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Gute Diskussion. Hier nochmal Food for Thought: https://www.thieme.de/de/psychiatrie-psychotherapie-psychosomatik/psychisch-kranke-menschen-deutschland-92051.htm Zu jedem gegebenen Zeitpunkt haben 22% aller Männer und 33,3% aller Frauen im Alter zwischen 18-79 eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung. Das führt dazu, dass in der Gesamtpopulation nur 17% ihr Leben lang psychisch gesund bleiben: https://www.spektrum.de/news/nur-eine-minderheit-bleibt-ein-leben-lang-psychisch-gesund/1513775 Das heißt: Nach der Logik dürfte eigentlich niemand eine WBK haben, da nahezu alle Waffenbesitzer irgendwann mal psychisch krank werden. Bei 1.5Mio LWB sind zu jedem Zeitpunkt im Jahr 330.000 Menschen psychisch krank und über die gesamte Lebensdauer werden insgesamt 1.245.000 der 1.500.000 LWB irgendwann in ihrem Leben mal psychisch krank. Nun gab es am Bespiel des Jahres 2020 genau einen Deppen, der seine Krankheit nicht unter Kontrolle hatte und kaltblütig gemordet hat. D.h., 1 von 330.000 bzw. 1.245.000, und deswegen alle unter Generalverdacht stellen, dass sie trotz psychischer Erkrankung mit ihren Waffen nicht verantwortungsvoll umgehen? Mir ist es lieber, dass ein psychisch Kranker eine WBK hat und sich bei Bedarf psychiatrische Hilfe holt als das die Person sich keine Hilfe holt und mit seinen Probleme alleine gelassen wird. Und genau letzteres passiert, wenn psychische Probleme derart stigmatisiert werden. Ein Bärendienst für die Sicherheit ein Deutschland, wenn so ein Gesetz kommt!
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Wie zu erwarten, geht es wieder los. Deutschland hat ja ein extremes Problem mit unendlich vielen legalen Waffenbesitzern, die dauernd und immerwährend Straftaten begehen: https://www.dw.com/de/waffenrecht-in-deutschland-soll-verschärft-werden/a-62131092 Jetzt können wir nur darauf hoffen, dass die FDP dem Einhalt gebietet: https://www.presseportal.de/pm/58964/5257340
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Ich hab mir im Versandhandel für meine Walther Q5 Steel Frame mal ein Wechselsystem gekauft und mir wurde vom Händler fälschlicherweise ein Wechselsystem für eine Walther Q5 Polymerversion geliefert. Passte halt nicht und letztlich ist der Sachverhalt eigentlich ziemlich ähnlich gelagert. Der erlaubnisfreie Erwerb ist nämlich nur gegeben, wenn man eine passende Grundwaffe hat. Da ich die SF Version habe, ist kein erlaubnisfreier Erwerb des Wechselsystems für die Polymervariante möglich. Ich habe das mit dem Händler besprochen und umgehend zurückgeschickt. Parallel umgehend die Behörde über den Fehler des Händlers informiert (war ja schon über das NWR gemeldet) und den Sachverhalt dargestellt. Das hat der SB dann zu Protokoll genommen, welches ich unterschrieben habe. Von mir wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt eine Erwerbsanzeige gemacht, dass ging alles weniger Tage innerhalb der 14-tägigen Anmeldefrist. Damit war das Thema dann gegegessen. Der Händler hat m.W. auch kein Problem bekommen. Eigentlich ähnlich gelagerter Fall, nur das hier durch den Erwerber die Erwerbsanzeige abgegeben wurde und der Fehler erst durch die Behörde aufgedeckt wurde. Verstehe dennoch den Wirbel vom SB nicht, hier gleich mit Strafandrohung und Infragestellen der Zuverlässigkeit. Im Onlinehandel kann man das nicht vorher prüfen, was einem da zugeschickt wird. Wäre das im Laden passiert, würde die Sache natürlich anders ausgehen. Grüße switty
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In der LKA Bayern Broschüre wird tatsächlich ein geeigneter Nachweis gefordert, dass die Vorgaben eingehalten wurden (z.B. Bestätigung des Maurers). Aber es gibt selbstverständlich auch andere geeignete Nachweise, z.B. Fotos von der Bauphase in der man die verwendeten Materialien sieht. Zwingende "Fachunternehmererklärung" erachte ich als Urban Legend.
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Ich habe vor ca. 6 Monaten meinen Waffenraum in Betrieb genommen. Selbstverständlich KEIN Sachverständiger und auch keine 5.000 € Gucci-Hartmann-Tür. Von meinem Bauunternehmer wurden die Wände gemäß der Vorgabe des LKA Bayern ausgeführt und ich habe mir das von ihm bestätigen lassen. Die Tür hat er gleich mit montiert, gemäß der beigefügten Anleitung und mit Hilfe des Materials was dabei war. Das ist keine Raketentechnik und kostet komplett fertiggestellt keine 4.000€ Mehrkosten, verglichen mit einem normalen Abstellraum mit Holztür. Der Monolog von @Jack Weaver kommt mir eher einem WO typischem "ich muss dringend meinen Senf dazu geben, obwohl ich eigentlich von der Sache keine Ahnung habe" vor.
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Das war bei mir tatsächlich gar kein Thema. Habe keine Auflagen für EMA und Mengenbegrenzung. Ich habe also defacto einen riesigen 1er Schrank und kann unbegrenzt KW/LW und Munition darin lagern. War selbst perplex, aber will nicht jammern Ist aber auch eine recht "tiefschwarze" Waffenbehörde auf dem Land, in München oder Nürnberg unter grüner Ägide sähe das sicherlich anders aus. Das Thema hab ich bei meiner Frau noch nicht aufgemacht 🤪
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Hallo, ich kann dir in RLP leider nicht wirklich helfen, möchte dich aber auf meinen Erfahrungsbericht wegen der Errichtung eines Waffenraums in Bayern hinweisen: Grundsätzlich ist es so, dass die untere Waffenbehörde für die Erteilung der Genehmigung zuständig ist. Also sollte sie dich nicht von A-nach-B-zu-C schicken, sondern dir konkrete Anforderungen benennen. Ggf. hilft der Verweis auf das LKA Bayern, es Deiner Behörde "ein wenig leichter" zu machen. Der Link steht etwas weiter oben. Mit etwas Glück machen sie es sich "einfach" und übernehmen die bayerischen Regelungen, ohne sich was eigenes auszudenken. Wichtig ist, das verbindlich VOR dem Bau zu klären, bevor du irgendwas machst was dem SB dann nicht gefällt und du im nachhinein teuer nachbessern musst. Grüße switty
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Munitionserwerbsberechtigung für BAM-PM II: Bedürfnisnachweis?
switty antwortete auf Andor's Thema in Waffenrecht
Laut Wikipedia: Waffenrechtliche Bedürfnisse für einen Munitionserwerbsschein für diese pyrotechnische Munition werden in Deutschland bei Obstbauern zur Vogelvertreibung, Sportveranstaltern zur Startsignalgebung, Rettungskräften und Pyrotechnikern anerkannt https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck Wenn Du das halbwegs professionell betreibst und offiziell (Gewerbe o.ä.) als Obstbauer gilst, nimm Kontakt mit Deiner Waffenbehörde auf und besprich das. Sollte das laut dem Text eigentlich keine große Hürde sein -
Wir haben in unserem BDS-Verein z.B. keine Trainingsmöglichkeit für Flintenschützen, dennoch werden natürlich Bedürfnisse für Flinten ausgestellt. Es gibt ja genügend anderweitige Möglichkeiten, damit zu trainineren (Trap/Skeet auf Jagdständen, BDS Schiessanlage in Philippsburg etc.). Sehe da überhaupt kein Problem, das ein Bedürfnis ausgestellt wird, solange die Waffe durch die Sportordnung abgedeckt ist. Nur wenn Du ernsthaft trainieren willst, solltest Du dich nach Trainingsmöglichkeiten in der Umgebung umschauen (Private Standbetreiber, Zweitverein, o.ä.). Grüße switty
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Nicht wirklich. Meine Tür für meinen Waffenraum hat ca. inkl. Versand 2.600€ gekostet, ist eine ISS St. Gallen mit Elektronikschloss mit Notschloss und Blockiersystem. Jetzt hab ich über 8m² Lagerfläche für relativ kleines Geld. Grüße switty
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In Tirol heute Diesel für 1,479 getankt. Auf die Tanke ist Verlass.
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Kurzes Update: Matthias Hainich hat mir die verlorengegangene Feder zwischenzeitlich kostenlos zugesendet, das nenne ich einen super Kundenservice.
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Waffenaufbewahrung bei An-Abreise zum Auslandschießstand
switty antwortete auf scout II's Thema in Waffenrecht
Guter Hinweis: In Österreich sind z.B. Pumpen verbotene Gegenstände. -
Waffenaufbewahrung bei An-Abreise zum Auslandschießstand
switty antwortete auf scout II's Thema in Waffenrecht
Im Ausland ist das ausländische Recht maßgeblich. Wo gehts denn hin? -
Ich habe im Prinzip nichts gegen ein (digitales) Waffenregister, da Waffen in so ziemlich jedem Land der Welt registriert werden. Anderes zu fordern wäre also ziemlich aussichtslos, heißt man muss sich damit abfinden. Wenn es dann aber digitalisiert ist, verstehe ich nicht warum ich noch zur Behörde tigern muss, um auf einer Pappkarte einmal einen Stempel für die Erwerbsberechtigung/Munitionserwerb und einen für die "Eintragung" zu bezahlen. Wenn ich eine Waffe beim Händler erwerbe, kann der mir den Erwerb auch direkt in meine digitale Karte eintragen und der Weg zur Behörde wird überflüssig. Wenn es dann noch eine maschinenlesbare Waffenbesitzkarte gibt kann der Polizist ohne viel rumzublättern (ich habe 4 WBKs) bei einer der sehr seltenen Kontrolle die Berechtigungen auslesen und zügig abgleichen. Das wäre an sich ohne großen Aufwand schaffbar und wäre tatsächlich mal ein ernsthaftes Digitalisierungsprojekt, was Aufwand und Kosten reduziert und gleichzeitig den Komfort erhöht für alle Beteiligten erhöht. Und die Sachbearbeiter haben eine beschissen langweilige Papierarbeit weniger und können sich mit der gewonnenen Zeit um die echten Bösewichte(tm) kümmern.
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Koalitonsvertrag - Mehr Kontrolle für Waffenbesitzer
switty antwortete auf NO357's Thema in Waffenlobby
Hilfreich dürfte sein, das Lindner selbst Jäger ist und auch Konstantin Kuhle ist ein Mensch mit klugem Sachverstand im Thema. Ich denke auch, das wird uns vor größerem Schaden bewahren. Und wenn das WaffR einer schonungslosen Analyse unterzogen wird, welche der Regelungen wirklich Sicherheitsgewinn bringen, wären wir einen großen Schritt weiter. Nachzulesen unter: https://konstantinkuhle.de/waffenrecht-zielgenau-regulieren-statt-pauschal-kriminalisieren/ -
Wenn die Berichterstatter erfolgreich Munition vom Stand entwenden konnten, und das auch noch zugeben, ist das doch ein astreines Schuldeingeständnis?! Seit wann dürfen Journalisten bei ihren Recherchen Straftaten begehen?
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Rettet euer Hobby, gebt der FDP mal ein wenig Gas.
switty antwortete auf Marder's Thema in Waffenlobby
WO-typische Politikverdrossenheit durch jahrezehntelange Enttäuschung. Allerdings sind wir LWB selbst Schuld, wenn jeder scheiss anstandslos gefressen wird. Das Engagement bei der letzten Verschärfung fand ich jedoch gut und zeigt das Potenzial, wenn alle an einem Strang ziehen. Die allerschlimmsten Wahnsinnsideen konnten verhindert werden, wenngleich das Ergebnis kein Grund zum jubeln ist. -
Rettet euer Hobby, gebt der FDP mal ein wenig Gas.
switty antwortete auf Marder's Thema in Waffenlobby
Wie so immer: es hätte noch schlimmer kommen können. Immerhin ist die SPD kein erklärter Waffengegner so wie die Grünen. Es kommen vermutlich einfach weitere sinnfreie Hürden/Gängeleien etc., wie bisher auch. Totalverbot denke ich nicht, evtl. Verbot von halbautomatischen Langwaffen größeren Kalibers. -
Rettet euer Hobby, gebt der FDP mal ein wenig Gas.
switty antwortete auf Marder's Thema in Waffenlobby
Ich sehe es wie Du. Es gibt immer noch das Eigentumsrecht in Deutschland und Enteignungen sind so leicht nicht möglich. Und ein Komplettverbot mit Rückkaufprogramm wie in Neuseeland wäre ich mir nicht so sicher, ob das politisch durchsetzbar ist und auch rechtlich standhält. Ich tippe eher, das der Neuerwerb von Halbautomaten erschwert wird und da gilt: Wer hat, der hat. Daher ist zurückhalten m.E. genau der falsche Weg. -
Rettet euer Hobby, gebt der FDP mal ein wenig Gas.
switty antwortete auf Marder's Thema in Waffenlobby
https://www.n-tv.de/politik/So-koennte-das-kuenftige-Kabinett-aussehen-article22943930.html Angeblich kursierende Liste Innen soll Lambrecht bekommen, Justiz bekommen Wissing oder Buschmann. Lambrecht wäre übrigens keine Entwarnung: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/christine-lambrecht-justizministerin-warnt-vor-gruppierungen-die-haufenweise-waffen-und-munition-bunkern/24973168.html?ticket=ST-9800024-jFayDSt3ftatsgCufctm-cas01.example.org -
Laserzielpatrone - Verbotener Gegenstand nach WaffG Anl.1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 ?
switty antwortete auf AndreasE's Thema in Waffenrecht
@AndreasE Ich hab einen universellen Laser-Schußprüfer, wird mit dem richtigen Laufadapter vorne in die Mündung geschoben. Adapter von Kal. .17 bis .50 ist so ziemlich alles mit im Lieferumfang. Damit lässt sich das ZF/Rotpunkt so einstellen, dass der erste Schuss auf jedenfall auf der Scheibe landet. Dann drei Schuss auf die Scheibe, Mittelpunkt ermitteln, Abstand zu den Achsen der Scheibe abmessen und durch die z.B. MOA Clicks deines ZF teilen. Nun die ermittelten Clicks auf der Höhen/Seitenlage Deines ZFs einstellen. Wenn du das noch zweimal wiederholst, hast die dein ZF perfekt eingeschossen. Dauert keine 10 Minuten. Den hier habe ich, tut was er soll: https://www.ritter-optik.com/laser-schusspruefer.html (scheint ein Ausstellungsstück zu sein, gerade spottbillig mit 19€) -
Eine Frage zu den Polymer-Fallscheiben: Sehr interessant, hab sowas noch gar nicht gesehen. Gibt es rechtlich irgendwas zu beachten oder kann das auf jedem Stand genutzt werden? Überlege, ob wir uns so eine Anlage für den Verein holen und will aber sicher sein, dass man da rechtlich nicht aneckt. Beschussmäßig sollte es ja unkritisch sein, da die Geschosse in den Kugelfang gehen und nicht an den Polymerplatten abprallen/zersplittern.
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Well done!