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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Falls Du Dich auf das Urteil des OLG Koblenz beziehst - ja gerade nicht. Dort geht es um das "Überlassen" an eine Nichtberechtigte. Führen (außerhalb befriedetem Besitztum, Schießstand o. dgl.) ist nicht der Aufhänger. Darin steckt einiges an Zündstoff. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Wurde auf FB diskutiert, kann man durchaus lesen: mdr.de, Stand 17. Juli 2023, 09:03 Uhr https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/waffen-kontrolle-legal-illegal-dietmar-heubrock-102.html Zitat: Rechtspsychologe über Waffen "Wir sind gezwungen worden, unser Verhältnis gegenüber Waffen zu ändern" Gibt es mehr Waffengewalt als in den vergangenen Jahren? Sollte das Waffenrecht verschärft werden? Wie hat der Ukraine-Krieg unsere Wahrnehmung von Waffen verändert und warum gibt es im Osten mehr illegale Waffen? Der Rechtspsychologe Dietmar Heubrock gibt im Interview für den MDR SACHSEN-ANHALT-Schwerpunkt über Waffen Antworten. ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der Fall SOLL wohl noch irgendwelche "zwischenmenschliche" Hintergründe haben, offenbar verstehen sich die Beteiligten heute nicht mehr so gut und/oder hatten jeweils andere Vorstellungen von der gemeinsamen Zeit. Das ist aber ausrücklich Hörensagen und taucht in den Ausführungen des OLG nicht auf. Das Urteil des AG ist ja leider nicht aufrufbar. Insofern sollte man hier - was eigentlich selbstverständlich ist - mit Spekulationen zurückhaltend sein. -
Eine einfache Lösung kann sein, Personal mit (persönlicher) waffenrechtlicher Erlaubnis zu beschäftigen, dann hat die Waffenbehörde vorher die Zuverlässigkeit gem. WaffG überprüft.
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Ich vermute JDHarris und WOF wollten lediglich darauf hinweisen, daß es einen Unterschied zwischen "Vergehen" und "Verbrechen" gibt, der sich nach der Mindeststrafe definiert. Ihr könnt das selbst in § 12 StGB nachlesen. Die moralische Einschätzung sollte ein anderes Thema sein. Auch dazu steht was im § 12 StGB: (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. Also sowohl gefühlt, als wohl auch laut Gesetz habe ich Zweifel, ob ein illegaler Verkauf auf einer Ebene mit erpresserischem Menschenraub, Mord oder Totschlag eingeordnet werden sollte?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mein Gedankengang war eher, ob das WaffG, das ja für die Behörde nicht gilt, auch für die Praktikantin nicht gilt ...? (und die Regelung dann durch eine interne Verwaltungsvorschrift erfolgt ...??) Ihr seht, wir brauchen unbedingt weitere gesetzliche Regelungen ...??? Um noch mal auf das Kernthema zu kommen - wenn man im verlinkten Beschluß die Ausführungen zu II. - 1. - d) [Rn. 29] anschaut, hat die Staatsanwaltschaft wohl (auch) gegen den Vater der Zeugin ...[A] aufgrund des Verdachts des Überlassens einer Waffe an die Zeugin zwecks Fertigens eines Photos ein Verfahren eingeleitet. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Jetz mache ich mal ein ganz wildes Szenario auf. Die 15- bzw. 16jährige macht ein Praktikum bei der Kreisverwaltung und darf in diesem Rahmen an einem Tag auch den Waffenkontrolleur zum Bürger-LWB begleiten ... -
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Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich wollte hier im Faden keine Diskussion über Mindestalter, Begriffsdefinitionen o. ä. anstoßen, sondern in erster Linie auf die Sanktion aufmerksam machen. Bemerkenswert auch, wie hier das "Überlassen" strafrechtlich interpretiert wurde. Das hier ist aber wieder eine Frage, die man haarklein anhand des Gesetzes auseinandernehmen und dann wohl in verschiedene Richtungen interpretieren kann. Der § 27 WaffG spricht ja von "schießen" - wäre das "in die Hand nehmen" noch in Ordnung? An wann ist es Jungjägerausbildung, wie wird das im Bedarfsfall nachgewiesen? Wie ist die Situation zuhause oder bei der Sachkundeausbildung? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich hab mal im Netz geschaut, 90 Tagessätze sind am oberen Ende des "üblichen", wobei laut Gesetz wohl auch deutlich mehr geht (5 bis 360). Die 90 Tagessätze können sich sonst vielleicht bei Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung finden. Das Strafmaß muß aber hier ja nun neu verhandelt werden. Laut F. ist ja dringender Verschärfungsbedarf ... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
War auf FB: OLG Koblenz, Beschluss vom 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21 https://openjur.de/u/2396674.html Das Amtsgericht Bitburg hat wegen Überlassens einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe entgegen § 34 Abs. 1 S. 1 WaffG in zwei Fällen eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 € verhängt. Das OLG hat daraufhin den Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, die weitergehende Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung an eine andere als Strafrichter tätige Abteilung des Amtsgerichts Bitburg zurückverwiesen. Die Strafbarkeit wurde aber bestätigt. Das Aktenzeichen vom AG Bitburg, 14.06.2021 lautet 8047 Js 21408/20, konnte ich im Netz als Textausgabe aber nicht finden. Zur Sache: es geht um das kurzzeitige "Überlassen" an eine 15- und später 16-jährige, um für ein gemeinsames Bild mit der Schusswaffe und dem getöteten Wild zu posieren. -
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Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
War im letzten VDB-Newsletter: Medienschau: Videoempfehlung der Woche (Regierungspressekonferenz) https://www.vdb-waffen.de/newsurl/5n20rnh8.html Zitat: In dieser Woche würden wir jedoch gerne Ihre Meinung zu diesem Video erfahren. Welche Aussage ist Ihnen besonders aufgefallen und wie ist Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie uns an stimmungsbarometer@vdb-waffen.de -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Sache hat (meiner Meinung nach) diverse Aspekte. Zunächst muß man wissen, was die Waffengegner unternehmen, welche Argumente sie verwenden, wo sie präsent sind. Bei der Präsenz in den sozialen Medien haben die derzeit wohl einen deutlichen Vorsprung. Dann muß man darauf reagieren, Falschinformationen richtigstellen oder auch nur andere Sichtweisen/Interpretationen (auch Statistik) präsentieren. Daneben nicht nur reagieren, sondern auch aus eigener Initiative tätig werden. Das können neben den mehr oder weniger sichtbaren Aktionen der "Verbände" auch schon ganz kleine Aktivitäten auf Vereinsebene sein, wie ein Bürgerschießen oder das Gespräch mit Wahlbewerbern an deren Infostand in der Fußgängerzone. Letztlich auch das Gespräch mit der "Gegenseite" und auch da der Versuch, Überzeugungsarbeit zu leisten. Inwieweit das letztlich fruchtet, sei dahingestellt. Keinesfalls darf man sich schmollend zurückziehen, insbesondere das mediale Feld den Ideologen überlassen und gleichzeitig im Forum die Entwicklung beklagen. Marcel Emmerich, der Berichterstatter der grünen BT-Fraktion für WaffR, gehört übrigens auch zum grünen Ba-Wü-Landesvorstand. Es ist m. E. wichtig, auch die Normalbürger zu erreichen und denen aufzuzeigen, daß jeder betroffen sein kann. Ein gutes Beispiel finde ich den kürzlich hier verlinkten Waffenfund am Nürnberger Hauptbahnhof in Gestalt eines Nagelknipsers. -
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Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Etwas von Facebook ... Oliver Hildenbrand, Mitglied Landesvorstand Grüne Ba-Wü, Stuttgarter Landtagsabgeordneter und stv. Fraktionsvorsitzender im Landtag Ba-Wü: https://www.facebook.com/reel/800765871490537 (Läßt sich ohne Anmeldung anschauen, angemeldete FB-Nutzer können dort auch kommentieren) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Keine Schießschuhe in der Waffenverbotszone! -
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Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Vielleicht noch etwas zum Hintergrund: Die polizeiliche Zuständigkeit auf "Bahngebiet" (Eisenbahnen des Bundes) hatte ursprünglich die Bahnpolizei der Deutschen Bundesbahn. Mit der Privatisierung zur Bahn AG wurde Zuständigkeit und Personal auf den damaligen Bundesgrenzschutz übertragen. Mit dem Fall der Mauer fiel dann ein der Hauptaufgaben des Bundesgrenzschutzes weg und es hätte sich (meiner Meinung nach) angeboten, die Rest-Zuständigkeiten wie insbesondere innländische Bahnhöfe und Flughäfen auf die Länderpolizeien zu übertragen. Man muß sich die Situation vorstellen: Zuständig im Bahnhofsgebäude: Bundespolizei Zuständig auf dem Bahnhofsvorplatz: Landespolizei Unfall am Bahnübergang zwischen Zug und Kfz: wenn genügend Personal vorhanden ist, kommen beide und schreiben jeweils ihre Berichte Leichenfund (i. d. R. Suizid) auf der Bahnstrecke: Bundespolizei kommt, das kriminalistische Prozedere erledigt aber meist der Kriminaldienst der Landespolizei. Wer das abschließend bearbeitet, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Wenn man sich die letzten Jahrzehnte so anschaut, könnte man überlegen, ob die "anderen" Aufgaben der Bundespolizei (nach dem Wegfall der Zuständigkeit für den Schutz der innerdeutschen Grenze) kontinuierlich aufgeblasen wurden? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Für die Bahnhöfe erläßt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen, im Netz unter bundespolizei.de - Aktuelles einsehbar. Am 10.07.2023 wurden z. B. drei für die Hauptbahnhöfe Bielefeld, Hamburg und Essen erlassen: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230710_allgemeinverfuegung_bpold_sta.html https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230710-allgemeinverfuegung-bpold-h.html https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2023/230707_allgemeinverfuegung_bpold_sta.html Zum grundsätzlichen Hintergrund (aus polizeilicher Sicht) hier ein ganz interessanter Artikel: https://ksv-polizeipraxis.de/die-einrichtung-von-waffenverbotszonen-durch-polizei-oder-ordnungsbehoerden/ Daraus ein auszugsweises Zitat: In 11 von 16 Bundesländern gibt es eine spezialgesetzliche Ermächtigung zur Einrichtung von Waffenverbotszonen. In Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist dies derzeit nicht der Fall. Dies gilt zwar auch für die Bundesebene, allerdings werden hier solche Zonen von der Bundespolizei im Rahmen ihrer allgemeinen polizeirechtlichen Aufgabenwahrnehmung eingerichtet. Alle Bundesländer erlassen die Verbotszonen durch Rechtsverordnungen. Die Anordnungskompetenzen variieren dabei stark von der Landesregierung bis hin zur Kreispolizeibehörde oder der Gemeinde. Zumeist ist das Innenministerium zentraler Akteur. Neun Länder erlassen die Verordnung unter Bezugnahme auf „kriminalitätsgeneigte Orte“ i.S. des § 42 V WaffG, so dass sie das Führen von Waffen im Sinne des § 1 II WaffG verbieten. Drei davon zusätzlich unter Bezugnahme auf „stark frequentierte Orte“ i.S. des § 42 VI WaffG. So dass dann neben Waffen nach 1 II WaffG auch Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter verboten sind. Vier Länder machen von ihrem Verordnungsrecht zur Abwehr abstrakter Gefahren Gebrauch, indem sie sog. „gefährliche Gegenstände“ in den Zonen verbieten. Davon zwei Länder ausschließlich solche Gegenstände und zwei andere solche Gegenstände i.V.m. Verboten gem. § 42 V WaffG. Die Bundespolizei ist ein bundesweiter Einzel- und Ausnahmefall. Sie verbietet Waffen i.S.d. WaffG (!) und gefährliche Gegenstände über die Generalklausel des § 14 Bundespolizeigesetz. Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung ist dies rechtswidrig. Quelle: Dr. phil. Manfred Reuter, Hennef Die Einrichtung von Waffenverbotszonen durch Polizei oder Ordnungsbehörden 25. Mai 2023 In ksv-polizeipraxis -
VDB-Nachrichten, 07.07.2023: Verfassungsschutzbericht schätzt Zahl möglicher Extremisten https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07072023_verfassungsschutzbericht_schaetzt_zahl_moeglicher_extremisten.html Zitat: Am 20. Juni 2023 stellten Bundesinnenministerin Nancy Faeser den „Verfassungsschutzbericht 2022“ vor Entwaffnung funktioniert ... M. E. recht interessant, da im Artikel u. a. auch die Zahlenbasis des Berichts beleuchtet wird.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
In der neuen Progun ist auf Seite 8 ein Artikel "Wird das WaffG jetzt evaluiert?" Gegenüber der kürzlich erfolgten VDB-Stellungnahme gibt es allerdings nicht sehr viel Neues. https://www.yumpu.com/de/document/read/68332276/progun-das-magazin-04-2023 -
Info VDB, 07.07.2023: Zitat: Überfälle auf Fachhändler, Jäger & Sportschützen?! Dem VDB sind mehrere Fälle von (Raub-)Überfällen bekannt, die in der kürzeren Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben. Aktuell läuft eine diesbezügliche Anfrage im Innenministerium NRW. Was ist - vermutlich - passiert: Raubüberfall nach Ladenschluss auf Fachhändler Überfall auf ein Jägerpaar Raubüberfall auf offener Straße - Sportschütze Überfall Sportschütze Da wir kein Verband sind, der sich ausschließlich auf sein "Bauchgefühl" verlässt, bitten wir um Ihre Hilfe. Wir möchten in den nächsten Monaten Überfälle/Raubüberfälle etc. monitoren, um ggf. (hoffentlich nicht) Trends festzustellen und Aktivitäten ableiten zu können. Sind Ihnen Fälle bekannt, senden Sie uns bitte Polizeimeldungen, Pressemeldungen etc. an info@vdb-waffen.de. Gerne können Sie auch den Kontakt zwischen uns und Betroffenen herstellen.
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Leute, Ihr springt immer wieder auf den Zug auf ... https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur) In dem Beitrag "Bundesjägertag" gab es die Behauptung "Über 90% der Jäger haben ein schärferes Waffengesetz begrüßt." Gestern in dem Fight4right-Faden die Aussage, daß GRA-Flaggen und Auto-Aufkleber "sehr häufig stattgefundenen Einbrüche und Sachbeschädigungen" bewirkt hätten. Ich benutze hier bewußt nicht die Zitierfunktion, weil das wieder Bestätigung (Aufmerksamkeit) signalisieren würde. Lest mal den Wikipediaartikel ...
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Das war auch schon Thema bei Facebook, dort war dieser Artikel abgebildet: https://scontent-fra3-1.xx.fbcdn.net/v/t39.30808-6/357391133_2546836545464448_7256302695968549070_n.jpg? Inhaltlich ging es wohl um einen Bericht vom Landestag des LJV NRW und dort um Beiträge unter dem Punkt "Verschiedenes" u. a. um die Frage, wer Drohnenreparaturen bezahlt und im Anschluß mit einem Satz um den "Appell" eines "Besuchers". Wer der "Besucher" nun tatsächlich war, geht daraus nicht hervor. Die Formulierung "halbautomatische, kriegswaffenähnliche Schnellfeuergewehre" ist meiner Meinung nach eher "politisch Grün" als "Lodengrün" gefärbt. Der kurze Artikel nennt als Autor Mathias Kruse, ein Matthias Kruse ist auch Chefredaktuer des "Rheinisch-Westfälischer Jäger", das müßte das Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes NRW (?) sein, wissen sicherlich einige hier besser? Und wie immer: Gerade scheint wieder "Trollphase" zu sein - nicht füttern!
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VDB-Nachrichten, 23.06.2023: Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022 veröffentlicht https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/27062023_bundeslagebild_waffenkriminalitaet_2022_veroeffentlicht.html Zitat: Differenzierung bei Verstößen gegen das Waffengesetz nötig! Am 26. Juni 2023 hat das Bundeskriminalamt (BKA) das "Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022" veröffentlicht. 33.685 (+6,4 %) Verstöße gegen das Waffengesetz wurden danach in 2022 festgestellt. In 4.092 Fällen (+5,4 %) kam es zu einer Drohung mit einer Schusswaffe, in 4.442 Fällen (+9,0 %) zu einer Schussabgabe. Damit sind 75% der Verstöße andere Sachverhalte. Und in nur 0,6 % aller erfassten Straftaten kam es dabei zur Schusswaffenverwendung. 99,4 % der Straftaten werden also mit anderen Tatmitteln begangen. Der VDB fordert seit Jahren eine differenzierte Erfassung der Straftaten gegen das Waffengesetz in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Denn in der PKS erfasst werden Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder sonstige Straftat unter Verwendung einer Schusswaffe. Ein Verstoß gegen das WaffG kann dabei aber sowohl der unrechtmäßige Umgang mit Schusswaffen oder ihnen gleichgestellten Gegenständen (z. B. Schalldämpfer oder Schreckschusswaffen) oder mit weiteren tragbaren Gegenständen (z. B. Schlagstöcke oder Wurfsterne) sein, als auch ein eher harmloser Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften (Patrone in der Jackentasche). Der im vergangenen Jahr erstmals erfolgte Anstieg der Straftaten könnte damit auch durch die nach Corona wieder vermehrt erfolgenden Aufbewahrungskontrollen seitens der Waffenbehörden erklärt werden - könnte! Denn so genau differenziert die PKS hier nicht, gibt dazu also keine genauen Auskünfte. Es wird in der PKS weder zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen noch zwischen legal besessenen oder illegalen Waffen unterschieden. So heißt es im aktuellen Bundeslagebild Waffenkriminalität: Wenngleich die PKS keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße vorsieht, dürfte es sich nach polizeilicher Einschätzung überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln. Bis 2015 gab es diese Unterscheidung noch. So heißt es im Bundeslagebild Waffenkriminalität 2015: Im Berichtsjahr 2015 wurden 470 Waffen an Tatorten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt. In 72,4 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 27,6 %. Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,9 % in legalem Besitz. Angewendet bedeuten diese Zahlen, dass 95% der bei Straftaten verwendeten Waffen in illegalem Besitz sind. Damit werden nur 0,03 % der 5.628.584 erfassten Straftaten mit legalen Schusswaffen begangen. Das Bundeslagebild Waffenkriminalität müsste folglich eher "Bundeslagebild illegale Waffenkriminalität" heißen. Die illegale Herstellung und der illegale Handel mit Schusswaffen nehmen auch einen großen Raum ein. Hierbei geht es zum einen um die illegale Einfuhr von Schusswaffen z.B. aus ehemaligen Kriegs- und Krisenregionen, aber auch der illegale Umbau von Schreckschusswaffen oder der illegale Rückbau von Flobertwaffen. Das Clearnet, Darknet oder die Messengerdienste haben sich dabei als potenzielle Beschaffungsquelle etabliert. Im 3D-Druck-Verfahren hergestellte Schusswaffen und wesentliche Waffenteile werden noch vergleichsweise selten sichergestellt, es sei jedoch mit einem steigenden Bedrohungspotenzial zu rechnen. Link zum Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Waffenkriminalitaet/waffenkriminalitaetBundeslagebild2022.html?nn=28062
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Es gibt die kostenfreien Mesh-Banner der fight4right-Kampagne, (Format 3x1 m, rundrum geöst) für Zäune, Schießstand o. ä. nun auch mit einem jagdlichen Thema: "Wenn Jäger zu Gejagten werden, blasen wir gemeinsam ins Horn!" Hier der Link zum Bestellschein, dort gibt es am Ende Abbildungen und natürlich auch die anderen Motive: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/1f6apa44.html
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@HangMan69 Danke! Ich hatte im Netz einige Passagen gelesen, mir aber gedacht, daß der vom Inhalt ausführlicher wäre. Wir können dann festhalten, daß das FWR etwas "zurückhaltend" agiert? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Im Netz wird ein Newsletter vom FWR erwähnt, in dem auch Friedrich Gepperth als Vorsitzender zitiert wird - hat den jemand? Auf der HP sind die letzten "News" vom 11. März 2023 bezüglich Hamburg.