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Proud NRA Member

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  1. Bei uns geht das einfach mit der Auswahl Geld oder Arbeit, Umrechnungskurs von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Sinnhaftigkeit ergibt sich schon aus den größeren Anfahrtdistanzen. Persönlich zahle ich einfach und helfe natürlich trotzdem mit, ohne mir jetzt Gedanken machen zu müssen, was genau anrechenbare Arbeitsstunden wären. Es gibt Bonus, wenn man im Voraus statt hinterher zahlt. Wir haben rund 2500 Mitglieder, und genug Platz, dass es damit kein Problem gibt. Schon daraus ergibt sich, dass es Leute gibt, die praktisch auf dem Stand wohnen, und Leute, die eigentlich nie da sind, aber eben trotzdem gelegentlich hingehen wollen.
  2. Der Spaßfaktor dürfte steigen und das Risiko blöder Fragen (egal wie klein oder groß) sinken, wenn man es einfach im Rahmen einer Sportordnung gelegentlich ausführt, oder nicht? Gehst Du halt mal die Konkurrenz besuchen, oder wäre das Fremdgehen?
  3. Absichtlich herbeigeführt geht das bei den Amis unter dem Namen "Mortaring" (weil das Gewehr am Boden aufgeschlagen wird wie eine Mörsergranate in ihr Rohr fällt) als Technik der Störungsbeseitigung... Wie sehr man beim AR draufdotzen muss, um einen kompletten Repetiervorgang zu bewirken, weiß ich nicht. Absichtlich macht man es normal, wenn der Verschluss nicht will (sinnvollerweise bevorzugt wenn das wegen einer verschossenen Hülse ist, nicht wenn geladen ist!). Der Ladehebel beim AR ist ja nicht gerade so dimensioniert, dass man da mit einem Hammer dranwollte.
  4. Also wenn durch die Schießtätigkeit von jemandem Schäden auftreten, die nicht unter normaler Abnutzung des Kugelfangs usw. laufen, dann ist das Problem ein anderes als das verwendete Kaliber...
  5. Gilt für alle! Das heißt nicht, dass man in allen Situationen nur dann schießen darf, wenn man sich eines Treffers sicher ist. (Dann wäre ja Übung im Sportschießen genauso ausgeschlossen wie Sperrfeuer bei der Truppe.) Es heißt aber, dass man nur dann schießen darf, wenn man einen Treffer auf das, was man treffen kann, und das, was dahinter ist, verantworten kann. Schießt einer auf die falsche Scheibe oder auch schlicht auf einen geringwertigen Ring auf einer Scheibe, aber es war eindeutig eine Schiebe mit einem Kugelfang dahinter, oder trifft einer bei IPSC versehentlich oder gar im Eifer des Gefechts absichtlich ein No-Shoot, aus einer sicheren Richtung und mit Kugelfang dahinter, dann ist das Resultat eines, das nur sportliche Konsequenzen hat, aber sonst vollkommen zu verantworten ist: Loch im Papier und Kugel im Kugelfang.
  6. Bestenfalls eine Verpflichtung dazu. Eigentum ist weder Besitz im Sinne des BGB noch im Sinne des WaffG. Ob man sich mit einer Konstruktion, das Eigentum zivilrechtlich zu übertragen und gleichzeitig den Gegenstand waffenrechtlich zu verleihen, einen Gefallen tut, steht auf einem anderen Blatt. Böse Augen könnten das wohl schon als Umgehungsversuch lesen, auch wenn man es rechtlich noch verfeinert.
  7. Manche Wörter lösen bei den Leuten Reize aus, auch wenn sie eigentlich nicht falsch sind. Im Fall dieses SB war das wohl "erwerben." Wir bläuen Neulingen immer die richtigen Wörter für gewisse Behördenkontakte ein. Z.B. bei einem Unfall nicht "Someone got shot." sondern "There was a firearms training accident." Wir wollen einen Rettungswagen haben, und zwar schnell, und nicht, dass der Rettungswagen sich nicht reintraut und auf die SWAT-Gruppe wartet (die dann wieder aus Vereinsmitglieder bestehen würde, aber das kann dauern...). Bei einer Polizeikontrolle am Auto nicht "I have a gun" sondern zusammen mit dem Führerschein den Waffenschein reichen und so etwas wie "I am exercising my concealed carry privileges." Sollte man vielleicht mit leihenden Neulingen auch haben, was auch immer da die beste Formulierung ist. Vielleicht "Ich habe mit der entsprechenden Dokumentation eine Waffe zum Zweck der sportlichen Übung ausgeliehen."
  8. Nicht jede. Gemeingefährlich ist ein spezifischer Katalog, der sich durch die Gefährdung unbekannter und nicht abgegrenzter Personen auszeichnet. Ja, so etwas wie fahrlässige Sachbeschädigung wäre ein Möglichkeit.
  9. Impfkraftzersetzung!
  10. Was eigentlich mal näher beleuchtet gehört. Ein Unternehmen hat ein schlecht funktionierendes, überteuertes und overengineered Produkt, das sich auf dem freien Markt schlichtweg nicht verkaufen lässt. Da kommt dieses Unternehmen einerseits an Staatsknete und andererseits an gesetzliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften, mit denen von der Situation verdatterte Erben zum Kauf des Produkts gezwungen werden sollen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Mit Staatsgeld zur Finanzierung einer grottenschlechten Brauerei und einer Verpflichtung aller Menschen in den Heilberufen, zur Corona-Vorbeugung einen Kasten sauer Bier die Woche zu kaufen, kann ich sogar sauer Bier verkaufen. Damit dann noch pleite zu gehen macht die Sache nochmal härter.
  11. Wobei die Anzahl der Straftaten, die nicht entweder vorsätzlich oder fahrlässig und gemeingefährlich sind und mehr als 60 Tagessätze geben, sich vermutlich im Rahmen hält. Bankrott wäre eine Möglichkeit, fahrlässige Körperverletzung eine andere (wobei letztere nicht mit Eingriff in den Straßenverkehr oder Trunkenheitsfahrt zusammenfallen darf, weil gemeingefährlich), fahrlässige Steuersachen wären auch denkbar.
  12. Hmm. Ein Schild "INKASSO" auf dem Plattenträger vorne und hinten wäre mal etwas Neues...
  13. Seit wann kann man possessorische Delikte wie verbotenen Waffenbesitz fahrlässig begehen?
  14. Aber ist deren unwillentliche Lagerung für andere auch strafbar oder setzen die entsprechenden Tatbestände nicht den Vorsatz voraus? Wo soll da die Grenze sein? Wenn ich ein Paket für den Nachbarn unterschreibe? Entweder der Artikel ist irreführend--was man aus der Presse ja kennt--oder das Urteil doch ziemlich seltsam. Er könnte natürlich auch sonst in Schwierigkeiten kommen, sagen wir weil er für eine vorschriftsgemäße Lagerung hätte sorgen müssen und Seesäcke wohl nicht als Klasse was auch immer zertifiziert sind, aber waffenrechtlich unzuverlässig wegen lockerer Aufbewahrung wäre doch besser als waffenrechtlich unzuverlässig und als Straftäter abgeurteilt.
  15. Es erscheint einfach nicht sehr wahrscheinlich, dass dieser Fehler das erste Mal bemerkt würde, wenn jemand stirbt. Natürlich würde ich Lärm machen, wenn ich mir bei Amazon zehn Dummypatronen zum Üben des schnellen Nachladens bestelle, und da wäre eine dabei, die scharf ist. Genau diesen Lärm hat aber niemand gemacht. Theoretisch ist es natürlich möglich, dass bei einem spezialisierten Hersteller für Filmmunition hirnverbrannterweise im gleichen Raum Dummies und scharf geladen werden und irgendwie in die gleiche Tüte kommen. Aber dass das ausgerechnet in diesem Fall zum ersten Mal passiert oder bemerkt wird, und nicht etwas in vorherigen Fällen, wo das jemand schon beim Laden oder bei einer folgenlosen Schussabgabe bemerkt hätte? Ich weiß nicht. Dazu kommt ja, dass es auf demselben Set schon vorher unbeabsichtigte Schussabgaben gab. Soll das aus dem gleichen Grund gewesen sein? Wenn ja, dann wäre spätestens da jede von diesem Hersteller gelieferte Munition als nicht vertrauenswürdig zu behandeln gewesen, was auch wieder eine Mitschuld der Waffenmeisterin wäre.
  16. Nennen wir es Haltungspresse. Es gibt diesen moralischen Imperativ, zu allem eine Haltung zu haben, und zwar die richtige, und die vorzuzeigen wie ein Exhibitionist seine Geschlechtsteile. Die Fakten sind demgegenüber unbedeutend. Damit ist auch die traditionelle Unterscheidung zwischen Nachrichten und Kommentar gefallen. (Und, ja klar, schon in der Auswahl der Nachrichten ist auch bei noch so leidenschaftsloser Darstellung eine Wertung enthalten, aber die Trennung gelang eigentlich bei gutem Willen doch einigermaßen brauchbar.) Der Extremfall war ein Relotius, der ein wirkliches Talent für die stimmungsvolle Erzählung der Haltungsgeschichte hatte, und dann irgendwann mal zu faul wurde, die Recherchereisen auch nur anzutreten. Im Grunde war der aber ein Bauernopfer, weil die gleiche Art der Berichterstattung sich durch die ganze ehemalige Qualitätspresse durchzieht. Dazu kommt noch, dass schon die reine Wiedergabe abweichender Meinungen heute als gefährlich und riskant gilt und unterlassen wird. In den Achtzigern wurde z.B. auf den Feuilletonseiten (und nicht etwa auf den Nachrichtenseiten!) der großen Zeitungen Historikerstreit ausgetragen. Ernst Nolte durfte in der FAZ veröffentlichen. Der war so ähnlich wie Björn Höcke, bloß intellektueller--Geschichtsprofessor statt Geschichtslehrer. Natürlich entsprach seine Meinung nicht der der Redaktion. Musste sie damals aber auch nicht. Schließlich waren die Artikel ja klar als sein Werk und seine Meinung gekennzeichnet. Man hat sich aber noch getraut, die zu veröffentlichen. Wer es anders sah, konnte in anderen Zeitungen oder auch in derselben andere Meinungen lesen. Heute wäre das undenkbar. Gerade dieses dauernde Zelebrieren der eigenen Haltung ist aber ein Zeichen unfreier und stickiger Gesellschaften. In der Zone hatten sie als "Die Partei hat immer recht" doch ein wenig zu dumpf wirkte ein Lied "Sag mir, wo du stehst". Da fiel mir auch bei meinem Deutschlandbesuch zu Weihnachten auf. Da fragten mich Leute insistierend, ob ich "Coronaleugner" oder "Querdenker" sei, wurden sauer, wenn ich darum bat, diesen Begriffen eine konkrete Bedeutung zu geben, weil ich sonst die Frage nicht sinnvoll beantworten könne. Ich wunderte mich aber auch, dass man so etwas überhaupt gefragt wird. Das hört sich irgendwie so an wie das "Hamse jedient?" des klischeehaften wilhelminischen Reserveunteroffiziers oder eben das "Sag mir, wo du stehst" des Agitprop-Aktivisten. Auch mein Verweis, dass ich mich zu Themen, zu denen ich meine, etwas für die Allgemeinheit interessantes sagen zu können, in einigen Artikeln in den Medien geäußert hätte, die man kostenlos lesen könne, war irgendwie nicht willkommen, obwohl sich daraus ja jeder sein eigenes Urteil bilden könnte, inwiefern ich quer oder längs oder diagonal denke. Stattdessen wurde ich darüber informiert, dass die Medien in denen ich publizierte, ja "rechts" und "verrufen" seien. Man muss es ja nicht lesen, braucht mich dann aber auch nicht zu meiner "Haltung" auszufragen. Diese Stimmung wiederum wird doch etwas mit den Vorgängen in den Massenmedien zu tun haben.
  17. Wenn man Zeit hat, kriegt man alles auf. Die Idee, die Erben mit einem Blockierschloss auszuschließen, ist deswegen eher absurd. Für die sinnvollere Idee, Einbrechern, Jugendlichen, usw. den schnellen Zugriff zu verwehren, hat Lockpickinglawyer etwas gebaut, das er für besser hält, als entsprechende kommerzielle Produkte, und er hat aller Wahrscheinlichkeit nach recht damit. Das wäre aber natürlich zu einfach. Das hier ist das Armartix-Produkt einigermaßen sinnvoll und mit realistischen Zielen umgesetzt, jedenfalls nicht so einfach rauszuvibrieren:
  18. Bei Patenten nicht. Bei Warenzeichen schon. Allerdings dürften die Patente eher wertlos sein, alldieweil die Dinger ja nicht sehr gut funktionieren, jedenfalls nicht besser als z.B. ein zum gleichen Zweck installiertes besseres Vorhängeschloss. Wenn jemand mit einem wirklich funktionierenden Waffenverschlusssystem kommt, der könnte damit Kohle machen und hätte größere Brote zu backen als deutsche Erben schikanieren und abzocken zu wollen. Die in Frage stehende Firma konnte das offenbar so wenig wie die anderen, die es bisher versucht haben.
  19. Bisweilen aber auch eher fragwürdig. Die Hersteller von Schließsystemen haben ein Interesse daran, irgendwie sagen zu können, dass die Herstellung von Schlüsselkopien reglementiert sei. Patente sind ein Weg dazu. Ob sie immer die Erfindungshöhe haben um vor Gericht standzuhalten, ist eine andere Frage. Wenn das fraglich ist, dann haben die Hersteller eher ein Interesse daran, das nicht vor Gericht herauszufinden.
  20. Womit man logischerweise genau das Gleiche tun müsste wie bei einem verlorenen Schlüssel, was auch immer man bei einem verlorenen Schlüssel tut.
  21. Um das durch Ablinsen lesen zu können bräuchte man wohl Übung. Aber wenn bekannt ist, welche Tiefen möglich sind (das sind ja diskrete Stufen), dann kann man natürlich ein Photo in eine numerische Repräsentation und die wieder in einen perfekt geschnittenen Schlüssel verwandeln. Mit den Doppelbartdingern kenne ich mich nicht aus, aber der verbreitetste amerikanische Haustürschlüssel z.B. hat sechs Positionen, die jeweils zehn unterschiedliche Tiefen annehmen können, entspricht also theoretisch einer Million Kombinationen, von denen natürlich manche nicht praktisch möglich sind. Die zehn möglichen Tiefen unterscheiden sich in Schritten von 0.015", rund 0.4 mm. Der Schlüssel ist run 9mm weit. Man bräuchte als bei optimaler Bildschärfe ein Photo, auf dem der Schlüssel 22 Pixel weit ist, um die Kombination brühwarm ablesen zu können. Sagen wir in der Praxis 100 Pixel. Das iPhone hat Kameras, die 4000 Pixel weite Photos machen. Ein Photo, auf dem die Weite des Schlüssels 2% der Weite des Photos beträgt, z.B. von einem Schreibtisch mit dem Schlüssel drauf oder dem mit dem Schlüssel sichtbar gehaltenen Schlüsselbund beim Einsteigen ins Auto, tut's also. Das ist beim Doppelbartschlüssel auch nicht anders, auch wenn ich da die Spezifikationen nicht weiß.
  22. Nimmst du halt ein Rechteckziel. Haben wir auch öfters. Solange es schön klingelt ist das OK. Der Punkt war die Größe und die Erwartung, genau das Zentrum einer Scheibe zu treffen, im Vergleich zur Erwartung, ein solches Rechteck von 0 bis 100 Meter ganz OK zu treffen.
  23. Danach fängt das Geschoss doch eh an, wie ein Amboss herunterzukommen. 50 Meter dürfte gar nicht so schlecht sitzen, und bei 100 Meter halt entsprechend höher halten. Klar, zum Ringestanzen sind die Dinger wohl ursprünglich nicht gedacht, aber für ein Torsoziel langt's.
  24. Du meinst "Stahlschiene auf Stahlupper"?
  25. Ist mein Leben jetzt in einem guten oder in einem schlechten Sinne langweilig? Das Seltsamste, was bei mir bisher mit den Nachbarn und Waffen passiert ist, ist dass mich ein Nachbar (hart linke Gegend, die es immer wieder und meistens erfolglos mit Waffenverboten probiert) gefragt hat, wie er an eine Waffe mit nicht registriertem Schalldämpfer herankäme, um damit, wenn auch auf dem eigenen Grundstück, zu wildern. Ein paar Tage später hat er mir dann berichtet, dass ihn meine Erläuterung der Rechtslage "scheißelos verängstigt" habe, wie der Ami das sagt, und er von seinem Vorhaben Abstand genommen habe. Auf YouTube sähe das alles so unkompliziert aus. Bewaffnete Auseinandersetzungen mit den Nachbarn standen bisher nicht im Raum, zählt man die bei meiner Tradition gewordenen jährlichen Nikolausparty kredenzten Glühweintassen mit 20% Volumenalkohol nicht zu den Waffen. Mache ich etwas falsch oder die Leute?
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