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Elo

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  1. @JuergenG Das von Dir angehängte Formular ist von der Bremer Waffenbehörde? Weißt Du vielleicht auch, seit wann das in dieser Form Verwendung findet?
  2. Mir ist ein Fall bekannt, wo das in dieser Form Anwendung gefunden hat. Würde es mich betreffen, würde ich hinsichtlich der WaffVwV mit der Selbstbindung der Verwaltung argumentieren. Ich gebe Dir aber recht, ausfechten würde ich diese Konstellation nicht, mir ging es um eine Diskussionsgrundlage mit der Behörde und insbesondere darum, daß ein Raum einem verschlossenen Behältnis gleichwertig sein könnte. Letztlich haben wir hier wieder eine der fragwürdigen Situationen, wo ein Blech(brief)kasten mit Schwenkriegelschloß ausreichend, z. B. ein massiv gemauerter Kellerraum mit einer Feuerschutztüre dagegen fragwürdig wäre.
  3. Die Aufbewahrung im verschlossenen Raum mag durchaus nicht so abwegig sein, Diskussionsgrundlage mit der Behörde könnte hier vielleicht die (analoge) Anwendung der WaffVwV sein: Zitat: Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition ... Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt. ...
  4. Es ist immer wieder bemerkenswert, wie intensiv bereits im Kreis sachkundiger Personen (mit entsprechender Ausbildung und Prüfung) solche Sachverhalte diskutiert und durchaus unterschiedlich eingeordnet werden. Wenn wir zum Vergleich mal auf den berühmten § 42a im WaffG schauen (Führen von Anscheinswaffen/Hieb- und Stoßwaffen/Messer ... - "berechtigtes Interesse"), der sich je eher an Personen richtet, die keine Sachkunde als LWB mitbringen - wie wird deren Verständnis aussehen? Sind da nicht Mißverständnisse vorprogrammiert? Warum hat man diese "schwammige" Formulierung (meine Meinung) gewählt? Die Vermutungen gehen dahin, den kontrollierenden Polizeivollzugsbeamten einen möglichst breiten Ermessensspielraum einzuräumen. Immer wieder mit dem Hinweis, daß sich solche Regelungen ja nicht gegen die Masse der gesetzestreuen Bürger richten. Nun ist bei einem Verstoß die mögliche Rechtsfolge für den Nicht-LWB überschaubar. Beim LWB sieht es anders aus - Zuverlässigkeit? Es gibt hierzulande für die allermeisten "Delikte" abgestufte Sanktionen, bestes Beispiel ist die StVO. Aber beim Legalwaffenbesitz gibt es im Verwaltungsverfahren ganz überwiegend als Ergebnis nur schwarz oder weiß, wobei schwarz den Verlust der Zuverlässigkeit mit allen insbesondere auch wirtschaftlichen Konsequenzen bedeutet. Beim Jäger heißt das auch Verlust der Jagdpachtfähigkeit. Überlege gerade, ob das eventuell auch Schadenersatzforderungen durch den Vertragspartner bedeuten könnte?
  5. Mit ist nicht ganz klar, wohin die Frage zielt. Die letzten Verschärfungen sind ja bekannt, Magazinverbot, Bedürfnisprüfung, Verfassungsschutzabfrage, Waffenverbotszonen, zusätzliche wesentliche Teile, alles garniert mit viel Aufwand durch das NWR. Davor die Anhebung der Altersgrenzen/MPU (auch bei den Altersgrenzen Jugendjagdschein), kleiner Waffenschein, Messerverbote, Blockiersysteme für Erbwaffen, Erwerbsstreckungsgebot, Aufbewahrungsregelungen, Aufbewahrungskontrollen, Transportregeln, Einschränkungen für Jäger. Hohlspitz KW erlaubt, dafür Verbot Hartkern (was man i. d. R. ohnehin nicht hat). Dazu kommen noch die Verschärfungen durch die Rechtsprechung, bestes Beispiel die Bedürfnisprüfung für ÜK-Waffen.
  6. "Lockerungen" werden immer wieder genannt, aber ich finde die durchaus überschaubar. Eine echte Lockerung war m. E. die Erweiterung der gelben WBK auf gezogene Mehrlader, wobei aber letztlich das Bedürfnisprinzip bleibt und der Prüfung zugänglich ist. Dafür gabs aber inzwischen wieder die Megenbegrenzung auf 10. Zweite relevate Änderung war der Entfall des Anscheinsparagraphen. Allerdings wird das durch Feststellungsbescheide/Verbot schießsportlicher Nutzung eingeschränkt und liegt nun gem. Referententwurf wieder in ähnlicher Form auf dem Tisch. Hohlspitzgeschosse in der KW könnte im Hintergrund politische Überlegungen haben, weil die Polizeimunition parallel auf Wirkung optimiert wurde. Schalldämpfer für Jäger hat m. E. wie die Vorsatzgeräte ebenfalls politischen Hintergrund (Afrikanische Schweinepest). Die Schalldämpfer waren auch in der "Übergangsphase" nicht mehr verboten, nur war die Erlaubnis sehr restriktiv (Berufsjäger, div. Verwaltungsgerichtsurteile).
  7. Stellt Euch mal folgendes Szenario vor. Bei der täglichen Fahrt mit dem Kfz zur Arbeit zu 100% an die Straßenverkehrsordnung halten, keinerlei Verstöße, sonst Führerscheinentzug. Also an jedem Geschwindigkeitsschild exakt die erlaubten Km halten, niemals eine durchgezogene Linie überfahren, immer und überall akurat den Fahrtrichtungsanzeiger betätigen, die Getränkekiste im Kofferraum und den Rucksack auf dem Rücksitz mit Spanngurten sichern, vor Antritt jeder Fahrt Rundgang um das Fahrzeug mit Test der Lichtanlage, keinesfalls dazu verleiten lassen, aus Ärger über andere Verkehrsteilnehmer mal auf die Hupe zu drücken ...
  8. Da es ja ein Sammelfaden für allgemeine Fragen werden soll, würde ich gerne noch mal die Frage aufwerfen, die ich schon im Waffenraumfaden von groucho und Schorni gestellt habe. Grundsätzliche Annahme: Die "Anerkennung" oder "Genehmigung" (in Anführungszeichen, weil der Begriff möglicherweise mißverständlich ist) eines Waffenraumes durch die Waffenbehörde ist ein Verwaltungsakt (§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz). Sofern das Gesetz keine besondere Form vorsieht, kann die Bekanntgabe z. B. auch per Email geschehen. Für die fachliche Einschätzung des Waffenraumes bedienen sich die Waffenbehörden oftmals der Hilfe des LKA oder der polizeilichen Beratungs-/Präventionsstellen. Erfahrung aufgrund von diversen Beiträgen hier im Forum: Oftmals wird mit dieser "Genehmigung" eine zahlenmäßige Begrenzung insbesondere hinsichtlich der Kurzwaffen ausgesprochen. Die Frage war nun, ob die Waffenbehörden bei der "Genehmigung" eines Waffenraumes vielleicht schon mal mehrere Regelungen vermischen. weitere Grundannahme: Wer einen entsprechend großes Sicherheitsbehältnis (d. h. freistehender Tresor, ggf. zwei Flügeltüren) besitzt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019 ) entspricht, kann darin z. B. 100 KW gesetzeskonform lagern [§ 13 (2) Nr. 5 AWaffV]? Zu einem solchen Tresor gibt es als Nachweis ein Typschild mit dem Widerstandsgrad und eine Rechnung. Was ist aber die Rechtsgrundlage für den Waffenraum? § 13 (1) AWaffV ... Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. ... oder?? § 13 (5) AWaffV Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der Absätze 1, 2 und 4 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen; ... Zur Vollständigkeit § 13 (6) AWaffV Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen. Nun noch § 36 WaffG (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen. Die mögliche Praxis: Waffenbehörde schickt ein Email (Zitat aus dem Beitrag von groucho im Faden Einrichtung Waffenraum) Guten Tag, Herr groucho, nach interner Rücksprache mit hiesiger Abteilungsleitung ist der Waffenraum (nach der vorgelegten Dokumentation) geeignet für die Aufbewahrung von 50 Kurzwaffen und unbegrenzt Langwaffen und Munition. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. (Zitat Ende) Meine Frage war - was ist das im Hinblick auf das Gesetz? Die Anerkennung der Gleichwertigkeit? Auf welcher Grundlage dann die zahlenmäßige Begrenzung? Eine Abweichung von den Vorgaben gem. § 13 (6) AWaffV? Also Raum nicht "gleichwertig", aber bis zur Anzahl X zulässig? Oder ist der Raum doch "gleichwertig", aber die Behörde hat bei der unbegrenzten Anzahl KW Bedenken und ordnet deshalb als Ergänzung (Auflage?) gem. § 36 (6) WaffG eine Höchstmenge an? Nochmals die Bitte: Es gibt doch im Forum einige mit Waffenräumen, wäre interessant, was dort konkret in den "Genehmigungen" steht. Vielleicht ist ja doch jemand bereit, diese - natürlich anonymisiert - hier im Faden einzustellen.
  9. Schon mal ausdrucken: https://www.nhsp.dos.nh.gov/sites/g/files/ehbemt461/files/inline-documents/sonh/dssp85.pdf
  10. Das mag nun von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, aber so ganz automatisiert läuft die Abfrage nicht grundsätzlich. Die Rückmeldung lautet ggf. (sinngem.) "es gibt Erkenntnisse" = die abgefragte Person ist im Verfahrensregister erfaßt. Das kann aber auch bedeuten, daß die abgefragte Person z. B. nur als Zeuge in einem Verfahren registriert ist. Da muß sich die Waffenbehörde dann den Sachverhalt näher anschauen. Wäre natürlich keine Erklärung für monatelange Wartezeiten.
  11. GRA hat das auf FB berichtet, in USA auf diversen Medien: usatoday.com: https://eu.usatoday.com/story/news/nation/2023/05/07/brownsville-texas-migrants-crash-live-updates/70192620007/ Zitat: 7 dead, 10 hurt when SUV slams into crowd near migrant center in Brownsville, Texas [Deepl: 7 Tote und 10 Verletzte, als ein Geländewagen in der Nähe eines Migrantenzentrums in Brownsville, Texas, in eine Menschenmenge rast] Seven people were killed and at least 10 were injured when an SUV slammed into a crowd at a city bus stop near a shelter for migrants in Brownsville, Texas, police said Sunday. Brownsville police investigator Martin Sandoval said the crash happened at about 8:30 a.m. and authorities are looking into whether it was intentional or an accident. "It can be three factors," Sandoval said. "It could be intoxication; it could be an accident; or it could be intentional. In order for us to find out exactly what happened, we have to eliminate the other two." Sandoval told valleycentral.com the driver was arrested on a charge of reckless driving and that more charges will likely be filed. The local media outlet said the crash occurred in front of the Ozanam Center, a shelter for migrants and homeless people across the street from the bus stop. ...
  12. Die Entwicklung zieht sich nun schon Jahre durch viele Bereiche, oftmals von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt. Aktuelle Beispiele: Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg (NaFiBWG) Vom 7. März 2023 § 10 Kontroverse Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken (1) Finanzanlagen in Unternehmen sollen ausgeschlossen werden, die 1. Waffensysteme oder Schlüsselkomponenten für Waffensysteme herstellen, die unter die in § 11 Satz 1 Nummer 4 aufgeführten Übereinkommen fallen; 2. Atomenergie produzieren; ... oder Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz - INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investierender für junge innovative Unternehmen, Neufassung vom 6. Februar 2023 Ausgeschlossen von der Förderung – auch bei Erfüllung der genannten Kriterien – sind in jedem Fall Unternehmen, die den Industriezweigen ... 25.4 (Herstellung von Waffen und Munition) angehören.
  13. ZDF Magazin Royale hat recherchiert - Wirtschaftsministerium reagiert? ZDF.de, 06.05.2023: "Shot Show" in Las Vegas : US-Waffenmesse: Ministerium sagt Teilnahme ab https://www.zdf.de/nachrichten/politik/waffenmesse-usa-bundeswirtschaftsministerium-teilnahme-100.html Zitat: Jahrelang soll das Bundeswirtschaftsministerum für deutsche Firmen einen Stand auf der US-Messe "Shot Show" organisiert und teilfinanziert haben. Damit ist nun Schluss. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach gemeinsamen Recherchen von ZDF Magazin Royale und "Tagesspiegel" jahrzehntelang für deutsche Unternehmen einen Stand auf der weltgrößten Schusswaffenmesse in den USA organisiert und teilweise finanziert. Nun hat das Ministerium reagiert und bekanntgegeben, damit aufzuhören. "Es wird keinen erneuten Messestand des Bundes geben" auf der "Shot Show" in Las Vegas, teilte eine Ministeriumssprecherin dem Berliner "Tagesspiegel" mit. ...
  14. Merkur.de, 05.05.2023: Schützen fühlen sich an die Wand gestellt https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/schuetzen-fuehlen-sich-an-die-wand-gestellt-landkreis-starnberg-92255042.html Zitat: Das deutsche Waffengesetz soll evaluiert und verschärft werden – diese Pläne der Bundesregierung sorgen bei vielen Schützenvereinen für Verunsicherung. Am Mittwochabend stellte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge ihren Fragen. Landkreis – Nach dem Amoklauf vom 9. März in Hamburg mit acht Toten diskutieren die Parteien der Ampelkoalition das deutsche Waffengesetz, das jetzt schon das strengste in der EU ist. SPD und Grüne möchten es weiter verschärfen. „Doch der Prozess wird von Christian Lindner blockiert“, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge am Mittwochabend in einer Online-Diskussionsrunde mit Vertretern von Schützenvereinen über den FDP-Vorsitzenden und Bundesfinanzminister. Wegge gehört in Berlin dem Innenausschuss an und ist Berichterstatterin der SPD-Fraktion für das Waffenrecht. In der Diskussionsrunde sammelte sie Impulse für die Diskussion in Berlin. Die bekam sie. Der Schützengau Starnberg zählt rund 50 Vereine mit etwa 3800 Mitgliedern. ...
  15. Auf der Webseite von Carmen Wegge sind die Treffen mit Lobbyisten aufgelistet, u. a. für Februar 2023: ARKON: Waffenrecht Weiß jemand, was "ARKON" ist oder repräsentiert? Mir zumindest sagt es nichts und die Suchmaschine spuckt nichts aus, was zum Thema Waffenrecht passen würde.
  16. Um das deutlich zu machen, ich habe die Pressemitteilung der SPD-Fraktion Hamburg zitiert und die entsprechende Quelle verlinkt.
  17. Youtubevideo vom 99. Landeskongreß Junge Liberale zum Änderungsantrag Waffenrecht (startet bei 6:22.09). Sind nur kurze Redebeiträge, die fachlich nicht sehr in die Tiefe gehen, aber trotzdem schön, wenn sich die jüngeren damit beschäftigen. Der Beschluß, um den es geht: https://julis-nrw.de/beschlusssammlung/nach-silvester-nicht-die-falschen-schluesse-ziehen-keine-verschaerfung-des-waffenrechts/ Um die Standardkommentare abzukürzen: ja ich weiß, die FDP ist eine Umfallerpartei und Lindner unser eigentlicher Feind. (Zur Sicherheit: der letzte Satz war ironisch gemeint) (Quelle: Youtube - Junge Liberale NRW)
  18. Ich habe nach Zahlen geschaut und bin auf die Starterlisten der Landesverbandsmeisterschaften des RSB gestoßen. Der RSB ist einer von 20 Landesverbänden des DSB (nicht der größte, aber wohl einer der größeren). Die Starterliste für die Landesverbandsmeisterschaft 2023 hat 188 Seiten: https://www.rsb2020.de/fileadmin/Sport/Startlisten/Gesamtlisten/2023_lvm_starterliste_02.pdf Wäre zeitaufwendig, da zu zählen, weil es ja Teilnehmer gibt, die nur in einer Disziplin starten, aber andere, die mehrere abdecken. Wer möchte, kann ja mal selbst überschlagen. Für die deutsche Meisterschaft nennt der DSB auf seiner Webseite die Zahl von 6000 Aktiven, wobei man sich dafür ja über Kreis-, Bezirks- und Landesverbandsmeisterschaft qualifizieren muß.
  19. Pressemitteilung SPD-Fraktion Hamburg, 03.05.2023: https://www.spd-fraktion-hamburg.de/presse/pressemitteilungen Zitat (auszugsweise): ... Verschärfung des Waffenrechts Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir setzen uns ganz klar für eine Verschärfung des Waffenrechtes ein. Wir wollen, dass fortan alle Antragsteller:innen verpflichtet werden, ein psychologisches oder fachärztliches Gutachten vorzulegen. Außerdem sollen die Waffenbehörden künftig neben Polizei und Sicherheitsbehörden auch bei Gesundheitsbehörden abfragen, ob dort Bedenken im Hinblick auf die persönliche Eignung eines Antragstellenden vorliegen. Der Besitz von Schreckschuss-, Reizgas oder Signalwaffen – sogenannten SRS-Waffen – soll künftig einen Kleinen Waffenschein inklusive Sachkundenachweis erfordern, gleiches gilt für Armbrüste. Um zu verhindern, dass Extremisten an Schusswaffen ausgebildet werden, soll zudem die Nutzung von Schießstätten stärker reguliert werden. Alle geplanten Maßnahmen dienen einem Ziel: Die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, indem Waffen nicht in unbefugte Hände geraten. ...
  20. Irgendwie erlebe ich gerade in Déjà-vu. Wenn man im Unterforum Waffenlobby die neuesten Ideen von SPD oder Grünen zitiert, kann es passieren, daß sich die nächsten 5 Beiträge mit dem zu erwartenden "Umfallen" der FDP beschäftigen (tatsächlich so passiert). Hier bemüht man sich gerade darum, die Mitgliederzahlen des DSB oder der Schützenjugend in Frage zu stellen. Wäre den LWB in irgendeiner Form gedient, wenn die Mitgliederzahlen des DSB kleiner wären?
  21. Das mag sein, irgendwann ohnehin. Vielleicht hätte die Botschaft auch den einen oder anderen Politiker nachdenklich gemacht. Und für die LWB wäre es ein Zeichen von Geschlossenheit gewesen, ein Gemeinschaftsgefühl. Ich zumindest hätte das als Erfolg betrachtet und mich darüber gefreut. Aber wie gesagt - wir werden es nie erfahren.
  22. Die Suche nach Logik im deutschen Waffengesetz wird oftmals nicht von Erfolg gekrönt. Das Waffengesetz von 1938 (vor Bundesrepublik) hatte gerade mal 12 (zwölf) Seiten. Das wurde dann ab 1972 - wohl insbesondere von Juristen ohne tiefgründiges praktisches und technisches Hintergundwissen - im Laufe etlicher Jahrzehnte immer weiter ausformuliert. Heute haben wir im Waffenrecht mehrere Gesetze, dazu Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Feststellungsbescheide bis hin zu einem Leitfaden, in dem das BKA technische Begriffe erklärt. Es gab über Jahrzehnte sogar Regelungen, nach denen das Aussehen einer Waffe maßgeblich für eine Verbot war. Das hat man glücklicherweise abgeschafft, will aber nun offenbar wieder dort hin. Anderes Beispiel wäre, daß eine Repetierflinte zur verbotenen Waffe mutiert, weil der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wird. Da ist die Sache mit den Wechselsystemen doch eher unspektakulär.
  23. Ich könnte mir vorstellen, daß das heute (nicht in den ersten Jahrzehnten der Waffengesetzgebung) ein wichtiger Faktor ist. Ein ansehlicher Teil will offenbar den anderen zeigen, wie "woke" man ist. Dazu kommt noch die von diversen Gruppen geschürte Angst und das Bemühen, immer alles richtig zu machen und für die Welt und Europa Vorbild zu sein (Berufspolitiker werden das eleganter ausdrücken). Das äußert sich da auch z. B. so, daß die Polizei gerufen wird, wenn ein Jäger mit geschultertem Gewehr in den Wald geht oder eine Bundeswehreinheit an einem Schnellrestaurant hält, um ein paar Hamburger zu kaufen Oder wie vor wenigen Stunden, wenn etliche besorgte Bürger den Notruf wählen, weil zwei Eurofighter bei Start von Növenich (?) die Schallmauer durchbrechen. War ein tatsächlicher Alarmstart, weil sich ein Passagierflugzeug nicht über Funk gemeldet hat. Zitat (wa.de): Leitstellen der Feuerwehr und Polizei im Umkreis nicht „eingeweiht“, sodass es auch innerhalb der Behörden für einen großen Tumult sorgte. Wie will man diese Entwicklung noch bewerten?
  24. Vorab - ich verteidige hier nicht den DSB, sondern habe ich mich schon mehrfach kritisch geäußert. Im Grunde ärgere ich mich als Mitglied da sogar recht häufig. ABER - man muß sich zunächst den derzeitigen Realitäten stellen. Friedrich Gepperth und viele andere hier im Forum haben die Zahlen schon häufig genannt, es geht schon rein unter dem Aspekt des Zahlenverhältnisses nur MIT dem DSB. Genauso hinsichtlich Verfügbarkeit der Schießstände. Habe mich durchaus intensiv mit der Geschichte des bundesdeutschen Waffenrechts beschäftigt (gibt dazu ja den entsprechenden Faden), das ist leider seit 1972 eine Geschichte von (überwiegend) zunehmenden Reglementierungen, was aber offenbar immer wieder von Politik, Verbänden, Bevölkerung gutgeheißen wurde (war egal?). Diesbezüglich besitze ich keine Belege, aber es war damals neben den Schützen wohl auch der Jagdverband für Einschränkungen aufgeschlossen. Auch das damals heiße Thema der RAF hat sicherlich seinen Teil beigetragen. Das nun in eine andere Richtung zu drehen wird Anstrengungen - nicht nur, sondern auch insbesondere auf regionaler Ebene - erfordern, Geduld, Mut, neue Ideen und nicht zuletzt Einigkeit. Alles nur Schlagworte wird nun der eine oder andere sagen, aber ich für meinen Teil hoffe trotzdem, daß sich da etwas positives ergibt. Was mir beispielsweise gefallen hat, was die ziemlich geschlossene Aktion der Youtuber im Rahmen der Briefaktion, so was hatten wir zumindest nach meiner Kenntnis bisher noch nicht? Die Grünen haben laut Wikipedia 126.000 Parteimitglieder, allein der DSB hat demnach mit seinen 1,3 Mio. die zehnfache Mitgliederzahl. Selbst wenn man zu den Grünen die Angehörigen der SPD dazunimmt, ergibt das etwas mehr als 500.000. Die Frage wird u. a. sein. ob es den Schützen und Jägern gelingt, das eigene Potential zu mobilisieren (oder ob es gewollt ist, dieses Potential zu mobilisieren??). Ich frage mich, welche Zahlen die Briefaktion und die Petition erreicht hätten, wenn alle Verbände intensiv - also wirklich auf allen Verbandskanälen und Organisationsebenen - dafür geworben hätten. Leider werden wir das nie erfahren.
  25. Die "Lübecker Erklärung" kannte ich nicht, hab nachgeschlagen. DSB.de, 02.05.2009 18:34: Die „Lübecker Erklärung“ des DSB zum Waffenrecht (Wortlaut im Link) https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/die-luebecker-erklaerung-des-dsb-zum-waffenrecht
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