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Proud NRA Member

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  1. Weil Du Dich schon dran gewöhnt hast, oder weil Du tatsächlich nur Varianten unseres Sports interessant findest, die das nicht brauchen? Insofern ein Sport mit beliebigen selbstdefinierten Regeln ausgeübt werden kann, gibt es gerade in diesem Feld sowieso wohl wenig, das man wirklich braucht. Fußball kann man auf einem Acker spielen wenn man keinen Platz hat. Laserschießen kann bestimmt als Disziplin keinen Deut anspruchsloser sein als mit Magnumladung, und wenn sie die Laser auch noch verbieten vielleicht mit Rotationssensor wie im Smartphone. Insofern ist "Brauchen" vielleicht nicht ganz die richtige Kategorie für den Sport. Wenn man vom "Brauchen" reden will, dann vielleicht besser vom Schutz des Lebens, wozu ein Spielkonsolencontroller auch bei höchster sportlicher Qualität nicht taugt.
  2. Das wäre ein fairer Teil 1 der Aufgabe wenn es dazu einen Teil 2 gäbe mit der Aufgabenstellung eines gleich langen Essays "Warum man Nacktbaden erlauben sollte." Man könnte sich natürlich auch einen Spaß daraus machen, sich ganz besondere Argumente für das Verbot des Nacktbadens einfallen zu lassen. Z.B. könnte man sicher argumentieren, daß zwar das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sicher auch das Nacktbaden einschließe, zumindest wo es die meisten Leute nicht stört--aber andererseits der Anblick potenter Penes und starker Muskeln alten, impotenten Männern solche Minderwertigkeitskomplexe einjagen könnte, daß sie davon berufsunfähig würden, was nicht tragbar sei, und weswegen das Nacktbaden dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zum Trotz verboten werden müsse. (Das deckt sich übrigens mit einer amerikanischen Gerichtsentscheidung zum Verbot normalgroßer Magazine: Das Gericht hat zugestanden, daß die Verbotsbefürworter kein einziges Sachargument bezüglich der Gefährlichkeit solcher Magazine liefern konnten und daß die Verfassung den Besitz solcher Magazine schütze--aber schon das psychologische Leid der Leute, die wissen, daß die schlimmen Magazine legal seien, sei eine hinreichende Rechtfertigung für das Verbot. "If it has no other effect, Highland Park's ordinance may increase the public's sense of safety." )
  3. Wobei sich da, wie bei jeder Aktivität, die auf Netzwerkeffekte zielt, natürlich die Katze ein wenig in den Schwanz beißt. Wenn man sie als jemand der die kennt und die Ziele jedenfalls grob teilt nicht unterstützt, dann trägt das kaum dazu bei, daß sie mehr Leute kennenlernen.
  4. Gesetze sind ihrer Natur nach normativ. Keine Menge von Fakten wird Dir sagen, ob weit in der Bevölkerung verbreitete Waffen gut oder schlecht sind. Und natürlich spricht auch nur ein wenig gegen den legalen Waffenbesitz. Aber es spricht auch viel dafür. Letztlich reduziert sich das ganze Waffenrecht eh auf eine Frage des grundlegenden Menschen- und Gesellschaftsbildes: Glaubst Du daran, daß die meisten Menschen--obwohl der Natur nach sündig--als Individuen in einer sich selber organisierenden Gesellschaft einigermaßen friedlich miteinander umgehen können, und daß Macht eine Tendenz hat, ihre Inhaber zu korrumpieren? Oder glaubst Du eher, daß der Mensch seiner Natur nach so verkommen ist, daß er nur im Zustand der Hilflosigkeit vor einem Zwingherrn zu friedlichem Verhalten fähig ist? Kurz: Hat Dir in der Schule Locke oder Hobbes besser gefallen?
  5. Das kann sie auch als Mitglied nicht, jedenfalls nicht auf offiziellen Kanälen, denn sie ist zwar Mitglied des Schengenraums, nicht aber der EU. Inoffizielle Konsultationen würde es so oder so weiter geben. Tatsächlich schade wäre natürlich, wenn einem auf einer Radtour um den Bodensee wieder so ein dackelhaftes Grenzerhäuschen im Wege wäre, an dem man in der Praxis aber auch vor Schengen normal nicht kontrolliert wurde.
  6. Weder noch. Ich wohne da.
  7. In manchen Teilbereichen des Rechts ist das wohl wirklich so. In Amerika werden ja viele staatliche Funktionen über die je nach Ort recht happige Grundsteuer finanziert, die auf einer Schätzung basiert. Viele Leute, ich auch, lassen grundsätzlich, egal wie die Schätzung ausfällt, einen Anwalt erst Widerspruch einreichen und dann gegebenenfalls klagen. Der Anwalt wird auf Erfolgsbasis bezahlt und kriegt ein Drittel des für die Schätzungsperiode gesparten Geldes. Das gibt praktisch bei jedem, der das so macht, eine nennenswerte Ersparnis. Das ist zwar ein idiotisches System, führt aber dazu, daß diejenigen, die schon aus Prinzip widersprechen und klagen, effektiv einen deutlich geringeren Steuersatz haben, als diejenigen, die einfach mitspielen. Positiv gedacht könnte man sagen, daß innerhalb gewisser Grenzen die Steuerlast der Steuerwilligkeit angeglichen wird. Das deutsche Waffenrecht ist so schwammig und schon vom Organisationsprinzip her hirnverbrannt, daß es mich nicht wundern würde, wenn die Ergebnisse da ähnlich wären und was möglich ist sich auch daran orientiert, wie willig jemand ist, Zeit, Geld und Nerven in Rechtsstreitigkeiten zu versenken. Es könnte also schon sein, daß tatsächlich meistens gewonnen wird wenn man sich das antun will.
  8. Also "ganz unten" gibt's noch ein paar Preis- und Qualitätsstufen weniger, bis hin zur Airsoft-Fraktion. Ich habe mit einem Strike Eagle angefangen. Einerseits habe ich das Ding zwar dann doch durch ein Razor Gen II ersetzt, man könnte also sagen, wer billig kauft, kauft zweimal. Auf der anderen Seite habe ich aber mit dem bezahlbaren Glas gelernt, was ich haben will, finde es nicht schlecht, ein brauchbares Reserveglas zu haben mit dem ich Übung habe, und habe es auch von Zeit zu Zeit auf Waffen drauf, die ich nicht im Wettbewerb schieße, es wird also weiter verwendet. Der Kundendienst von Vortex ist super, jedenfalls im Amerika kümmern die sich schnell und ohne blöde Fragen selbst bei Leuten, die ohne Frage ihn Glas durch Dummheit geschrottet haben (bei mir zum Glück noch nicht vorgekommen, aber bei Kollegen). Das Glas ist für den Preis auch nicht schlecht. Das Absehen scheint mir wenig durchdacht, funktioniert aber, und das Razor funktioniert besser, wenn man aus einer ungewöhnlichen Stellung im falschen Abstand oder mit Seitenversatz guckt. Die bessere Klarheit der guten Optik macht bei guten Lichtverhältnissen keinen weltbewegenden Unterschied. Ich würde mir das Strike Eagle wieder als erstes 1-6 Glas holen, jedenfalls zu amerikanischen Preisen (bei mir waren es $330 samt Versand). Wirklich schlechtes kann ich nichts dazu sagen.
  9. Für württembergische Jungs mit Begeisterung für's Technische natürlich Max Eyth: Hinter Pflug und Schraubstock.
  10. Wobei das dann dem Normalbürger schwer zu vermitteln ist, wenn er sich gleichzeitig anschaut, womit man mit etwas Glück und einem verständnisvollen Richter für Gewaltdelikte, sinnfreie Sachbeschädigungen, Diebstähle usw. wegkommt. Schon klar, ein paar Monate Sozialleistungen unberechtigt kassiert ist auch geklaut, selbst wenn es aus Schusseligkeit war und nicht mit Absicht, man aber das Geld einfach behält. Aber die meisten Bürger würden das wohl weit eher verständlich finden und sich in den Täter hineinversetzen können, der sich halt sagt "Ich hab' ja auch eingezahlt", als bei den genannten anderen Deliktgruppen. Wo dann weitere Konsequenzen wie eben im Waffenrecht dranhängen wirkt das dann noch ungerechter.
  11. Die Begutachtung von Leuten, bei denen nicht ohnehin die allgemeine Lebenserfahrung sagt, daß etwas sehr falsch im Kopf ist, ist so eine Sache. Bei einem politisch aufgeladenen Thema noch mehr. Es gibt z.B. den Effekt, daß Leute mit Asperger-Syndrom (ob mit oder ohne Krankheitswert) bisweilen vollkommen falsch als Schizophrene diagnostiziert werden, weil sie auf eine Frage wie "Hören sie Stimmen?" einfach die Frage wörtlich nehmen und mit einem "Ja" beantworten, in dem Sinne, daß das Gehör in Ordnung ist und man den Befrager hört. Man stille sich z.B. einmal eine Frage vor "Nennen Sie eine Doktrin aus dem Notwehrrecht." Da wäre "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen" eine vollkommen richtige Antwort, aber wenn man das als Gutachter, aus Halbwissen oder aus Bosheit, ausschlachtet, dann ist wohl Ende Gelände.
  12. Das liefe auf ein Schaltnetzteil (oder korrekter gesagt: einen Gleichspannungswandler) hinaus. Aber die meisten für mobilen Betrieb ausgelegten Geräte mit 13,8 V Nennspannung kommen auch mit den 13V oder so, die ein Auto im Betrieb normalerweise hat, klar, wenn auch vielleicht nicht mit voller Ausgangsleistung. Wichtig ist dabei ein hinreichend dickes Stromkabel (auf dem ganzen Weg zur Batterie) damit nicht zuviel Spannung im Kabel verbraten wird, wodurch einerseits die verfügbare Spannung vermindert und andererseits schlimmstenfalls das Auto abgekokelt wird.
  13. In der Tat. Wenn man bei den Linken blödes Geschwätz genauso verfolgen würde wie bei den Rechten, dann müsste man wohl nicht bloß die Schulen mangels Lehrpersonal schließen. Man vergleiche nur einmal die Behauptungen der Reichis mit den Behauptungen der Antideutschen und Antiimperialisten, die ja beide, wenn auch aus leicht unterschiedlichen Gründen, auch die Bundesrepublik als illegitim und bloßes Vehikel von gewalttätigen Sonderinteressen betrachten und wohl doch der Tendenz nach eine größere Gewaltneigung haben. Von einem Typen mit nachgemachter Pickelhaube und Bismarckschnauzer geht wohl eigentlich doch die geringere Gefahr aus als vom Schwarzen Block.
  14. In manchen hart links dominierten Staaten ist das "amerikanische Waffenrecht" (das es so nicht gibt weil die Staaten sich sehr voneinander unterscheiden) kaum weniger schikanös als in Deutschland. Schau Dir mal ein kalifornisches "featureless AR" an, und wie man als Besitzer eines solchen mit einem Fuß schon im Knast ist, weil all Naselang ein neues technisch unbedeutendes Feature verboten wird. In New York ist ein Verbrechen, mehr als sieben Schuß in ein noch legales zehnschüssiges Magazin zu laden--einmal verzählt, und wenn man dabei erwischt wird und der Staatsanwalt nichts besseres zu tun hat, dann ist nicht nur eine langjährige Haftstrafe drin, sondern auch für den Rest des Lebens Schluß mit Waffenbesitz, Wahlrecht, Beschäftigung im öffentlichen Dienst, finanzieller Unterstützung für Unibesuch, usw. Die wären mit einem AR auf Sportschützenbedürfnis und Zehnermagazinen wohl besser dran als sie es heute sind. Der zweite Teil Deiner Aussage ist also wohl fragwürdig. Beim ersten ist das eher spekulativ, aber wir haben schon größere Kehrtwenden in der deutschen Politik gesehen. Nenne es von mir aus auch keine Amerikanisierung sondern eine Tschechifizierung oder eine Ösifizierung (oder politisch korrekter von mir aus Austrifizierung).
  15. Die meisten Leute würden das wohl als Periode zwischen Cruikshank und Heller festmachen, also 1875 bis 2008. In dieser Zeit was es mit der Willigkeit der Gerichte, eigentlich ziemlich offensichtlich verfassungswidrige Einschränkungen des Rechts auf Waffenbesitz zu kassieren, extrem mau, insbesondere mit der Willigkeit des Obersten Gerichtshofs, aber auch der anderen Bundesgerichte. Bemerkenswert dabei war auch die hundsmiserable handwerkliche Qualität der entsprechenden Urteile in dieser Zeit (der niedrigeren Gerichte, die nicht einfach einen Fall kommentarlos ablehnen können). Die fadenscheinigen Begründungen, mit denen Kläger abgewiesen wurden, waren nicht nur untereinander sondern oft auch innerhalb des selben Urteils logisch widersprüchlich, eine Argumentationspathologie wie man sie sonst eigentlich bloß aus sinnlosen Diskussionen mit Homöopathen und dergleichen kennt--jedes Scheinargument, und sei es noch so dünn, ist recht, um irgendwie das gewünschte Ergebnis zu bekommen. Z.B. wurden manchmal Waffen als nicht geschützt bezeichnet weil sie militärische Waffen seinen, manchmal aus dem umgekehrten Grund, weil sie für den Militärdienst nicht brauchbar seien.
  16. Wobei das mit der Miliz in der amerikanischen Verfassung auch nur eine präfatorische Klausel ist, die als solche nicht einklagbar ist. Das Milizsystem ist in der Schweiz und selbst in Deutschland (nämlich in Gestalt der freiwilligen Feuerwehr) eigentlich mehr in Schwung als in Amerika. Wahr ist natürlich, daß die Amerikaner eine positive Garantie des Waffenbesitzes in der Bundesverfassung und in den meisten Staatsverfassungen haben. Die war aber hundert Jahre lang politisch wertlos. Daß sie es heute nicht mehr ist liegt ganz wesentlich am politischen Engagement auf allen Ebenen, vom Kerl der im Waffenladen das Wechselgeld zum nächsten Dollar in die Sammelbüchse für die NRA schmeißt bis hin zu Juraprofessoren, die ihre Karriere für die Bearbeitung eines Themas aufgewendet und zum Teil geopfert haben, das weder Lehrstuhlrufe noch Einkommen verspricht. Wir haben wie Du selber angemerkt hast eines aus der Antike, das wesentlich älter ist, jedenfalls in den Traditionen, auf die es sich beruft. Was wohl stimmt, ist daß wir mehr Mist gebaut haben, durch den nicht nur schlechte sondern auch viele gute Traditionen zerstört wurden. Bis zum Urmist des zwanzigsten Jahrhunderts, dem ersten Weltkrieg, gab es in Württemberg übrigens auch eine verfassungsrechtliche Garantie des Waffenbesitzes die ähnlich wie in England über Jahrhunderte vom Parlament den Fürsten abgerungen wurde. Wir haben auch zweimal nacheinander eindeutige Erfahrungen mit dem Leviathan gemacht. Wem das nicht reicht, dem kann ich nicht mehr helfen. Vielleicht kann da ein Psychiater noch was machen, aber ich glaube eher nicht. Gerade der Hinweis darauf ist wichtig. Niemand schlägt im Ernst vor, individuelle Waffen abzuschaffen. Wie sollte das auch gehen? Eine Gruppe Friedensaktivisten geht von Haus zu Haus und Kaserne zu Kaserne, verteilt Blumen, und bittet die Leute, doch ihre Schwerter in Pflugscharen umzuschmieden? Die Frage ist nie, ob Waffen da sind, sondern in wessen Händen und ob monopolisiert oder weit verbreitet. Die Beobachtung, daß nahezu alle Morde mit Schußwaffen in der deutschen Geschichte staatlich organisiert waren, ist für die Beantwortung dieser Frage doch zumindest instruktiv.
  17. Man sollte natürlich auch tatsächlich sachkundig sein, aber das effiziente Vorbereiten von Prüfungen ist eine allgemein im Leben hilfreiche Fähigkeit...
  18. Korrekter wohl in der Möglichkeit dazu, die man zur Anwendung bringen kann oder nicht, berechtigt oder unberechtigt. Die meisten großen Lehren der Sittlichkeit, ob religiös oder nicht, mißbillgen das soweit jedenfalls nicht sondern nur die unberechtigte Anwendung dieses Potentials. Im Übrigen trifft das genausogut auf unsere Waffen zu. Wir praktizieren ja als Spiel auch etwas, das sich kaum erklären ließen außer darin, daß es jedenfalls historisch ein eben spielerisches und insofern eingehegtes Einüben von Gewaltanwendung ist, eine Angewohnheit übrigens, die nicht nur unter Menschen weit verbreitet ist sondern sogar im Tierreich. Ich darf auch wo ich wohne ohne Verrenkungen Schußwaffen zum Zweck des Heimschutzes vorrätig halten und sie mit moderaten Verrenkungen auch durch die Gegend tragen. Die sind dann insoweit eindeutig Waffen und keine Sportgeräte. Ich kann darin nichts Illegitimes erkennen. Illegitim wäre, damit jemanden anzugreifen. Wohl wahr ist, daß sich erfahrungsgemäß militärisches Gewaltpotential leichter zum Mißbrauch bringen lässt als ziviles. In Deutschland vermutlich besonders, denn Bandenkriege sind bei uns glücklicherweise weitestgehend aus der Mode gekommen, aber das Bedürfnis nach Autoritäten ist in den Deutschen wohl recht fest verwurzelt (und in den betont Antiautoritären oft besonders). Aber daraus kann man auch schlecht folgern, gar keine kollektiven Mechanismen der Gewalt und die dazu nötigen Strukturen und Ausrüstung haben zu wollen.
  19. Der Kicker in dem verlinken Artikel:
  20. Zumindest von seiner sauberen Frau heißt es doch, daß sie immer eine Browning in der Handtasche hatte. Insofern besteht da eine gewisse Kontinuität zum Bedürfnisprinzip für den Waffenschein in Deutschland heute.
  21. Eher schwierig. Die Unfähigkeit, eine Versammlung im Zaum zu halten, ist an und für sich noch kein besonders starkes Indiz, daß einer mit Waffen Straftaten begehen würde.
  22. Die Idee von Freiheit, die "man" erst "gewährt" bekommen muß bevor man sie hat, ist eigentlich unserer FDGO fremd. Im Übrigen ist das Bedürfnisprinizip auch etwas wesentlich anderes als die Erfordernis einer Prüfung, die mit dem fraglichen Gegenstand zusammenhängt. Als Gegenbeispiel eines Hobbies mag z.B. der Amateurfunk dienen, wo das Privileg, die gemeinsame Ressource (daher wirklich ein Privileg) Frequenzspektrum zu nutzen und ohne Aufsicht anderer dazu Apparate zu bauen und Techniken zu entwickeln, zwar von einer Prüfung bezüglich der Fähigkeiten abhängig ist, aber nicht von einer Bewertung des Bedürfnisses.
  23. Das erinnert mich daran. Das ganze Leben ist bekanntlich in den Übersetzungen von Erika Fuchs zu finden. Ansonsten halte ich es aber lieber damit, daß Menschen- und Bürgerrechte unteilbar sind.
  24. Wie darf man das denn verstehen? Würdest Du es ohne das Gängelband der nächsten Zuverlässigkeitsüberprüfung in Berlin zum ersten Mai mal so richtig krachen lassen?
  25. Das ist das geilste Argument für ein schikanöses Waffenrecht, das ich je gehört habe!
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