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Elo

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  1. Auch ich weiß natürlich nicht, was konkret gesprochen wurde, aber es gab dazu eine Aussage hier im Forum, hab gerade gesucht: https://forum.waffen-online.de/topic/475768-aktion-next-guneration-des-vdb-und-das-forum-waffenrecht/?do=findComment&comment=3630644 Zitat: ... Zum Start der Kampagne fand am 02.10.2023 eine Vorstandssitzung das Forum Waffenrecht in Kassel statt. Next Guneration wurde nur peripher erwähnt, als es um die Mailingaktion ging, zu der der YouTuber "Tactical-Dad" aufgerufen hatte. Leider schien kein Interesse daran zu bestehen - auch nicht von Seiten des BDS - eingehender über die Inhalte von Next Guneration zu sprechen. ... Die DSU war ja offenbar schon bei der Briefaktion positiv eingestellt, ist aber leider der kleinste Verband. Beim BDS finde ich den ständigen Verweis auf das Forum Waffenrecht als unangemessen. Oder man soll endlich mal die Karten auf den Tisch legen und wenigstens ansatzweise aufzeigen, was dieses bisher tatsächlich bewirkt hat? Daß dort zumindest die "Außenwirkung" Luft nach oben hat, dürfte doch klar sein? Es war mir früher nicht klar, aber die Rolle von Schützen- und auch Jagdverband war in der Historie des deutschen Waffenrechts wohl kein Ruhmesblatt? Wer möchte, kann ja mal suchen, warum der Bayerische Jagdverband e.V. (ca. 50.000 Mitglieder) Ende 2009 aus dem Deutschen Jagdverband ausgetreten ist.
  2. Meinst Du damit, daß es (außerhalb der Gruppe der Verschärfungs-Ideologen) eine nennenswerte Anzahl Leute gibt, die das bestehende WaffG als logisch, gerecht und unkompliziert bewerten? Daß es kritische Anmerkungen und Befürchtungen gab, wird ja im zitierten Artikel thematisiert.
  3. VDB-Nachrichten, 14.12.2023: VDB führt Gespräche mit Bundestagsabgeordneten https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/14122023_vdb_fuehrt_gespraeche_mit_bundestagsabgeordneten.html Zitat: Auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages in diesem Jahr war der VDB in Berlin, um politische Forderungen seiner Mitglieder und Fördermitglieder zu positionieren. Am 12. Dezember 2023 standen Gespräche sowohl mit der SPD als auch mit der CDU auf der Reiseplanung unseres Vizepräsidenten Frank Satzinger. Im Fokus waren dabei der aktuelle Status des Waffenrechts und unsere Kampagne „Next Guneration“. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, teilte unsere Einschätzung, dass die fehlende personelle Ausstattung der Waffenbehörden häufig ein Engpass sei. Gleichzeitig zeigte sich der Abgeordnete, der im Fraktionsvorstand der Kanzlerpartei die Innenpolitik verantwortet, aufgeschlossen gegenüber unserer Forderung nach einer Verbesserung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS). Denn nur dann würde diese aus unserer Sicht zeigen, was uns auch Vertreter von Sicherheitsbehörden im Gespräch bestätigen: 99% aller Delikte mit Schusswaffen werden mit illegalen Waffen begangen. Diesbezüglich müssen staatliche Maßnahmen ergriffen werden – und nicht bei gesetzestreuen Händlern, Jäger und Schützen. Für den Dresdner CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Markus Reichel standen im Folgegespräch die digitalen und behördlichen Aspekte unserer Forderungen im Vordergrund. Als Mitglied im Digitalausschuss des Bundestages zeigte sich der promovierte Wirtschaftswissenschaftler und Diplom-Mathematiker sehr interessiert an der von uns geforderten besseren Dialogfähigkeit des Nationalen Waffenregisters: Denn durch genau definierte Einsichtsmöglichkeiten des Fachhandels könnten Sicherheitslücken geschlossen werden. Gleichzeitig unterstützte Dr. Reichel unsere Forderung, dass auch der Austausch zwischen den verschiedenen Behörden im Kontext waffenrechtliche Personenüberprüfung optimiert und die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben werden müssten. Das Waffenrecht wird uns auch 2024 beschäftigen. Nach unseren Informationen wollen die Regierungsparteien im neuen Jahr in internen Verhandlungen sondieren, wie mit der feststeckenden Reform des Waffengesetzes weiter verfahren werden soll. Der VDB wird dies genau beobachten. „Interessenvertretung ist ein Dauerlauf und kein Sprint. Gleich im neuen Jahr und in der ersten Sitzungswoche des Bundestages Mitte Januar geht es weiter mit unseren Gesprächen in Berlin“, kündigte unser Vizepräsident Frank Satzinger mit Blick auf 2024 an.
  4. www.d-s-u.de, 14.12.2023: VdB-Geschäftsführer zu Besuch auf der DSU-Geschäftsstelle https://www.d-s-u.de/vdb-geschaeftsfuehrer-zu-besuch-auf-der-dsu-geschaeftsstelle1
  5. Mit macht diese Null-Toleranz-Linie in der Rechtsprechnung Sorgen, auch wenn die Betroffenen manchmal Glück haben, wie bei dem Schlüssel-Urteil. Grundsätzlich wird aber eine meiner Meinung nach lebensfremde Auslegung eines "sorgsamen Verhaltens" gefördert. Das Problem beschränkt sich ja nicht nur auf die Reinigung. Denkt doch mal an die Situation, bei der man mit mehreren LW zum Wettkampf oder BM fährt, die aber nicht in einem Zug zum/vom Auto tragen kann. Oder wie man Waffe/SD nach Regeneinsatz vor dem Einschließen trocken bekommt. Oder wenn man gerade eine neue Schiene aufgeklebt hat, die nun erst trocknen muß. Ich könnte noch einige Beispiele aufzählen.
  6. Ja, als Unterpunkt unter den oft diskutierten "Tatsachen die Annahme rechtfertigen". Eine Formulierung, die man gerne noch weiter verfeinern bzw. verschärfen möchte? Wie gesagt, ich will den aktuellen Fall nicht werten, aber ich würde mir wünschen, daß es bei den rechtlichen Konsequenzen eine abgestufe Reaktionsmöglichkeit geben würde. Würde man bei Verstößen gegen die STVO ebenso vorgehen, gäbe es sicherlich einen kollektiven Aufschrei? Warum nicht bei einem erstmaligen Verstoß ohne Gefährdung beispielsweise die Waffen für 3/6/12 Monate kostenpflichtig sicherstellen? Bei einem Fahrverbot wird nur der Führerschein für eine gewisse Zeit einbehalten, der Gesetzgeber verläßt sich in diesem Fall darauf, daß der Betroffene so lange kein Fahrzeug führt.
  7. Mal als Vergleich, aber ebenfalls ohne Wertung. Delikte im Bereich der Schleuserkriminalität sind ja schon recht ansehliche Straftaten. Ende November kam dazu ein Bericht auf Spiegel TV, in einem Fall wurde ein 20jähriger Schleuser aus Ägypten, eingeschrieben an der Uni Budapest, nach Jugendstrafrecht verurteilt und auf Bewährung entlassen. Da mittelllos, übernimmt die Kosten für Verfahren, Pflichtverteidiger und Dolmetscher die Staatskasse. Wird der beeindruckt sein, wenn er nun zurück nach Budapest geht? Wird der Sportschütze im hier diskutierten Fall beeindruckt sein? Sollte man bei dem vielleicht auch mal (unabhängig vom Alter) den Erziehungsgedanken bemühen? Wenn wir so häufig über Toleranz sprechen, warum darf das im Waffenrecht nicht sein (wenn niemand tatsächlich geschädigt wurde)?
  8. Es gibt einerseits den "Fehler" und andererseits dessen Konsequenzen bzw. die Ahndung seitens der Behörde. Man erinnere sich an die kürzliche VDB-Forderung "Neuordnung der Straftatbestände" Ich will das nicht werten, aber die Frage in den Raum stellen: ist unter den hier beschriebenen Umständen der Entzug sämtlicher Erlaubnisse mit den damit einhergehenden finanziellen Einbußen und dem weitgehenden Verlust von sportlicher Tätigkeit und Hobby der einzig gangbare und angemessene Weg? Wie wäre das im Vergleich mit der Straßenvekehrsordnung? Für einen Geschwindigkeitsverstoß 5 Jahre Führerscheinentzug und die Anordnung, das Kfz innerhalb von 4 Wochen zu verkaufen?
  9. Volltext: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-30137? Anmerkung: es geht (erst mal) um einstweiligen Rechtsschutz
  10. Es gibt mit Datum 12.12.2023 mehrere Pressemeldungen des Generalbundesanwalts, die sich auf Anklageerhebungen gegen insgesamt 27 Beschuldigte vor den OLG Stuttgart, München und Frankfurt beziehen. Das müßte wohl nun das Ergebnis der großangelegten Polizeiaktion am 7. Dezembers 2022 sein? https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Aktuelle_Pressemitteilungen_node.html In den Pressemitteilungen werden auch Waffenfunde thematisiert Zitat: ... Die Vereinigung verfügte über finanzielle Mittel in Höhe von etwa 500.000 Euro. Sie hatte Zugriff auf ein massives Waffenarsenal, bestehend aus insgesamt rund 380 Schusswaffen, beinahe 350 Hieb- und Stichwaffen und fast 500 weiteren Waffen- sowie mindestens 148.000 Munitionsteilen. Vereinigungsmitglieder schafften zudem eine Vielzahl sonstiger militärischer Ausrüstung an, darunter ballistische Helme, schusssichere Westen, Nachtsichtgeräte und Handfesseln. ... (Zitat Ende) Daneben gibt es Aussagen zu einzelnen Personen. Interessant wäre es nun, was die erwähnten "Waffenbegriffe" tatsächlich beinhalten?
  11. SWR aktuell Nach den Schüssen von Offenburg Das regelt das Waffengesetz (Videobeitrag, 1:32 Min.) https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/erklaerstueck-waffen-100.html Die Erklärungen sind fachlich recht "mäßig", eingeblendet werden zeitweise Quellenangaben wie Innenministerium BW oder Report Mainz. Eins der üblichen Probleme: Der Aufhänger ist der Vorfall an der Schule in Offenburg, bei der aber nach derzeitigem Stand eine illegale Waffe eingesetzt wurde.
  12. Das ist nun sicherlich subjektiv, aber ich habe den Eindruck, daß seit einiger Zeit sowohl hier als auch auf anderen Plattformen vermehrt Themen eröffnet werden, die sich mit Bereichen wie Zuverlässigkeit (Vorstrafen, BZRG), Psyche, Sucht und verwandten Komplexen beschäftigen. Die Fragesteller sind oft neu angemeldet und/oder stellen die Fragen für Dritte. Die Fäden hier dürften bekannt sein, in Facebookgruppen sind mir beispielsweise Fragestellungen zur psychologischen Untersuchung bei U25 oder des Waffenscheins für einen Autisten aufgefallen. Gleichzeitig wundert es mich - hatte ich schon an anderer Stelle bemerkt - daß einschlägige Presse und Politik bisher nicht auf die NextGuneration-Kampage reagieren. Um das klarzustellen - wenn sich jemand hier oder anderswo Rat erhofft, ist das sicherlich legitim und Foren sind ja gerade zum gegenseitigen Austausch gedacht. Und es gibt sicherlich Konstellationen, in denen es nicht nur für Betroffene "gut" ist, wenn diese sich um Hilfestellung oder einfach auch nur um eine zusätzliche Meinung bemühen. Genauso sollte man vielleicht aber auch im Hinterkopf behalten, daß die Motivation und Person hinter solchen Fäden auch eine ganz andere sein kann?
  13. In dem hier diskutierten Fall gibt es eine kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa-Marie Jeckel (FREIE WÄHLER) im Landtag Rheinland-Pfalz: Drucksache 18/8018 vom 10. 11. 2023 https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/8018-18.pdf Es existiert dazu wohl eine Antwort vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 04.12.2023, Drucksache 18/8217, das Dokument ist aber Stand heute (12.12.2023) im Informationssystem des Landtags noch nicht abrufbar.
  14. Mittelhessen.de, 09.12.2023: Bewaffneter Jäger nagelt Einbrecher in Limburg fest https://www.mittelhessen.de/lokales/kreis-limburg-weilburg/limburg/bewaffneter-jaeger-nagelt-einbrecher-in-limburg-fest-3127832 Presseportal.de - Blaulicht, 09.12.2023: PD Limburg-Weilburg - Polizeipräsidium Westhessen POL-LM: Einbruch in Mehrfamilienhaus, Alleinunfall mit Personenschaden, Diebe mit Langwaffe in Schach gehalten, Einbruch in Handyreparaturladen https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50153/5668416
  15. EU-Feuerwaffenverordnung auf der Zielgeraden VDB-Interessenvertreter Peter Braß berichtet aus Brüssel https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/08122023_eu-feuerwaffenverordnung_auf_der_zielgeraden.html Zitat: Nach dem Europäischen Parlament im Oktober, hatten sich Ende November die EU-Mitgliedsstaaten im Rat auf eine Verhandlungsposition zur europäischen Verordnung zum In- und Export ziviler Feuerwaffen geeinigt. Die Verhandlungen zwischen den beiden Institutionen beginnen zeitnah und werden voraussichtlich im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Der VDB war daher am 5. und 6. Dezember 2023 zu politischen Gesprächen in Brüssel. Da der Fachhandel von den Vorschlägen aus Brüssel direkt betroffen ist, sind der VDB und der europäische Dachverband AECAC seit Herbst 2022 am Ball und bemüht, die Interessen unserer Mitglieder bei den politischen Entscheidungsträgern zu platzieren. Denn der Entwurf der Verordnung bot einigen Anlass zur Sorge für den Fachhandel. So hatte die Europäische Kommission ursprünglich geplant, ein sogenanntes Endnutzerzertifikat einzufordern, wenn europäische Händler ihre Produkte in Drittstaaten liefern wollen. Diese Praxis ist aus dem Militärbereich gut bekannt, macht bei den zivilen Feuerwaffen jedoch keinen Sinn: Der Endnutzer ist nämlich schlicht nicht bekannt, wenn ein Fachhändler z.B. einen anderen außereuropäischen Fachhändler beliefert. Auch wollte die Brüsseler Behörde, dass Waffen, die aus dem Ausland kommen, bereits bei der Einfuhr über die notwendigen Markierungen verfügen. Lägen diese nicht vor, so hätte im schlimmsten Fall die Vernichtung der Waffen gedroht. Zu diesen und weiteren Punkten ist es uns in vielen Gesprächen und gemeinsam mit europäischen Partnern aus der Verbändelandschaft gelungen, die europäischen Entscheidungsträger von der Unsinnigkeit dieser Vorschläge zu überzeugen. Nun geht es darum, die letzten Schritte der politischen Entscheidungsfindung genau zu beobachten. Daher führte unser Interessenvertreter Peter Braß weitere Gespräche mit Europaabgeordneten, Verbandsvertretern und Ansprechpartnern der Bundesländer in Brüssel. Letztere müssen häufig die Dinge „ausbaden“, die von der EU beschlossen werden. „Ich bin sehr froh, dass die Politikerinnen und Politiker unsere Sichtweise akzeptiert haben. Die ursprünglichen Ideen hätten zu unsäglichen Belastungen geführt, ohne dass sich dadurch die Sicherheit auch nur ein wenig verbessert hätte. Jetzt müssen wir beobachten, dass in den Verhandlungen nicht noch Kompromisse gefunden werden, die unseren Interessen entgegenlaufen. Wir bleiben am Ball“, fasste Peter Braß die vorweihnachtliche Reise nach Brüssel zusammen. (Zitat Ende)
  16. Es stehen einige recht interessante bzw. auch neue Sachen drin: Next Guneration - Operation:Reset - Nachlese und Ausblick https://forum.waffen-online.de/topic/474895-vdb-aktion-next-guneration/?do=findComment&comment=3637942
  17. VDB-Nachrichten, 08.12.2023: VDB-Lobbyteam spricht mit Bundestagsabgeordneten über unsere Forderungen https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/08122023_vdb-lobbyteam_spricht_mit_bundestagsabgeordneten_ueber_unsere_forderungen.html Zitat: Frank Satzinger und Moritz Laudan sprachen mit Marc Henrichmann (CDU) und Frank Ullrich (SPD) In politisch turbulenten Zeiten reiste der VDB in der vorvergangenen Woche nach Berlin zu Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen. Im Mittelpunkt stand dabei die Vorstellung unserer Next-Guneration-Kampagne für eine grundlegende Reform und Neufassung des Waffenrechts. Darüber hinaus ging es auch um den aktuellen Status der von der Bundesregierung geplanten Waffengesetzänderung. Schlussendlich konnten wir mit den Abgeordneten auch diskutieren, wie diese die aktuelle Haushaltskrise bewerten und welche Auswirkungen diese auf die Stabilität der Bundesregierung und auf die deutsche Wirtschaft haben könnte. Unser Vizepräsident Frank Satzinger und unser Kollege aus dem Team Interessenvertretung, Moritz Laudan, trafen den Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann, der Berichterstatter für das Waffenrecht bei der CDU ist, in seinem Abgeordnetenbüro. Henrichmann bestätigte unseren Eindruck, dass aufgrund der aktuellen Krisen das Waffenrecht derzeit leicht aus dem Blick geraten sei. Man müsste jedoch in diesem Bereich grundsätzlich damit rechnen, dass sich dies schnell wieder ändern könne. Daher sei es wichtig, dass die Waffenbranche den engen Austausch mit der Bundespolitik sucht. Im Folgenden erläuterte Frank Satzinger die Kernelemente unserer Kampagne. Diese sei mittel- und langfristig angelegt. Aber auch mit einem Blick auf die kommende Bundestagswahl (planmäßig 2025) sei es wichtig, bestimmte Anliegen frühzeitig bekannt zu machen. Ein angesprochenes Thema waren Schalldämpfer und die vom VDB geforderte Freigabe für Sportschützen. Diesbezüglich zeigte sich MdB Henrichmann interessiert. Eine weitere Einladung wurde beim Vorsitzenden des Sportausschusses des Deutschen Bundestages Frank Ullrich dankend wahrgenommen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete war vor seinem Einzug in den Deutschen Bundestag im Jahr 2021 selbst ein sehr erfolgreicher Biathlet. 1980 gewann er bei den Olympischen Winterspielen in Lake Placid die Goldmedaille, dazu kommen zahlreiche Titel bei Biathlon-Weltmeisterschaften. Zudem war er bis 2010 Bundestrainer der deutschen Herren-Nationalmannschaft im Biathlon. So war die einhellige Meinung, dass Schießsport, ob beim Biathlon oder auf dem Schießstand, Sport bleibt und deshalb auch die Jugend gefördert werden sollte. Altersgrenzen-Unterschiede beim Jugendsport zwischen anderen Ländern und Deutschland stehen jedoch einer effektiven Förderung entgegen. Zudem ging es um das mögliche EU-Bleiverbot, die Probleme mit § 14 Abs. 5 bei Waffen über dem Grundkontigent sowie Wettkämpfe im In- und Ausland und die damit verbundene waffenrechtliche Sicherheit. Themen, die beachtet, entbürokratisiert und vereinfacht werden müssen. Diesbezüglich zeigte sich MdB Ullrich offen. „Es ist wichtig, dass wir auch mit der Politik sprechen, wenn keine parlamentarischen Beratungen zum Waffenrecht stattfinden. Wir müssen jetzt die Elemente unserer Kampagne im politischen Berlin platzieren. Die Tatsache, dass Abgeordnete der Regierungsparteien und der Opposition uns in diesen turbulenten Zeiten für Gespräche zur Verfügung stehen, sehe ich als ein gutes Signal, dass wir mit unserer Arbeit auf dem richtigen Weg sind“, resümierte unser Vizepräsident Frank Satzinger. Noch in diesem Jahr stehen weitere Gespräche in Berlin an. (Zitat Ende)
  18. VDB-Nachrichten, 07.12.2023: Next Guneration - Operation:Reset - Nachlese und Ausblick https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/07122023_next_guneration_-_operationreset_-_nachlese_und_ausblick.html Zitat: Die bisher größte Kampagne der Verbandsgeschichte hat weiter Bestand „Next Guneration – Operation:Reset“ – seit dem 29. September veröffentlichte der VDB jede Woche zwei Forderungen zur Waffenrechtsänderung. Für jede einzelne der insgesamt 20 Forderungen haben wir viele zustimmende Reaktionen bekommen, Fragen, persönliche Erfahrungen, auch Anregungen für weitere Forderungen. Inhaltliche Kritik gab es keine – im Gegenteil: Selbst Mitarbeiter von Waffenbehörden äußerten die Ansicht, das geltende Gesetz sei unlogisch, ungerecht und viel zu kompliziert. Sportschützen, Jäger, Waffensammler und viele andere berichteten, wie sie unter den widersprüchlichen Regeln leiden. Wenn es kritische Anmerkungen gab, dann ging es um die Firmierung und das Logo der Kampagne sowie um einzelne provozierende YouTube-Videos. Aus manchen Reaktionen sprach die Befürchtung, dass die doch sehr vehement vorgetragenen Forderungen des VDB dazu führen könnten, schlafende Hunde zu wecken. Sprich: dass die Kampagne das Gegenteil von dem erreicht, was sie bezweckt. Der VDB vertritt demgegenüber die Auffassung, dass es sich noch nie gelohnt hat, sich wegzuducken. „Mit einer Vogel-Strauß-Politik werden wir unsere Ziele nicht erreichen“, so VDB-Präsident Michael Blendinger. Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Änderung des Waffengesetzes vom Januar 2023 droht, umgesetzt zu werden und liegt nicht nur in der Schublade. Das hat zuletzt wieder sehr deutlich die Rede des SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann gezeigt, der dem VDB auf Nachfrage erklärte: „Die geplanten Änderungen sind (...) bereits im Koalitionsvertrag angelegt, auch unsere Bundesinnenministerin hat bereits vor einiger Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf fertig gestellt, der in der Koalition beraten wird." (siehe unser Bericht vom 26.10.23) Der VDB schließt sich der Aussage des Berliner Rechtsanwalts Andreas Jede vom 12.01.2023 an: „Der Referentenentwurf ist aus Sicht der 946.495 (Stand 12/2022) legalen privaten Waffenbesitzer und der 781.186 Inhaber Kleiner Waffenscheine in Deutschland der pure Wahnsinn.“ (Quelle: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/referentenentwurf-verschaerfung-waffengesetz/) Wir orientieren uns mit unseren Forderungen konsequent am § 1 WaffG, in dem es um die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geht. Dazu stehen wir. Doch dabei müssen auch die Belange der freiheitlichen Zivilgesellschaft gleichberechtigt berücksichtigt werden. Michael Blendinger: „Unsere Kampagne ist mit der Veröffentlichung der 20. Forderung vom 5. Dezember nicht vorbei. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass der Gesetzgeber das Waffenrecht praxistauglich, freiheitlich, verständlich und vollziehbar ausgestaltet. Ziel ist eine Neufassung des Waffengesetzes unter eben diesen Gesichtspunkten.“ Der VDB wird sich nun mit den vielen Rückmeldungen, Fragen, Wünschen und vielfältigen inhaltlichen Anregungen beschäftigen. Hier einige Beispiele für weitere Forderungen, die uns erreichten: 16-Joule-Grenze für freie Waffen Bogenjagd Keine Schießstandspflicht für erlaubnisfreie Waffen Abschaffung der regelmäßigen Nachprüfung bei Böllern Selbstschutzgerechte Aufbewahrung (geladene Waffe im Schrank) Reenactors berücksichtigen Waffenschein nach tschechischem Modell Laufwechsel für Privatpersonen durchführbar machen Gründung eines neuen Schießsportverbands Da der letzte hier genannte Punkt sehr häufig an den VDB herangetragen wurde, haben Geschäftsführung und Präsidium beschlossen, sich ernsthaft und ergebnisoffen mit den Möglichkeiten und Zielen einer solchen Neugründung zu beschäftigen. Das wird allerdings viel Zeit brauchen, denn es wird professionell gemacht. Was sind die formalen Anforderungen? Welche Ergebnisse hat die Potenzialanalyse? Geplant ist, analog zum Fachausschuss Airsoft/Paintball, der im Januar 2024 gegründet wird, auch einen Fachausschuss zum Thema Neugründung zu etablieren. Der Kampagnen-Newsletter hatte zuletzt mehr als 16.000 Leser. Damit ist das zu Beginn erhoffte Ziel von 50.000 Abonnenten nicht erreicht worden, das bedeutet, die geplante e-Petition wird kein Anhörungsrecht im Petitionsausschuss des Bundestages bekommen. Ein Misserfolg? Dazu Blendinger: „Die Community der Waffenbesitzer ist glücklicherweise nicht auf Krawall gebürstet. Umso schwerer lassen sich diese aber auch zu Protest und Unterstützung von Aktionen wir der „Next Guneration – Operation:Reset“ motivieren. Das zeigt uns: Wir müssen dranbleiben, und uns noch mehr bemühen, jeden einzelnen mit unseren Aktivitäten zu erreichen. Denn nur gemeinsam bekommen wir die laute Stimme, die von der Politik gehört wird.“ Neben der Kampagne läuft der „normale“ Verbandsbetrieb weiter – Rechtsberatung, Mitgliederbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Seminare und die Interessenvertretung. Am 6. Dezember fand ein NWR-Workshop für Hersteller & Händler im Bundesinnenministerium in Berlin statt, an dem auch der VDB mit zwei Vertretern vor Ort war und sich für die Belange seiner Mitglieder einsetzt. Die Realisierung der 20. Forderung, die Gründung eines Expertenrats zum Thema Waffenrecht, wird jetzt vom VDB angestoßen. Das Bundesinnenministerium wurde mit konkreten Vorschlägen, wie der Expertenrat zusammengesetzt werden soll, aufgefordert, diese Forderung umzusetzen. Unsere Kampagnen-Homepage wird auch im nächsten Jahr mit news &stories gefüllt. Es geht weiter - jetzt erst recht! (Zitat Ende)
  19. Man kann von Schönfels zugute halten, daß er sowohl beruflich als auch als Sportfunktionär abgeschlossene Ausbildungen hat - im Gegensatz zu einem mittlerweile ansehlichen Anteil von Parteivertretern. Ansonsten paßt der "Brief" aber recht gut auch in die politische Landschaft, der Blick auf die schwierigen Zeitumstände, woke Bekenntnisse, sportliche und zahlenmäßige Erfolgsmeldungen ... Waffenrecht wird angesprochen ("Neuigkeiten"), die NextGuneration-Kampagne allerdings totgeschwiegen. Andor hat es ja schon zitiert: Schulterschluss ...weiterhin mit Nachdruck ... einsetzen. Könnte man übersetzen mit ... weiter so? ... Augen zu und durch? Von den 8 Seiten sind 5 Seiten ausschließlich Werbung. an mehreren Stellen: gefördert durch das Bundesministerium des Inneren
  20. Eine Tendenz der letzten Jahre, die den Kampf gegen "rechts" oder "Reichsbürger" kontinuierlich mit der Forderung nach einer Verschärfung des Waffenrechts verbindet. Jeder ohne jegliche Kenntnisse auf dem Gebiet der Waffenrechts kann (soll?) dem zustimmen, weil der Kampf gegen rechts ja eine gute Sache ist. Begünstigt wird das von der Tatsache, daß man ja keine belastbare Statistik hat, die hinsichtlich legaler und illegaler Waffe unterscheidet. Und angeblich ist es sehr schwierig und zeitaufwendig, eine solche Statistik (wieder) einzuführen. Die Abschaffung war damals wohl nicht so schwer? Auch sonst wird jede Gelegenheit genutzt, den Kampf gegen rechts in Verbindung mit einer Waffenrechtsverschärfung zu erwähnen, siehe die Äußerungen des Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat am 29.11.2023 im Bundestag: https://forum.waffen-online.de/topic/469725-innenministerin-faeser-kündigt-verschärfung-des-waffenrechts-an/?do=findComment&comment=3636471 Dort ging es übrigens um sichergestellte bzw. beschlagnahmte Waffen bei der Kontrolle bzw. Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs. Glaubt man wirklich, das, was aus dem Ausland hier ins Land kommt, durch deutsche Gesetze entscheidend beeinflussen zu können? Auch dort wird übrigens zum Schluß eingeräumt, daß die festgestellten Zahlen nur begrenzte Aussagekraft haben? Letztlich wird das Thema immer wieder präsentiert und natürlich auch durch die Medien regelmäßig aufgewärmt. Gibt aus Sicht der Politik mal einen Durchhänger o. ä. läßt sich einfach z. B. eine kleine Anfrage im BT oder in einem Länderparlament platzieren. Das Ergebnis geht dann - mit einem entsprechenden Kommentar versehen (z. B. man ist besorgt ... über die zunehmende Zahl kleiner Waffenscheine ...) - an DPA und wird von dort verteilt. Stellt man - um auf das Thema dieses Faden zu reflektieren - dem die "Öffentlichkeitsarbeit" des FWR gegenüber, ist das Ergebnis vielleicht 1.000 oder sogar 10.000 zu 1?
  21. Ich hab das hier ja schon mehrfach geschrieben - das erste Waffengesetz ("Gesetz über Schubwaffen und Munition" vom 12. April 1928) hatte einschließlich Straf-, Übergangs- und Schlußbestimmungen 9 (neun) Seiten. Was inzwischen daraus geworden ist, wissen wir alle. Man könnte für eine merkliche Vereinfachung wohl mehrere Wege beschreiten. Z. B. das aktuelle Waffenrecht deutlich verschlanken, dafür wurden etliche Ansatzpunkte in den VDB-Videos genannt. Oder das 1928er Waffengesetz auf die heutige Zeit adaptieren. Eine weitere Möglichkeit wäre es, Anleihen bei dem Waffenrecht in Tschechien oder Österreich zu machen. Das hätte den Vorteil, daß diese Gesetze ja ganz offenbar bereits den europarechtlichen Vorgaben entsprechen und es diesbezüglich keine Diskussionen geben sollte. Eine Grundsatzfrage wäre auch, ob die bisherige Form mit den vielen Querverweisen wirklich Sinn macht. Im dem Zusammenhang auch die Überlegung, ob es wirklich einer Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung bedarf oder ob man diese Regelungen nicht in das Gesetz integrieren sollte. Die Verordnung hat letztlich (nur) den praktischen Hintergrund, daß das Ministerium Änderungen ohne Mitwirkung des Parlaments (ggf. mit Zustimmung Bundesrat) "verordnen" kann. In D ist es offfenbar "Tradition" alles und jedes haarklein zu regulieren. Selbst hier im Forum gibt es immer wieder Wünsche nach noch mehr Regulierung. Ein Problem bei einer Verschlankung des Waffengesetzes wäre es auch, einer übermäßigen Rechtsetzung durch Gerichtsentscheidungen entgegenzuwirken. Das Problem haben wir aber auch jetzt schon (z. B. Magazinbegrenzung für Jäger oder ganz aktuell fortwährende Bedürfnisprüfung für ÜK-Waffen oder Verwahrung Waffenschrankschlüssel).
  22. Nur mal als Diskussionsgrundlage: Der BGH hat sich vor langer Zeit dazu geäußert: Urteil vom 21.03.1951, Az.: 1 StR 737/51 (da gab es noch kein bundeseinheitliches Waffengesetz) § 243 StGB 1. Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, 2. Ein umschlossener Raum ist jedes Raumgebilde, das nicht Gebäude oder Behältnis ist, das (mindestens auch) dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und das mit (mindestens teilweise künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten verhindern soll. 3. Ein abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäftes und ein abgeschlossener Personenkraftwagen sind umschlossene Räume im Sinne des StGB § 243 Abs.1 S.2 Nr.1 StGB (der Dieb öffnete Wagenfenster und stieg durch diese Öffnungen ins Wageninnere, um dort zu stehlen). BGH, Urteil vom 21.03.1951, Az.: 1 StR 737/51 Interessant dazu ist aber auch die WaffVwV: Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition ... 36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen. Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt. ... Eine Schießbude beispielsweise dürfte wohl auch dem (zeitweisen) Aufenthalt von Menschen dienen? Es ist klar, daß die (ohnehin alte) Verwaltungsvorschrift keine Gesetzeskraft hat, es gibt aber die sog. "Selbstbindung der Verwaltung".
  23. Aus einem Plenarprotokoll - Sichergestellte Waffen im Rahmen von Grenzkontrollen im Jahr 2021 Interessant auch die Antwort des Staatssekretärs auf die erste Nachfrage hinsichtlich Kontext, Hintergrund und Zahlen der Statistik. Die Antwort auf die zweite Nachfrage schließt mit dem Thema Verschärfung des Waffenrechts. Plenarprotokoll 20/140, Deutscher Bundestag, 29.11.2023 Daraus Frage 11 der Abgeordneten Martina Renner, Fraktion Die Linke https://dserver.bundestag.de/btp/20/20140.pdf 17705/17706 Zitat: Ich rufe auf die Frage 11 der Abgeordneten Martina Renner, Fraktion Die Linke: In welchem Umfang haben Bundesbehörden seit 2021 bei der Kontrolle bzw. Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs Kriegswaffen, Gewehre und Pistolen bzw. Munition sichergestellt bzw. beschlagnahmt (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Kriegswaffen, Langwaffen, Pistolen und Munition)? Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort. Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin des Innern und für Heimat: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Renner, die im Sinne der Anfrage gegenständ- lichen Bundesbehörden sind die Bundespolizei sowie die Zollverwaltung. Sofern Landesbehörden Feststellungen im Rahmen der ihnen grenzpolizeilich übertragenen Auf- gaben getroffen haben, sind diese statistisch mit umfasst. Gemäß der Statistik der Kontrolleinheiten beschlag- nahmten bzw. stellten die Kontrolleinheiten der Zollver- waltung im Zeitraum 2021 bis 31. Oktober 2023 3 291 Schusswaffen sicher, davon 3 042 im Jahr 2021, 164 im Jahr 2022 und 85 im Jahr 2023. Die Zollverwal- tung erfasst innerhalb der Kategorie „Schusswaffen“ so- wohl die Anzahl der Kurzwaffen als auch die Anzahl der Langwaffen. Die Zollverwaltung nimmt hierzu keine ex- plizite Differenzierung nach Kurz- und Langwaffen vor. Im Zeitraum 2021 bis 31. Oktober 2023 beschlag- nahmten bzw. stellten die Kontrolleinheiten der Zollver- waltung 41 Kriegswaffen sicher, davon 24 im Jahr 2021, zwei im Jahr 2022 und 15 im Jahr 2023. Im Zeitraum 2021 bis 31. Oktober 2023 beschlag- nahmten bzw. stellten die Kontrolleinheiten der Zollver- waltung 458 776 Stückzahl an Munition sicher, davon 10 115 im Jahr 2021, 45 985 im Jahr 2022 und 402 676 im Jahr 2023. Gemäß der polizeilichen Eingangsstatistik der Bundes- polizei beschlagnahmten bzw. stellten die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftragten Behörden im Zeit- raum 2021 bis zum 31. Oktober 2023 43 Gewehre sicher, davon 20 im Jahr 2021, 13 im Jahr 2022 und 10 im Jahr 2023. Die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftrag- ten Behörden beschlagnahmten bzw. stellten im Zeitraum 2021 bis zum 31. Oktober 2023 127 Pistolen sicher, da- von 40 im Jahr 2021, 50 im Jahr 2022 und 37 im Jahr 2023. Die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftrag- ten Behörden beschlagnahmten bzw. stellten im Zeitraum 2021 bis 31. Oktober 2023 zwei Kriegswaffen sicher, davon eine im Jahr 2022 und eine im Jahr 2023. Die Bundespolizei und die grenzpolizeilich beauftrag- ten Behörden beschlagnahmten bzw. stellten im Zeitraum 2021 bis 31. Oktober 2023 1 462 Stückzahl an Munition sicher, davon 413 im Jahr 2021, 573 im Jahr 2022 – Vizepräsidentin Yvonne Magwas: Denken Sie bitte an Ihre Antwortzeit. Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin des Innern und für Heimat: – und 506 im Jahr 2023. – Ich bin fertig, Frau Prä- sidentin. Vizepräsidentin Yvonne Magwas: Perfekt. – Ich habe es gesehen. Das ist ja eine Fra- gestellung, die eine sehr detaillierte Antwort erfordert. Frau Renner, Sie haben die Möglichkeit, zwei Nach- fragen zu stellen. Martina Renner (DIE LINKE): Frau Präsidentin, davon mache ich gerne Gebrauch. – Das BKA fällt ja auch in Ihren Zuständigkeitsbereich, Herr Staatssekretär Saathoff. Wurden denn bei den Waf- fenfunden beim grenzüberschreitenden Verkehr Bezüge zu rechtsterroristischen Gruppierungen festgestellt und, wenn ja, zu welchen? Johann Saathoff, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin des Innern und für Heimat: Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Frau Renner, die Sta- tistik erfasst nicht, in welchem Kontext diese Beschlag- nahmungen tatsächlich stattgefunden haben. Es ist nicht einmal erfasst, ob das alles einen kriminellen Hintergrund hat. Manchmal fehlen schlichtweg die waffenrechtlichen Erlaubnisse oder sonstige Erlaubnisse, um die Waffen einzuführen. Die relativ hohe Zahl an Waffen in einem speziellen Jahr ist auf einen Einzelsachverhalt zurück- zuführen, wo später Genehmigungen nachgeliefert wor- den sind. Von daher kann ich auf Ihre Frage leider nicht so antworten, wie Sie sich das wünschen, und keine klare Zuordnung vornehmen. ... Vizepräsidentin Yvonne Magwas: Sie haben eine zweite Nachfrage. Martina Renner (DIE LINKE): Danke. – Ich möchte direkt daran anschließen. Waffen kommen ja nun nicht alleine über die Grenze, sondern sie werden von Menschen transportiert. Und diese Täter ha- ben möglicherweise Bezüge zur politischen Kriminalität oder begehen eigene Straftaten. Macht es nicht Sinn, Herr Staatssekretär, gerade bei Waffenfunden enger nachzuvollziehen, woher die Waffen stammen, wofür sie verwendet werden sollen und welche Netzwerke den grenzüberschreitenden Waffenhandel or- ganisieren? Frau Präsidentin! Liebe Kollegin, macht es Sinn, die Statistik dahin gehend zu verändern? Es macht vielleicht Sinn, noch mal anders auf die Statistik zu gucken, sich nicht nur berichten zu lassen, wie viele Waffen grenz- überschreitend festgestellt worden sind, sondern auch nach Phänomenbereichen zu unterscheiden, insbesondere was die Entwicklung im rechtsextremistischen Bereich betrifft. Wie Sie wissen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Aktionsplan gegen Rechtsextremis- mus aufgelegt. Teil des Aktionsplans ist eine Reform bzw. eine Verschärfung des Waffenrechts. ...
  24. (Linkquelle: Youtube - VDB)
  25. (Linkquelle: VDB - NextGuneration)
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