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heletz

WO Silber
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  1. Nicht ich sage das, sondern die Gerichte sagen auf gesetzlicher Grundlage (sinngemäß): "Wer die Gesetze der Bundesrepublik offensiv ablehnt, ist waffenrechtlich unzuverlässig!" Deutlich so zuletzt (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) VG Cottbus, bestätigt durch OVG Cottbus. Für jemanden, der Lwb ist und das auch bleiben möchte, ist es einfach sinnlos, eine andere Haltung einzunehmen. Nein, mache ich eben NICHT, gerade weil zuletzt der VGH München deutlich formuliert hat "Im Waffenrecht muß ein Restrisiko nicht hingenommen werden!" Das ist für manchen vielleicht eine unangenehme Wahrheit, aber manchmal ist es eben besser, diese unangenehme Wahrheit zu kennen, als - wie die Reichis - sich gegenseitig etwas anderes zu erzählen und damit regelmäßig auf die Nase zu fallen. Und wenn ich der Überbringer dieser unangenehmen Wahrheit bin: Bitte, dann soll's eben so sein!
  2. Wie dargelegt, sind verzweifelte Versuche des Relativierens im Waffenrecht sinnlos, die Frage entfällt also.
  3. Das siehst Du an den oben von mir massenhaft eingestellten Beispielen! Oder was glaubst Du, warum wir die hier besprachen?
  4. Im Waffenrecht muß es aber nicht hingenommen werden, wenn es erkannt worden ist.
  5. Höchstens, daß einige die Rechtsprechung der Bundesgerichte und der Verwaltunsggerichtshöfe mal ganz leicht "vergessen" haben. Nach der ständigen Rechtsprechung der Bundesgerichte und nach dem erneuten Urteil des Bayerischen VGH vom Januar muß im Waffenrecht eben kein Restrisiko hingenommen werden. Du kannst natürlich gerne weiterhin auf mich einprügeln als ob ich persönlich dafür verantwortlich wäre (ist ja hier in WO beliebt). Das ändert aber an der Meinung des Gesetzgebers und der Gerichte nicht das mindeste! Man muß weder das Gesetz noch die Rechtsprechung zu 100% verstehen. Aber halten muß man sich dran.
  6. Das ist uninteressant. Gestern ist jedenfalls wieder einer hinzugekommen. Und jeder hinzugekommene rechtfertigt die Annahme der Vermutung der unzulänglichen Aufbewahrung.
  7. Was sich ja auch täglich wieder beweist. Geh nur einfach den ganzen thread nach den Fällen durch! Sicher. Aber die Reichis nehmen ja gerade für sich in Anspruch, das mal so und mal so zu entschieden. Da aber die Berechtigung für erlaubnispflichtige Schußwaffen nicht von einem ominösen "Naturrecht" herrührt, sondern von den Gesetzen der Bundesrepublik, können Schußwaffen nur jemandem überlassen werden, der sich auch tatsächlich an diese Gesetze hält.
  8. Und hier zeigt sich wieder einmal, in welch rechtsstaatlicher Weise man hier vorgeht! Ebenfalls neu hereingekommen ist wieder etwas über Karl Dettmer. Ehrlich gesagt, hätte ich nicht gedacht, von dem noch etwas zu lesen, außer vielleicht, daß die 24 Waffen, die man bei ihm vermißt, wieder aufgetaucht seien. Das SEK hatte ja nicht viel gefunden. Außer einem illlegal besessenen Revolver und illegal besessener Munition. Das wundert einen ja schon fast nicht mehr. Anläßlich des Falles von Wolfgang Plan wurde ja hier im Forum schon schwadroniert, fehlende Waffen seien ein Grund für eine Haftbefehl. Man sieht: Die Bundesrepublik geht hier rechtsstaatlich vor, Dettmer ist immer noch auf freiem Fuß. Die Waffen, um die es jetzt geht, müßten die 5 geerbten aus Altbesitz sein. Auch hier zeigt sich ein Zweites: Neuer Gesetze bedarf es nicht, man kommt den Herrschaften mit den bestehenden Gesetzen ganz gut bei. .
  9. Bitte unterlasse diese Unterstellungen! Wie wir alle wissen, ist das Thema Waffenrecht besonders geeignet, um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger zu charakterisieren. Bei den Reichis ist dies in besonderem Maße der Fall, daher bin ich seit den Schüssen von Reuden gezwungen, mich des Themas anzunehmen, um zu untersuchen, ob hier tatsächlich Menschen, die "kritisch denken" Unrecht im Sinne einer Hexenverfolgung geschieht oder nicht. Bisher war dies noch in keinem einzigen untersuchten Fall so. Gerade bei den Reichis ist es gut, wenn man das Thema systematisch und über längere Zeit verfolgt, da es sich einerseits nicht um eine geschlossene Gruppe handelt, andererseits auch hier im forum ein Thema gerne zerfasert wird. Nun zu einem Fall, der gerade frisch hereingekommen ist. Wie man sehen wird, liegt keine hier im forum gerne vermutete Denunziation vor, auch eine "Hexenjagd" ist nicht festzustellen. Im Gegenteil zeigt sich, wie der Reichsbürger selbst aktiv an seiner Entwaffnung mitwirkt. Man hätte jetzt die 35 € bezahlen können, dann wären die Beamten abgezogen und hätten nichts gemerkt. Aber nein, man mußte ihnen dringend eine "Belehrung" geben: Jetzt kommt das, was bei jedem der Fall ist, der eine Strafe nicht bezahlt: Nun wird es interessant: Also wieder ein schöner und auch noch selbst gelieferter Beweis dafür, daß Reichis prinzipiell waffenrechtlich nicht zuverlässig sind, da sie sich nicht an die Aufbewahrungsvorschriften halten. Besser als durch die beiden Beamten als Zeugen hätte man das gar nicht dokumentieren können! Ergebnis: Wieder ein LWB weniger, als Prepper ein Totalversager. Bravo! .
  10. Moderativer Hinweis: Das die Reichsbürger Dich faszinieren haben wir ja inzwischen bemerkt. Wenn Du allerdings einen Beitrag zitiertiest, antworte auch auf den zitierten Beitrag!
  11. Irgendwie habe ich das Gefühl, Deine Antworten haben nichts mit dem Thema zu tun. Kann das sein?
  12. An welchem der oben genannten Fälle willst Du das festmachen?
  13. Wenn Du krampfhaft ständig nach irgendwelchen Bezeichnungen suchst: Bitte, nur zu! Offenbar muß dieser Begriff in letzter Zeit auch mit einem Personennamen verbunden sein. Vorräte für ein paar Tage dazuhaben, ist sicher sinnvoll. Aber einen Axtangriff wie in Würzburg als Indikator dafür anzusehen, daß "marodierende Banden" übers Land ziehen, halte ich schlicht für paranoid. Wobei die Kerze mit den Streichhölzern in den 60ern erheblich öfter gebraucht wurde als heutzutage. Der letzte Stromausfall, von dem ich betroffen war, dürfte in den 90ern gewesen sein. Der dauerte dann aber nur Minuten und nicht Stunden wie noch Jahrzehnte zuvor. Dieser Artikel hier, stellt es wohl richtig dar: Die Schlüsselwörter habe ich mal halbfett hervorgehoben. Diese Irren hoffen eine Krise herbei, teils wollen sie sie offenbar sogar erzwingen. Also genau der umgekehrte Weg.
  14. Nein, natürlich nicht! Die Herren Ursache und Plan haben mit ihren Angriffen vom August 2016 und Oktober 2016 dafür gesorgt, daß die zuständigen Behörden auf die Reichsbürger ein besonderes Augenmerk haben und seit dem November 2016 beobachtet der Verfassungsschutz diese Herrschaften. Erste LKA-Lagebilder gibt es wohl auch schon. Das Schöne an einer Behörde ist ja, daß sie nicht so emotional reagiert wie mancher Bürger und das "Verhalten" von einem Wahltermin völlig unabhängig ist.
  15. Was genau hast Du an unserem Wahlverfahren nicht verstanden? Warst Du da in der Schule immer Kreide holen?
  16. Offensichtlich nicht! Denn es geht nicht darum, was ich möchte, sondern darum, was im Gesetz steht und ob sich das mit den Absichten dieser Leute verträgt. Das habe ich lediglich zu erklären versucht. Mehr nicht.
  17. Was haben denn meine Kinder damit zu tun?
  18. Das ist natürlich ganz schrecklich! Schon Anfang der 70er haben wir von einigen verstrahlten Lehrern ("Wir konnten die Türme von Moskau im Scherenfernrohr sehen!") gehört, daß wahlweise - Entweder der Dritte Weltkrieg bereits begonnen oder - der Zweite Weltkrieg noch gar nicht aufgehört hat Wir haben uns schon damals köstlich darüber amüsiert! Vielleicht kann man sich auch mal entscheiden, was denn nun zutrifft?
  19. Nein, denn das kann man ja auch anders formulieren.
  20. Wenn Du das von mir Geschrieben nochmal langsam durchliest, kommst Du drauf, vor allem, wenn Du den Sinn eines finalen Nebensatzes beachtest. Nein, die Logik ergibt sich aus dem WaffG. Beachte vor allem das Bedürfnis!
  21. Doch, hat es! Bei Wolfgang Plan hat man z.B. noch 1000 l Diesel gefunden, unsachgemäß bevorratet. Auch seine Aussagen, er benötige die Waffen, um sich gegen die Behörden zu verteidigen, sind ja eindeutig. Es gibt Überschneidungen in der Prepperszene mit Reichsbürgern und der Verfassungsschutz weiß das natürlich. Glücklicherweise. Für einen Beamten ist das in der Tat ein ernster Vorwurf!
  22. Nein! Mit "Preppen" hat das nichts zu tun! Und wo steht da irgendetwas von erlaubnispflichtigen Waffen?
  23. Selbstverständlich geht's noch! Wenn dieses Preppen nämlich mit Waffen erfolgen soll und das "Bewaffnen" unter dem Deckmantel des Sportschützentums oder des Jägerdaseins erfolgen soll, eigentlich aber dazu dienen soll, Waffenarsenale anzulegen wie in den 20er Jahren, dann erfolgt die Beobachtung völlig zu Recht!
  24. Aktuell: Die Verletzte ist in eine Spezialklinik verlegt worden.
  25. Das darf es ja auch. Sogar aus Ahnungslosigkeit. Wichtig ist nur, daß die Behörden ihre Arbeit ordentlich machen.
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