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heletz

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  1. Noch unsinniger ging es nicht? Unsere Verfassung heißt eben Grundgesetz. Der Name ist aber völlig wurscht. Drin ist eine Verfassung und das genügt vollkommen. Auf ihrer Grundlage entscheidet das Bundesverfassungsgericht, und das in jüngster Zeit durchaus zum Vorteil der Legalwaffenbesitzer! Zu dem Blödsinn mit dem Art.146 ist hier schon vor Jahren alles gesagt worden, da kannst du hier suchen oder auch im Wikipedia-Artikel nachlesen, ich wiederhole das hier nicht. Du kannst Dich gernee auch mit Reichsbürgern, Germaniten oder anderen derartigen Spinnern unterhalten, ich werde für derartigen Schhwachfug jedenfalls keine Zeit verschwenden.
  2. NEIN! Es ist keine Interpretation! Es entspricht der Ständigen Rechtsprechung! Wie oft soll ich das jetzt noch sagen? Eine unterladee Waffe ist gemäß deutscher Rechtsprechung unsicher. Das ist eben so. (Und dabei ist es vollkommen uninteressant, ob das jetzt heir einer grade mal zufällig glaubt oder nicht, die Entscheidungen werden ebven auf den genannten Grundlagen gefällt.) Genauso wie vom "ruhenden Verlkehr" eine Gefahr ausgeht (also von Fahrzeugen, die gar nicht in Betrieb sind). Das ist völlig konsequent weiterentwickelt. In Deutschland braucht man, um Jurist zu sein eben einen Jurastudium. Später spezialisieren sich dann viele z.B. auf Verwaltungsrecht. Waffenrecht ist da zwar drin, aber auch wieder nicht ganz so einfach. Man muß die Rechtssystematik verstanden haben, sonst hat man keinen Erfolg vor Gericht! Du hast viellelicht kein Studium und weißt das nicht, aber hier braucht es Spezialisten und nicht Leute, die ohne Ahnung davon, wie die juristischen Arbeitsweisen in der Bundesrepublik sind, unsinnig dahergesprochen wird. Allein die Becksche Loseblattsammlung erneuert sich alle drei bis vier Monate, da darf man sich dann immer auf dem laufenden halten und darf die neuen Gesetze ergänzen: http://www.beck-shop.de/Sartorius-Verfassungs-Verwaltungsgesetze/productview.aspx?product=2394&toc=27974 Und jedes Jahr der neue Kommentar, der die Entscheidungen der Gerichte einarbeitet!
  3. Mit jemand, der immer noch nicht verstanden hat, wie unsere Verfassung heißt, braucht man gar nicht zu diskutieren!
  4. Na, ja, wer von der Verfassung als einem Provisorium spricht, ist eh nicht qualifiziert bei juristischen Themen mitzureden.
  5. Was ich schreibe, stimmt sogar ganz genau! In keinem Gesetzestext oder in keiner Entscheidung eines Bundesgerichts steht etwas von "unterladen". Die Gerichte entscheiden allein danach, was in der Verfassung steht, was in den Gesetzen steht und was die "Ständige Rechtsprechung der Bundesgerichte" ist. Du als Schweizer mußt nicht versuchen, uns unser Rechtssystem zu erläutern!
  6. Stimmt, aber heutzutage kann man sich übers Internet leicht informieren.
  7. Ersteres stimmt, zweites ist uninteressant für das Gericht, da das Gericht nur auf der Basis von Verfassung, Gesetzen und "ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung" urteilen kann. Der LWB kann sich ja leicht danach richten.
  8. So isses! Der Knabe hatte gedacht, er dürfe in einem Tresor der Klasse 0 bzw. einem Tresorraum die Waffe geladen aufbewahren. Hat er sich geirrt. http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=030314B6B36.13.0
  9. Was ist ein "angemessener" Preis?
  10. Jeder gesetzgeberische Vorgang dauert eine Zeitlang. Ein bißchen Geduld darf man schon aufbringen.
  11. Es betrifft Sportschützen natürlich nicht. Es wird aber von einer Behörde offenbar falsch ausgelegt. Die Gefahr besteht aber immer bei einem Urteil.
  12. Hier ein aktueller Artikel zum Thema
  13. Denen fehlt der Kommunikationswille und die Kommunikationsstrategie. Alte Juristenkrankheit.
  14. Lächeln darf man eher über user, die sich vom 28. 4. zu viel versprochen haben.
  15. Bremen verschickt ja seit einiger Zeit Rechnungen an die DFL.
  16. Du hattest in der Schule nicht das Fach Sozialkunde/ Politik/ wie immer das bei Euch heißt? Welche Grundlagen fehlen Dir sonst noch?
  17. "Demokratie" ist also das, was durchgesetzt wird, was Du für richtig erachtest?
  18. Dann schreib' doch einfach, was Dich nervt!
  19. Dafür ist der Landrat in Miesbach seit 2013 grün.
  20. Dort vielleicht nicht. Aber der Sepp Daxenberger wurde vor allem von Bauern gewählt (und das im katholischen erzkonservativen Oberbayern!), der Adi Sprinkart war im Ostallgäu angesehen und respektiert, wurde auch von Landwirten gewählt. Die Welt ist nicht schwarzweiß.
  21. Dazu müßte ein Gesetz existieren, also etwas, gegen das man klagen kann. Gegen Entwürfe und Hearings kann man nicht klagen.
  22. So isses. Die GRA hat dem Vernehmen nach jetzt 50.000 € für die Verfassungsklage gesammelt. Keine Ahnung, was die mit dem restlichen Geld machen. Versteuern? Spenden?
  23. @VP70Z: Boah! Jetzt hast Du es uns aber mal so richtig gegeben!
  24. Du sortierst jemanden, der Google Maps nicht kennt, ernsthaft als "dumm" ein? Aha.
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