann tatsächlich weniger sicher sind als im verschlossenen Kofferraum, solange ich vorne meine Runde schieße.
  17. Je nach Situation nicht. Zwei Beispiele aus der Realität: Wettkampf mit mehreren Starts an einem Tag. Jedesmal fünf Koffer aus und ein laden statt nur den einen den man jetzt braucht? Nach Wettkampf oder Training noch Abendessen mit den Freunden im Restaurant im Schützenhaus, wo aber keine Waffen am Tisch stehen sollen?
  18. Das ist aber leider kein Alleinstellungsmerkmal der Nürnberger.
  19. Das ist nicht unbedingt so. Nur der eigene Waffenbesitz muss u.U. (vorübergehend) aufgegeben werden. Ich kenne jemanden der für fünf Jahre seine Zuverlässigkeit verloren hatte, aber in der Zeit sehr erfolgreich weiter geschossen hat. Er musste seine Waffen halt solange bei einem Freund unterbringen (zum Glück hat das mit Bedürfnis etc. geklappt), und sich jedesmal mitbringen lassen. Sehr unpraktisch, funktionierte aber.
  20. Ignoriere ihn. Er poltert nur, weil er lustig findet wenn man auch drüber aufregt. Ein Troll eben.
  21. Doch, denn damit muss sogar noch das Pulver nach Art und Menge aufgeschlüsselt werden. Das geht die Versicherung nichts an, und ändert sich ja auch ständig.
  22. Erstens wird nicht gelagert, sondern aufbewahrt. Und zweitens ist das völlig unerheblich, solange die Grenzen für privaten Gebrauch eingehalten werden. Deshalb darf ja mehr NC aufbewahrt werden als SP.
  23. Das ist ja hanebüchener Unsinn. Auch ein Mietshaus ist versichert. Der Vermieter hat gar nicht das Recht zu erfahren ob ich dort wiederlade, und kann daher das der Versicherung gar nicht melden. Dann ist es plötzlich kein Problem mehr?
  24. Fyodor

    .50 BMG Kauf

    Neidisch bin ich nicht. Dass er auf die Problematik hinweisen wird ist grundsätzlich nicht verkehrt, allerdings reicht einmal. Allerdings hätte ich die Frage ob es in ist eine Gebrauchtwaffe über Neupreis zu kaufen gar nicht erst gestellt.
  25. Also das pro Waffe ist mir neu, und im Dokument auch gar nicht sichtbar umsetzbar.
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