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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Es gibt ein klein wenig Neues. Auch in SH hat man jetzt endlich einen Erlaß auf die Reihe gebracht, der Reichis den Waffenbesitz verwehrt. Nächste Woche beginnt die Mündliche Verhandlung gegen Wolfgang Plan wegen Mord an einem Polizisten und wir erfahren etwas aus der irren Welt der Reichsbürger (alles typische Dinge, an denen man Reichsbürger erkennt): Das mit dem Cestui Que Vie Act 1666 (England, 1666) hatten wir ja schon. Warum der rechtssetzend für Deutschland sein soll, können die schizophrenen Reichis allerdings auch nicht erklären. Auch irgendeine päpstliche Bulle zu zitieren, bringt natürlich gar nichts. Müßte eigentlich mit dem eigenen Blut der Reichis sein, aber deren Feigheit hatten wir ja schon. Die Staatsanwaltschaft tritt auch gleich Vermutungen von Parallelen zum Konditor-Rocker entgegen: -
Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wer piekst sie an?- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wurscht. Hauptsache, wir kommen an die Zahlen.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Zum 31. Mai 2017 waren es dann 11.686 Waffenscheine und 8737 Waffentrageberechtigungen. Ein Hoch auf die Grünen! Sie fragen jetzt jedes halbe Jahr.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Zum 31. Januar 2016 - also etwa ein Jahr zuvor - waren es 12.760 Waffenscheine und 8332 Waffentrageerlaubnisse. Ohne die vielen Kleinen Anfragen der Grünen wüßte man das gar nicht.- 79 Antworten
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Juwelier bekommt nach 20 Jahren keinen Waffenschein mehr zum Selbstschutz
heletz antwortete auf Thema in Waffenrecht
Wieso 900? Zum 31. Dezember 2016 waren es 11.916 Waffenscheine und 8717 Waffentrageberechtigungen.- 79 Antworten
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Gratulation zu Deinem starken Auftritt! Natürlich sind Beiträge, die nicht ins eigen Weltbild passen stets "sinnfreies Geschwurbel". Das ist klar.
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Eben. Es gibt Wichtigeres. Außerdem kann ein entspannter Kontakt zum SB eventuell in der Zukunft hilfreich sein.
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Der persönliche Kontakt beim ersten Eintrag ist sicher sinnvoll.
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Die wurde Dir bereits genannt: Persönliche Eignung (§ 6 WaffG), der SB kann und darf sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Ist auch Thema der Sachkunde (haben wir da etwa geschlafen oder waren wir Kreide holen?). Der will wissen, ob alle Arme und Beine dran sind oder ob Du sabberst wie Kaiser Claudius und evtl deshalb eine Waffe nicht richtig halten kannst. Ansonsten darf er eine MPU verlangen. Dann mußt Du nicht bei ihm vorbeigehen, sondern beim Doc. Ist ja auch ganz nett. Und kostet.
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Derartige Vorfälle werden das auch bestimmt nicht erleichtern: LINK1 LINK2 LINK2 Man könnte da noch einiges hinzufügen. Die Leute schaffen es wohl jetzt schon nicht, sich an gesetzliche Vorlagen zu halten. Wir hatten ja auch schon einen Lynchmob gegen einen 18-jährigen, der sich dann als völlig unschuldig herausgestellt hat (war das Hamburg, ich weiß es nicht mehr). Da kann man die Sorge durchaus nachvollziehen, was erst los wäre, wenn die Leute Schußwaffen hätten. Sorge heißt noch nicht Realität, aber nachvollziehe kann man's dennoch.
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Anläßlich des Verfassungsschutzberichtes des Saarlandes erfahren wir nicht nur vom Anstieg rechtsmotivierter Gewalttaten. Glücklicherweise werden ja seit November auch die sog. Reichsbürger beobachtet, so erfahren wir deren Anzahl und wieviele von ihnen über legal besessene Waffen verfügen: Somit stimmt auch hier die Aussage, Reichsbürger seien überdurchschnittlich oft mit Schußwaffen ausgestattet. Allerdings sehe ich auch hier nichts, wofür man ein neues Gesetz bräuchte. -
Doch, genau diesen Wunsch haben manche Möchtegern-Polizisten. Und genau deshalb wird es keine Änderung geben. Das kann man jetzt gut finden oder nicht.
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Ja, natürlich. Das ist einer der Sätze, die hier gerne geschrieben werden. Bis zum Erbrechen. Alle paar Wochen. Beliebter sind nur Stereotypen wie "Ich kann gar nicht so viel essen wie ich K****n möchte" oder "Du magst nicht meiner Meinung sein, aber ...". Alle drei Sätze haben trotz ihrer Beliebtheit keinerlei Auswirkungen auf die Gesetzgebung.
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Trotzdem gucken wir jetzt nach der Schweiz, wo es ebenfalls schon 2009 praktisch unmöglich war, einen Waffentragschein "einfach so" zu bekommen: Kürzlich erst bestätigt Es scheint sich um eine allgemeine Entwicklung zu handeln.
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Ist aber dennoch von übergeordnetem Interesse, da offenbar die Erlaubnis zum Führen in Österreich inzwischen ebenso schwer zu erlangen ist wie bei uns - entgegen anderslautenden Behauptungen in diversen Foren.
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Man schreibt uns aus Ösistan, dort bekomme so gut wie niemand mehr den "Waffentrageschein" (oder wie das dort heißt). Und das schon seit längerer Zeit. Anders lautende Berichte scheinen Euphemismen von Uninformierten zu sein.
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Sollte man immer machen. Aber mit der Zeit schleichen sich eben so Unsitten ein. Einige Punkte des Flyers treffen z.B. auf einen gewissen Herrn Ramelow zu. Hätte man den damals rechtzeitig schon auf dem Schießstand gestoppt, hätte er nicht Mun unberechtigt wegbringen können.
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Also, ich (noch) nicht. Aber das kann ja noch werden. Und sei es, um die Grün*innen zu ärgern!
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Nur zur Info: LINK
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Meine ausgebombte Großmutter hat das ganz gut verstanden. Aber nicht alle "Volksgenossen" verfügten über ein Hirn.
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Seh' ich auch nicht. Aber ich versteh wahrscheinlich nix.
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So ist es! Die Bevölkerung haftet für ihre Regierung. Mitgegangen - mitgefangen. Mitgefangen - mitgehangen (Alter deutscher Spruch)
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Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
heletz antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Beinahe normal, wie es in Sachsen am vergangenen Freitag ablief (Meldung von heute): Das übliche eben. So ist das, wenn man von der "Wortmarke Polizei" in seiner Wohnung "überfallen" wird. Und weg sind sie. Alles mit den bisherigen Gesetzen. Edit: Link vergessen. . -
Doch! Im Dezember 1940 lag z.B. eine geheime "Liste der unbedingt zu plündernden Kunstwerke in ausländischem Besitz" vor. Man stuft nicht etwas als geheim ein, wenn es normal ist. Und man verwendet nicht das Wert "plündern", wenn man von der Rechtmäßigkeit überzeugt ist. Alles andere, was @EBR genannt hat, verstieß mindestens gegen die HLKO (Artikel 56 HKLO). Auf der Londoner Erklärung vom 5. Januar 1943 klar bestätigt. So weit braucht man aber gar nicht zu gehen, Diebstahl ist "Wegnahme ohne Einverständnis des Eigentümers". Nach deutschem Recht. Und das wußten die Nazis auch. Die Hoffnung war allerdings, der Sieger würde "die Geschichte schreiben" können, das Unrecht also unter den Teppich kehren. Der Einwurf mit den Konferenzen ist völliger Quatsch. Aber in diesem forum ist es ja schon fast normal, die Untaten der Nazis zu relativieren oder sogar zu verteidigen.
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