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Theoretisch: Mehr als die Allgemeinheit gefährdet und Waffe ist geeignet, diese Gefährdung zu reduzieren. Praktisch: Verwaltungsnaher Bonze.
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Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
Proud NRA Member antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die Anhaltspunkte müssen eine Tatsache zum Grunde haben. Dabei ist das reine Vorliegen eines irgendwie gearteten "Anhaltspunktes" natürlich die geringstmögliche zu erbringende Beweislast. -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
Proud NRA Member antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Nun sprachlich ist das doch klar. Vorher mussten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, also bei einer rationalen Betrachtung dafür sprechen. Hinterher müssten nur noch tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, auch wenn möglicherweise viel stärkere Anhaltspunkte für das Gegenteil vorliegen. Wie weit man damit gehen kann, ohne das Rechtstaatsgebot zu verletzen dürfte eine Frage für die Gerichte sein, aber die intendierte Marschrichtung ist klar. -
Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Sagt ja auch keiner, dass das für Mordanschläge, bei denen ein mehrtägiges Versterben des Getroffenen der Abschreckung der anderen dient, unbedingt ein ungeeignetes Kaliber wäre... Andererseits finden sie wohl gelegentlich in Grizzlies, die anatomisch am ehesten vergleichbar sein dürften und ja auch nahe Verwandte sind, Geschosse ganz erstaunlicher Kaliber, die da offenbar jahrelang drin waren. -
Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Wobei ich für meinen Teil vermeide, in beengten Verhältnissen, vielleicht auch, wo niemand hingucken soll, damit nicht eine alte Dame hohldreht, etwas am Ladezustand meiner Waffe oder sonst was an meiner Waffe zu machen. Mir ist es da lieber--und glücklicherweise auch erlaubt--es so einzurichten, dass die Kanone in ihrem Holster bleibt und nur als Paket mit allzeit vollständig verdeckten und geschützten Bedienelementen umgeladen wird. Wenn man eine im Hinblick auf die Fallsicherheit sinnvolle Auswahl der Waffe unterstellt, dürfte das im Sinne der Sicherheit sein. -
Du kannst, wenn Du drauf stehst, auch Dein Auto als einen "Runterdruckfortbeweger" bezeichnen, und das wäre (bei einigermaßen vertikalen Zylindern) soweit nicht falsch, nur versteht Dich halt keiner mehr. Streite Dich nicht mit Leuten über Nomenklatur, die gerade bei exotischen Konstruktionen irgendwo zwischen den normalen Kategorien eh nicht furchtbar wichtig ist, sondern nimm eine Schnittzeichnung und verstehe, was da beim Schuss passiert, und dann bemühe Dich, Dich einigermaßen verständlich auszudrücken. Es gibt z.B. auch immer wieder Witzbolde, die einen aufklären wollen, dass Zentrifugalkräfte gar nicht existierten, sondern lediglich Zentripetalkräfte. Ist natürlich Quatsch, sondern eine Frage des Bezugssystems, das man sich nach Bedarf aussuchen kann. Wer's nicht glaubt wiederhole den Stunt aus einem YouTube-Video das mal hier eingestellt war, wo sie ein kleines Kinderkarusell, das die Kinder mit den Händen antreiben sollen, mit einem Verbrennermotor angetrieben haben--nach dem spektakulären Abflug dürfte klar sein, dass für manche Zwecke Zentrifugalkräfte ein sehr angemessenes Gedankenmodell sind: auch wenn sie von außen aus einem Intertialsystem betrachtet "nur" Scheinkräfte sind, tun sie doch genau so weh wie "richtige" Kräfte in einem Inertialsystem.
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Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es wäre schon ein Fortschritt, wenn die das nur im dichten Wald an Stellen machen würden, wo der Wald wenigstens einen einigermaßen ordentlichen Kugelfang abgibt. Das ist mir bei Heimatbesuchen auch schon an Stellen aufgefallen, wo durchfliegende oder verfehlende Geschosse sonstwohin fliegen, auch in Richtung von Häusern. Gibt's in Amerika bestimmt auch irgendwo, aber da verbringe ich viel mehr Zeit als in Deutschland und habe es kein einziges Mal gesehen. (Wohl aber eine Art Verkehrsschilder in Montana, dass man auf dem nächsten halben Kilometer wegen verdeckter Häuser nicht schießen dürfe.) -
Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Eine praktische Lösung, jedenfalls bei den Amis recht beliebt, sind die QLS oder für Winzkanonen auch ELS-Klemmsysteme von Safariland. Damit kann man dann die Waffe vom Gürtel ab- und wieder dranmachen, ohne dass man sie aus dem Holster holen müsste, was der Möglichkeit von Missverständnissen, Unfällen oder Peinlichkeiten vorbeugt. Dazu noch ein sicher verriegelndes Holster, aus dem die Kanone nicht versehentlich rauskommen kann, und schon hat man ein praktisches System, die Waffe schnell umzupacken ohne sie auszupacken. -
Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Mit welchem Selbstbild natürlich auch zusammenhängt, dass viele, und insbesondere die Verbände, die Einführung des Bedürfnisquatsches richtig geil fanden. Staatlich privilegierter Waffenträger von St. Hubertus Gnaden, das ist doch schon besser als einfach Bürger mit einem Hobby zu sein, jedenfalls kurzfristig. -
Für etwas, das nicht weiter verboten oder reguliert ist, habe ich auch keine Gutachten anzufertigen. Ich darf mir beispielsweise auch die Zähne putzen, ohne ein Gutachten anzufertigen, dass das medizin- und gefahrstoffrechtlich alles im grünen Bereich ist. In der Beweislast ist, wer es anders sieht.
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Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Und der Anteil irgendwie rational geplanter Angriffe aus dem Hinterhalt, bei denen das Opfer nicht mal mehr den Schussknall unbedingt hört, ist unter privaten Kriminellen praktisch exakt Null. Bei der Rohwedder-Ermordung konnten sich die Behörden den Umstand, dass jemand aus dem Sitzen mit Zeit auf 60 Meter oder so ein Mannziel getroffen hat, nur damit erklären, dass er eine Super-Duper-Elite-Scharfschützenausbildung von staatlichen Stellen im Osten erhalten habe. Wenn man denen mal zeigen würde, auf welche Entfernung das wirklich möglich ist, wenn man weiß, was man tut, dann müsste man vermutlich neue Unterhosen ausgeben. -
Aber weswegen? Vernichtung eines bösen Magazinkörpers? Das ist doch erlaubt? Herstellung eines nicht bösen Magazinkörpers? Ist meines Wissens nicht verboten. Die Bosheit des verbotenen Magazinkörpers ist auf den nicht verbotenen übergegangen? Ist meines Wissens im Gesetz nicht vorgesehen und wäre auch unbestimmt--träfe das auch zu, wenn man ihn schredderte und zu einem Amulett in der Form der Friedenssymbols extrudierte, das dann immer noch ein böser Magazinkörper wäre? Wer prozessieren will, der muss doch schon benennen können weswegen eigentlich. "Unbotmäßige Geisteshaltung" ist noch kein Delikt.
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Muss er denn vorgesehen oder genehmigt sein? Wenn's nicht verboten ist, dann wäre die neue Sachlage doch, dass ein böser Magazinkörper nicht mehr existiert, und die Herstellung eines nicht verbotenen ist meines Wissens nicht verboten.
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Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Von der FAA gibt es eine Liste von "gefährlichen Geisteshaltungen", die Piloten umbringen, und den zugehörigen "Gegengiften". Eine dieser gefährlichen Geisteshaltungen in der Liste ist "Resignation", die Überzeugung, dass man an seiner ungünstigen Situation nur wenig verändern könne. Als Gegengift wird empfohlen: "Ich bin nicht hilflos. Ich kann etwas bewegen." Die Überzeugung, dass Selbstverteidigung, insbesondere mit genau der Sorte von wirksamen Waffen, die überall auf der Welt an damit nur wenig ausgebildete Polizisten oder Soldaten ausgegeben werden, eh nur alles schlimmer mache, scheint mir ein Paradebeispiel für diese Geisteshaltung zu sein. Klar, es gibt Situationen wo "wenn Du tust, was er sagt, dann passiert Dir nichts" zutrifft. Besser sich 1945 den Amis zu ergeben, als für den Oberverbrecher zu sterben.* Das setzt aber logischerweise voraus, dass es sich beim Gegner um jemanden handelt, der jemanden, der aufgibt, auch wirklich verschont. Bei einem Straßenkriminellen, insbesondere bei einem, der sich nicht sofort nach dem Hervorbringen einer Feuerwaffe auf die Suche nach einem einfacheren Opfer macht, kann man davon keineswegs ausgehen. Wäre er nicht auf brutale Gewalt aus, dann würde spätestens die Aussicht, sich in Sekundenbruchteilen Blei einzufangen, ihn davon überzeugen, dass das Kosten/Nutzen-Verhältnis seiner Tat sich gerade sehr zu seinem Nachteil wandelt. Wenn man sich einredet, gegen so jemanden nichts tun zu können, dann ist das eine selbsterfüllende Prophezeiung. Edit: * Allerdings erforderte das natürlich gerade handeln gegen das, was einem befohlen wurde, also eher Rebellion als Resignation, auch das Eingehen eines einmaligen möglicherweise erheblichen Risikos im Tausch dafür, nicht sicher für den Oberverbrecher verheizt zu werden. -
Auch da wird man aber eine gewisse Schwere der zu befürchtenden Verfehlung verlangen müssen, wenn man davon ausgeht, dass der Gesetzgeber ähnliche Konsequenzen sonst nur für Verbrechen oder Vergehen mit mindestens einem Jahr Strafe vorgesehen hat, also ziemlich massive Verfehlungen. Etwas, von dem niemand einen direkten Schaden oder eine direkte Gefährdung hat, und bei dem die abstrakte Gefährdung der Öffentlichkeit nach Ansicht des Gesetzgebers offenbar geringer ist als die des Falschparkens wird ein rationaler Gesetzgeber doch nicht gleich behandeln wie z.B. einen bewaffneten Raubüberfall.
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Wie sieht's da eigentlich mit der Verhältnismäßigkeit aus, an die ja wohl auch eine Feststellung der Unzuverlässigkeit gebunden ist? Der Gesetzgeber verwendet in §5 WaffG die eher schwammige Formulierung von "Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden". Das lässt die Interpretationsfrage, wie missbräuchlich oder leichtfertig die befürchtete Verwendung wäre, oder wie schwerwiegend die "Tatsachen", die dem zugrundeliegen sein müssen. Als Interpretationshilfe kann man sich darauf stützen, dass der andere Fall in der gleichen Vorschrift eine Strafe wegen eines Verbrechens oder eine von mindestens einem Jahr ist, also ein ganz erheblicher Vorfall, beim besten Willen nicht zu vergleichen mit erstmaligem Falschparken ohne Behinderung andere Verkehrsteilnehmer oder ähnlichen Lappalien. Es scheint also um Missbrauch oder Leichtfertigkeit zu gehen, bei denen erhebliche Schäden mindestens irgendwie plausibel zu befürchten sind. Bei einem Verstoß gegen eine Regel, die der Gesetzgeber noch nicht einmal mit einer Ordnungswidrigkeit ähnlich des Falschparkens unterlegt hat, scheint mir das jedenfalls nicht offensichtlich der Fall zu sein, selbst wenn die Regel eine waffenrechtliche ist. Da wäre doch beispielsweise eine übermäßige Anzahl an Disqualifikationen in Wettbewerben eine viel plausiblerer Grund, weil man das immerhin noch logisch mit einem ausgreifend interpretierten Begriff der "Leichtfertigkeit" in Verbindung bringen könnte. Das einem eher servilen oder voreingenommenen Gericht beizubringen ist freilich eine Aufgabe, die ich mir nicht stellen möchte.
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Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Kannst Du das auch empirisch belegen? Klar, ich mache mich auch darüber lustig, wenn Soldaten mit Kampfeinsätzen nicht in der Lage sind, ein AR-15 durchzuladen (kein Witz, eigene Erfahrung!), oder wenn einer tacticool wie sonstwas an der Tanke mit einer zu großen Kanone im Holster zapft. Es wäre besser, wenn sie's könnten. Trotzdem scheint es aber so zu sein, dass sie mit Kanone immer noch besser dran sind als ohne, dass insbesondere auch Ommas mit einem KK-Revolver usw. bessere Ergebnisse erzielen als ohne. Und der faire Vergleich ist logischerweise, ob die Ergebnisse besser sind als ohne Waffe, nicht ob sie besser sind als bei einem der's kann, der es vielleicht als Einzelkämpfer in fünf Kriegen geübt hat, samt der zugehörigen Kaltschnäuzigkeit. -
Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Hmm...so etwas kenne ich--eher Fraktion schwarz eloxiert--wirklich nicht, aber bei einem Ding, wo wohl eher die handwerkliche Leistung im Mittelpunkt steht, stellt sich doch wirklich die Frage, was man da mit heißer Ware machen will. Kann natürlich auch Zufall sein, und dass es gar nicht um den Wert der Kanone ging, vielleicht nicht einmal um die Kanone an sich, und die jetzt in einem Flussbett liegt. -
Wenn nicht nur das Magazin umgebaut werden soll, sondern der "Magazinkörper", dann könnte das schwierig sein.
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Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Mal blöd gefragt: Wie kommt man denn bei einer für deutsche Verhältnisse sinnvollen Jagdwaffe auf 10'000 Kröten? Bei der in Deutschland heimischen Fauna braucht man eigentlich keine Superkaliber, bei den in Deutschland möglichen Distanzen kein Präzisionsschützengewehr, und bei 3'000 oder so hören wohl auch sinnvolle Optiken auf. Geht da die Kohle alle in Handgravuren von röhrenden Hirschen, oder wie soll ich mir das vorstellen? (Frage ist ernst gemeint, nicht sarkastisch.) -
Die Grünen - Grundsatzprogramm 2020
Proud NRA Member antwortete auf harry tasker's Thema in Waffenlobby
Also ob dafür Grünwählen wirklich empfehlenswert ist? -
Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!
Proud NRA Member antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Für eine aus Sicht des Zielmarktes nicht besonders spektakuläre (ich unterstelle mal, dass niemand mit einem AR oder einer Kaschi etc. für 10000 auf die Pirsch geht) Langwaffe? Vielleicht gibt's da einen Liebhabermarkt unter Wilderern, ich weiß es nicht, aber das berufskriminelle Segment will vorwiegend einigermaßen handliche Pistolen, vielleicht noch zum Protzen eine Kanone, die sie an Call of Duty erinnert. -
Wobei Polizisten natürlich eine verzerrte Sicht auf die Dinge insofern bekommen, als dass sie da hingerufen werden, wo es Probleme gibt, und nicht dahin, wo es keine gibt. Wenn ich an meine drei Monate in Texas denke, in einer Mittelschichtgegend, dann fallen mir seltsame Schurmethoden für Hunde ein, ein Multimillionär, der mit dem Longboard ziemlich lange Strecken über dafür eher zweifelhafte Straßen als alltägliches Transportmittel gefahren ist (wenn auch mit geholsterter Kanone) und auch auf Autostraßen für seine Ultramarathons übt (mit Geh- und Fußgängerwegen gibt es da ein Problem), eine lutherische Kirchengemeinde mit einem lesbischen Pärchen als Pastoren, etwas klebriges Queso mit starken Cocktails, ein anderer Multimillionär mit einer Modelleisenbahn im Garten, auf der man fahren kann, aber keine sozialen Probleme. Auch das gibt es, und es ist nicht weniger normal und alltäglich als die Probleme gewisser Bevölkerungsschichten. Und das Blau der texanischen Lupinen natürlich, das fällt mir auch ein.
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Die Antworten könnten die Bevölkerung verunsichern. Zumindest bei der Vergewaltigung kommt hinzu, dass da ja, glaubt man einschlägigen Untersuchungen, die überwiegende Mehrzahl der Taten nicht angezeigt wird. Dazu sind die Definitionen unterschiedlich, so dass es je nach Bundesstaat gegenseitige und für beide strafbare Vergewaltigung wäre, wenn zwei Jugendliche unter einem je nach Staat verschiedenen Schutzalter einvernehmlich pimpern oder wenn zwei Betrunkene das tun. Insofern dürften unter allen Straftaten die Zahlen für Vergewaltigung mit zu den unbrauchbarsten gehören, um kriminologische Vergleiche über Orte und Zeiten anzustellen, solange man sie nicht auf Fälle wie Vergewaltigung unter Fremden und unter Einsatz von Gewalt, was eher angezeigt wird, einengt.
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Nach meiner Erfahrung ist die einzige Funktion dieser Kurse und insbesondere der praktischen Prüfungen, wirklich total verpeilte Leute zur Aufgabe ihres Vorhabens zu bewegen. In meinem Bundesstaat wären das sechzehn Stunden gewesen, von denen es aber die ersten acht erlassen gab wenn man schon einen anerkannten Sicherkeitskurs (NRA, Polizei, Militär, usw.) gemacht hat. Inhaltlich gibt's da nichts zu lernen--klar, es soll ja der kleinste gemeinsame Nenner sein. Die praktische Prüfung ist dann ebenfalls so trivial, dass die einzige wirkliche Möglichkeit durchzufallen, darin besteht, dass einem auf dem Schießstand einfällt, dass man Angst vor Feuerwaffen hat (kein Witz, das gibt's), oder dass man wegen eklatanter Verletzung der Sicherheitsregeln auf einem Stand rausfliegt. Treffen sollte auch dann kein Problem sein, wenn erschwerend hinzukäme, dass man nach Anschauen des Ziels die Augen verbunden bekommt bevor man schießen darf...