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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Ja, das ist die Entscheidung, mit der das OVG im weiteren Verfahrensweg die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG abgelehnt hat. Es gab offenbar auch eine (veterinärrechtliche?) Erlaubnis des Landkreises, eine "Kugelwaffe" zur Betäubung einzusetzen, die aber wohl waffenrechtlich als nicht relevant eingestuft wurde. Das vorangegangene Urteil des VG Potsdam wird halt mehrfach zitiert, wenn es um die Frage der Nutzung im Rahmen des Bedürfnisses geht. Es sind leider immer nur einzelne Textpassagen, mich hätte einfach mal der komplette Wortlaut interessiert. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Es ging wohl (auch? / insbesondere?) um die Frage der Nutzung außerhalb des Bedürfnisses. Ich kenne aber nur einige Passagen und der Gesamtzusammenhang fehlt leider. Deshalb meine Frage nach dem Volltext. -
VDB-Nachrichten, 17.05.2023, mit (etwas) mehr Hintergrundinfo: VDB-Umfrage zur BMI-Evaluierung des 3. WaffRÄndG https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17052023_vdb-umfrage_zur_evaluierung_des_3_waffraendg.html Am Schluß der Umfrage gibt es die Möglichkeit, eigene Punkte zu benennen, die auf den Vorseiten nicht zur Sprache kamen.
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam - Az. 3 K 3152/03 - vom 19.07.2004, das vom OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluß vom 27.04.2006 (Az. 11 N 1.06) bestätigt wurde. Darin wurde wohl entschieden, daß Waffen, für die eine Erlaubnis allein zu schießsportlichen Zwecken erteilt worden ist, nicht zum Töten von Tieren verwendet werden dürfen. Ich habe leider erfolglos versucht, diese Entscheidung im Volltext aufzufinden. Hat vielleicht jemand Zugriff? -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Waffengesetz vom 19. September 1972: § 59 Anmeldepflicht für Schußwaffen (1) Übt jemand zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen aus, zu deren Erwerb oder Einfuhr es gemäß einer nach § 61 außer Kraft getretenen Rechtsvorschrift der Erlaubnis bedurft hätte, so hat er diese Schußwaffen innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen Behörde anzumelden. Im Falle der rechtzeitigen Anmeldung wird er nicht wegen unerlaubten Schußwaffenerwerbs oder unerlaubter Schußwaffeneinfuhr bestraft. -
Zur Vervollständigung: Heute (22.05.2023) hat Emmerich (Grüne) endlich auf eine Frage (vom 12.04.2023) auf abgeordnetenwatch.de geantwortet, die das Gutachten Gärditz zum Waffenrecht betrifft. Die Qualität der Antwort mag jeder selbst bewerten. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcel-emmerich/fragen-antworten/warum-fordern-sie-eine-bestimmte-verschaerfung-des-waffenrechts-obwohl-diese-bereits-jetzt-schon-bestandteil
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Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
@GmailNutzer Du bist ja hier neu und wahrscheinlich weder mit dem Ton, noch mit den Akteuren vertraut. Insbesondere läßt sich so nicht einschätzen, wieviel Kompetenz, Erfahrung oder was auch immer hinter einem Account steckt. Vielleicht schaust Du es Dir mal einige Zeit an und ziehst dann Deine Schlüsse? Kannst Du mir nun glauben oder auch nicht - derzeit ärgerst Du Dich über die falschen Leute. Und ganz allgemein - ich habe mir die Hoffnung abgewöhnt, daß es im Waffenrecht immer klare Antworten, schwarz oder weiß gibt. Oft ist das so, oft aber auch nicht, siehe diesen Faden. Rechtssicherheit gibt es meiner bescheidenen Meinung nach auch nicht vom (Fach-)Anwalt, sondern letztlich vom Gericht und das oft auch erst in letzter Instanz. ALBA könnte dazu sicherlich noch eine Menge berichten? -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Bisher läuft die Diskussion hier auf einem vergleichsweise entspannten Niveau. Du hast in einem Forum eine Frage gestellt und darauf diverse Meinungen bekommen, eine endgültige und verbindliche Bewertung wirst Du wohl nicht erhalten. Daß die einzelnen Behörden es offenbar unterschiedlich auslegen ist bekannt und hat sich hier wieder bestätigt. Im Übrigen wurden bereits Fundstellen im Gesetz genannt, die möglicherweise zu so einer Auslegung führen können. Wenn Du vom Fachanwalt zurückkommst, stell bitte das Ergebnis hier ein, dann haben wir alle zukünftig Rechtssicherheit und der Dank des Forums ist Dir gewiß. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Wir alle machen wohl immer wieder den Fehler, das deutsche Waffengesetz unter Aspekten wie Logik, Sinnhaftigkeit u. ä. zu betrachten? Man muß sich immer wieder vor Augen halten, daß an dem Ding seit mindestens 1964 geschrieben wird (1972 trat es erstmals in Kraft). Abgesehen von wenigen Erleichterungen - insbesondere der Wegfall des Anscheinsparagraphen - gab es über nunmehr etwa 50 Jahre immer wieder Verschärfungen. In den frühen Jahren sollte das WaffG gegen die Baader-Meinhof-Gruppe wirken, heute offenbar als Instrument gegen Reichsbürger? Inzwischen mischt auch Brüssel intensiv mit, wobei hier die Frage von Ursache und Wirkung bleibt, weil ja anscheinend die Deutschen fleißig an den europäischen Entwürfen mitschreiben. Der angebliche, oft zitierte Grundsatz "So wenig Waffen im Volk wie möglich" mag ein Wunsch diverser Politiker sein, steht aber - hatte ich schon mal geschrieben - meines Wissens an keiner Stelle im Gesetz. Trotzdem hat der Einzug in etliche Gerichtsurteile bis hin zum BVerfG gehalten? Ich würde mir wünschen, daß die Evaluierung vielleicht in einzelnen Teilen etwas Vereinfachung bringen würde. In Anbetracht der deutschen Regelungswut und der Panik diverser politischer Akteure ist das derzeit nur Hoffnung. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Man könnte möglicherweise die Systematik des Waffengesetzes zugrunde legen: § 13 Jäger § 14 Sportschützen § 16 Brauchtumsschützen § 17 Waffen- oder Munitionssammler § 18 Waffen- oder Munitionssachverständige § 19 gefährdete Personen § 20 Erbfall Die Angabe, ob Jäger oder Sportschütze im Stammdatenblatt ist bekannt - weiß jemand, ob die anderen "Bedürfnisse" auch auftauchen? -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
Elo antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Man sollte vielleicht anmerken, daß es dazu auch andere Sichtweisen möglich sind und je nach örtlich zuständiger Behörde wohl auch so angewendet werden? Das kann durchaus auch vorteilhaft sein. Im WaffG findet sich mehrfach der Begriff des vom Bedürfnis umfassten Zwecks [§ 12 (1) und (3)]. Seit Einführung des NWR gibt es ja auch das Stammdatenblatt, auf dem den Waffen das jeweilige Bedürfnis zugeordnet ist. Die Aussage "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!" ist sicherlich der Wunschtraum der Politik und wurde so auch vom BVerfG mehrfach bemüht, im Gesetz war das bisher so konkret nicht zu finden (man möge mich gerne korrigeren, wenn ich mich irre). In der Praxis schreiben allerdings wohl alle voneinander ab und zitieren sich, so daß sich das immer mehr verfestigt? -
Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?
Elo antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ich finde das eine recht interessante Konstellation. Der LWB hat ja (theoretisch) die Möglichkeit, auf seinem Recht der Unverletzbarkeit der Wohnung zu bestehen. Die Waffenbehörde darf dann auch nicht hinein, was allerdings im Ergebnis die Folge haben wird, daß der LWB seine Erlaubnis verliert. Nun wäre hier die Situation der kameraüberwachten Wohnung, die ein Beauftragter der Waffenbehörde zur Durchführung der Kontrolle betreten müßte. Diesmal könnte der Beauftragte der Behörde auf seinem (Persönlichkeits-)Recht bestehen, was zur Konsequenz hätte, daß die Kontrolle in dieser Form nicht durchgeführt würde? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es gibt eine neue Petition u. a. an N. F., diesmal allerdings von der Gewerkschaft der Polizei: https://innn.it/boellerverbot Zitat: Nach Silvester-Attacken auf Polizei & Feuerwehr: Bundesweites Böllerverbot, jetzt! ... Auf dem Foto sind allerdings neben dem Emblem der GdP keine Polizisten, sondern Feuerwehrleute abgebildet. Für diese gibt es meines Wissens die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft. Ich habe den Eindruck, daß seit einiger Zeit versucht wird, die Polizeibehörden zusammen mit Feuerwehr und Rettungsdiensten darzustellen. Ob das Image/Akzeptanz verbessern soll? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Einige kriegen bestimmt gleich erhöhten Blutdruck? Nur zur Erinnerung - Wiesbaden ist die Landeshauptstadt von HESSEN ... https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/news/bundesinnen-und-sportministerin-faeser-am-bundesstuetzpunkt-in-wiesbaden -
Innensenator Mäurer verschärft Waffenrecht in Bremen
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
@JuergenG Vielen Dank! -
Es gibt aber auch im Verfassungsrecht einen Minderheitenschutz. Wäre von LGBT, Asyl o. ä. Dingen die Rede, würde man diesen ganz groß aufziehen, weil das auch dem "woken" Zeitgeist entspricht. Im Waffenrecht gibt es seit über 50 Jahren nur eine Richtung (die wenigen Lockerungen [von vorausgegangenen Verschärfungen] außen vor). Und immer wieder ist das Argument, daß man zugunsten der Sicherheit und im Allgemeininteresse doch ein kleines bißchen persönlicher Freiheit aufgeben soll ...
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Innensenator Mäurer verschärft Waffenrecht in Bremen
Elo antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
@JuergenG Kannst Du mir bitte - ggf. per PN - etwas Hintergrundinfo zu diesem Formular geben, insbesondere, ob das tatsächlich noch so verwendet wird und von welcher Behörde? Ich habe das an den VDB weitergeleitet und die würden da gerne nachhaken. Es könnte auch interessant für die gerade laufende "Fragebogenaktion" (Evaluierung?) sein. Danke! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich weiß nicht, ob Eure Beiträge ironisch gemeint sind, aber es geht wohl nicht um Benchrest u. ä., sondern um das Auflageschießen im Seniorenbereich. Ab einem bestimmten Jahrgang gibt sowohl im Gewehr, als auch im Pistolenbereich die Möglichkeit aufgelegt (nicht vom Anschußtisch) zu schießen. Dadurch haben auch Menschen im höheren Lebensalter noch die Möglichkeit, den Schießsport auszuüben, m. E. eine wichtige Sache. -
Das Zitat ist nicht von mir, sondern ich habe einen SPD-Politiker zitiert. Pragmatisch ist daran m. E. nichts, aber anders würde das Zitat aus dem Kontext gerissen. Es geht darum, daß in beiden Zitaten der Freiheitsbegriff bemüht und - meiner Meinung nach - abgewertet wird.
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Zitat Dirk Wiese (SPD) in der FAZ vom 02.01.2023: Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/spd-kompromissbereit-bei-verschaerfung-des-waffenrechts-18573095.html „Wir sollten beim Waffenrecht eine pragmatische Lösung auf den Weg bringen, die zu mehr Sicherheit führt – eine getrennte Aufbewahrung von Waffenteilen wäre eine solche“, sagte Wiese. Der Innenexperte schlug konkret vor, dass Bauteile von halb- oder automatischen Waffen wie etwa Lauf, Verschluss oder Magazin künftig getrennt aufbewahrt werden sollen. Fehle ein wesentliches Stück wie etwa der Verschluss, sei die Waffe nicht mehr funktionsfähig. Zugleich kritisierte Wiese den Justizminister von der FDP. „Ich würde mir für das zweite Jahr der Amtszeit von Marco Buschmann wünschen, dass man etwas weg von einem absolutistischen Freiheitsbegriff kommt“, sagte Wiese.
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Das ist interessant. Ich hatte einige der Bilder mal auf einem Seminar gesehen, jetzt weiß ich, woher die stammen.
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Mensch Leute ... Man kann ja durchaus Fragen beantworten und anderen erklären, wie man etwas tut und warum man es so tut, das ist ja letztlich auch ein Zweck eines Forums. Aber die ständigen Versuche, anderen zu erklären, daß sie etwas falsch machen und/oder daß die eigene Sichtweise die einzig richtige ist? Oder - gerade im jagdlichen Bereich - ich brauch das nicht und deswegen sollten es die anderen auch nicht nutzen ... Bin genervt - insbesondere, wenn ich feststelle, daß ich mich habe verleiten lassen, mich daran zu beteiligen ...
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Es kommt glücklicherweise nicht oft vor, aber Beispiele gibt es. Wenn ich vom Geldautomat zum Auto gehe, schaue ich mich auch aufmerksamer um als sonst. Was mich wieder mal nachdenklich gemacht hat, war die Tat in Kusel. Das war schon eine ganz besondere "Qualität" (mir fällt auf Anhieb kein anderes Wort ein). Man stelle sich vor, ein Jagdpächter trifft im Revier nichtsahnend auf so einen Typ. nrz.de, 30.05.2021: Zitat: 37-jährige Jägerin wurde bei Angriff leicht verletzt In Bünde in Ostwestfalen war am Abend gegen 22.15 Uhr eine Jägerin (37) von einem Unbekannten angegriffen worden, als sie vom Hochsitz zum Auto zurückkehrte. Mit einem Gegenstand soll der Mann auf sie eingeschlagen und sie am Kopf getroffen haben, so dass die Jägerin zu Boden ging. Der Unbekannte soll sie beschimpft haben, laut einem Zeitungsbericht fiel das Wort „Mörderin“ - dann soll er geflüchtet sein. Die 37-Jährige wurde bei der Attacke laut Polizei leicht verletzt. ... Bereits am Morgen gegen 6.15 Uhr war ein Jäger (28) auf einem Waldweg in Ruppichteroth bei Siegburg von zwei Unbekannten überfallen worden worden. Der 28-Jährige hatte sich ins Auto gebeugt, wollte seine Waffe greifen und zum Hochsitz gehen, als er von hinten umfasst wurde. pirsch.de, 08.03.2023: Zitat: Im nordrhein-westfälischen Dinslaken (Landkreis Wesel) haben Unbekannte am 5. März einen brutalen Raub begangen. Opfer war ein Jäger. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft – auch weil seine Waffen Beute der Täter wurden. Aufmerksame Nachbarn hörten die Hilferufe des 48-Jährigen im Nachgang des Überfalls – daraufhin alarmierten sie die Polizei. ... Der 48-jährige Jäger war gegen 22.30 Uhr auf der Autobahn 40 auf dem Weg nach Hause von Grefrath nach Dinslaken. Auf Höhe der Anschlussstelle Wankum wurde er gezwungen anzuhalten und genötigt in ein bislang unbekanntes Fahrzeug einzusteigen. Mehrere maskierte Unbekannte zwangen ihn, mit ihnen zu seiner Wohnung in die Konrad-Adenauer-Straße zu fahren. Dort musste der Mann seinen Tresor öffnen. Daraus entnahmen die Täter dessen Jagdwaffen, Munition und Schmuck. Nach dem Raub flüchteten die Täter. Zu den Waffen und der Munition sowie der weiteren Beute trifft die mittlerweile ermittelnde Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen keine Aussage. ... Beim Raub wurde der 48-Jährige Waidmann am Kopf verletzt, so dass ein Rettungswagen ihn ins Krankenhaus bringen musste. ... natuerlich-jagd.de, 25.05.2021: Zitat: ... Wie die Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis mitteilt, wurde am Freitagmorgen (21.05.2021) gegen 06.40 Uhr ein 28-jähriger Jäger aus Much auf einem unbefestigten Waldweg bei Ruppichteroth von zwei Männern überfallen. Während einer der Männer den Jäger festhielt, stahl sein Mittäter ein ungeladenes Jagdgewehr vom Rücksitz seines PKW. ...
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@SEler @RainerE Ich will einfach mal versuchen, etwas zu diversen Hintergründen zu erklären. Daß die Handhabung sicher sein muß - keine Frage. Es gibt aber bei der Jagd einfach eine Menge weiterer Rahmenbedingungen, die zusätzlich zu berücksichtigen sind. Da ist z. B., daß man alles mitschleppen muß, möglichst auch einigermaßen bequem, trotzdem soll alles keinen Lärm verursachen und bei Bedarf schnell erreichbar sein. Geräusche sind ohnehin ein ganz wichtiges Thema, Ladetätigkeiten und ähnliche Handlungen sollen möglichst geräuschlos sein. Selbst das Betätigen der Sicherung muß möglichst sachte geschehen, weil sonst die Umgebung schlagartig leer wird. Ihr kennst sicher selbst die Situation, daß nachts irgendwo auf unbelebter Fläche jedes noch so leise Geräusch sehr viel prägnanter wird. Also auch ständig schauen, wie der Wind steht, wo man hintritt und ähnliche Dinge. Ja nachdem, wo man unterwegs ist, gibt es durchaus auch eine körperliche Belastung, nicht immer steht das Auto wenige 100 m entfernt. Im Gebirge maschiert man durchaus auch größere Strecken bergauf und muß im Erfolgsfall später die Jagdbeute ins Tal tragen. Kurzwaffe ist aus meiner Sicht ein wichtiges Thema, Fangschuß oder Bau- und Fallenjagd wurde ja schon genannt. Auch da ist es eine Frage der Rahmenbedingungen, mit denen man konfrontiert wird. Es gibt aber auch die Situation, bei der der Mensch von einem Wildschwein angenommen wird, dabei kann es durchaus auch zu nennenswerten Verletzungen oder auch zum Tod kommen. Wenn eine Nachsuche ins Dickicht, Maisfeld oder Brombeerhecke führt, muß das jemand machen, das ist nicht zuletzt eine ethische Verpflichtung. So, das waren jetzt nur ein paar Stichpunkte (von vielen weiteren), die mir eingefallen sind, wie gesagt, ich wollte einfach versuchen, Euch die Situation etwas näher zu bringen, weil sich das den Nicht-Jägern möglicherweise nicht so erschließt. Jagd ist übrigens auch nach Jahren ein ständiger Lernprozeß, das gilt allerdings für viele Tätigkeiten und Aufgaben. Und für die Jäger hier - bemüht Euch doch einfach auch hier im Forum um etwas mehr Aufklärung, gibt "draußen" schon genug Ideologen, die uns das Leben schwer machen.
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Es gibt wohl seitens des BMI einen Fragenkatalog zum 3. WaffRÄndG (2020), der an Verbände, Waffenbehörden und Länder ging. Dabei könnte es sich um einen ersten Schritt zur Evaluierung handeln, Näheres in den nächsten Wochen.