Proud NRA Member
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Ist das ein Schlagzeugbecken aus der Musikalienhandlung? Für .308 (und auch sonst alles jenseits von Pistolenkalibern) wird bei uns eigentlich von allen Herstellern mindestens 3/8", also rund ein Zentimeter dick, empfohlen. Auf 400 Meter ist, wenn da sonst niemand ist(!), natürlich das Risiko sehr gering, dass etwas auf dem Rückweg ausgerechnet Dich trifft, aber auf meinem Stand gäbe das trotzdem Ärger, obwohl oder gerade weil man bei uns eigentlich jeden Sch*** machen darf.
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You'll shoot your eye out, kid. Bei uns würde sich eine straf- oder zivilrechtliche Verantwortung halt danach bemessen, bei Feuerwaffen, Luftpumpen, Küchenmessern, Feuerzeugen, ob da fahrlässig Sorgfaltspflichten z.B. mit Kindern im Haus verletzt wurden. Eine geladene Pistole in Griffweite wenn man alleine lebt und die Tür verschließt ist ein anderer Sachverhalt als eine geladene Pistole in Griffweite eines Vierjährigen. Einen Achtjährigen alleine im Garten Luftgewehr schießen zu lassen ist ein anderer Sachverhalt, wenn man zig mal dabei war, und sich darauf verlassen kann, dass er damit nur ein geeignetes Ziel vor einem geeigneten Fang beschießt und bei Störungen die korrekt beseitigt oder das Ding in die sichere Richtung ablegt, als wenn man weiß, dass der verzogene Racker eine Tendenz hat, damit wild in die Gegend zu pusten.
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Proud NRA Member antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Aber wohl doch ein Argument, von dem "in der Regel" abzuweichen, wenn ein triftiger Grund für die Veräußerung vorlag und der auch noch irgendwie mit dem beabsichtigten Neuerwerb zu tun hat. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Bestimmt, jedenfalls in gewissem Maße, zumindest in der Art, dass bei Nachteiligem Eifer gezeigt wird und bei Vorteilhaftem das Gegenteil. Ist aber eben die Frage, womit man in diese Situation als #1 der Schikaneliste kommt. Auf eine unerwünschte Parteimitgliedschaft, das Veröffentlichen unerwünschter politischer Artikel, usw. würde ich selbstverständlich nicht verzichten, um ein Amt ruhigzustellen. Das sind essentielle Grundrechte, an denen die FDGO hängt. Im vorliegenden Fall liegt es den Beiträgen nach aber eher nahe, dass es da nicht um derartig Grundsätzliches geht, sondern eher um ein Wechselspiel persönlicher Unumgänglichkeiten. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Was aber schon eine Tendenz zur Bösartigkeit hat, wenn sowohl der gesunde Menschenverstand wie die Handlungen des sicher nicht besonders wohlgesonnenen Gesetzgebers darauf hindeuten, dass das nicht gemeint war. Wobei man natürlich als Partei die Bösartigkeit der Behörden und der Gerichte auch herausfordern kann. Das ist ja schon in Gegenden mit freiheitlichem Waffenrecht ein Problem. Ich würde mir echt gern ein .338 oder .50 BMG oder so etwas hertun, sehe aber echt nicht, wie ich die mehr als ein- oder zweimal oder so im Jahr in einem ihnen angemessenen Revier bewegen könnte. Auf 600 Yards auf meinem Vereinsstand, der im Vergleich auch zu den meisten Amis ein wirkliches Privileg ist, tun es mir auch Allerweltskaliber, dankeschön. -
Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde
Proud NRA Member antwortete auf Colt S.'s Thema in Waffenrecht
Genau mit dieser Einstellung tust Du Dir vermutlich keinen Gefallen. Ich nehme Dir sogar vollkommen ab, dass die Gegenseite aus Charakteren besteht, die auch mir vollkommen unangenehm wären. Dein Problem ist aber, dass die Macht über Dich haben, über mich glücklicherweise nicht. Du solltest Dich da meines bescheidenen Erachtens fragen, ob Dir das Bewusstsein, Recht zu haben, oder Deine Ruhe und Deine Kanonen wichtiger sind. Ist natürlich nur meine zugegebener- und bewusstermaßen völlig unerhebliche Sicht von weit weg. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Ob das die nächste Mine ist, die irgendwann hochgehen wird? Die Sache mit der nahezu Zwangsmitgliedschaft in Vereinen in den etablierten Verbänden stößt sich ja eh schon augenscheinlich etwas mit der Koalitionsfreiheit. Bei Bedürfnisfeststellungen durch die Verbände mit Bezug auf tatsächliche sportliche Tätigkeit kann man immerhin noch als Rechtfertigung nennen, dass das für alle eine Vereinfachung bedeutet im Vergleich zu immer unterschiedlichen Anträgen freier Schützen und deren Prüfung. Aber mit welcher Rechtfertigung soll denn die reine Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die nicht unbedingt mit einer irgendwie gearteten sportlichen Tätigkeit zusammenhängt, ein Privileg gegenüber jemandem rechtfertigen, der genauso wenig übt, aber keine Lust hat, an die GEZ des Schießsports zu überweisen? Wenn Koalitionsfreiheit irgendetwas bedeutet, dann doch wohl, dass man nicht Kohle an einen Verein schicken muss, in dem man nicht Mitglied sein will weil man sich von ihm nicht repräsentiert fühlt, wenn man sonst mit dem Verein gar nichts mehr zu tun hat. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Wie wäre denn eine Glaubhaftmachung (um die geht es da ja, nicht um das Bedürfnis an sich und seinen Fortbestand) mit Ereignissen in der Zukunft zu bewerkstelligen? Gut, Anmeldungen wären theoretisch eine Möglichkeit. Man wird aber der Logik wegen an die Glaubhaftmachung des Fortbestands des Bedürfnisses kaum strengere Maßstäbe anlegen können als an die Glaubhaftmachung des Bedürfnisses zum Erwerb. Sonst käme man ja in die absurde Situation, dass jemand, der in der Erwerbsstreckung gerade Platz hat, eine Überkontingentswaffe zwar nicht einfach behalten dürfte, sie wohl aber einen Tag lang beim Büxer auslagern und dann wieder erwerben dürfte, was wohl kaum im Sinne des Erfinders gewesen sein kann. -
Empirisch ermitteln! Manchmal ist das erstaunlich. Ich hatte ja der Vergnügen eines Kurses mit Max Leograndis. Der hat uns z.B. den gleichen Kurs mit Sprint und Schießen aus dem Stehen und dann mit Schießen aus der dann logischerweise viel langsameren Bewegung probieren lassen--wobei letzteres oft schneller war, auch wenn es sich langsam wie Molasse anfühlt. Insgesamt hat er die Sache einfach nach den verschiedenen Größenordnungen der Bewegung eingeteilt: Bewegen von einem Ort zum anderen, kurze Bewegungen von ein oder zwei Schritt, Wechseln von einem Ziel zum anderen, mehrere Schuss auf dasselbe Ziel. Bei all denen gilt natürlich das Gesetz des abnehmenden Grenznutzens: Je näher man schon an einer guten Leistung ist, desto schwieriger wird es die weiter zu verbessern. Im genannten Beispiel ist auf ein einigermaßen nahes Ziel von .20 auf .15 durchaus für fast jeden machbar, der einen Doppelklick mit einer Maus machen kann, aber von .15 auf .10 wäre richtig Arbeit und würde oftmals auch Waffenbasteln erfordern. Wenn der Rest nicht ebenfalls sehr flott ist, dann sollte man sich vermutlich nicht darauf konzentrieren.
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Wobei das, jedenfalls wenn nicht wirklich Lieferschwierigkeiten dem Kauf im Wege standen, natürlich etwas davon hat, dem Büttel ohne wirklichen eigenen Vorteil die lange Nase zu zeigen. Das ist nicht verboten, aber ob es immer sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Zivilrechtlich mit Sicherheit nicht. Strafrechtlich wird bei kleinen Sachen normalerweise auf eine weitere Verfolgung verzichtet, wenn es von einer Seite bestraft wurde. Durch die konkurrierenden Systeme in Amerika könnte etwas theoretisch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit in der Stadt, im Landkreis, im Staat, und im Bund sein, dazu noch unter besonderen mit souveräner Macht ausgestatteten Einrichtungen wie eben Arbeitsschutzbehörde, Hafenbehörden, usw. Ein Schutz gegen mehrfache Verfolgung besteht da nur begrenzt, weil es theoretisch eben verschiedene mit der gleichen Tat verwirklichte Delikte sind. Bei kleinerem Verschulden, sagen wird, dass jemand von der etwas rutschigen Leiter gefallen ist und sich das Bein gebrochen hat, würde normalerweise aber auf eine weitere Strafverfolgung verzichtet, wenn's den ersten Strafzettel vom Arbeitsschutz gesetzt hat. Wenn man jemanden erschießt, dann wohl eher nicht. Allerdings würde nach einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts durch den Einzelstaat in aller Regel auf eine weitere Verfolgung, sollte auch eine Bundesstraftat verwirklich worden sein (Totschlag als solcher ist keine Bundesstraftat, sondern den Einzelstaaten vorbehalten), verzichtet.
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Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Das erste wird mit dem zweiten schlecht zu vereinbaren sein. Da wirst Du Dich entscheiden müssen. Ich freue mich auch an Leuten, die wirklich den Behörden und Waffengesetzen wirksam die lange Nase zeigen. Bump Stock als Meinungsäußerung über das Verbot von Vollautomaten, 3D-gedruckte Waffen (wirklich oder mindestens im rechtlichen Sinne) als Meinungsäußerung über die "Ghost Gun"-Hetze, "Armstützen" auf AR-15 Pistolen als Meinungsäußerung über das Verbot kurz- (bei heutigem Stand der Technik für die entsprechenden Kaliber" normal-) läufiger Gewehre, alles super. Das muss man aber aus einer Position der Stärke und guten Vorbereitung machen, wenn es Erfolg haben soll. In der bist Du aber nicht. Es sollte auch nicht persönlich sein. Der Typ auf dem Amt, der mit Dir reden soll, der kann für die Dummheit der entsprechenden Gesetze nichts. Dem sollte man wenn man so etwas abzieht eher mit besonderer Freundlichkeit begegnen, denn er hat den Stress vom Chef deswegen. Soweit er einen Kuchen, eine Schachtel Pralinen, Weihnachtsplätzchen, was auch immer an geringwertigen Geschenken annehmen darf, dürfte das so einmal im Jahr zu Weihnachten kein Fehler sein. Es ist dabei übrigens auch ein Unterschied, ob man Mächtige vorführt, im amerikanischen Fall z.B. das ATF und seinen vom Kongress mit einer bestimmten politischen Linie bestätigten Chef, oder ob man seinen Unmut an irgendjemandem auslässt, der halt einen kleinen Job beim Amt angenommen hat. Wenn Du ein Leben hast, mit Freude am gekonnten Schießen von fünf Dutzend Waffen und was Dir sonst noch Freude macht, dann ist doch, bei aller Liebe, so ein kleiner Sachbearbeiter gar kein lohnendes Ziel, egal wie seine Charaktereigenschaften sein mögen. Im konkreten Fall hast Du wohl genau mit diesem Punkt den Fehler gemacht. Ich gönne Dir 57 Waffen und auch 570 Waffen. Aber wenn Du bei der geltenden Rechtslage auf Sportbedürfnis 57 Waffen haben willst, dann ist eine Vendetta mit dem Amt das wirklich Allerletzte, das Du brauchen kannst. Da bleibt nur einerseits wirklich betont korrekt zu sein und den letzten Sch*** zu dokumentieren um auch noch das Bedürfnis für die letzte dieser Waffen jederzeit zeigen zu können, und andererseits betont freundlich und sympathisch zu sein. Wenn jemand die Wahl hat, Dir Steine in den Weg zu legen oder sie aus dem Weg zu räumen oder zumindest einfach unkompliziert seinen Job zu machen, dann sind Deine Chancen wohl größer, wenn Du als freundlicher und immer ob des Wettbewerbs mit irgendeinem anderen Exoten letztes Wochenende breit grinsender Mensch bekannt bist, als wenn sie Dich für einen rechthaberischen Griesgram mit massenweise Kanonen halten. Wenn Du wirklich alles haarklein dokumentiert hast, dann fühlt sich der Büttel weniger verängstigt beim Gedanken, was passieren mag, wenn der Chef fragt, wie um alles in der Welt er jemandem 57 Kanonen genehmigt hat. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Also die Vorstellung, dass man als Vereinsfürst Waffen zu "befürworten" hätte oder nicht, anstatt korrekt Tatsachen zu bestätigen, halte ich für wesentlich abgedrehter. Wenn sich bei uns (ohne Bedürfnisquark) jemand zum Hobby machen würde, sechzig Waffen jede mindestens einmal im Jahr auf einen Wettbewerb auszuführen, dann würde ich das schrullig, aber irgendwie auf abgedrehte Weise sympathisch finden. Wenn jemand die Vorstellung äußerte, ohne jede sachliche Grundlage, er hätte zu beurteilen, welche Spielzeuge sich andere Leute zuzulegen hätten, den würde ich meiden. Allerdings würde ich sogar so einem mir extrem unsympathischen Menschen eine korrekte Feststellung von Tatsachen, die festzustellen meine Aufgabe ist, nicht verweigern. Eine Zusatzbescheinigung, dass er ein Riesena*****ch ist, würde ich mir mit viel Mühe wohl auch verkneifen. -
US Army wählt SigSauer als NGSW in 6,8x51mm
Proud NRA Member antwortete auf Raiden's Thema in Allgemein
Das gibt's im selben Vertrag extra, als XM250 Automatic Rifle. Das XM5 ist der Sache nach wohl eine Rückkehr zur Idee des Battle Rifle. Ob's wirklich so viel mehr kann als 6.5 CM or auch einfach .380 mit moderner Munition, ich weiß nicht. Die neue Optik von Vortex dazu wäre mal interessant durchzugucken. Einerseits ist das ein wenig arg viel Kram reingepackt, andererseits ist die Integration von Ballistikrechner, Entfernungsmesser, und Gucker, angeblich einsatztauglich und nicht nur für faule Jäger, natürlich schon interessant. -
Das kann natürlich genauso der Wettbewerbsschütze über den Schützenhausschützen sagen usw. Natürlich sind die Gaser ziemlich nutzlos, von der Anwendung als Start- oder Hundetrainingspistole mal abgesehen, aber es ist doch nicht die Schuld der Antragsteller, dass man zum Herumtragen eines Spielzeugs, aus welchen Gründen auch immer, einen Zettel vom Büttel braucht.
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Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Das habe ich doch gar nicht geschrieben, sondern im Gegenteil gerade, dass vieles Deiner Vorwürfe ja mindestens in Teilen durchaus zutreffen mag. Aber auch wenn das alles stimmt: Du kannst trotzdem nicht die Charaktereigenschaften anderer Leute zu Deinem Vorteil verändern, wohl aber Dein eigenes Verhalten. Das von Dir geschilderte Muster, nachdem Du Dich regelmäßig mit allen überwirfst, die Dir in dieser Sache je nachdem nützen oder schaden können, ist etwas, aus dem Du wohl herauskommen solltest, egal wer schuld ist. Es ist einfach nicht zu Deinem Vorteil. Du wirst Dich also einmal entscheiden müssen, ob Du Deine Energie lieber auf das Beklagen der Ungerechtigkeit anderer Leute verwenden willst, oder auf das Betreiben Deines Vorteils. Damit mich niemand falsch versteht, selbstverständlich innerhalb der Grenzen von Recht und Moral, aber es gibt keine rechtliche oder moralische Verpflichtung z.B. jemandem zu sagen, was man wirklich von ihm denkt, mit dem man nur eine lose Geschäftsbeziehung hat. -
Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG
Proud NRA Member antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Wenn Du Dich gegenüber dem Amt und dem Anwalt und den Verbänden und den sonst Beteiligten in solcher Weise äußerst wie hier, dann kann man als Außenstehender aber auch irgendwie nachvollziehen, wie Du es geschafft hast, dass ausgerechnet Du auf der Schikaneliste ganz oben landest, während andere ähnlich Situierte es schaffen, unauffällig auf dem Boden des Aktenstapels zu bleiben und mehr oder weniger in Ruhe gelassen zu werden. Den ganzen Bedürfnisquatsch usw. kann man mit guten Gründen ungerecht, unsinnig und mindestens der Tendenz nach totalitär finden. Wenn man das so sieht, dann sollte man sich auch in entsprechender Weise politisch einsetzen. Das ändert aber nichts daran, dass Du vorerst, so Du nicht auswanderst, unter und mit einem auf Schikane angelegten Waffengesetz leben müssen wirst. Da wird man sich halt fragen müssen, ob man im Zweifel eher durch Unauffälligkeit an die Faulheit oder durch Auffälligkeit an die Machtgeilheit des Bürokraten appelliert. Es sind das natürlich längst nicht bei allen Bürokraten bestimmende Eigenschaften, aber doch welche, mit denen man mit einer gewissen Häufigkeit zu rechnen hat. Ich kann auch Deine Beurteilung Deines Anwalts mangels Sicht der anderen Seite nicht beurteilen, aber realistischerweise wird man damit rechnen müssen, dass jemand, der überhaupt Verwaltungsstreitigkeiten mit geringem Streitwert und eher komplizierten Persönlichkeiten auf beiden Seiten bearbeitet, der Motivation und dem Intellekt nach nicht jemand sein wird, der es zu den teuersten Wirtschaftskanzleien schafft und da fette Kohle einstreichen kann. Das mag nicht gerecht sein, ist aber so. Man wird also produktiv mit denen arbeiten müssen, die man für solche Fälle kriegen kann. Du kannst Dich hier im Forum über Deine ungerechte Behandlung beschweren, und die Beschwerden mögen auch durchaus begründet sein. Ich hoffe, dass es Dir hilft, hier Dampf abzulassen, aber davon geht Dein Problem nicht weg. Da wirst Du Dir doch eher Gedanken machen müssen, wie Du es hinkriegst, Dich nicht mit allen Beteiligten, die Dir helfen könnten, zu überwerfen. Kann gut sein, dass manche davon wirklich dumm, faul, unfähig oder gar böswillig sind, aber diese Eigenschaften werden nicht durch Intelligenz, Fleiß, Fähigkeit und guten Willen ersetzt, nur weil Du Dich mit ihnen streitest. Du könntest Dich auch fragen, ob Du derartige Probleme nur in diesem waffenrechtlichen Fall hast, oder ob Du auch sonst im Leben dazu neigst, Dich mit Leuten, die Dir nützlich oder schädlich sein können, zu überwerfen, und sei es, dass Du wirklich völlig im Recht bist. Entgegen eines gewissen Ehrlichkeit- und Authentizitätskults spricht gar nichts dagegen, die Leute gegebenenfalls, innerhalb der Grenzen von Recht und Moral, so zu behandeln, wie es die einem nützlichste Reaktion erzeugt. Wenn Dir der Kram mit dem Büttel speziell beim Thema Waffen wirklich zuviel ist, dann gibt es theoretisch natürlich auch wirklich den Weg der Auswanderung, aber das setzt auch wieder voraus, dass Du Dich mit potentiellen Arbeitgebern, Einwanderungsbütteln usw. gut stellst, und je nach Zielland wirst Du auch nicht ab dem ersten Tag die Vorteile eines liberalen Waffenrechts nutzen können. Im Forum darüber meckern, wie schlecht Du behandelt wirst, bringt jedenfalls wenig, es sei denn, das Meckern selber verschafft Dir Erleichterung. -
US Army wählt SigSauer als NGSW in 6,8x51mm
Proud NRA Member antwortete auf Raiden's Thema in Allgemein
Wir hatten mal eine Stage mit 62 Schuss auf nahe beieinanderstehende Pappkameraden. Das wird warm, klar. Allerdings dürfte gerade bei einer für CQC spezialisierten Waffe die sichere Führigkeit doch wichtiger sein als die Eignung zum Missbrauch als leichtes MG ohne Handschuhe. Wenn beim Battle Drill #6 der erste Schuss (aus der Bewegung um die Ecke) nicht sitzt, dann wird man den hundertsten in rascher Folge wohl kaum erleben. Das Ding ist einfach klobig. -
US Army wählt SigSauer als NGSW in 6,8x51mm
Proud NRA Member antwortete auf Raiden's Thema in Allgemein
Wollen wir einmal hoffen, dass bezüglich der Gasdrücke da nicht der Anwender der Betatester ist, wie sich das Sig Sauer leider angewöhnt hat. Aber ein kleines Detail: Der klobige Vorderschaft sah auch bei meiner MPX so aus, ohne nachvollziehbaren technischen Grund, und war eines der ersten Teile, die ich ausgetauscht habe. Sieht man doch schon auf dem Bild, dass selbst ein Mann mit ziemlichen Pranken das Ding eher auf der Hand auflegen muss, als es vernünftig und fest zu fassen, was bei einer CQC-Waffe wohl nicht weniger bedeutsam ist als bei einer für Schnellschießwettbewerbe. Bei der MPX haben sie es im Wettbewerbsmodell der Generation 2, das in Wirklichkeit eine Generation 3 ist, endlich geschafft, da etwas Brauchbareres ab Fabrik auszuliefern. Im Gegensatz zum Wettbewerbsschützen kann der Soldat auch nicht so einfach bei einer kleinen Klitsche, die sich um geringe Stückzahlen für Sportler kümmert, ein Ersatzteil bestellen. Mein Vorderschaft ist von Isler und luxuriöserweise auch gleich noch aus Carbonverbundwerkstoff--bei der .223 hätte ich da Bedenken bezüglich der Stabilität bei fiesen Spielen mit Kriechen und Klettern, aber die MPX kommt eigentlich nur für etwas pfleglichere Anwendung bei USPSA und Stahl raus, und da fühlt es sich super an. Probiert bei denen eigentlich niemand aus, ob man die Kanone auch nur vernünftig in die Hand nehmen kann? -
Und zum Starten gibt es einen kleineren Generator, den man händisch anschmeißen kann?
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WBK trotz Eintrag im Bundeszentralregister?
Proud NRA Member antwortete auf 9mm-Mann's Thema in Waffenrecht
Aber mit einem wahren Kern. Klar, jemand, der mal im Laden geklaut hat, wird deswegen nicht eine Schusswaffe kriminell missbrauchen. Aber wer das vor relativ kurzer Zeit getan hat, auch die Details einer darauf folgenden "Zahlungsaufforderung" für nicht so wichtig hielt, dass er sich den genaueren rechtlichen Sachverhalt gemerkt hat, könnte tatsächlich ganz gut damit beraten sein, seine Persönlichkeit noch ein wenig mit einem Hobby reifen zu lassen, das billiger ist, weniger komplizierte rechtliche Sachverhalte hat, und schlechte Spontanentscheidungen nicht gleich mit einem Loch in der Hand oder Ähnlichem bestraft. -
Laut des Artikels selber wäre auch "Finden" kein strafbarer Erwerb. Aber was soll eigentlich die Sache mit der "Gesetzeslücke"? Wie viele Fälle gibt es denn, in denen man jemanden hopsgenommen hat, der eine Handgranate besessen hat, bei dem den Umständen nach davon auszugehen war, dass die kein sicher verwahrtes Sammlerstück ist, und gegen den nicht eh schon genug vorlag, dass es der Besitz oder Erwerb auch nicht groß geändert hätte. Im vorliegenden Fall wird ja wegen der Granate nicht nur die Mindeststrafe erhöht, sondern man kann auch bei der Strafzumessung nochmal extra würdigen, dass es sich um eine im Vergleich z.B. zu einer Pistole besonders brutal und unterschiedslos auf Unbeteiligte wirkende Waffe handelt. Wenn man will, kann man den nach bestehender Gesetzeslage doch wohl auch so ziemlich lange einbuchten.
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Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Proud NRA Member antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Wobei ein entsprechend geneigter Richter natürlich genau das zum Anlass nehmen kann, wegen eines offensichtlichen Fehlers bei der Abfassung zur teleologischen Auslegung zu schreiten. Ob das korrekt oder zulässig ist, ist eine andere Frage, aber dass ein Gesetz auch aus Sicht seiner eigenen Ziele hahnebüchen geschrieben ist wird erfahrungsgemäß nicht unbedingt zur bürgerfreundlichen Anwendung und Auslegung führen... -
Solange die Dichtung hält, Butan ist ein viel klobigeres Molekül als im Extremfall Wasserstoff oder auch Methan im Erdgas und diffundiert kaum durch Behälter durch. Wenn Du es ganz streng machen willst, kannst Du natürlich beim Kauf und nach Benutzung das Ding auf die Küchenwaage stellen und die Masse auf der Dose vermerken. Wäre als Langfristexperiment ganz interessant, aber, glaube ich, kein wirkliches praktisches Problem.
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Deswegen eben ja: Kommt auf die Waffe an. Bei mir persönlich würden mich vermutlich auch die letzten Leute noch für verrückt halten, wenn ich zu den Waffen, die ich für einen bestimmten Zweck "brauche" (Heimschutz, verdecktes Tragen, Wettbewerbe, Spaßschießen) auch noch welche hertun würde, die ich vorwiegend in der Vitrine sitzen lasse und pfleglichst behandle.