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Hallo Sindbad, Du hast jetzt den §14 nur auszugsweise zitiert und die Erläuterungen des Gesetzgebers dazu gar nicht. So einfach ist die Sache nicht: Was ist "regelmäßig" - darum geht es doch. Und da hat der VGH Hessen in 2. Instanz entschieden: Training mit JEDER Waffe 12/18. Was ist "erforderlich"? - hier sind die Gerichte der Meinung, erforderlich ist zuallererst mal das Dogma "so wenig Waffen wie möglich im Volk" Sodann kann der Verband ja einiges bescheinigen. Das verbietet den Behörden aber nicht, dass sie selber Nachforschungen anstellen, Plausibilitätsprüfungen durchführen mithilfe des NWR als mächtigen Tool, dem Abgleich von Schießbüchern mit Standbüchern usw. den Legalwaffenbesitzern den Garaus machen. Das geschieht ja jetzt schon. Und die Behörde sitzt IMMER am längeren Hebel. Den derzeitigen Absatz 4 (künftig Absatz 6) mit der "regelmäßigen" Wettkampfteilnahme hast Du auch weggelassen - auch da besteht viel Interpretationsspielraum zu unseren Ungunsten. Und dann ist da noch der ominöse Bezug mit bestimmten Artikel im Singular auf Seite 84 Wollte man das allgemein verstehen, so wie einige Beschwichtiger vom Dienst hier meinen, dann hätte der Satz gelautet: "In den ersten 10 Jahren nach Waffenerwerb ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßiges Schießtraining nachzuweisen." Wenn aber konkret von "der Waffe" die Rede ist und im selben Satz festgelegt wird, dass mit eben der Waffe das Bedürfnis durch regelm. Schießtraining nachzuweisen ist, dann ist für mich der Fall klar. Für den VGH Hessen war der Fall übrigens schon vorher klar. Die jüngsten Gerichtsentscheidungen (VG Darmstadt und VGH Hessen) zeigen doch: überall wo Interpretationsspielraum gelassen wird, sind wir am Ende die Dummen. Deshalb verstehe ich nicht, warum man sich seitens unserer Lobby nicht wenigstens um Klarstellungen/Definitionen bemüht. Die CSU wäre bei den Definitionen jetzt noch schützenfreundlicher, als wenn das dann mal ein grüner oder dunkelroter Minister klären lässt.
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
... und Du nimmst Dir regelmäßig das Recht heraus, zu entscheiden, wer sich was aus den Fingern saugt und wer nicht - ist das besser?- 222 Antworten
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Ja, das ist schön, aber nicht ausreichend. Die Petition von Frau Triebel wird auch in diesen Bereich an Unterstützern kommen - aber das interessiert noch nicht wirklich. In England haben sie auch in schöner Regelmäßigkeit verschärft. Am Ende waren es noch 42000 Kurzwaffenbesitzer, über die man dann das Totalverbot verhängt hat, egal ob olympische Sportwaffe in .22 oder Magnum Revolver im .50er Kaliber. Diese Zahl war einfach keine Größe mehr, die die Politik sonderlich gejuckt hätte... Und so schnell, wie manche Verbände mit GK (wegen 2015 und dem einsetzenden Gefühl der Unsicherheit?) gewachsen sind, so schnell werden sie wieder fallen, wenn dieser Bedürfniswahnsinn nicht ein bisschen eingedämmt wird. Wobei: Auch für Schiessleiter ergeben sich da viele neue Fallstricke und eine immense Bürokratie: Man muss ggf. die genaue Waffe, mit der jeweils trainiert wurde, aufnotieren (Leihwaffe gilt ja gem. VGH Hessen für den Bedürfniserhalt nicht), womöglich auch die Schusszahl + Schiesszeit usw. Da alles über das NWR läuft, können schlampige Abstempeleien schnell zum Verhängnis werden (z.B. wenn das Training mit einer Waffe bescheinigt wurde, die zu diesem Zeitpunkt aber laut NWR beim Büma zur Reparatur war) usw.
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Naja, wer nur eine einzige Waffe hat, aber die in .50 BMG als Fortmeier Einzellader oder so, darf dann künftig im Rahmen des Zwangstrainings 18 x 40 Schuss = 8640 EUR jährlich verballern. 10er Pack für 120 EUR Bei > 10 Waffen in der Kaliberpreisklasse kratzen wir dann irgendwann an 100.000 EUR Munikosten/Jahr. Da wird es dann selbst für Gutbetuchte ungemütlich... Da braucht der Staat dann unliebsame Kaliber oder größere "Waffenansammlungen" gar nicht mehr verbieten - die werden von selber abgegeben.
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Schwarzwälder antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Du saugst Dir da einiges aus den Fingern, scheint mir. Wo steht, er habe nur "11 mal im Jahr 10 Schuss gemacht"? Was da steht, ist dass das Bedürfnis vom Umfang her (also gemeinhin 12/18) für JEDE Waffe einzeln zu erbringen ist. Da nützen so ein paar Vereinsmeisterschaften nichts. Diese 12/18 werden künftig 10 volle Jahre überprüft. Da werden ganz viele Federn lassen müssen!!- 222 Antworten
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Als 1972 das Bedürfnisprinzip in D eingeführt wurde, haben natürlich DJV und DSB "dafür" gekämpft! 1970 (also noch ohne Bedürfnisprinzip) hatte der DSB nur 723.000 Mitglieder. 2000 (auch dank Bedürfnisprinzip) waren es dann 1.581.000 Mitglieder. 2016 waren es noch 1.350.000 Mitglieder. Die Viertelmillion weniger dürften zum großen Teil auf den zunehmend verschärften Bedürfniskrampf seit 2002 gehen. Wenn das Bedürfnisprinzip aber laufend verschärft wird und der Einstieg und die Aufrechterhaltung des Sportschützenhobbys immer mehr Geld verschlingt, dann wird durch das Bedürfnisprinzip nicht mehr mehr Verbandsmacht erzeugt - sondern viele Schützen hören auf oder steigen gar nicht erst ein. Dann sinkt die Verbandsmacht wieder und der Gesetzgeber besorgt den Rest. Also: "Ein bisschen" Bedürfnisprinzip ist gut für den Verband/die Lobby und daher will man das. ABER: So wie das Bedürfnisprinzip JETZT zu kommen droht, kostet es sie gewaltig Macht! Mit 12/18 für JEDE Waffe mind. 10 Jahre lang wird es eine Lawine an Hobbyaufgaben geben. Kann das die Lobby wollen?
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Ja ok, vielleicht meldet sich ja Herr Gepperth hier mal und teilt uns seine Einschätzung mit, ob nur noch Klarstellungen oder ob doch noch substantielle Veränderungen am jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzesentwurf möglich sind. Er wollte sich ja ohnehin melden, sobald der neue Gesetzesentwurf der Regierung "offiziell" geworden ist - so hat er sich jedenfalls hier bei WO zuletzt geäußert.
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Klar, billiger wäre dieser Weg im Moment. Allerdings würde das den Sportverbänden die Mitglieder weiter entziehen und die Sportverbände und damit unsere Lobby schwächen. Die Lobby hat derzeit noch immer die Möglichkeit, zumindest einige Klarstellungen zu erreichen, z.B.: dass die neu eingeführte 10jährige scharfe Bedürfnisüberwachungsfrist nur einmal mit Ausstellung der 1. WBK anläuft; dass nur maßvolle Auflagen beim Trainingszwang (z.B. die von Gruger vorgeschlagenen 12 Trainings/Jahr a 20-30 Schuss) gemacht werden; dass diese Trainingsfrequenz nicht mit jeder einzelnen Waffe, sondern allgemein, mit WBK-pflichtigen Waffen erbracht werden darf; dass Wettkampfzwang nur maßvoll und nur für Kontingentüberschreiter und genau spezifiziert auferlegt werden darf; dass Ausnahmen davon bei Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Auslandstätigkeit, beruflich oder persönlich (z.B. Hausbau) schwierigen Phasen großzügig (und entgegen des VGH auch wiederholt) gewährt werden können; ferner dass der Magazinaltbesitz im bisher erlaubten Umfang auch weiter genutzt werden darf (blockierte Magazine od. Kurzwaffenmagazine > 20 Schuss oder Langwaffenmagazine für Auslandswettkämpfe/IPSC) dass ein Magazinkörperverbot nur für solche Magazinkörper greift, die vom Hersteller mit > 10 Schuss Kapazität konzipiert wurden. Ggf. kann man - wenn o.g. schützenfreundliche Klarstellungen nicht durchgesetzt werden können, sondern das BMI etc. auf exzessiven Trainingsvorgaben von 12/18 pro Waffe etc. beharrt (wie div. Gerichte, zuletzt in 2. Instanz der VGH Hessen) - auch mal auf die Autonomie des Sports verweisen, die verfassungsrechtlich geboten ist und vor einigen Jahren selbst von der UN Vollversammlung beschlossen wurde ("Autonomie und Unabhängigkeit des Sports"). Es kann eigentlich nicht sein, dass der Staat vorschreiben will, wie oft und in welcher Intensität und mit welcher Disziplin man trainieren muss, wie oft man wo/wie an Wettkämpfen teilnimmt usw. Daher: Präzisierung einfordern - fallen die Vorgaben zu scharf aus: rasch vor das BVerfG.
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@German: Die Fahrtkosten entstehen durch staatliche Vorschriften, 18 mal hinfahren... Man sollte auch mal bedenken, dass Sportschützen auch Familie und Arbeitgeber haben. Ein guter Freund von mir, Feinmechaniker und ehem BW-Soldat, liebte seinen G3-Klon und die Glock. Aber er hatte wie so oft in D eben eine dominante Frau. Die ließ ihn nicht ganz so regelmäßig zum Training - Ende, Waffen weg. Viele deutsche Frauen haben "die Hosen an". Ich würde mich wundern, wenn das in manchen "Gesetzgebungsstuben" nicht genüßlich einkalkuliert würde... Und die 12/18 für jede Waffe, da werden Gebrauchtwaffen bald ziemlich billig werden! 1000 Schuss 9x19 mm inkl. Versand (dank neuer Regulierungen ja auch sehr teuer geworden) = 200 EUR, in 10 Jahren eben 2000 EUR. Wobei das ja auch mal ein BILD-Aufreisser wäre: "Minister will, das Schützen jährlich 1000 Schuss pro Waffe abgeben!" Da kriegen die BILD-Leser dann ganz große Augen - und fragen sich, in was für einem Land wir denn leben...
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Ich finde es von PetMan und German nett, dass sie auch mal neu Interessierte mit ihren Waffen schießen lassen und auch nicht jeden Schuss Munition berechnen. Das ändert aber nichts daran, dass die Einstiegskosten für den Legalwaffenbesitz enorm teuer geworden sind. Und das liegt keineswegs an den Kosten der Waffen, sondern eben dem exzessiven Bedürfnisgerödel drumherum. Was hilft's, wenn im ersten Jahr durch ein paar nette Schützenkollegen ein paar Euro Leihwaffenkosten und Munikosten gespart werden? Am Ende muss für den Einstieg (die erste und vielleicht einzige Waffe) ein Wahnsinnsbetrag invesitiert werden, damit man diese kaufen und die ersten 10 Jahre behalten darf. Und es mag ja bei sehr wohlhabenden Bürgern so sein, dass alles was "Hobby" ist, eben achselzuckend bezahlt wird. Die Masse der Leute muss aber auf die Ausgaben achten und WIRD nachrechnen und darauf kommen, dass die 10.000 EUR für 10 Jahre 9mm Pistole recht nah an der Realität sind. Ob 12/18 für JEDE Waffe gilt, ist dem Einsteiger egal. Er wird nach dem neuen WaffG eben 10 Jahre knallhart 18 mal pro Jahr mit gerichtlich geforderter "Intensität und Dauer" trainieren gehen müssen - auch wenn er nur eine Waffe hat. Bei welchem Hobby sonst wird einem eine solche Trainingsfrequenz staatlich vorgeschrieben? Die ganze Privilegierung über Bedürfnisse, die (auch) zu mehr Verbandsmacht führen sollte, hat selbst für den DSB das Gegenteil bewirkt: im Jahre 2000 waren es noch 1,58 Mio. Mitglieder, Ende 2016 noch 1,35 Mio, Tendenz fallend. Mit der jetzt anrollenden Megabürokratie, Magazingängelei und neuen "12/18 für JEDE Waffe"-Bedürfnisschikanen wird es auch bei BDS, BDMP und DSU wieder bergab gehen.
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Also mein alter Westverein verlangte vor 17 Jahren 250 EUR Aufnahmegebühr. Ein Ostverein hat vor Jahren schon 500 EUR Aufnahmegebühr verlangt. Mitgliedsgebühren für 11 Jahre (1 Jahr vor Waffenerwerb und 10 Jahre danach) mit 1000-2000 EUR anzusetzen ist höchst realistisch, eigentlich vielfach zu wenig. Wenn Du 10 EUR für 50 Schuss .45 ACP oder .357 Mag verlangst, verschenkst Du Deine Muni. Das ist nicht annähernd kostendeckend und das weißt Du. Standkosten für 1h Training - da ist von 3 EUR bis fast 20 EUR alles drin. Ich habe jetzt in obiger Kalkulation mal 1000 EUR für 180 Stunden angesetzt, das sind gut 5 EUR. Das Training soll und muss ausreichend "intensiv" und "von gewisser Dauer" sein, also mal eben 5 min und 2-3 Schuss geht nicht. Es wird auf die Disziplin, für die Du das Bedürfnis beantragt hast, abgestellt werden. Je nach Verband bist Du mit Probe bei 30-50 Schuss/Sitzung. Macht bei 18x/Jahr eben 600-1000 Schuss. Zzgl. Versandkosten zahlst du für 9mm 10000 Schuss selbst im billigsten Fall fast 200 EUR und mit dem Preis habe ich kalkuliert. Nein, die Kosten oben sind nicht absichtlich weit überhöht, sondern eher im unteren Bereich und vorsichtig angesetzt. Und Kosten "die man sowieso hat" gibt es eigentlich nicht. Es ging mir darum, mal aufzulisten, welche Kosten/Folgekosten in Deutschland entstehen, wenn jemand eine 9mm Pistole legal zum Schutz in den eigenen 4 Wänden erwerben will - so wie es in unseren Nachbarländern Österreich, Schweiz, Tschechien etc. möglich ist. Da entstehen nicht "sowieso" Verbandskosten, Aufnahmegebühren etc. und eben auch keine Zwangstrainings. Die Folgekosten in D sind wohl weltweit einmalig. Dass es soweit kommen konnte, ist *auch* Zeichen einer völlig fehlgerichteten Lobbyarbeit.
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Na eben, da hast Du den Hauptgrund! Für ne scharfe Waffe braucht es in den ersten 10 Jahren: einen Waffenschrank 0/I um 500-1000 EUR Eintrittsgebühr Schützenverein + 11 mal Jahresmitgliedschaft: um 1000-2000 EUR 18mal Training mit Leihwaffe und teurer Standmuni im 1. Jahr: um 500 EUR Sachkundekurs um 150 EUR Behördenkosten (WBK, Voreintrag, Abstempeln, Munitionserwerb, alle 3 Jahre Zuverlässigkeitsüberprüfung, ggf. Kosten der Hausbesuche usw.) um 300-500 EUR 180 mal Training mit Munitionskosten+Standgebühr in den ersten 10 Jahren: um 3000-5000 EUR Kosten Büma+Ersatzteile+Pflegemittel aufgrund hohem Verschleiß wegen staatlich angeordneten Zwangstrainings von 18 x 50 Schuss/Jahr: um 500 EUR Fahrtkosten zum Schiessstand: 180x Training+18 mal Training Leihwaffe+1xSachkunde+Behördenfahrten, also 200 Fahrten a 30 km (15 km hin+15 zurück) x 0,30 EUR = 1800 EUR Jeder Bürger kann sich nach dem neuen WaffG also ausrechnen, was ihn die nagelneue 9mm CZ Pistole von Frankonia in Wahrheit kostet: Nicht 499 EUR (aktuelles Angebot), sondern weit über 10.000 EUR!! Eine 9mm Platz + KWS kostet hingegen nur 150 + 50 + ein paar Euronen Nebenkosten (alle 3 Jahre Regelüberprüfung). Dem Staat ist es also gelungen, den Waffenbesitz in D irrsinnig zu verteuern - und die Lobby läßt dies einfach geschehen.
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Das hilft nicht weiter. 1945 bzw. in den ersten Jahren nach dem Krieg hatten die Alliierten drakonische Verbote. Da wurden Deutsche wegen Besitz von wenigen Patronen gehenkt! Erst Ende der 50er Jahre lockerte sich das und die paar Millionen Waffen von Neckermann und Co wurden in den 60er und Anfang der 70er Jahre verkauft. Was damals eher prägend war, dürften so Serien wie von Eduard Zimmermann ab 1967 gewesen sein: "Aktenzeichen xy...ungelöst" - da wurden oft reale Fälle gezeigt, wie Einbrecher Leute zuhause töteten - und man wünschte sich nach dem Betrachten der Serie einfach einen gewissen Schutz. Aus der damaligen Zeit gab es auch ein BGH-Urteil, das ich mal verlinkt hatte. Da kam immer ein Spanner rein (als Einbrecher). Die Polizei(!) riet zur Anschaffung eines Revolvers. Beim nächsten Mal schoss der Hausherr dem Spanner bei dessen Flucht in den Rücken - und wurde freigesprochen. Damals hatten Exekutive und Judikative offenbar zum Selbstschutz der Bürger noch ein anderes Verhältnis...
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Auf Holzvögel mit KK wird bei uns noch jedes Jahr geballert, hab ich auch kein Problem mit. Deine Behauptung bezügl. "nicht vorhandenen selbstschutzwilligen Bürger" in D ist aber frei aus der Luft gegriffen. Wie erklärst Du Dir denn die millionenfachen Umsätze mit scharfen Waffen in Westdeutschland bis 1972 - einige Millionen Waffen wurden damals über den Versandhandel wie Neckermann abgesetzt. Also Interesse war schon da. Und im Gespräch kann man auch eruieren, dass Selbstschutz noch heute unterschwellig ein Thema/Motiv ist, das viele in die Schützenhäuser treibt. Das Dilemma ist: Niemand hat sich damals 1972 um diese Fraktion gekümmert und ihr eine Stimme gegeben. Den Verbandsfürsten und Jagdverbänden ging es nur um eigene Privilegien. Diesen Fehler macht unsere Lobby auch heute - selbst nicht explizit dem Sport oder der Jagd verschriebene Organisationen wie das FWR juckt es nicht, wie der Staat "Normalsterbliche" Nichtjäger/Nichtsammler/Nichtsportschützen vom Legalwaffenbesitz fast über die Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinaus ausgrenzt. Die NRA hingegen hat dies begriffen und der Legalwaffenbesitz floriert dort.
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Lies doch mal die aktuelle bundesweite Meinungsumfrage von Forsa: Grünrotrot liegt 3% vor Schwarzgelbblau - nix fantasieren, lesen. Grün ist immer vorn und dort bestimmt immerhin die Basis den Koalitionspartner. Wenn die grüne Basis befragt wird, ob sie lieber mit der CSU oder mit SPD/Linke ins Koalitionsbett steigen sollen... brauche ich auch nicht viel Fantasuie. Als Druckmittel wäre die jetzige Situation für uns schon interessant. Die Union kann sich den Verlust von weiteren konservativen Wählerschichten nicht mehr erlauben, denn dann reicht es gerade für Grün-schwarz auch nicht mehr und die AFD übernimmt als 2. Kraft. Und selbst wenn nur eine klare Minderheit von 300.000 der 1 Mio. Legalwaffenbesitzer der Union nächstes Mal wegen dem WaffG die Stimme verweigert - sind das 1% Stimmenverlust. Soooo furchtbar wichtig werden der Union dann die Magazin- und Bedürfnisdetails im WaffG doch wieder nicht sein, um das zu riskieren. Man muss aber die Basis jetzt flott machen, Druck aufbauen. Massiv!! Die Beschwichtigungen und Schönredereien müssen aufhören!
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Meine Failie hat mit mir unterschrieben. Das Problem ist, dass offiziell (auf der Homepage oder per Rundmail) KEINER der großen Verbände offiziell die Aktion unterstützt, das FWR, der DSB, auch DJV (von ner kleinen Facebook-Meldung abgesehen) etc. unterstützen NICHT und mobilisieren selber ihre Basis NICHT. Dabei ist das, was jetzt anläuft eine größere Katastrophe für den deutschen Schützensport als anno 2003! Und damals ging es wenigstens rund!
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Die CSU, namentlich Minister, aber auch Abgeordnete, haben immer wieder betont, die Schützen nicht unnötig belasten zu wollen, die EU-Verordnung punktgenau durchzusetzen und nicht zu überziehen, sich da wo möglich für die Schützen einsetzen zu wollen usw. Jetzt kann man doch einfach mal unter Verweis auf alle diese Versprechen, reden etc. anfragen, ob nicht wenigstens ein paar schützenfreundliche Klarstellungen im Entwurf "drin" sein könnten. ...und andererseits auch mal deutlich machen, dass man sonst seiner Basis knallhart durchstechen wird, was für ein Wahnsinn da auf sie zukommt, und dass die CSU aber auch überhaupt nicht entgegenkommend war, selbst da, wo es EU-konform möglich gewesen wäre. Der Fall der SPD, aber eben auch der Union ist ja derzeit rasant, da muss man sich dann schon überlegen, ob man es sich mit 1 Mio. Schützen und 400.000 Jägern sowie deren Familien als allesamt potentiell konservativer Wählerschaft wegen ein paar Details im WaffG aus freien Stücken einfach so verscherzen möchte. Leisten kann sich das die Union mit derzeit 24% bundesweit nicht mehr... und so wie es aussieht, ist nicht nur der Kanzlerposten, sondern eine Regierungsbeteiligung überhaupt in zunehmender Gefahr...
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Tja, infratest dimap 06.06.2019: Rotrotgrün: 45% - CDU/CSU/FDP/AfD: 46% heute bei FORSA: Rotrotgrün: 47% - CDU/CSU/FDP/AfD: 44% Die GRÜNEN sind beidesmal stärkste Partei: aktuell 27% gg. CDU/CSU mit 24%. Insofern: Gut möglich, dass Grünrotrot kommt. Umso wichtiger, dass wir JETZT solide Regelungen haben, denn die Hoffnung auf Nachregulierungen zu unseren Gunsten darf man getrost aufgeben. Ein halbwegs schützenfreundliches CSU-geführtes Innenministerium wird es so schnell nicht wieder geben. Nachbesserungen und Klarstellungen sind jetzt das große Gebot der Stunde. Einfach die CSU beim Wort nehmen. Mit einem Innenminister aus der Linkspartei oder den Grünen geht später da GAR NICHTS mehr.
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Ja, wenn die Verbände (so wie die NRA) einem dann bei dem Kampf vor den Gerichten unterstützen würden, durch Gutachten und fachanwaltliche Hilfe+Beratung unter die Arme greifen würden, ...
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Gut, die Urteile sagen das schon mal aus. Aber im Gesetzesentwurf steht eben immer der Singular, ich zitiere nochmals aus dem jetzigen Gesetzesentwurf bzw. der Begründung dazu : "der" Waffe ist nicht gleichbedeutend mit "erwerbspflichtigen Waffen", sondern ganz konkret mit der jeweiligen besessenen Waffe. Deshalb ließen die Gerichte auch kein Training mit Leihwaffen als Anerkennung bzw. Erfüllung von 12/18 zu! Der Gesetzesentwurf, dessen Begründungen(vom Gesetzgeber) und die jüngste Rechtssprechung lassen m.E. am Ende nur einen Schluss zu: 12/18 für JEDE EINZELNE Waffe. Es sei denn, unserer Lobby gelingt es, hier nachzujustieren und für bindende Klarstellungen zu sorgen.
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Ja, stimmt! Aber wenn Du die Gerichtsurteile liest (gerade VG Darmstadt und VGH Hessen), dann wird bei Interpretationsmöglichkeiten immer diejenige Interpretation gewählt, die dem alles überstrahlenden Grundsatz: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk..." am nächsten kommen. Mit anderen Worten: Wenn Interpretationsmöglichkeiten bestehen, wird die schärfste Auslegung am Ende durchgesetzt.
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Aber klar doch, das Verwaltungsgericht Darmstadt: VG Darmstadt, 19. Oktober 2017, 5 K 1987/15.DA, Urteil und der Hessische Verwaltungsgerichtshof (2. Instanz): 21. März 2019, 4 A 2355/17.Z, Beschluss haben das schon klar gestellt. Leider nicht in Deinem Sinne (Hervorhebungen durch mich): Außerdem bitte ich Dich, einmal zu überdenken, welche Auswirkungen Deine Sicht hätte: Mein Sohn hat mit 18 Jahren seine ersten WBKs (gelb+grün) erhalten. Bis 28 kann er jetzt Waffen erwerben - gem. 2/6 Regelung in 10 Jahren bis zu 40 Waffen. Dann hätte er seine 10 Jahre durch und könnte mit 28 Jahren seinen enormen Waffenbesitz lebenslang allein dadurch legitimieren, dass er noch irgendwie in einem (1) Schützenverein Mitglied ist ?? Dies wäre die Folge Deiner Sicht/Interpretation und anhand dieses einen Beispiels ist völlig klar - so wird das niemals gehandhabt werden. Man muss sich auch mal die Gesetzesbegründung im Kabinettsentwurf durchlesen. Da steht auf Seite 84 (Hervorhebungen durch mich): D.h. der Gesetzgeber will keinen Freischein für 28jährige ausstellen. Nur wirklich alte, verdiente Sportschützen, die jahrzehntelang hochaktiv waren, sollen an ihrem Lebensende evtl. davon profitieren können. Für alle anderen wird gelten: 10 Jahre harte Bedürfnisprüfung 12/18 für JEDE EINZELNE Waffe und für jeden Kontingentüberschreiter noch Wettkampfpflichtteilnahmen on top. Und jedesmal, wenn jemand eine neue Waffe erwirbt, geht das 10jährige Gerödel wieder los. So funktioniert das und nicht anders!
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Gut, welchen Grund gibt es, die beschlossene Gesetzesvorlage jetzt nicht unmittelbar verfügbar zu machen, damit noch Zeit bleibt, die Abgeordneten darauf anzusprechen?
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Der große Punkt "Magazinkörperverbote" wird im Schreiben nicht mal angesprochen. Bei den Magazinen an sich wird klargestellt, dass auch die IPSC-Schützen, die bisher legal sportlich > 20 Schuss bei KW auch in D nutzen durften - in Zukunft in die Röhre schauen. Dass Ausnahmen im Einzelfall "beantragt werden können" ist doch nicht ernsthaft ein Lobby-Erfolg. Wenn der Zugang zu großen Mags generell auch internat. tätigen IPSC-Schützen verwehrt bleibt, kommt da keiner ran. Bei den Bedürfnisüberprüfungen wird das Ganze zu einer furchtbaren Herumeierei. 10 Jahre nach dem letzten Waffenerwerb (!?) wird man in Ruhe gelassen. Ist nur blöd, wenn man im höheren Alter dann eine Waffe erbt/auf Sport-WBK übernimmt (vom Partner, Bruder, verstorbenen Vereinskollegen etc.) und danach selber wieder 10 Jahre Bedürfnisprüfungen im Quadrat durchmachen muss... Gut, als Jäger bekommt man möglicherweise noch ein Bonbon in Form von bestimmten Nachtsichtgeräten (aber nur vielleicht und auf jeden Fall beschränkt auf "Dual-Use"-Geräte), also für Freudensprünge reicht's auch da nicht. Entlarvend ist, dass unsere Seite damit jetzt zufriedengestellt wurde. Entweder fehlt es wirklich am vorhandenen Widerstand wie Chapmen sagt - oder am vorhandenen Sachverstand und dem (Un-)Vermögen, sich mit den Details der BMI-Regelung auseinandersetzen zu wollen...
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Naja - Neubesitzer bzw. neue kantonale Ausnahmegenehmigungen wird es schon noch geben. In D gilt für verbotene Gegenstände eine "Besitzstandsvermehrungsverbot" (d.h. der Besitzstand an verbotenen Vollautomaten etc. auf WBK mit BKA-Ausnahmegenehmigung darf nicht wachsen), aber in der Schweiz ist das m.W. ja nicht so. In liberaleren Kantonen gibt es m.W. auch für Neueinsteiger neue kantonale Ausnahmebewilligungen, Gerüchten entsprechend sogar für zugereiste Deutsche mit Schalldämpfer etc. und fabrikneue Vollautomaten dürfen mit der kantonalen Ausnahmebewilligung ja auch noch angeschafft werden - oder ändert sich da was "dank" EU??