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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Witzig, beim Kriminellen (StPO) gälte dann der Richtervorbehalt, beim unbescholtenen Legalwaffenbesitzer (Verwaltungsrecht) nicht. Hier gerät etwas ganz gewaltig aus den Fugen. -
Die Trommelgrößen bei S&W hängen nicht von der Anzahl der Patronen, sondern von der Rahmengröße ab. Die Trommel eines N-Rahmens (625, 627) hat immer den gleichen Durchmesser, sonst würde sich ja die ganze Geometrie des Revolvers und des Schlosses ändern. Andere Fabrikate: Weiß ich nicht.
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Ich hab meinen Tresorverkäufer angerufen, ihn gebeten, mich an die ausliefernde Spedition zu vermitteln und diese um einen Termin gebeten, wenn sie eh in der Gegend sind, damit nicht extra eine ewig lange Anfahrt anfällt. Diese hat sich kurzfristig gemeldet, ob mir ein bestimmtes Zeitfenster passe. Kurz danach war der Tresor in insgesamt rund 40min (20km) umgezogen, kleiner LKW mit Hebebühne, Treppensteiger, von Aufstellungsort im OG zu Aufstellungsort im OG (was schon beim Kauf oft 100€ extra kostet), professionell, schnell, ohne jede Schäden an Ware, Gebäude oder Personen, 250€ pauschal plus ein Trinkgeld. Bis ich mir da einen Hänger besorge (Kiste Bier), Kumpels aktiviere (Kisten Bier, Plural), dann kommt einer nicht oder ne Stunde zu spät, dann hebt man sich einen Bruch oder die teure Tür fällt runter und Delle drin oder im Auto, oder Treppe verkratzt, Tresor patschnaß, weil es gerade regnet, plus Bandscheibenschaden, nein danke. Nachtrag: Künftig werden es bei mir aber kleine Schränke bis max. 130kg mit außenliegenden Scharnieren - die kann man dann tatsächlich mal zu zweit umziehen oder Schrank und Tür woanders hintragen, innerhalb eines Stockwerks problemlos alleine umstellen, und mit einem normalen PKW transportieren, und ggf. problemlos wieder verkaufen. Einen 5er Schrank, Klasse 0, 125cm hoch, mit 105kg insgesamt hab ich - Tür extra - sogar einmal mit meiner Frau aus dem Keller in den ersten Stock getragen.
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Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
lrn antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt steht dem Erhalt eines Besitzbedürfnisses nicht entgegen. Das ist aber eine ganz andere Problematik als die vorliegende. Solange die Behörde gerade das Bedürfnis "Sportschütze" dem Grunde nach anzweifelt und mit einer Rücknahme der Erlaubnisse droht, wird sie keine weitere Besitzerlaubnis erteilen. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
lrn antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Um noch was konkretes beizutragen: Bei der betroffenen Anzahl von Personen sollte ein nicht eingetragener Verein schnell gegründet sein, ggf. noch heute, und angesichts der Situation sollte auch der Anschluß an einen Verband (z.B. DSU, und -sicherheitshalber- einen weiteren) schnell über die Bühne zu bringen sein. Idealerweise kann man die vorhandene Schießstätte noch nutzen oder übernehmen. Und dann kann man trefflich mit der Behörde darüber diskutieren, was einen nicht eingetragenen Verein ausmacht, und wo §8 WaffG aufhört und §14 WaffG beginnt. In meiner Umgebung handhaben die Behörden den §8 unterschiedlich. Zunächst aber sollte man an der Sachverhaltsaufklärung mitarbeiten, um nicht schon allein dadurch Rücknahme- oder Widerrufsvoraussetzungen zu festigen. Bei DSU-Mitgliedschaft (welcher Art nun, Vereinsmitgliedschaft oder Einzelmitgliedschaft?) wäre zu klären, ob Beitragsrückstände bestehen und welchen Umfang eine vorhandene Rechtsschutzversicherung hat; ggf. sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, obwohl es sich zunächst nur um eine Anhörung und Sachverhaltsermittlung handelt. Oft decken aber meines Wissens Rechtsschutzversicherungen ein behördliches Verfahren in diesem Stadium noch nicht ab. Ggf. könnte auch ein zu gründender Verein oder eine Mehrzahl von Beteiligten einen Anwalt beauftragen. Einen kompetenten Anwalt für Verwaltungsrecht wird es in Riesa oder Umgebung ja wohl geben, das muß in einem so gelagerten Fall nicht unbedingt einer mit Spezialkenntnissen im Waffenrecht sein. Technisches Wissen braucht es hier nicht, und in die paar rechtlich relevanten Regelungen des WaffG kann sich jeder Fachmann kurzfristig einarbeiten. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
lrn antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Interessante Fallgestaltung jedenfalls, zumal die Behörde ja selbst offensichtlich noch mit der Sachverhaltsaufklärung beschäftigt ist. Die wäre gut geeignet, um in Form einer Klausur (oder gar mehrerer) in verschiedenen Konstellationen Studenten oder Referendare im ersten oder zweiten Staatsexamen damit zu trietzen. Allgemeines Zivilrecht (Voraussetzungen eines nicht eingetragenen Vereins, "Putativverein") oder besonderes Zivilrecht (eventuelle Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche der Beteiligten gegeneinander), allgemeines Verwaltungsrecht (Verfahren, Anhörung, Abgrenzung zum Verwaltungsakt, Rechtsmittel, Rücknahme und Widerruf) und besonderes Verwaltungsrecht (Waffenrecht, Voraussetzungen einer Erlaubnis), Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (StGB, WaffG), evtl. Steuerrecht (Gemeinnützigkeit, wirtschaftlicher Verein, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) und bestimmt hab ich noch was vergessen. -
Woraus schließt Du, daß die Version ohne Kugel auch für Revolver gedacht ist? Die meisten dürften da die mit Kugel nehmen. Ich hab keine ohne Kugel da, sonst würde ich es mal im Revolver probieren.
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Ich erinnere mich an eine Waffe, die ich einst als Kind bei einem Freund meines Vaters im Keller schießen durfte. Da legte man erst die Kugel, dann den Zündsatz ein, ganze Patronen gingen aber auch. Ich hab dann eine der bunten Dosen geschenkt bekommen, da bewahrte ich "Amorces" für mein Spielzeuggewehr drin auf.
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Erfahrungsbericht Camp Perry, Small Arms Firing School
lrn antwortete auf Proud NRA Member's Thema in Allgemein
Ich schaue immer gern Videos über Camp Perry, die Service Rifle Disziplinen des CMP und der NRA und das Project Appleseed. Letzteres ein privat organisierter, landesweiter Einführungskurs ins Gewehrschießen. Das alles und die entsprechende Kultur und Community drumherum, darum beneide ich die Amerikaner und wäre selbst gern dabei. Wer an sowas - natürlich eingedeutscht - Gefallen finden könnte: BDMP DG3 und DG4 -
WaffG Gelbe Erläuterungsbücher von Gunther D Gade
lrn antwortete auf de enig echte's Thema in Buchforum
Ich habe auch beide, Gade und Steindorf. Beide haben Vorzüge und Nachteile. Beides sind juristische Kommentare; die Gefahr dabei für Nichtjuristen, sich die gewünschte Rechtslage aus Bruchstücken zusammenzubasteln, so wie man sie gerne hätte. Daher würde ich für Nichtjuristen eher ein Buch empfehlen wie Heller/Soschinka, Waffenrecht, Handbuch für die Praxis, ebenfalls aus dem Beck-Verlag. Vorteil 1: Ist etwas günstiger als die Kommentare. Vorteil 2: Es ist systematisch aufgebaut, nicht wie ein Kommentar nach Abfolge der Vorschriften. So ist die Materie für einen Nichtjuristen, der ein systermatisches Herangehen an eine Fragestellung nicht gelernt hat, erheblich besser erfaßbar. Und erst, wenn man die Systematik eines Rechtsgebiets richtig begriffen hat, kann man vernünftig mit einem Kommentar arbeiten. Eine günstigere Alternative wäre noch Busche, Handbuch zum Waffengesetz, allerdings läßt das trotz eines gewissen systematischen Aufbaus ein wenig die Übersichtlichkeit vermissen. Dennoch m.E. durchaus empfehlenswert. -
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Vielleicht findest Du ja bei den Pulvermassnahmen etwas, was Du brauchen kannst.
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Sprich, vom einen Verbandsgekasper zum nächsten...
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Spaß ist allerdings kein anerkanntes Bedürfnis. Spaßschreiben ist nicht gern gesehen, kampfmäßiges Schreiben verboten.
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Und, ganz wichtig, Schreiben auf der Schreibstätte natürlich nur unter Aufsicht einer besonders geschulten Schreibleiterin oder eines besonders geschulten Schreibleiters - es sei denn, man sei alleine auf der Schreibstätte und selbst zur Aufsichtsführung über Schreibende befähigt.
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Jeder Bleistift muß außerdem behördlich mit Überdruck beschrieben und entsprechend gekennzeichnet sein. Auf nicht allen Schreibstätten darf mit langen und kurzen Stiften geschrieben werden. Das hangt wesentlich von den Vorgaben des Schreibstandsachverständigen ab, und den Maßgaben der Richtlinien zur Errichtung von Schreibstätten.
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Die Bleistiftmappe sollte bitte gewissen Mindestnormen entsprechen, stets verschlossen sein (sonst: nix mehr Bleistift!) und der Behörde nachgewiesen werden, der man außerdem jeden Bleistifterwerb umgehend melden muß. Das bekommt man als Auflage, wenn man seinen MES (Minenerwerbsschein) ausgehändigt bekommt, bzw. die Minenerwerbserlaubnis für die eingetragenen Bleistifte. Da gerade erst wieder einer mit einem illegal besessenen Bleistift umgebracht wurde, sollte man außerdem den Erwerb von Wachsmalstiften schärfer regulieren.
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Es herrscht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Voraussetzungen für eine Erlaubnis sind unter anderem ein Sachkundenachweis (Handschrift), sowie ein anerkanntes Bedürfnis (Bleistift erforderlich und geeignet). Um ein anerkanntes Bedürfnis für einen Bleistift nachzuweisen, muß man beispielsweise in den letzten 12 Jahren mindestens 12 Mal regelmäßig oder 18 Mal unregelmäßig als Mitglied in einer Schule handschriftlich geschrieben haben, die einem anerkannten Schreibverband angehört. Bleistifte dürfen nur vom Bleistiftmacher erworben werden, auch nur dieser darf Bleistifte kürzen. Da somit auch selbst anspitzen rechtlich umstritten ist, kann man Wechselminen für Fallbleistifte erlaubnisfrei (nicht aber bedürfnisfrei!) erwerben, wenn man schon eine Erlaubnis für einen Fallbleistift hat. Allerdings muß jener von neongelber Farbe sein, da Fallminenbleistifte fragwürdige Personenkreise anziehen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ihr müßt aber zugeben, daß die Brüsseler Kalashnikov, gelb gestrichen, schon bedeutend die öffentliche Sicherheit erhöht hätte. Sie wäre sofort zu erkennen gewesen und die Gäste hätten in Deckung gehen können, wenn die Täter schon (bedauerlicher Einzelfall) die an sich hochwirksamen Magazinbeschränkungen mißachten. Daher ist außerdem ein Magazinverbot (--> Mehrlader als Einzellader) geboten. https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252243664/Angriff-mit-Sturmgewehr-Zwei-Menschen-sterben-nach-Schuessen-auf-Cafe-in-Bruessel.html -
Wenn man zu laut und deutlich auftritt, kann man auch von genervten Foristen geblockt werden. Ciao!
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hat eigentlich schon mal jemand danke gesagt für die Mühe, die Du Dir immer gibst, uns hier im Forum über aktuelle Entwicklungen stets mit Links hinterlegt auf dem Laufenden zu halten? Ich finde das sehr schätzenswert. Vielen Dank @Elo -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
lrn antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Von wessen Präsidium? -
Klingt cool. Gibts da irgendwo Bilder?
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Freund/Feindkennung beim Landesjagdverbandes Sachsen ausgefallen!
lrn antwortete auf Glockeroo's Thema in Waffenlobby
Ich bin weder Sachse noch Jäger, aber die wären mich als Mitglied umgehend los, wenn nicht umgehend das Präsidium ersetzt wird.