Proud NRA Member
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Nicht ganz. Wenn z.B. eine Regel besagt, dass der schlechteste String nicht gewertet wird, dann wird man eine bessere Zeit erwarten können, wenn man am Rande seiner Fähigkeiten so schnell schießt, dass man schon mal einen versaut. (In der Finanzmathematik wird das ausführlich bei der Bewertung von Optionen usw. durchgekaut.) Man kann dann eine ganze Strategie draus machen. Wenn z.B. fünf Strings geschossen werden, die besten vier gewertet werden, und bei den ersten vier die Zeit so gut ist, dass man sie kaum verbessern wird, dann kann es optimal sein, den fünften String "hero or zero" zu schießen. Entweder man verbessert sich, oder es bleibt beim bisherigen guten Ergebnis. Beides okay. Wenn man den fünften String so wie die ersten vier schießt, dann ist klar, dass eine nennenswerte Verbesserung nicht rauskommen wird.
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Stell Dir mal vor, wir hätten eine staatliche Bürokratie für Regentänze. Und die sollten das Gute-Regentänze-Gesetz evaluieren. Glaubt Du im Ernst, da bestünde irgendeine Chance, dass da rauskommen würde, dass es genauso häufig regnen würde wenn man die Regentänze einfach sein ließe, weil die nämlich unwirksam sind? (Das Beispiel ist übrigens nicht so weit hergeholt, wie es sich anhört: Die staatlich finanzierte Hagelabwehr durch Flieger, Raketen usw., die Silberiodid ausbringen, hat in Jahrzehnten keinen Beweis ihrer Wirksamkeit gebracht, und eine nennenswerte Wirkung ist physikalisch eher unplausibel.)
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Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
Proud NRA Member antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
Was willst Du schon erwarten? Es gibt eine gewisse Zahl von Bauern, die ihre Viecher mit Namen ansprechen, gut behandeln, und nach der Lieblingsmahlzeit in einen unvorhersehenen und weitgehend schmerzlosen Tod schicken, aber von den Mengen kann man schlecht die Supermärkte beschicken. Und diese Betriebe laufen auch Gefahr, dass die Kinder gleich Vegetarier werden -- so bei einer Freundin von mir. Es dürfte auf prinzipielle Probleme stoßen, einen Schlachthof, auf dem Lkw-Ladungen Viecher angeliefert und am Fließband verarbeitet werden, mit Empathie für die "Kunden" zu betreiben. -
ONLINE Filter...filtern Waffen raus..
Proud NRA Member antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenlobby
Bei mir ist es, trotz Präferenz für englischsprachige und in Amerika angesiedelte Inhalte, der erste Treffer für "waffen online". Der zweite Treffer ist dann übrigens Frankonia. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Der Staatsfunk ist auch "staatsfern" und wer das Gegenteil behauptet (auch nur, dass Staatsferne bei staatlicher Finanzierung und staatlicher Beschickung der Kontrollgremien offensichtlich unmöglich ist, selbst wenn man wollte), der ist ein Funkdelegitimierer, jawoll. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Schon die Vorstellung, dass die korrekte Wiedergabe eines von einem Gericht veröffentlichten Urteils ein Klagegrund sei, ist geil. Gleichzeitig einfach mal in OpenJur aktuelle Fälle gestöbert, und es geht gleich so geil weiter: Ein "Stadtpolizist" in Uniform ist also niemand, der in einem irgendwie feierlichen Akt auf das Grundgesetz geschworen hat (und sei es im Rahmen eines freiwilligen Polizeidiensts oder was auch immer), sondern ein Typ aus Arbeitnehmerüberlassung. Arbeitnehmerüberlassung und im entferntesten Sinne Sicherheitsgewerbe als Kombination hört sich für mich irgendwie nach dunkelster Ecke "Türstehermilieu" an... -
Also in diesem Fall ist es für denjenigen, der das Schießen gestattet, eine Ordnungswidrigkeit und für das Kind gar nicht mit einer Strafandrohung verbunden. Ob man es, sollte es tatsächlich geschehen sein, gleich der ganzen Netzgemeinde auf die Nase binden will ist eine andere Frage. Auch ob die Vorstellung vom Pistolenschießen als wesentlichem Teil des Polizeiberufs realistisch und produktiv ist wäre eine andere Frage. Ein Praktikum bei der Bahnhofsmission wäre wohl näher am zu erwartenden Alltag.
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Vernichtung von Beweismitteln bei schwebenden Verfahren (ich hoffe und unterstelle einfach einmal, dass er in irgendeiner Form Anzeige erstattet hat) eigentlich eine noch größere. Egal, ob diese Beweismittel jetzt den Sammler oder einen Polizisten entlasten würden. Das sind die Sachen, für die man richtig sitzen sollte, weil dadurch das Vertrauen in einen rechtstaatlichen Prozess und damit das Gewaltmonopol untergraben werden. Wenn man denn versteht, dass es sich beim Gewaltmonopol eben nicht um den Besitz einer Kanone handelt, sondern um die Bereitschaft der Leute, ihre Streitigkeiten vor Gericht und nicht mit Kanonen auszutragen.
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Ich kann Dir sagen, was dann passiert: Ich habe an mehrere Leute, die z.B. daheim seit vielen Jahren ein böses AR-15 liegen haben (oft nach einer saudummen Politikerrede mit Verbotsforderungen gekauft), ein stehendes Angebot, das Ding durchzuputzen, die Bedienung zu erklären, und sie auf den Stand zu nehmen. Angenommen hat von denen (im Gegensatz zu Nichtwaffenbesitzern, die schon annehmen) noch keiner. Ist halt jemand Besitzer eines Briefbeschwerers, zumal wenn noch nicht einmal ein Grundvorrat Munition erworben wird.
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Einmal abgesehen davon, dass der Threadersteller nicht ganz ernstgenommen werden will (hoffentlich, oder er sollte mal in sich gehen), wäre daran nichts Verbotenes. Eine bestimmte geistige Reinheit des sportlichen Interesses, dass man gar von der Waffeneigenschaft des Sportgeräts irgendwie angeekelt ist, fordert der Gesetzgeber nicht, sondern bestimmte Voraussetzungen. Wenn man die erfüllt, dann spielt auch keine Rolle, wenn das Interesse am Waffenbesitz ein sexueller Fetisch oder sonstwie ungewöhnlich wäre. Und mal im Ernst: Ohne das Bedürfnisprinzip wären auch in Deutschland viele der Sportschützen eben Spaßschützen ohne Vereinsangehörigkeit, oder die Vereinsangehörigkeit wäre jedenfalls nicht vom Wunsch nach rein sportlichen Dingen wie der Verwaltung von nationalen Punkteständen und Regelwerken getragen, sondern von Zugang zu einem Stand, Geselligkeit, usw.
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Das, wie auch der Schuldbegriff überhaupt, ist aber eine strafrechtliche Kategorie. Bei der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, also Verwaltungsrecht, braucht es ja keine Schuld, sondern "Tatsachen" und eine "Annahme". Eine auf Tatsachen gestützte "Annahme" ist offensichtlich viel weniger als ein "Beweis".
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Stell Dir doch einen enorm großen Holzpenis her und mach den unter das Segeltuch. Wenn die Ritter des Rechts Dir dann an den Karren fahren wollen, dann kannst Du Dich immerhin auf die Belustigung eines Prozesses freuen, in dem jemand darzutun hat, dass ein Riesendildo aussehe wie eine Feuerwaffe...
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Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
Proud NRA Member antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Boris Palmer, der Tübinger OB, hat einmal eher unangemessen seine persönliche Streitlustigkeit mit der für solche Fälle in der Praxis eher nicht ausgeübten Eigenschaft der Bürgermeisters als Leiter der Ortspolizeibehörde zu verknüpfen. Glücklicherweise, ohne dass von irgendeiner Seite Gewalt oder gar tödliche Waffen in den Raum gestellt wurden. Trotzdem ist die Verquickung von polizeilicher Tätigkeit mit anderen Tätigkeiten bisweilen eher schwierig. Ein Politiker kann und darf steitlustig und parteiisch in seinen dienstlichen Äußerungen sein (wenn auch nicht in seiner Amtsführung). Ein Polizist nicht. Wenn also ein Politiker, dessen Erfolg wesentlich auf Krawall beruht (krawallig auch da, wo er vollkommen recht hat), sich mit einem Studi gegenseitig anpöbelt und anbrüllt, dann plötzlich auf die Polizeischiene umschwenkt, wird das eher schwierig. Natürlich hat jeder Bürger auch ohne Sondermütze Rechte, Pflichten, und freiwillige erwünschte Verhaltensweisen, darunter eben auch Dinge wie Notwehr oder die Festnahme von Straftätern unter gewissen Voraussetzungen. Natürlich darf er die Notwehr auch bewaffnet ausüben, und wenn's nach mir ginge, dann wäre das das grundlegende "Bedürfnis", das den Waffenbesitz rechtfertigt. Es gibt auch Beleihungen von Nichthoheitsträgern mit hoheitlichen Aufgaben. Aber ich halte es allgemein eigentlich für sinnvoll, dass der Regelfall der ist, dass die Rennleitung von den Teilnehmern des Rennens zu unterscheiden ist. Erst recht, wenn in diesem Zusammenhang Waffen ins Spiel gebracht werden. Wenn ich hier so lese, was es für Fuzzis gibt, die anscheinend schon in der Eigenschaft als sportliche Funktionsträger einen gewissen Autoritätskomplex entwickeln, dann bin ich mir nicht so sicher, ob sicher deren Persönlichkeit zum Besseren entwickeln würde, würde man ihnen eine besondere Mütze in Teilzeit verleihen. -
Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
Proud NRA Member antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Kann mal jemand eine "Infographik" machen, wie viele mutmaßliche Hexen wo eine Approbation als Apothekerinnen haben? Rothaarig, einmal eine Esoterik-Messe besucht, usw., da kann man doch mutmaßen. Und wer sagt mir, dass die nicht mit dem Teufel den Verkehr ausüben und ihren Kunden verhexte Giftmischungen statt Medikamenten verkaufen?- 93 Antworten
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Schon. Aber um ein Gesetz deswegen vor Gericht zu kippen, muss es schon wirklich extrem schräg sein. Die Gerichte sind keine Revisionsinstanz des Gesetzgebers wegen Bescheuertheit von Gesetzen. Der Kläger dürfte auch kein derartiges Argument überhaupt vorgetragen haben. Damit ist die Bescheuertheit des Gesetzes für das Gericht erst einmal nicht relevant, sondern es muss das Gesetz so wie es ist auslegen. In dem Kontext dann finde ich es eigentlich verständlich, dass wenn man als gegeben annehmen muss, dass der böse Gegenstand in einem Behältnis eines gewissen Schutzgrades aufbewahrt werden muss, man nicht den Schlüssel zu diesem Behältnis und damit zum bösen Gegenstand in einem Behältnis mit niedrigerem Schutzgrad in der Nähe lagern darf. Dass das Ganze hirnverbrannt ist, brauchst Du mir nicht zu sagen. Aber die Feststellung der Hirnverbranntheit des Gesetzgebers ist zuvorderst Sache der Wähler, nicht der Gerichte. Persönlich verwende ich Behältnisse, die man sicher mit dem Werkzeug im Haus in absehbarer Zeit aufkriegen kann, und sollte ein Einbrecher ausnahmsweise ein funktionsfähiges Gehirn haben, liegt sogar Werkzeug zur zerstörungsfreien Schlossöffnung herum, mit dem ich mich während langweiliger Telephonkonferenzen unterhalte. Aber jedenfalls ist die Aufbewahrung so, dass im Zweifel eindeutig ist, dass jemand nicht einfach an die Kanone gekommen ist, sondern entweder massive Gewalt oder geübtes und planvolles Vorgehen angewandt hat. Für die primären Heimschutzwaffen gibt's Stahlkassetten, die auf Fingerabruck oder Zahlencode öffnen. -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
Proud NRA Member antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Mag sein...aber es gibt auch davon nur teilweise abhängig eine erlernbare Fähigkeit, bei Prüfungen zum gewünschten Ergebnis zu kommen. Eine Technik ist z.B. wenn es Prüfungsfragenkataloge oder Übungsprüfungen in mit eng nachempfundenen Fragen von Drittanbietern gibt, erstmal zu ermitteln, was man eh schon kann und auf welchen Feldern man sich prüfungsspezifisch vorbereiten sollte. Also erst relativ flott z.B. das Lehrbuch durchgehen, dann schauen, was mit dieser Technik sitzt, und dann das Zeug prüfungsspezifisch vorbereiten, das man nicht auf die lockere Art absorbieren kann. In meinem Fall z.B. war Mikroökonomik und Finanzmathematik beim CFA kein Problem, aber ich habe noch nie speziell für eine Pensionskasse oder dergleichen gearbeitet, und einiges an Vorschriften für die kann man sich auch nicht logisch denken, das habe ich dann halt gebüffelt (und hinterher wohl genauso schnell vergessen, wie ich es gelernt habe, aber ich weiß immerhin noch, dass es existiert, sollte es mal relevant werden -- das reicht, um den Justitiar zu fragen, bevor ich etwas Blödes sage oder schreibe). -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
Proud NRA Member antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Dürfte auch von persönlichen Eigenschaften abhängen. Ich habe CFA mit Vorbereitung deutlich unter der Empfehlung jede Prüfung beim ersten Mal gepackt (die Mehrzahl fliegt durch, die meisten, die anfangen, kommen nie zum Ziel). Beim Fliegen habe ich auch entgegen der üblichen Empfehlungen die Theorieprüfung aus dem Weg gebracht, bevor ich nur eine Flugschule gesucht habe (den Weg vom Anfangen bis zum Privatpiloten halten wohl so 20% im Schnitt des Landes durch). Also habe ich wohl ein Händchen für Prüfungsvorbereitung. Es gibt Leute, die brauchen dafür eben länger (lernen dann aber vielleicht z.B. die perfekte Landung mit dem Flieger in weniger Stunden als ich gebraucht habe). Allerdings sind das auch Beispiele für Prüfungen mit objektiver, sogar vollautomatischer Bewertung. Bei einem Prüfungsausschuss etwas missgünstiger Gesellen könnte so etwas schon deutlich schlechter ausgehen, wenn man damit aufschlägt, sich effizient und arbeitsökonomisch vorbereitet zu haben... -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Eine Regelung, dass Waffen mit gesundem Menschenverstand und verkehrsüblicher Sorgfalt aufzubewahren sind, die Methode aber dem Besitzer überlassen ist, hat der Gesetzgeber aber gerade und ausdrücklich nicht getroffen. Im Gegenteil, der Gesetzgeber hat gerade sein Misstrauen gegenüber dem gesunden Menschenverstand der Waffenbesitzer in ein Gesetz gegossen. Wir könnten Gebrauchswaffenschießen als Schulsport haben, und das wäre vielleicht gar nicht blöde, aber das würde nichts daran ändern, dass die angemessene Sorgfalt im Umgang je nach Situation unterschiedliche Dinge erfordern könnte, auch bei einer gesetzlichen Regelung, die das dem gesunden Menschenverstand überließe. Im Fall des Anlasses der Anlassgesetzgebung zu den Aufbewahrungskontrollen soll der spätere Mörder einem Psychiater Tötungsphantasien anvertraut haben, was der Psychiater wieder den Eltern anvertraut haben soll. Das ist offensichtlich eine andere Lage, als wenn der Sohn sich in der Landjugend und in der Kirchengemeinde engagiert und bei allen beliebt ist. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was aber grundsätzlich -- in jedem Bedürfnisquatsch, der auf überdruchschnittliche Gefährdung abhebt -- vollkommen willkürlich ist. Das Problem mit der überdurchschnittlichen Gefährdung ist, dass sie sehr stark mit überdurchschnittlicher Gefährlichkeit korreliert. Morde passieren normalerweise im eigenen sozialen Umfeld. Wäre besondere Gefährdung als Kriterium ernstgemeint, dann müssten Chefs von Motorradrockerclubs, die nicht wegen einer Straftat die Zuverlässigkeit verloren haben, als erste die Scheine kriegen. Mitglieder von sogenannten "Clan-Familien" ebenfalls, entweder weil denen andere derartige Familie etwas antun wollen, oder weil sie ehrlich und integriert sind und die eigene Familie das nicht gut findet. Skinheads, die auf Antifa-Territorium wohnen, und Antifanten, die im Skinheadland wohnen, wären ebenfalls eindeutig mehr als die Allgemeinheit gefährdet. Bei Richtern, Beamten, Politikern, Bankern, usw. hält sich die tatsächliche Gefährdung, statistisch gesehen, dagegen in engen Grenzen, erst recht die Gefährdung, die mittels einer von einem Einzelnen geführten Waffe abgewendet werden könnte -- wenn die RAF gelernt hat, Hohlladungen zu konstruieren und elektronisch gesteuert zu verschießen, dann wird eine 9mm Kompaktpistole als Gegenargument kaum erfolgreich sein, erst recht wenn man eh Personenschutz mit dickeren Kanonen hat. Natürlich sind solche Kriterien nie so gemeint, dass tatsächlich die am meisten Gefährdeten, also die Unterwelt, den Schein kriegen sollen. Tatsächlich geht es immer um ein Privileg für Bonzen, vielleicht geteilt mit einigen den Bonzen sympathischen Personenkreisen. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Aber andererseits: Was willst Du schon erwarten? Der Gesetzgeber ist der Meinung -- sicher blödsinnigerweise, aber das hat das Gericht normal nicht zu prüfen, wurde wohl auch nicht vorgetragen -- dass ein Behältnis gewisser Sicherheitsklassen her muss. Nun ist ist jedenfalls die Intention solcher Behältnisse, dass der Zugang ohne Schlüssel länger dauert als mit. Insofern ist es eigentlich schon naheliegend, dass man dieselbe Forderung -- wieder ohne konkrete Frage nach dem Sinn -- dann auch bezüglich der Aufbewahrung des Schlüssels stellt. Der Gesetzgeber hätte ja eine allgemeine Pflicht zu sicheren Aufbewahrung erlassen oder es einfach bei den allgemeinen Sorgfaltspflichten des bürgerlichen und des Strafrechts lassen können. Hat er aber nicht. Er will, dass unabhängig von der Sinnhaftigkeit gewisse technische Normen erfüllt werden. Da liegt es dann eigentlich fast schon nahe, dass die Aufbewahrung des Gegenstands, der die Umgehung der normierten Zugriffssicherheit ermöglicht, ebenfalls wieder diesen Normen entsprechen muss. Ansonsten müsste das Gericht, was sicher mindestens genauso nach Willkür riechen würde, normieren, welche anderen Aufbewahrungsmöglichkeiten des Schlüssels okay sind. Mit einem Magneten offen an die Tresortür geheftet ist wohl eindeutig nicht okay. In einem überwachten Bankschließfach ist wohl eindeutig okay. Aber wo sollte das Gericht da die Grenze ziehen, wenn nicht bei der vom Gesetzgeber verlangten Norm? Es ist hirnrissig, aber meines Erachtens mehr auf der Seite des Gesetzgebers als der des Gerichts. -
Dreimal die gleiche (Kurz)Waffe erlaubt?
Proud NRA Member antwortete auf Flexti86's Thema in Waffenrecht
Dann aber bitte in einem geilen Kaliber, das als mehrschüssige Waffe schlecht zu realisieren wäre. Ich denke so an ein Glock 19 Griffstück, das einmal mit dem Threadersteller als die Waffe der Wahl genommen, das .50 BMG abfeuert, logischerweise als Einzellader. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Proud NRA Member antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Es gibt da eine Geschichte: Das Strategic Air Command, die Abteilung der Luftwaffe für die dicken Bomber und die dicken Kernwaffen, wurde ja von Curtis LeMay begründet, der z.B. zu seiner Rolle im Koreakrieg selbst gesagt hat, da 20% der Bevölkerung abgebrannt zu haben. Das war wesentlich zu hoch gegriffen, aber darauf kommt es nicht an, jedenfalls wurde mangels anderer Ziele und Möglichkeiten eine vollkommen unterschiedslose Bombardierung ziviler Ziele aus der Sache. Dieser Curtis LeMay seinerseits äußerte über seinen Amtsnachfolger, Thomas Power, der sei "nicht stabil" und "ein Sadist". Das hatte man nun das Muffensausen, dass es nicht gut sei, wenn solche Leute die Möglichkeit hätten, unerlaubt Kernwaffen mit Megatonnen Sprengkraft pro Waffe zu aktivieren. Wer Berufssoldat wird, und dann Kommandant einer Einheit werden will, deren wesentliche Fähigkeit das unterschiedslose Abbrennen nahe am Weltuntergang ist, der ist vielleicht etwas seltsamer drauf, als jemand bei der Infanterie usw. Gut, also beim teuersten Hersteller die besten Zahlenschlösser bestellt und sinnreich eingebaut. Acht Stellen. Beim SAC seinerseits hate man nun wiederum Muffensauen, dass wenn der Dritte Weltkrieg ausbricht der Code nicht übermittelt werden könnte. Also hat man sich zwar der Vorschrift gefügt, diese Schlösser zu haben, dann aber einfach den Code auf 0000000 eingestellt... Bei den Briten können übrigens bis heute die Kommandanten der strategischen Uboote selbstständig die strategischen Raketen abfeuern. Der Gedanke ist, dass wenn es überhaupt einen nachvollziehbaren Grund dazu gibt, vermutlich niemand in London mehr den Befehl erteilen kann. In jedem dieser Uboote ist ein "Letter of Last Resort", vom Premierminister von Hand geschrieben, mit dem Befehl, was zu tun ist, wenn keine Signale aus der Heimat empfangen werden können. Angeblich soll der Premierminister dabei aus den Optionen aussuchen: Abschießen, nicht abschießen, eigene Entscheidung treffen, sich Australien oder den Vereinigten Staaten unterstellen, sollten die noch existieren. Den Zusammenhang dieser Geschichte mit der Schlüsselaufbewahrung für eine Olympische Schnellfeuerpistole (wie gewalttätig sich das schon anhört!) überlasse ich dem Leser... -
Das sind die schlimmsten Fälle. Da konstruieren sich Richter, ohne allzu viele Gedanken daran zu verschwenden, abenteuerliche Rechtstheorien bei ausgesprochen unsympathischen Angeklagten, bei denen man wohl auch auf anderem Wege zum selben Ergebnis kommen könnte, es also insofern kaum eine Rolle spielt. Anschließend dienen diese Urteile mit abenteuerlichen Rechtstheorien als Präzedenzfälle bei sympathischeren Angeklagten.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Proud NRA Member antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wenn er die zur Bewaffnung einer Putschistengruppe benutzt hätte, dann ist eigentlich unerheblich, ob sie legal ausgestellt sind oder nicht. Wobei umgekehrt der illegale Besitz auch dann kein so wirklich ernstes Problem ist, wenn es sich um eine Sammlung zu Sammlerzwecken und eben nicht die Bewaffnung einer kriminellen Gruppe handelt. Wäre halt die Frage, ob tatsächlich irgendwelche Pläne bestanden, mit einer Gruppe, die man eher beim Bingo-Spielen im Altersheim vermuten würde, bewaffnet den Reichstag übernehmen zu wollen. -
Weiterbildung zum Waffenfachhändler, hat jemand Erfahrung?
Proud NRA Member antwortete auf GunCollector85's Thema in Waffenrecht
Nach den rechtlichen Erwägungen anderer Diskutanten noch eine wirtschaftliche: Gewerbliche Felder, die Spaß machen oder ein interessantes Thema haben, und die viele Leute können oder zu können meinen, haben eine Tendenz, nicht profitabel zu sein. Klassisches Beispiel wäre die Gastronomie. Ein Café ist schnell aufgemacht, meistens aber genauso schnell wieder zu, und mit etwas Pech ist danach eine zuvor schon prekäre Existenz noch prekärer. Nun spricht nichts gegen Liebhabergewerbe, bei denen bestenfalls vielleicht sogar noch ein Buchgewinn anfällt, die aber selbst dann nach Anrechnung eines Stundensatzes für Deine Zeit und einer Risikoprämie, wirtschaftlich ein Verlustgeschäft sind. Man sollte sich dann aber klar sein, dass es Liebhaberei ist, wissen, wieviel Zeit oder Geld man damit zu verlieren gewillt ist, und sich das auch leisten können. Wenn es ernsthaft um Gewinnmaximierung geht, und sei es auch nur nebenberuflich, dann solltest Du Dir eben über Deine Nische im Klaren sein. Den deutschen Markt kenne ich nicht, aber in Amerika gibt es ja die Vorschrift, dass die meisten Waffenverkäufe über einen Händler gehen müssen, bei dem man die Waffe abholt. Da gibt es dann z.B. einen Markt von kleinen Waffenhändlern, die kein eigenes Inventar haben, sondern wo man sich Waffen aus dem Versandhandel hinschicken lassen und da dann abholen kann. Der Stundensatz hält sich in Grenzen, aber immerhin wird außer dem Tresor im Keller der Wohnung eigentlich kein Kapital benötigt. Für einen behinderten Veteranen, der auch die Kinder betreut, z.B. kann das ein nennenswertes Zubrot von daheim mit recht freier Zeiteinteilung sein. Deutlich mehr geht, wenn man sich einen Ruf erarbeitet, für gewisse Tuningarbeiten bei einer bestimmten Sorte Waffe sehr gut oder gar der Beste zu sein, entweder durch die Ausführung der Arbeiten oder durch die Herstellung von Spezialteilen. Diesen Ruf muss man sich aber erstmal erarbeiten. Hab Spaß damit, aber sei Dir über die Zielsetzung bezüglich Spaß und/oder Gewinn im Klaren, und sorge mit einem geeigneten Konzept dafür, dass es kein Fass ohne Boden wird.