Zum Inhalt springen

lrn

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.624
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von lrn

  1. Man muß sich halt einmal an die Vorschriften des Landes halten, in dem man lebt, ob man die nun für sinnvoll hält oder nicht. Und das wird vermutlich auch für die USA gelten. Dein Gebrabbel kannst Dir also gerne sparen.
  2. Quelle siehe z.B. mein Link auf den BSSB oben. Was die nun im einzelnen genau abdeckt und was nicht, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Andere Verbände wiederum versichern Gäste mit, wenigstens vorübergehend.
  3. Ein BSSB-Schütze wäre durch die Sammelversicherung des Verbands allerdings auch auf einem an sich dafür zugelassenen Stand beim "Bill Drill als Teilaspekt von IPSC" (sinngemäßes Zitat von weiter oben irgendwo) nicht versichert. Und das dürfte bei den meisten Versicherungen der Schießsportverbände der Fall sein - ohne nun jede einzelne im Detail daraufhin abgeklopft zu haben.
  4. @BlackFly Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte so eine haben. Ob das nun jede private Haftpflicht abdeckt und wenn ja, wie weit, weiß ich nicht. Das muß man jeweils prüfen. Bei meiner ist z.B. (sinngemäß, ohne es jetzt nochmal nachzuschlagen) jeder erlaubte private Gebrauch von Schußwaffen mit Ausnahme der Jagdausübung und Straftaten versichert - das ist für mich vollkommen ausreichend Deswegen muß mir aber nun nicht automatisch jeder Schießstandbetreiber jeden beliebigen Gebrauch der Schießstätte erlauben.
  5. Nein, Fyodor, eben nicht - auch wenn man das gerne hätte. Beispiel, BSSB: Würde so ein Schütze beispielsweise als Gast beim BDMP sportliche Flinte schießen, wäre er im Einzelfall begrenzt über diesen versichert, aber halt auch nur dann, wenn es nach dessen Schießsportordnung (Schießleiter, RO bei Wettkampf) geht: Wenn er aber einfach so z.B. dynamische Flinte schießt oder irgendwelche Pseudo-Bill Drills für PPC oder was auch immer, dann eben nicht, weil es keine BDMP-Veranstaltung ist. Wie gesagt, das ist eine Haftungsfalle, die gerne verkannt wird.
  6. Ein Problem, das gerne übersehen wird: Versicherungsschutz! Ausreichender Versicherungsschutz aller Beteiligten ist in der Regel eine Auflage für den Betrieb der Schießstätte und vom Betreiber zu überwachen. Nicht jede Versicherung eines jeden Sportschützenverbands deckt jedes beliebige Schießen ab, gleiches gilt für private Haftpflichtversicherungen.
  7. Punkt aus dem Wahlprogramm Bundestagswahl 2021 der Grünen, von mir zusammengefaßt: Privaten Waffenbesitz beenden, weil jede*r das Recht auf ein gewaltfreies Leben und der Staat das Gewaltmonopol habe. Wer so denkt, den interessieren Statistiken nicht.
  8. Soll die etwa Hunger leiden, oder was?
  9. Den Gedanken mal noch weitergeführt: Was macht jemand, der wirklich konsequent "speziessensibel" sein will, wenn er einmal eine bakterielle Infektion hat? Antibiotika fressen und millionenfach arme wehrlose Einzeller töten? Mit welchem Recht stellt er sich über diese?
  10. Hab nur drauf gewartet, dass irgendwer einen "Tierrassismus" erfindet. Das ist das Ergebnis, wenn Wohlstandsverwahrlosung auf unfassbare Blödheit trifft. Letztendlich ist ja die Argumentation im Grunde nicht ganz von der Hand zu weisen. Das Problem ist bloß, wenn man diesen Gedanken konsequent leben will, muß man sich halt wieder nackt in den Wald hocken, unter Einhaltung eines Verbots der Waffen- und Werkzeugherstellung. Und manche Tiere werden einem dann auf einmal nicht mehr ganz so sympathisch sein, wenn sie einem zeigen, was sie von Gleichberechtigung halten. So weit will der wahre Menschenbekehrer aber dann wahrscheinlich doch nicht gehen, und tippt lieber woke Messages in sein Smartphone mit aus Kinderarbeit stammenden seltenen Erden.
  11. Neusprech ist heilig, Neusprech ist wichtig. edit: Hier kann der ethikbewußte Forist einen Test machen, ob er etwa speziesistisch sei: https://www.peta.de/themen/speziesismus-definition/
  12. Sehr entgegenkommend, Hut ab.
  13. Wenn wir einfach beim Ursprungsthema blieben, wärs besser.
  14. Auf Euch ist einfach Verlaß. [Wo ist eigentlich das Daumen-hoch-Smiley geblieben?] Ich wußte, daß diese Diskussion gleich mit dem 2. Beitrag losgehen würde, und hab mich gefragt, wie lange es wohl dauern würde, bis das Wort Latrine oder Stammtisch fällt. Ich habe das Beispiel absichtlich gewählt und auch so formuliert, weil es gut geeignet ist, um die Absurdität und die Rechtsunsicherheit im genannten Beispielsfalle aufzuzeigen. Ein wie auch immer gearteter marginaler fahrlässiger Verstoß bei der Zugriffsbereitschaft ist eine Straftat: Ein unerlaubtes Führen außerhalb eines erlaubnisfreien Transports. Eine differenzierungslose Kriminalisierung, und um diese soll es hier in diesem Thema gehen, weil das BMJ anderswo eine solche ja gerade vermeiden möchte. BTW, wer ein wenig Spaß mit dem Waffengesetz haben will, der versuche doch mal als kleine Geistesübung, im §52 den passenden Strafrahmen herauszusuchen...
  15. https://www.br.de/nachrichten/meldung/unfallflucht-ohne-personenschaden-soll-nur-noch-ordnungswidrigkeit-sein,300580208 Undifferenzierter Kriminalisierung entgegenwirken! Da kann jeder deutsche Legalwaffenbesitzer nur drüber lachen (oder ärgerlich werden?), der wegen marginalsten fahrlässigen Verfehlungen ohne jede konkrete Gefährdung mit einer Kriminalisierung rechnen muß. Beispiel: Köfferchen mit ungeladener Waffe und ohne Munition beim Transport zum Schießstand versehentlich nicht ordnungsgemäß verschlossen -> strafbares Führen ohne Erlaubnis. Fun Fact am Rande: Straßenverkehrsrecht gehört wie das Waffenrecht zur Gefahrenabwehr. Wo man plötzlich eine undifferenzierte Kriminalisierung vermeiden möchte, hat eine konkrete Gefährdung bzw. Schädigung schon stattgefunden! Es muß sich schließlich zuvor ein Unfall mit einem Geschädigten ereignet haben.
  16. Immer, wenn ich so ein dümmliches Herumgestikulieren (Rapper nachäffen?) sehe, denk ich mir nach wenigen Sekunden: Sorry, bin zu alt für so'n Scheiß.
  17. Dann sieh halt sicherheitshalber von einer Aufbewahrung außerhalb der Wohnung ab. Deine Entscheidung.
  18. Auch das hängt vom Einzelfall ab. Nimm doch mal folgendes als Maxime: Was ein verständiger Dritter mit gesundem Menschenverstand im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten machen würde, um ein Abhandenkommen oder einen Mißbrauch zu vermeiden. Ab und zu muß man im Leben halt auch mal selbstständig eine Entscheidung treffen.
  19. Das macht man deswegen, weil ein Gesetz ja für eine Vielzahl von Fällen gelten soll. Man kann nicht jeden theoretisch denkbaren Einzelfall detailliert regeln.
  20. Das ist für solche Fälle ausdrücklich erlaubnisfrei! Siehe §12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG.
  21. Ich lehne es nicht ab, aber Glauben schenke ich ihm bis auf weiteres auch nicht.
  22. Au ja, bitte endlich mal wieder eine Verbandsdiskussion!
  23. lrn

    Inhalt Range Bag

    Adaptive Tarnung, der Hintergrund scheint durch! Ich verwende die im Range Bag für vorbereitete Speedloader und abgeschossene Hülsen, damit alles nach Kaliber und Rahmengröße zusammenbleibt. Hat sich bewährt, und welche in guter Qualität halten auch die genannte Menge Patronen aus. Ich benutze auch verschiedene davon, am Gürtel für Speedloader, Hülsen und Flintenpatronen. Mich störte der Innensack beim Hineingreifen, so hab ich den jeweils weggeschnitten. Deutlich mehr Volumen, allerdings ist es dann hin mit der Robustheit. Ein paar Säcke sind bereits am Boden so abgenutzt, daß man durchschauen kann, nur noch ein Netz ist übrig. Muß wohl mal nachkaufen. Schlimmstenfalls werde ich taktische Gefriertüten zur Verstärkung einsetzen
  24. Ich hätte kein Problem, wenn man sich fürs eine oder fürs andere entscheiden soll. Womit ich ein Problem hätte: Wenn ich künftig evtl. Negativnachweise für Waffen/Auto/fliegen/sonstwas auf meine Kosten machen soll, damit andere frei kiffen können.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.