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heletz

WO Silber
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  1. Eben. Es gibt Wichtigeres. Außerdem kann ein entspannter Kontakt zum SB eventuell in der Zukunft hilfreich sein.
  2. Der persönliche Kontakt beim ersten Eintrag ist sicher sinnvoll.
  3. Die wurde Dir bereits genannt: Persönliche Eignung (§ 6 WaffG), der SB kann und darf sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Ist auch Thema der Sachkunde (haben wir da etwa geschlafen oder waren wir Kreide holen?). Der will wissen, ob alle Arme und Beine dran sind oder ob Du sabberst wie Kaiser Claudius und evtl deshalb eine Waffe nicht richtig halten kannst. Ansonsten darf er eine MPU verlangen. Dann mußt Du nicht bei ihm vorbeigehen, sondern beim Doc. Ist ja auch ganz nett. Und kostet.
  4. Derartige Vorfälle werden das auch bestimmt nicht erleichtern: LINK1 LINK2 LINK2 Man könnte da noch einiges hinzufügen. Die Leute schaffen es wohl jetzt schon nicht, sich an gesetzliche Vorlagen zu halten. Wir hatten ja auch schon einen Lynchmob gegen einen 18-jährigen, der sich dann als völlig unschuldig herausgestellt hat (war das Hamburg, ich weiß es nicht mehr). Da kann man die Sorge durchaus nachvollziehen, was erst los wäre, wenn die Leute Schußwaffen hätten. Sorge heißt noch nicht Realität, aber nachvollziehe kann man's dennoch.
  5. Anläßlich des Verfassungsschutzberichtes des Saarlandes erfahren wir nicht nur vom Anstieg rechtsmotivierter Gewalttaten. Glücklicherweise werden ja seit November auch die sog. Reichsbürger beobachtet, so erfahren wir deren Anzahl und wieviele von ihnen über legal besessene Waffen verfügen: Somit stimmt auch hier die Aussage, Reichsbürger seien überdurchschnittlich oft mit Schußwaffen ausgestattet. Allerdings sehe ich auch hier nichts, wofür man ein neues Gesetz bräuchte.
  6. Doch, genau diesen Wunsch haben manche Möchtegern-Polizisten. Und genau deshalb wird es keine Änderung geben. Das kann man jetzt gut finden oder nicht.
  7. Ja, natürlich. Das ist einer der Sätze, die hier gerne geschrieben werden. Bis zum Erbrechen. Alle paar Wochen. Beliebter sind nur Stereotypen wie "Ich kann gar nicht so viel essen wie ich K****n möchte" oder "Du magst nicht meiner Meinung sein, aber ...". Alle drei Sätze haben trotz ihrer Beliebtheit keinerlei Auswirkungen auf die Gesetzgebung.
  8. Trotzdem gucken wir jetzt nach der Schweiz, wo es ebenfalls schon 2009 praktisch unmöglich war, einen Waffentragschein "einfach so" zu bekommen: Kürzlich erst bestätigt Es scheint sich um eine allgemeine Entwicklung zu handeln.
  9. Ist aber dennoch von übergeordnetem Interesse, da offenbar die Erlaubnis zum Führen in Österreich inzwischen ebenso schwer zu erlangen ist wie bei uns - entgegen anderslautenden Behauptungen in diversen Foren.
  10. Man schreibt uns aus Ösistan, dort bekomme so gut wie niemand mehr den "Waffentrageschein" (oder wie das dort heißt). Und das schon seit längerer Zeit. Anders lautende Berichte scheinen Euphemismen von Uninformierten zu sein.
  11. Sollte man immer machen. Aber mit der Zeit schleichen sich eben so Unsitten ein. Einige Punkte des Flyers treffen z.B. auf einen gewissen Herrn Ramelow zu. Hätte man den damals rechtzeitig schon auf dem Schießstand gestoppt, hätte er nicht Mun unberechtigt wegbringen können.
  12. Also, ich (noch) nicht. Aber das kann ja noch werden. Und sei es, um die Grün*innen zu ärgern!
  13. Nur zur Info: LINK
  14. Meine ausgebombte Großmutter hat das ganz gut verstanden. Aber nicht alle "Volksgenossen" verfügten über ein Hirn.
  15. Seh' ich auch nicht. Aber ich versteh wahrscheinlich nix.
  16. So ist es! Die Bevölkerung haftet für ihre Regierung. Mitgegangen - mitgefangen. Mitgefangen - mitgehangen (Alter deutscher Spruch)
  17. Beinahe normal, wie es in Sachsen am vergangenen Freitag ablief (Meldung von heute): Das übliche eben. So ist das, wenn man von der "Wortmarke Polizei" in seiner Wohnung "überfallen" wird. Und weg sind sie. Alles mit den bisherigen Gesetzen. Edit: Link vergessen. .
  18. Doch! Im Dezember 1940 lag z.B. eine geheime "Liste der unbedingt zu plündernden Kunstwerke in ausländischem Besitz" vor. Man stuft nicht etwas als geheim ein, wenn es normal ist. Und man verwendet nicht das Wert "plündern", wenn man von der Rechtmäßigkeit überzeugt ist. Alles andere, was @EBR genannt hat, verstieß mindestens gegen die HLKO (Artikel 56 HKLO). Auf der Londoner Erklärung vom 5. Januar 1943 klar bestätigt. So weit braucht man aber gar nicht zu gehen, Diebstahl ist "Wegnahme ohne Einverständnis des Eigentümers". Nach deutschem Recht. Und das wußten die Nazis auch. Die Hoffnung war allerdings, der Sieger würde "die Geschichte schreiben" können, das Unrecht also unter den Teppich kehren. Der Einwurf mit den Konferenzen ist völliger Quatsch. Aber in diesem forum ist es ja schon fast normal, die Untaten der Nazis zu relativieren oder sogar zu verteidigen.
  19. So, es gibt ein neues Urteil zum Aschaffenburger Fall. (Ist, weiter oben, ich finde ihn derzeit aber nicht) Man kann anhand des Berichts dem Gang der Dinge gut folgen: Von einer Denunziation, wie hier so oft und gerne geunkt wird, ist also auch in diesem Falle weit und breit nichts zu sehen. Wie alle Reichis hat er die Behörden selbst auf sich aufmerksam gemacht. Da man also durch ihn selbst von seinem Reichsbürgertum wußte und die Innenminsirerkonferenz im November die Abgabe der Waffe für alle Reichsbürger wegen ihrer Nichtzuverlässigkeit vereinbart hatte, wurde man tätig. Bayern setzt ja dankenswerterweise Beschlüsse auch um und läßt sie nicht versickern wie das rote Berlin oder das rote Bremen. Umso besser. Erst aus dem zweiten Abschnitt wird klar, daß er früher Wiederlader war. "Schießübungen in der Wohnung" sind dann eher eine Räuberpistole. Jedenfalls hatte er offenbar Treibladungspulver, das er nicht hätte haben dürfen. Ebenso Munition. Und weil er kooperativ und auch geständig war, gibt's auch eine schöne milde Strafe als Dreingabe: Der Grund des Entzugs ist also die Tatsache, daß der Herr "Selbstverwalter" die Gesetze nicht einhalten will und in der Verhandlung hat sich das bestätigt. Und wieder sehe ich keine Notwendigkeit, die bestehenden Gesetze zu ändern. Sie reichen vollkommen aus.
  20. heletz

    United Arms

    Du weißt so vieles nicht! Wahrscheinlich. Zum Beispiel, daß ein Richter eine Bestallungsurkunde der Alliierten braucht oder daß das Gericht keine Gewalt über einen hat, wenn man sich nicht setzt bei der Verhandlung. Ja, das hängt mit den Rechtsformen zusammen. Es kommt alles aus dem Naturrecht. Und natürlich aus dem Völkerrecht. Über all' diese Dinge hat der Herr von Plessen mich in sehr sehr langen Postings aufgeklärt, mir wurde ganz schwurbelig davon! Auch, daß wir gar keine Verfassung haben, wußte ich vorher noch nicht, ich Dummerle.
  21. Die Berufung wurde zurückgewiesen: 18 Bs 117/17p Das Gründungsmitglied Zakrajsek wurde mit sofortiger Wirkung aus der IWÖ ausgeschlossen. .
  22. Das zeigt sich in gewisser Hinsicht auch bei der neuesten Entdeckung:
  23. Sie können sich gerne halten für wen auch immer sie wollen. Aber wie man an dem als Beifang bei der letzten Hausdurchsuchungsaktion festgenommenen "Außenminister des Freistaats Bayern" sieht, begehen die Reichis geren weiterhin Straftaten. Wenn man auf Bewährung ist, nochmals Straftaten zu begehen, ist eine mäßig gute Idee Man macht dann auch lustig weiter: Heute erfährt man auch wieder etwas über Preise, z.B. die bei der "Reichsdruckerei" der "Reichsregierung Deutsches Reicher" des Erhard Lorenz: Über Kfz-Kennzeichen für 200 € wurde ja schon weiter oben berichtet. Natürlich ohne Einkommens- oder MWSt. abzuführen. Und obwohl schon zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, wurde bei der dritten - entgegen der Mitteilung weiter oben - eben doch wieder Verbotenes bei Herrn Ach gefunden. So liefern die Reichis selbst stetig neues Material für Hausdurchsuchungen. Du darfst Dir das natürlich auch weiterhin alles schönreden.
  24. Das hören die Anhänger des (mittelalterlichen) Common Law aber nicht gerne.
  25. Danke für den Hinweis!
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