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heletz

WO Silber
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  1. Glücklicherweise leben wir ja nicht in einem Gottesstaat (wie noch vor 1803), sondern Beamter kann sogar ein Katholik sein. Vorausgesetzt, er akzeptiert Grundgesetz und Gesetze als über der Religion stehend. Und wenn das auch für einen Moslem der Fall ist, kann der ebenfalls Beamter werden. Was das jetzt mit moslemischen Feiertagen zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel, aber es spricht in einem säkularen Staat nichts gegen deren Einführung.
  2. Manchmal braucht man gar keine. Es gibt irgendwo im Osten Deutschland - Sachsen oder Brandenburg, leider habe ich den Namen vergessen - eine inzwischen stillgelegte Eisenbahnbrücke, die seit 130 Jahre dasteht. Inzwischen fehlt viel Farbe, sie rostet aber dennoch nicht. Weil Puddelstahl, aus dem sie gefertigt, nunmal schlecht rostet.
  3. Ja, das wird regelmäßig so gehandhabt! Wenn die Chemtrail-Piloten mal frei haben (letzte Woche soll es ja bis nach Bayreuth wieder ganz schlimm gewesen sein, man konnte kaum soviel Essig herbekommen zur Abwehr), dann malen Sie Bomben an und plazieren sie anschließend werbewirksam. Katatstrophen-Tourismus, Du verstehst? Oder wußtest Du das bisher noch nicht?
  4. Ist es nicht lobenswert, wie die Reichis selbst an ihrer Entwaffnung mitarbeiten? Das wird viel zu wenig gewürdigt! Solch einen mustergültigen Fall gab es jetzt erst wieder. Die Untere Waffenbehörde hatte festgestellt, daß es sich bei Herrn Reichi um einen ebnsolchen handle und hatte ihm den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis mitgeteilt, mit all den Folgen. Nur ein Systemling würde da versuchen, das per VG zu stoppen. In der Wahnwelt der Reichis allerdings wird es als gute Idee gehandelt, jetzt dem Landrat zu schreiben und ihn zu einer Zahlung von 100.000 $ aufzufordern (vermutlich hat man Schulden in halber Höhe und möchte noch etwas drauf. Feinunzen Silber werden auch gern mal gefordert). So ein Landrat im realen Leben ist allerdings ziemlich humorlos, zeigt Herrn Reichi wegen Erpressung an und das "Systemgericht" (natürlich nicht von den Alliierten legitimiert und wahrscheinlich hat der Systemrichter auch keine Bestllungsurkunde!) verurteilt Herrn Reichi zu drei Monaten. Obwohl es natürlich völlig wurscht ist, ob eine Erpressung von einem Systemling oder einem Reichi begangen wird, wollte Herr Reichsdepp doch klarstellen, daß er ein ebensolcher sei und verhielt sich genau so: Dabei verhält sich die Behörde systemkonform, sprich rechtsstaatlich: Man stuft ihn also wohl nicht als gefährlich ein, sonst hätte man ihm ein freundliches SEK zum Frühstück entsandt. Das ist doch wirklich ein lobenswertes Verhalten! Den Verdacht des Reichsbüregrtums hätte man vielleicht mit einem guten Anwalt beseitigen können. Aber dann den Verdacht bestätigen und dann gleich durch eine Erpressung, ist doch eine Glanzleistung unserer YT-Juristen! So gab es 60 TS bzw. mehr und er ist seine Waffen auf jeden Fall los. Als Reichsbürger ist man bekanntlich ein "Mensch", pardon ein "geistig-sittlicher Mensch, nicht auf Hoher See verschollen" und so ist die Erpressung und das Verhalten natürlich gerechtfertigt (wer könnte daran zweifeln?), im Gegenteil wird Herrn Reichi hier Gewalt angetan. Durch das System: Ein Skandal. Oder so. Mindestens. Unterdes haben im Kreis Bad-Tölz-Wolfratshasen (Wohnsitz Stoiber!) 90% der Reichis ihre Waffen abgegeben (54 von 60). Brav, brav!
  5. Könnte auch einfach so eine Art "Zusammenstecksystem" sein. Man setzt von oben das Teil mit den Delphinen ein und sicher mit der "Schwanzschraube". Aber im Grunde sieht man nichts.
  6. Ach, so: DU solltest natürlich auch mitteilen: WaffG § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls (1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen. (2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist. (3) Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits auf Grund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend. (4) Das Bundesministerium des Innern erstellt nach Anhörung eines Kreises von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (Technische Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen) für ein Blockiersystem nach Absatz 3 Satz 2 sowie für dessen Zulassungsverfahren und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie erfolgt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. (5) Der Einbau und die Entsperrung von Blockiersystemen dürfen nur durch hierin eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 oder durch deren hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen. Die vorübergehende Entsperrung aus besonderem Anlass ist möglich. Die Zeitpunkte aller Einbauten und Entsperrungen sind schriftlich oder elektronisch festzuhalten. § 39 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend. (6) In der Waffenbesitzkarte ist von der Waffenbehörde einzutragen, dass die Schusswaffe mit einem Blockiersystem gesichert wurde. (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.
  7. Dann sollten die beiden das schnellstmöglich dem zuständigen SB mitteilen! Ein bißchen Zeit ist ja noch und ewig wird er nicht im Urlaub sein. Die Erfolgsaussichten sind gut.
  8. Sehr schön! Staatsanwaltschaft und Polizei machen ihre Arbeit.
  9. In beiden Fällen handelt es sich um Prachtstücke, soviel kann man schon mal sagen! Hoffe, geholfen zu haben!
  10. Ja, aber hoffentlich! Dafür gibt es doch Foren! Eigentlich schon. Aber Du erinnerst Dich vielleicht an den bayerischen Polizisten, der auf Streife zu seinem Kollegen gesagt hat "Eigentlich existiert die Bundesrepublik ja gar nicht!" oder so ähnlich. De Kollege hat das dann völlig korrekt gemeldet. Das ist gar nicht mehr ganz so selten in der letzten Zeit. Übrigens ist jetzt auch das Urteil gegen Karl Dettmer da! VG Minden 8 K 1965/16 Dank seiner umfangreichen Aktivitäten und seiner Zusammenarbeit mit den Medien ist ja sein Fall wahrscheinlich der am besten dokumentierte (s.o.). Es ist ein herrliches Urteil geworden, denn die Richter haben nicht nur genau gelesen und zugehört, sie teilen uns auch die Vorgeschichte mit: Und das in dem berüchtigten NRW! Netter kann man doch nun wirklich nicht sein! Andere Leute kriegen geradezu rechtswidrige Bescheide und bei den Reichis guckt man 5 Jahre lang zu und fordert dann mal sanft auf! Dettmer hat's der Scheinregierung mit ihren Scheingesetzen dann aber so richtig gegeben, denn durch sein juristisches YT-Studium hat er's so richtig drauf: Natürlich ist der Karl kein Reichsbürger, aber er muß den "Angestellten der GmbH da schon mal was sagen: Wie die Sache ausgeht ist klar: Die bösen Scheinrichter wenden die Scheingesetze an und urteilen ganz anders als der stramme Preuße sich das vorgestellt hat. Seine Belehrungen haben nichts genützt, die Scheinrichetr scheinen wie vernagelt. wo er sich doch solche Mühe gegeben hat! Ein Schriftsatz soll ja mehr als 300 Seite gehabt haben: Was wir aber auch schon hier festgestellt haben: *Puff*, das war's dann Und wie zuletzt in Würzburg auch hier der Satz: denn Wir werden vom Karl aber wohl dennoch wieder hören, da ja 24 oder 25 seiner Waffen "verschwunden" sind.
  11. Das war ein Bediensteter Wie es bei Beamten aussieht, ist jetzt aktuell in NRW (wieder einmal) geklärt worden. Als Beamter genügt es nicht, Verfassung und Gesetze halt mal so hinzunehmen, weil sie ebne da sind, sie ansonsten aber nicht zu beachten, nur um die monatlichen Zahlungen und die Pension kassieren zu können. Nein, man muß sich aktiv und freudig für die Rechtsordnung des Bundes und des Landes einsetzen, sonst kann man kein Beamter sein: Verwaltungsgericht Düsseldorf, 35 L 2031/17.O
  12. Zu den bereits bekannten Tatsachen gibt es einen neuen Bericht über den Erlaß des Innenministers: Obwohl man jetzt eine gewisse Übersicht hat, dramatisiert man nicht: Bei der Frage, ob das alles Bestand hat, bleibt, wie man sieht, die Rechtsstaatlichkeit gewahrt: Dabei helfen - wie bekannt - die RD fleißig dabei mit, sie auch als solche zu erkennen und reichen umfangreiche Schriftsätze ein: Schriftliche Beweise sind bei Behörden und vor Gericht sowieso am besten und werden gern gesehen und genommen!
  13. Dann wünsche ich wieder großen und umfassenden Erfolg!
  14. Da hast Du wohl falsche Vorstellungen. Du vergißt die Güterabwägung bzw. die Grundrechtekollision.
  15. Womit wir wieder beim Topic sind! Es gibt einen ganz frischen Artikel über die schräge Parallelwelt des Wolfgang Plan.
  16. Oh, hier lesen sehr viele mit! Schon öfter habe ich darauf hingewiesen, daß Staatsschutz und Verfassungsschutz hier regelmäßig hereinschauen, Bundestagsabgeordnete bzw. ihre Angestellten sowieso (WO wurde ja schon im BT zitiert) und da WO von der Verantwortlichen bewußt so geschaltet wurde, daß viele Postings ohne Anmeldung zu lesen sind, ist die Hoffnung, es mögen möglichst viele Leute hier mitlesen.
  17. Jo, kenn' ich. Nehm' ich aber nicht ernst. Denn auch die Polizei weiß, was eine IP-Adresse ist und guckt, wem man die zuordnen kann. Deshalb dauerte es ja auch von der Anzeige bis zur freundlichen Durchsuchung.
  18. Aber nein! Hier sind wir ja im Verwaltungsverfahren und nicht im Strafverfahren. Das dürfte sein wie bei einem unzuverlässigen Rocker: Die Annahme, sie könnte doch irgendeinmal Zugriff bekommen (sei es durch Überredung oder durch List), ist nicht lebensfremd. Sogar dann, wenn die beiden getrennte Wohnungen hätten. Und außerdem ist das Leben mit einem Reichi bestimmt schon scher genug, da braucht sie sich nicht noch mit Waffen belasten. Man darf die Sache also nur positiv sehen!
  19. Nachtrag zu den Durchsuchungen: es gab sogar eine zweite Festnahme. Nachtrag zu dem Hamburger Fall: Der Reichsdepp hatte die Behörde darüber informiert, stets eine Waffe zu führen und "notfalls" auf Menschen zu schießen.
  20. So, nach ein paar Tagen Ruhe gibt es wieder Neues zu berichten. Nichts Spektakuläres, aber der Vollständigkeit und des Überblicks halber eben. Hin und wieder eine frische Durchsuchung pustet Besitztum und Gehirn durch. Deshalb gab es Es ging gegen den "Bundesstaat Preußen" mit Unterorganisationen "Bundesstaat Bayern" und "Bundesstaat Baden". Man war auch erfolgreich: Nun ja, wiedermal Schweinfurt. Aber: Es dürften ja auch langsam keine mehr da sein. Das war dann die vierte in diesem Jahr: Link1 Link2 Thematisch zu unserem Thema enger gehört allerdings die Durchsuchung in Hamburg/Rahlstedt: Der Herr Reichsdödel hatte der Behörde etwas mitzuteilen: Besser kann man es nun wirklich nicht machen, so weiß die Behörde doch gleich., was zu tun ist: In seiner Schönheit und Klarheit ist dies geradezu ein Musterfall, alle Beteiligten haben sich verhalten wie im Drehbuch: Besser kann es gar nicht laufen! Ein SEK wird zur Unterstützung angefordert und auch die Lebensgefährtin braucht sich um ihre Waffen ab jetzt keine Gedanken mehr zu machen: Wieder sind zwei ehemalige Lwb ohne Waffen. Leider erfahren wir nichts über die genaue Uhrzeit und ob man zum Frühstück Croissants mitgebracht hat. Schade eigentlich. Unter der Sichtweise des Topics gibt es für den scheidenden BMJ hier nichts zu holen, alles verlief nach bestehender (alter) Gesetzeslage, eine neue Gesetzgebung scheint nicht nötig zu sein. LINK1 LINK2
  21. Obwohl er laut StPO den Sachverhalt noch einmal eigens zu prüfen hat. Wird aber selten gemacht ("Arbeitsüberlastung").
  22. Genau DAS ist ja das Problem! "Aus der Erfahrung des Gerichts" heißt das dann meist zur Begründung (= Erfahrung bzw. eher Nichterfahrung des Richters, der sich in der Regel weder gern mit Waffen noch mit den WaffG auseinandersetzt). Heißt: einer, der keine Ahnung hat, hält auch alles fürchterlich verpixelte für ein "Sturmgewehr". Ein erfahrener Richter, der womöglich noch Jäger ist (sowas gibt's ja auch), weiß, daß es da schonmal ums befriedete Besitztum desjenigen geht. Daß DB nur allzuschnell ausgestellt werden, vor allem, wenn es um Waffen geht, ist längst bekannt. Der Beschluß dürfte tatsächlich rechtswidrig sein. Das nützt Dir aber genau NULL - wie frosch das schon dargestellt hat. Also besser drauf achten, was auf geposteten Bildern drauf ist!
  23. Das steht wo in der StPO?
  24. Der dürfte aber für einen DB nicht ausreichend sein, da es sich erkennbar um das befriedete Besitztum des Politikers handelt. Wie so viele andere auch.
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