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Schwarzwälder

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  1. @Sebastians hat mich neulich ziemlich angefixt mit seinem 3D Drucker Vorschlag. Tatsächlich geht schon mit Einstiegsdruckern erstaunliches: Ein Ender3 für 200-300 EUR https://www.3djake.de/creality-3d-drucker-ersatzteile/ender-3-v2? kann günstig für wenige Taler zum Metallfilament-Drucker aufgerüstet werden oder mit 2-4 Extrudern günstig zum Mehrfarb-3D-Drucker aufgerüstet werden. Überhaupt die Metallfilamente: Da ist inzwischen sogar härtester Stahl (Wolfram Carbide) oder härtbarer Edelstahl möglich - die deutsche Firma PT+A macht's möglich: https://www.youtube.com/watch?v=5PNXb5dptr8 Der Stahl kommt in feinsten Pulverkörnchen, das Filament gibt ihm mit Ender 3 und Co. die Form und anschließend wird das Ganze (der "Grünling") im Sinterofen (hier für 522 EUR bis 2200 Grad) https://www.etsy.com/de/listing/639772139/tabletop-hi-temp-2200-grad-burnout-ofen? zum reinen Hartstahl-Werkstück fertiggestellt. 3D-Vollfarbdrucker gibt es aber auch schon ab rd. 2000 EUR https://direktkauf.idealo.de/productpage/5822872? und wer nicht sintern möchte, kann Hochtemperatur-3D-Drucker für gut 3000 EUR in Industriequalität kaufen https://madatshop.com/creatbot-f430-–-420-°-c-version-hochtemperatur-3d-drucker und PEEK (Polyetheretherketon) bei 420 Grad verdrucken (dauerhaft thermostabil bis 260 Grad und dermaßen hart, dass es auch für Motorenteile taugt). So kann man sich: Pica-Schienen und Zielfernrohrmontagen drucken seinen MP5-Klon BKA-konform für Sportschützen umdrucken (wie ein WO-User demonstriert hat) selbst Haltebolzen etc. drucken, Schaftteile, Griffe, Visierteile etc. (eben alles was frei ist) Spannend: Reicht die Leistungsfähigkeit auch aus, um Geschosse zu drucken (Achtung: natürlich unter Beachtung max. zulässiger Brinellhärten, Hartstahlgeschosse sind KWKG!!!)? Die bleifrei Geschosse für die Jagd sind ja sehr teuer, wäre ja schön, wenn man das mit Kupferfilament+sintern Kupfer-Vollgeschosse (als Beispiel) hinbekäme. Auch für Slugs (evtl. sogar nur angesintert) wäre da ggf. günstig und für die Zukunft ganz wichtig: "bleifrei!" was möglich. Jedenfalls freut es mich, dass so viel konstruktive Power ins Volk kommt, selbst ein 3D-Druckerhersteller schwärmt da in seiner Werbung von "Demokratisierung" https://www.xyzprinting.com/de-DE/product/da-Vinci-Color zu der er mit seinem Produkt beitragen will! 3D:Drucker als die 5. Macht in einer Demokratie 😉 Und manche gebrochenen Teile an Altwaffen lassen sich so ggf. sogar einscannen und nachdrucken (Achtung: ggf. je nach Teil muss vorher eine Herstellungserlaubnis beantragt werden gem. §26 WaffG oder via Büma).
  2. Was sich nur änderte: In der Feuerwaffen-Richtlinie der EU sind Schulterwaffen, die von über 60 cm Länge auf < 60 cm gebracht werden können, nun verbotene Waffen. Eine SP5 mit Schubschaft, die eingeschoben < 60 cm Gesamtlänge kommt, wäre daher in div. EU-Ländern verboten, soweit ich weiß auch in Österreich und der Schweiz. Das nur, falls Du mal ins Ausland damit reisen wolltest...
  3. Ja, das mit dem "man hat ja nichts zu verbergen" ist so ein verbaler Knüppel, bei dem immer unterstellt wird, wer was im Privaten/unerkannt machen will, will was Illegales machen. Das wahre Problem ist aber, dass die zunehmende Entledigung jedweden Datenschutzes zu einem Konformitätsdruck führt, der die grundgesetzlich garantierte "freie Entfaltung der Persönlichkeit" völlig hemmt. Wenn jede Stelle einsehen kann, dass man bestimmten Hobbies nachgeht, die in keinem sehr guten Licht dastehen, oder man sich politisch oder religiös vom "Mainstream" absetzt (ich rede jetzt nicht von verfassungsfeindlich, aber es reicht ja mittlerweile schon, eine etwas konservativere Weltanschauung zu haben, um sich geächtet zu fühlen) etc., dann kommt man unter Druck und dann gibt man bestimmte Dinge eben auf - eine freie Entfaltung der Persönlichkeit ist dann jedenfalls gehemmt. Insofern ist dann der Entzug von Datenschutz+Privatsphäre die Grundlage für eine am Ende sehr gnadenlose Diktatur. China ist der Vorreiter: Lagerhaft für Millionen Bürger, Hinrichtungsbusse und Hinrichtungsopfer, deren Köpfe durch Sturmgewehre aus nächster Nähe geradezu halb weggeschossen wurden, sind warnende Beispiele, was uns da am Ende erwartet.
  4. @ED2Jucken und kratzen tut es höchstens mal, nachdem Dir die neue Bürgernummer eingeimpft wurde. Impfgegner? Waffen weg!
  5. Der Bundestag hat heute eine neue Bürgernummer eingeführt, die bisherige Steuer-ID gilt jetzt für 51 Dienste. https://www.computerbase.de/2021-01/bundestag-steuer-id-buergernummer/ Weiß jemand, ob die Bürgernummer künftig auch im Nationalen Waffenregister geführt wird und auf der WBK vermerkt wird? Falls ja, ist die Verknüpfung der eigenen Bürgernummer mit dem NWR für alle Behörden einsehbar? Muss bei allen Käufen und Verkäufen von Waffen, Munition etc. dann immer auch die Bürgernummer angegeben werden?
  6. Nur kurz zur Info: Herzlichen Dank @Bulldog, @ASE , @Waffen Tony u.a.: mein Sohn hat nun Waffe + WBK in Händen. Der Händler hatte ein Einsehen und mit Versenden von Waffe samt Überlassungsanzeige kam dann Bewegung in die Sache und die Behörde hat recht schnell auch die neuen NWR-IDs und eben die WBK ausgestellt. Vielen Dank für die Tipps. Da es ja jedes Jahr mehrere tausend Jungjäger gibt, ist der Thread und die hilfreichen Kommentare sicher auch noch für einige weitere Leute hilfreich.
  7. Die Behörde könnte sich unter Druck gesetzt fühlen und das den LWB spüren lassen. Die Polizei hätte bei den Kontrollen auch mehrere Probleme, weil der Jungjäger ja dann noch gar nicht im NWR gelistet ist. Selbst die Waffe ist womöglich nicht zuordnenbar (ggf. per Seriennummernsuche?), ebenso fehlt die Erlaubnis-ID. Den Spezialfall kennt man womöglich nicht und schon wird es ungemütlich. Die Behörde ist zu Jagdzeiten ja nicht immer erreichbar. M.E. sollte man mit Erteilung des JJS schon automatisch eine P-ID und Erlaubnis-ID ausgelöst werden, weil der JJS ja waffenrechtlich im Endeffekt wie eine Erlaubnis wirkt. Wenn das Fenster bis zur NWR-Nummernzuteilung zeitlich sehr kurz wäre (max. 14 Tage) wäre das ja alle ok, aber dem ist offenbar nicht so.
  8. @pulvernase schrieb doch: Das heißt, mit Kleinem Waffenschein kommt man ins System (NWR) rein. Dann hat man schonmal die PID und alles sollte flüssig laufen.
  9. Den Jugendjagdschein hatte er davor. Seit einem Jahr hat er einen "vollwertigen" JJS - bei uns für 3 Jahre.
  10. @gipflzipfla Es geht um einen meiner Söhne. Der ist noch nicht im NWR erfasst. Auch nicht als Sportschütze. Einen KWS hat er auch nicht. Nur eben einen gültigen 3-Jahres-Jagdschein. Deinen Link finde ich klasse, aber inwiefern bindet der den Händler u./o. die Behörde? Was geschieht, wenn der Jungjäger fröhlich einkaufen geht und dann die WBK einfach nicht kommen will? Dann hat er eine Waffe und keine WBK dazu und auch ein Leihschein vom Händler hilft dann nicht weiter - schlecht für Kontrollen auf der Jagd! Der Tipp mit dem KWS ist eigentlich eine gute Idee. Dann hat man für 50 EUR dafür gesorgt, dass man problemlos den Ersterwerb tätigen kann. Sollte man ggf. allen Jungjägern so empfehlen, wenn sich das mit der Handhabung wie bei unserem Händler überall so einspielt.
  11. Ist ein EGUN-Händler, bei dem wir aber schon öfter gekauft haben und der auch hier bei WO beliebt ist. Ich will den jetzt nicht schlecht machen. Wie es sich bei EGUN gehört, haben wir aber auch sofort überwiesen. Man will ja nicht dumm rummachen und eine schlechte Bewertung riskieren. Der Händler hat auch gleich ne ordentliche Rechnung erstellt mit Waffennummer usw., also soweit passt das ja alles. Das eigentliche Verschicken kann er aber erst nach Erhalt der div. Nummern vornehmen. Der gültige JJS reicht ihm dazu nicht. Daher haben wir Ende November alles ordentlich bei der Behörde angemeldet - und warten jetzt halt. Im Endeffekt hat der Händler uns sogar vor einer üblen Situation bewahrt: Waffenbesitz ohne gültige WBK. Leihschein gilt ja nur 1 Monat und der wäre jetzt rum, ohne dass die Behörde eine WBK geschickt hätte. Was die Behörde ggf. auch nicht tun kann, solange noch keine IDs vorhanden sind. Im Ergebnis kann ein Jungjäger nicht mehr so einfach auf JJS erwerben - "Rechteverlust" durch die Hintertür...
  12. Ich hatte erklärt, dass ein Verbot von Gästejagd in Zukunft ein Problem darstellen KÖNNTE (wenn man die Bedürfnisgeschichte immer enger fassen will). Das weißt Du natürlich aus dem Kontext, aber Du lässt nix unversucht, andere als Deppen darstellen zu wollen, oder? Im Moment ist die Erteilung des JJS die Bedürfnisgrundlage und da ich seit rd. 20 Jahren hier mitdiskutiere brauchst mich hier nicht als "bullshit" bezeichnen, das ist eine Frechheit! Mit besseren Manieren könntest Du bestimmt mehr Umsatz machen... aber jedem das Seine. Ansonsten: Damit die IDs kommen, muss die Behörde schon was tun. Und am Ende bekommt man sie auch von der Behörde mitgeteilt. Mich würde aber in der Tat interessieren, wie lange die Erteilung neuer NWR IDs im System selber in Anspruch nimmt, bzw. welche weiteren Zwischenschritte dafür erfolgen müssen, bevor das NWR die Nummern für einen Jungjäger ausspuckt.
  13. Ich weiß nicht auf wen, was Du Deinen undiplomatischen Ausspruch beziehst (Händler/Behörde/Käufer/mich)? Aber genau so ist es bislang gelaufen. Der Sachverhalt ist absolut korrekt und offenbar gibt es Gründe für das Vorgehen... Zu aller Beruhigung: Nein, der Händler war nicht CZM52...
  14. Wollte nur aus der Praxis eines Jungjägers berichten: Seit 1 Jahr im Besitz des JJS. Im November Erwerb einer Langwaffe (ohne Schalldämpfer) bei einem Forenbekannten Händler. Da noch keine NWR-ID vorliegt, gabs die Waffe trotz Bezahlung+Vorlage gültiger JJS im November erstmal nicht. Noch im November wurde der Erwerb mit Vorlage Kaufvertrag bei der Behörde auf deren vorgeschriebenem Formular angezeigt und um Ausstellung der Personen-ID, Waffen-ID und Erlaubnis-ID nebst WBK gebeten. Natürlich wurde auch der neue 0er Waffenschrank nebst Rechnung, Fotos usw. mit vorgelegt. Also alles vom feinsten, wie es sich gehört. Bislang kam nichts zurück, die Waffe liegt weiter beim Händler, der nix rausrückt, bevor nicht alle IDs zur Meldung da sind. Also mit dem neuen Waffenrecht müssen sich Jungjäger da künftig auf eine längere Prozedur einstellen, scheint mir. Wie lange dauert denn das Einpflegen einer neuen Person im NWR mit Erstellung aller IDs?
  15. Hallo MrCoopa, es gibt einige Fertigangebote von AR15 im Kaliber 7,62x39. Die Firma MGBstrategic wäre da wahrscheinlich ein guter Ansprechpartner, da sie div. HA in 7,62x39 für Sportschützen konfiguriert und verkauft und neben Saiga auch reichlich AR15 Derivate vertreibt. Wenn Du so ein sportschützentaugliches AR15 in 7,62x39 erwirbst, kannst Du einen Wechsellauf/Upper dazu erwerben, der (selbes Aussehen vorausgesetzt) dann auch für die .300 BLK sportschützentauglich bleiben sollte. .300AAC CIP .300AAC ist kalibergleich oder kleiner als 7,62x39 CIP 7,62x39: Das Feldmaß ist bei beiden gleich (7,62mm), das Zugmaß bei der 7,62x39 aber sogar größer (7,92mm) als bei der .300 AAC (7,82mm), also bedürfnisfreier Erwerb eines WS/Uppers sollte gehen. Wenn Du auch die Firma Schwabenarms in Erwägung ziehst, die bieten sogar ein fertiges AR15 in .300AAC ausdrücklich auch für Sportschützen für 1259 EUR an: https://www.egun.de/market/item.php?id=8775256 Allerdings werden die für Sportschützen das Teil etwas umkonfigurieren müssen. (Vielleicht auch nicht, denn Luftschlitze im Vorderschaft sind keine vorhanden, kein Quadrail, keine Griffvisierung, kein Zweibein).
  16. Der Abzug des M1A ist nun auch wieder frei. Und endlich ist klargestellt, dass die Abzugsgehäuse des Ruger 10/22 kein führendes wesentliches Teil, sondern frei sind. Das ist für viele Sportschützen eine gute Regelung. Dass die Kaliberbezeichnungen 5,56x45 und 7,62x51 nun das Waffenteil zum verbotenen Waffenteil oder zum Kriegswaffenteil machen, finde ich hingegen schwierig. Was ist mit Läufen, die mit beiden (.223 Rem und 5,45x56 ) oder mit Wylde (Patronenlager)?
  17. Also ob Fake Magazin a la Hera 3L oder gekoppelt: Da wo der Anschein relevant sein könnte (AR15, mit Lauflänge <40 cm als Beispiel) ist beides gleichermaßen problematisch.
  18. Du hast die Sache kritisch bewertet und hältst es nach eigener Meinung sehr wohl für möglich, dass Gerichte entscheiden, dass eine MPU im Waffenrecht deutlich kürzer als 12 Monate haltbar sind. Siehst also offenbar ein ziemliches Prozessrisiko - oder habe ich Dich da schon wieder falsch verstanden? Du hast außerdem meine Meinung als "eigensinnig" charakterisiert, was ich nur als negative Bewertung der diskutierten Rechtsfrage sehen kann, aber was natürlich Dein Recht ist. Dein Lösungsweg kostet mich erheblich mehr Geld - ohne Erfolgsgarantie.
  19. Was ja in unserem Fall definitiv geschehen ist. Eine fiktive 12-Monatsfrist wurde ja eingehalten. Preisfragen: Warum solle die MPU gemäß Waffenrecht eine kürzere Haltbarkeit als die MPU gem. Verkehrsrecht haben? Und wenn sie so kurz haltbar ist, wieso muss sie dann nicht schon jetzt für 21-25jährige (und vielleicht bald für alle LWB) in kurzen Abständen wiederholt werden?
  20. Die EU (nicht ich!) hat MPUs bereits als "Instrument" in Art. 5,2 der Feuerwaffen-RL verankert. Wer das in D umsetzen will, kannst Du hier lesen: https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/ Der TÜV als unsere Prüfungsorganisation für den MPU hat im o.g. von mir eingestellten Schreiben ja klargestellt, dass die Gültigkeitsdauer der MPU im Waffenrecht ungeklärt sei. Also wird man die im Gesetzgebungsverfahren sowieso klären müssen. Wenn es dann schon eine erste Rechtsprechung dazu gibt, umso besser. Da viele wie @chapmen @Fyodor anscheinend der Meinung sind, 11,5 Monate sind für eine MPU zu lang, wird man das durch hier mitlesende Stellen beim Gesetzgebungsverfahren womöglich gerne entsprechend berücksichtigen...
  21. Nun ja, das gilt für fast alle bei WO, denn im Forum sind "Mainstream" Meinungen eher selten... In dem Fall vertrete ich aber nur die Ansicht, dass eine MPU, die nach §6,3 WaffG vorgenommen wurde, um die Erlangung einer persönlichen Reife festzustellen, nicht automatisch nach 11,5 Monaten - ohne dass sich die Person irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen - neu überprüft werden muss. Wenn diese Meinung für Dich "eigensinnig" ist, schließe ich daraus, dass Du anderer Meinung bist. Man kann natürlich der Meinung sein, MPU abgelaufen, der Schwarzwälder soll ruhig zahlen. Die Konsequenz dieser Meinung ist dann aber, dass ggf. ALLE LWB zahlen - mindestens jährlich, wenn die MPU für alle dank GRÜNEN eingeführt wird und ja angeblich so schnell abläuft. Das Problem bei Deinem Anwaltstipp ist: Schon die Erstberatung kostet wesentlich mehr als eine neue MPU. Und dafür greift der Anwalt sicher nicht zum Hörer und ruft irgendwo an. Für solches Handeln wird dann schnell eine 1/2 Geschäftsgebühr fällig. Und die RS des BDS definiert eben, was wann wie gedeckt ist und was nicht. Rechtsökonomisch wäre es, vorab durch einen Anruf die Sache im Idealfall aus dem Weg zu räumen. Das habe ich sinngemäß auch dem Justitiar des BDS geschrieben. Aber wenn es eben erst einen Fall geben muss, dann gibt es den jetzt eben.
  22. @FyodorNoch (!!) ist die Zahl derer klein, die eine MPU benötigen. Das kann sich aber wie oben dargestellt schnell ändern. Art.5 Abs. 2 EU Waffen-RL lässt diese zu. Für alle LWB. Regelm äßig. Die Grünen fordern eine regelmäßige MPU für alle, siehe mein Link oben. https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/ Und "vertrödeln" heißt im Endeffekt ja nur, dass Du der Meinung bist, dass eine MPU nicht 1 Jahr Gültigkeit haben darf. Also wird man konsequenterweise das "regelmäßig" bei der künftigen MPU entsprechend definieren müssen, oder?
  23. @mühliEs war erstaunlich günstig, um 150 EUR. Insofern hat FFF natürlich recht: einfach neu bezahlen ist der einfachste Weg. Ich bin nur gespannt, ob dieses "einfach jährlich (oder halbjährlich) neu bezahlen" dann auch so locker hingenommen werden wird, wenn es dann mal alle LWB betrifft. Würde gut zur "Vergrämungspolitik" gegenüber den Legalwaffenbesitzern in D passen. In den USA gab es dieses Jahr schon fast 20 Millionen neue Waffenkäufe, darunter 8 Millionen neue Erstwaffenbesitzer. Wenn wir dieses Dynamik in D hätten, wäre unsere Legalwaffenbesitzerzahl von 1 Mio. auf 3 Millionen explodiert! (bezogen auf die Eionwohnerzahlen USA vs. D) Mit der Vergrämungspolitik auch durch neue "motivierte" SB wird das in D wohl nix!
  24. Klar gibt es die. In dem von Dir gelikten Beitrag steht ja auch dieser einfache Weg drin: 1. Akzeptieren, dass eine MPU schon nach weniger als 1 Jahr ihre Gültigkeit verliert, ohne besondere Umstände. 2. MPU nach (weniger als) einem Jahr neu ablegen. 3. Dafür bezahlen und der Behörde vorlegen, fertig. Auch wenn Du kein Anwalt bist, so ist Dir aber bestimmt klar, dass wir vor dem Gesetz und seiner Anwendung alle gleich sind, oder? Wenn man hier achselzuckend Vorschläge einer MPU-Wiederholung (wobei ich denke, das FFF das gut meint) likt, könnte diese MPU künftig auch für andere / alle LWB eine sehr kurzfristige Dauer haben. Dass in der Richtung (regelmäßige MPU für alle) was kommt, da bin ich mir ziemlich sicher.
  25. 1. Wir haben in der Tat schon überlegt, die MPU unter Vorbehalt der Rückforderung nochmals zu machen. Dann müsste halt die Behörde bezahlen. Wäre solch ein Vorgehen möglich? Also eine Rückforderung der erneuten MPU-Kosten? 2. Wenn das Gericht - wie von Dir unterstellt und von dem Rechtsanwalt chapmen gelikt - der Argumentation des SB folgt, dann wäre das schade, aber klar ist dann auch: Wenn eine wesentlich kürzere Gültigkeitsdauer als 12 Monate gerichtlich beschlossen wird - z.B. 3 Monate etc. - dann können andere Gerichtsentscheidungen darauf aufbauen. Wenn eine MPU nur noch 3 Monate gültig sein soll, liegt es auch nahe, deren regelmäßige Wiederholung für alle zu fordern. Warum soll die dann noch 4 Jahre (von 21 bis 25) ohne Wiederholung bleiben, wenn gerichtsfest bewiesen ist, dass die persönliche Eignung nach jeweils 3 Monaten abhanden kommen kann? Und da solche MPUs ja schon lange für alle LWB gefordert werden, würde eine solche (von Politikern bestimmter Parteien sicher gerne aufgegriffene) Entscheidung dann auch dafür sorgen, dass gleich die "richtigen" Fristen von der Gesetzgebung ins Spiel gebracht würden. Kann ja nicht sein, dass eine künftige Bundesregierung unter Grüner Beteiligung dann MPUs einführt, deren Gültigkeit 5 Jahre Bestand haben soll, wenn ein Gericht entscheidet, dass schon weniger (!) als ein Jahr die MPU verfallen lässt. In Art.5 der EU Waffen-RL von 2017 heißt es: Dr. Irene Mihalic von den GRÜNEN will https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/ Wenn also eine MPU nur ganz kurz gültig sein könnte, wie FFF und chapmen andeuten, dann wären auch kurze MPU-Abstände sicher notwendig. So bedeutungslos ist die Frage, wie lange eine MPU Gültigkeit besitzt, daher nicht.
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