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Mir kommt die Geschichte auch spanisch vor... aber mit Samthandschuhen werden nur diejenigen Täter, die dem Staat nichts getan haben. Bei Steuerhinterziehung und ähnlichem, da wird hart und unbarmherzig durchgegriffen.
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@HBM: Du hast angezweifelt daß es überhaupt Sportordnungen für VRF gibt. Das ist widerlegt worden. Flinten mit gezogenen Läufen sind meines Wissens im BDS zumindest überall ausgeschlossen. Da allerdings auch andere, nicht nur VRF.
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Bei uns scheint die Poststelle auf dem Amt mittlerweile das Problem zu sein... Vor 2 Jahren: Vorbei kommen, Antrag persönlich abgeben, kurzer Plausch, Drucker summt, fertige WBK und Rechnung mitnehmen. Zeitaufwand: keine 15 Minuten Vor einem Jahr: Vorbei kommen, Antrag am Empfang abgeben, wieder gehen, zwei Tage später Post mit WBK und Rechnung zu Hause aus dem Briefkasten fischen. Zeitaufwand: 1 Minute plus 2 Tage Wartezeit Oder Termin ausmachen, dann wie früher: Vorbei kommen, Antrag persönlich abgeben, kurzer Plausch, Drucker summt, fertige WBK und Rechnung mitnehmen. Zeitaufwand: keine 15 Minuten Heute: Vorbei kommen, Antrag am Empfang abgeben, wieder gehen. Telefonisch erfahren, daß der Antrag am Folgetag bearbeitet wurde. Vierzehn Tage später Post mit WBK und Rechnung zu Hause aus dem Briefkasten fischen. Zeitaufwand: 1 Minute plus 14 Tage Wartezeit
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Genau so funktioniert es ja auch nicht. Was bedeutet "allein"? Dein obiges wäre ein Selbstgespräch. Denn außer Dir wäre niemand da. Sobald zwei Personen anwesend sind, muß einer Aufsicht führen. Nur wenn Du allein bist darfst Du Dich selbst beaufsichtigen.
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Für BDS-Western (97-11) ist sogar eine Winchester 1897 Pumpflinte vorgeschrieben. Geschossen werden darf sie im BDS noch in allen Disziplinen, in denen Repetierflinten zugelassen sind. Ich hatte auf der Bezirksmeisterschaft Starts in: - Speed - Fallplatte - Mehrdistanz Im DSB wüßte ich jetzt auch keine passende Disziplin, aber im BDMP gibt es bestimmt auch was.
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Du Glücklicher. Neulingen gegenüber (die noch am ehesten Hilfe bräuchten) ist er nicht so zuvorkommend.
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Nicht drüber nachdenken... Das WaffG sagt, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen kommen auf die gelbe. Flinten mit gezogenen Läufen haben aber laut Rechtsprechung "glatte Läufe mit Sonderprofil", und müssen somit auf die grüne. Das WaffG sagt ja aber auch, daß Munition eine "Hülse mit Treibladung und Geschoß" ist. Papierpatronen für Vorderlader haben zwar eine Hülse, eine Treibladung und ein Geschoß, sind aber eine Sonderform von losem Pulver. Einfach nicht drüber nachdenken, sonst bekommt man Knoten im Gehirn.
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@alzi: Du hattest versprochen Dich raus zu halten. Oder hattest Du da beim lesen Deines Postings Verständnisschwierigkeiten? Muß man das echt immer wieder zitieren? Lies doch nochmal nach! Aber weil Du's bist, hier ausnahmsweise doch nochmal:
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Das ist alzi. Der ist am besten in der ignore-Liste aufgehoben. Ohne seine Beiträge ist das Forum viel freundlicher und hilfreicher.
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Na hoffentlich... dann kann es jetzt wieder sachlicher und freundlicher weitergehen. Die gelbe WBK bekommt nur, wer seit mindestens einem Jahr Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes ist (bzw. einem dort organisierten Verein). Sogenannte "freie" Sportschützen, die das schießen als Breitensport ohne Leistungsdruck ausüben wollen, aber eben nicht Mitglied in einem Verein sind, bekommen keine gelbe WBK. Da muß dann alles auf die grüne.
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Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
Fyodor antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
Die caliber habe ich nicht mehr im Abo, mal sehen ob ich die April-Ausgabe noch bekommen kann. Kannst Du das Ergebnis mal zusammenfassen? -
Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
Fyodor antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
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Stimmt. Aber nicht mit dem gewünschten Modell, sondern ganz allgemein. Wer also überregionale Wettkampfteilnahmen mit der Pistole vorweisen kann, hat trotzdem gute Karten für die Repetierflinte.
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Ich hatte genau das Problem als ich meinen 27er für Vorderladerschießen haben wollte. Ich hatte zwar ein entsprechendes Gewehr, aber ich kannte niemanden der mir Pulver zum Schießstand hätte mitbringen können. Ohne schießen kein Schein, ohne Schein kein schießen. Wenn Du der erste im Verein bist der mit etwas anfangen will, hast Du dann ein Problem.
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Aber: Mit welcher Waffe, wenn man noch keine kaufen durfte?
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Schwierigkeiten beim Beantragen von Erlaubnis nach §27 SprenG auf der Behörde
Fyodor antwortete auf miwob's Thema in Waffenrecht
Das hat meine Behörde auch versucht: Ich sollte für alle verfügbaren Vorderladerwaffen einen gültigen Beschuß nachweisen, und diese Waffen würden dann in den 27er eingetragen. Ich konnte das abwenden, mit der Begründung daß es vom Gesetz keinsfalls gedeckter, völliger Unsinn ist, den Erwerb und Verkauf von freien Waffen sowie deren beschußrechtlichen Status in einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis dokumentieren zu müssen. Nach einigem Hin und Her sah mein SB das dann auch ein, und die Auflage wurde nicht eingetragen. -
Im BDS LV7 (BaWü) läuft das mit einer Pumpe genau so wie mit jeder anderen Waffe auf grüne WBK.
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Dann kläre mich auf... jetzt interessiert es mich, aber ich kann kein Japanisch.
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Stimmt. Ich bezog mich auf Aussagen von Mitforisti die ich per Suchfunktion gefunden habe, und denen ich vertraut hätte daß sie wissen was sie schreiben. Mittlerweile habe ich aber weitere Informationen eingeholt und muß carcano bestätigen: So stimmt das nicht was ich geschrieben hatte. Was wohl stimmt: - Keine Kurzwaffen - Keine neuen Büchsenlinzenzen, auch verkaufen und vererben ist nicht - Schrotflinten und Luftgewehre gehen, wenn auch mit irrsinnigem bürokratischem Aufwand, ohne feste Zahlenbegrenzung - Luftpistolen bin ich derzeit nicht sicher was stimmt
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Schonmal das japanische Waffengesetz gelesen? EDIT: Scharfe Kurzwaffen: Njet Scharfe Langwaffen: Nur Altbesitz, kein Verkauf, kein Vererben, keine neuen Genehmigungen. Luftgewehre: Lizenzen begrenzt auf 500 im ganzen Land Luftpistolen: Lizenzen begrenzt auf 50 im ganzen Land Softair: wohl max. 2 Joule, kein Metallgehäuse
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Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
Fyodor antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
Doch ist es. Das WaffG gibt das nicht her, und niemand kann sich darauf verlassen, daß diese Handhabung nicht morgen beendet wird. Du hast einfach keinen Rechtsanspruch drauf. So können sie dem TE nach Jahren ohne weitere Begründung alle Waffen abnehmen, ohne daß es dazu einer Gesetzesänderung bedarf. Auf reines Kulanzverhalten darf man sich niemals verlassen. Und das dann auch noch für einen Zeitraum von Jahrzehnten (!) zu empfehlen, ist fahrlässig. -
Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
Fyodor antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
Falsch. In Bayern wird das derzeit freundlicherweise so gehandhabt. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, und auch Bayern kann seine Meinung jederzeit und ohne Begründung ändern. Ich würde mich NICHT darauf verlassen, daß Bayern für die nächsten 20 Jahre seine Meinung da nicht ändert. -
Patreon-Spenden für (Gun-)Channels auf Youtube ?
Fyodor antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Royal Nonesuch und FullMag fallen mir noch ein, aber eben auch aus US of A. -
Längere Jagdscheinpause - was passiert mit Waffenbesitz?
Fyodor antwortete auf mock's Thema in Waffenrecht
Das Eigentum wird dabei gar nicht angetastet. Nur der Besitz. Die machen das schon recht geschickt... -
Wenn jemand nicht seine Meinung vertritt, sondern eine erfundene Meinung, eben gerade um zu provozieren, dann kann man den getrost ignorieren. Der hat einfach nur seinen Spaß, wie Du Dich windest und nach Erklärungen suchst für etwas das man gar nicht erklären muß.