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Vollkommen richtig!
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Tatsache ist: Die Bw hat bekommen, was sie bestellt hat. Und wenn man das Ding im langsamen Einzelfeuer schießt (wofür es entwickelt wurde), dann ist es auch präzise.
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Damit willst Du jetzt ernsthaft begründen, der Polizist sei berechtigt, das Führen einer Waffe anzuordnen ...?
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Weil der ;Mann freundlich danach gefragt hat. Warum sollte man sonst angeben, Waffen zu transportieren?
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
heletz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Um 17.00 h in den Nachrichten des Bayerischen Rundfunks: "Die EU-Innenminister haben sich nach den Anschlägen von Paris und Brüssel auf eine Verschärfung des Waffengesetzes geeinigt, um Kalschnikows und andere Halbautomaten ..." -
Genau so habe ich das vor etlichen Jahren gegenüber den freundlichen jungen Beamten vom Zoll im Zollgrenzbezirk gemacht: Hab ihm den Schlüssel übergeben mit der Bemerkung, ich dürfe nicht öffnen, aber er. (Man weiß ja nie, was junge Beamte so wissen oder nicht wissen.) Dann trat ich einen Schritt zurück, damit sich niemand bedroht fühlt. Die Waffe wollte r dann doch nicht sehen, lieber die WBK (was kein Problem war). Samt Perso natürlich. Dann wünschten die beidenmeiner Frau und mir noch einen schönen Tag und gaben uns einen Tip für ein super Picknick-Plätzchen, da super Frühlingswetter war. Alles easy, alles entspannt und freundlich.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
heletz antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Genau so sieht's nämlich aus! -
Aus dem Text des Beschlusses scheint mir das nicht hervorzugehen.
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Am Ende steht der LWB ganz alleine vor dem Richter. Dann wird keiner der Schreier aus dem Forum anwesend sein, um ihn zu verteidigen. Und selbst wenn einer anwesend wäre: Das lachhafte Argument (also falls er überhaupt Rederecht hätte!), er habe ja gar nicht zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen aufgerufen, würde der Richter einfach nur beiseitewischen. Deshalb tut jeder LWB guit daran, rechtzeitig zu überlegen, was er so öffentlich so von sich gibt.
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Jeder Beschaffung bei der Bundeswehr geht ein Nutzerkonzept mit Lastenheft, Entwicklungsbegleitung durch die Beschaffungsstellen (damals noch BWB genannt, in Koblenz) und Erprobungen bei dem Wehrtechnischen Dienststellen (WTD 91, Munster) und Truppenerprobungen voraus. Demnach war das Gewehr voll brauchbar, so brauchbar, dass die Amerikanischen Spezialkräfte (Seals) es benutzen. Nach erfolgter Abnahme der Muster ist es vorbei mit "Beratung und Aufklärung". Und das wird der Richter auch nicht anders sehen.
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Ein Waffenhandelslizenz ist nunmal etwas Erlaubnispflichtiges. Und die WBK auch. Schön, wenn Du schon auf Seite 16 des Fadens darauf aufmerksam gemacht werden mußt.
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Wie sollte sie auch draufkommen? Das Gericht macht nicht für jeden Beschluß eine PM und ich bin auch nur durch Zufall drei Monate später darauf aufmerksam geworden. Und jetzt ist das Thema für die Presse erledigt, weil zu alt. Dabei kann man Erlaubnispflichtiges natürlich nur mit Erlaubnispflichtigem vergleichen. Und nicht mit frei erwerbbaren Prepaidkarten.
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Haben sie nicht. Ein Hinterhofhändler. Kein Hauptverdienst durch den Waffenhandel. Nichts Existenzvernichtendes.
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Jeder handelt für sich selbst und wie er es selbst für richtig hält. Der Poster des EP hat es für richtig gehalten, zur Bewaffnung aufzurufen. Die Person des Wilhelm Tell ist sehr wahrscheinlich eine Erfindung.
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Mit irgendeinem Hut auf irgendeiner Stange hat kluges Verhalten nichts zu tun. Diejenigen, die andere zum Rebellentum verleiten möchten, sind meist die größten Feiglinge, wenn's drauf ankommt. Meine Erfahrung.
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ändern an dem Beschluß gar nichts. Der LWB tut gut, seine Handlungen an den Entscheidungen des SB und der Gerichte zu orientieren, wenn er seine Waffen behalten möchte.
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Wie man diesen Aufruf in Verbindung mit Waffen legitimerweise sehen kann, wurde bereits besprochen.
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Aber wir wissen ja, daß Polizisten nicht viel Ahnung vom WaffG haben. Vom SprengG auch nicht, wie ich schon feststellen durfte. Die Äußerung eines Polizisten ist deshalb gegenstandslos und völlig uninteressant. Zumal wir ja hier alle wissen, daß die Polizei ganz gerne Märchen erzählt, um einen gewissen "Erziehungseffekt" zu erreichen. Das trifft meist die LWB, die sich dann hier im Forum über die Art der polizeilichen Verlautbarungen beschweren Wie man hier oft nachlesen kann. ..
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Weder wie im Dritten Reich, noch wie in der DDR.
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Bist ein kleiner Cherzpoldt heute.
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Er äußerte keine Meinung, sondern einen Aufruf zur Bewaffnung.
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Ein Aufruf zur Bewaffnung hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
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Gell? Und jeder weiß jetzt, wie das bei den Behörden ankommt.
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Man könnte also sagen, es ist - im wörtlichen Sinne - eine ganz andere Baustelle. Du kannst gern weiterphantasieren im Hinblick auf die Beratungspflicht. Da die Dokumente aber mindestens NfD sind und die Beschaffung gar nicht durch eine Zivilperson stattfand, sondern unter Hoheitliche Aufgaben fällt, bleibt es hallt Phantasie.
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Du phantasierst.