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switty

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  1. Hier die Info zur BDS-RSV: https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html
  2. Genau das habe ich versucht zu beantworten, vielleicht nicht explizit genug. Aus meiner Sicht gibt es keine Verknüpfung des Abs. 4 und des Abs. 5. Die Waffenbehörde hat bei Prüfung des Bedürfnisfortbestands den Auftrag zu prüfen, ob regelmäßig mit eigenen Kurz- und Langwaffen geschossen wurde. Ein Prüfauftrag, ob der Bedürfnisinhaber regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen hat, steht in Abs. 4 nicht niedergeschrieben. Insofern hat die Waffenbehörde lediglich Nr. 1 und Nr. 2 des Satz 1 zu prüfen, d.h. die 3 bzw. 12 Monats-Regel. Will Sie die regelmäßige Wettkampfteilnahme überprüfen, geht das m.E. nur bei der Antragstellung im Rahmen eines neuen Bedürfnisses. Ich glaube, da hat jemand kreativ das Gesetz nach seinem Gusto ausgelegt. Halte ich mich sklavisch an dem, was im WaffG geschrieben ist, gibt das die von der Waffenbehörde beabsichtigte Prüfung nicht her. Aber wie schon gesagt, ich bin kein Jurist und das ist nur meine laienhafte Interpretation des Gesetzes, d.h. ein Rechtsanwalt sollte hinzugezogen werden. Wenn Du beim BDS bist, ist m.W. eine Rechtschutzversicherung für solche Fälle im Verbandsbeitrag enthalten. Am besten mal Deine LV Geschäftsstelle kontaktieren. Grüße switty
  3. Noch eine Ergänzung: In Abs. 4 ist für mich abschließend definiert, was der Prüfauftrag ist: "(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder 2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.[...]" => Es gibt da kein "3. Regelmäßige Wettkampfteilnahme".
  4. Wenn der Nachweis der Wettkampfteilnahme nicht erbracht werden kann, würde ich schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen. Endgültig wird nur ein Gericht klären können, ob die Sichtweise der Waffenbehörde rechtmäßig ist, falls die Waffenbehörde weiter auf ihrem Standpunkt verharrt. Wenn Du mich nach meiner Meinung fragst, würde ich das WaffG so interpretieren, dass die regelmäßige Wettkampfteilnahme für den Erwerb erforderlich ist. Für mich wird das deutlich in folgender Formulierung: "[...] und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat." <- Vergangenheitsform, sonst müsste da stehen "regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilnimmt". Zudem bezieht sich der Abs. 5 auf Abs. 2 und nicht auf Abs. 4: "(5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen [...]" Ich befürchte, dass da ein waffenhassender und übereifriger Sachbearbeiter bzw. Dienststellenleiter am Werke ist. Grüße switty
  5. 👆 Die Aufsicht ist ungleich der Betreiber der Schießstätte. Wie schon gesagt, genau lesen. Im Übrigen, meine Erfahrung zeigt, dass sich kein einziger Betreiber an die Regelung des AWaffV hält und irgendwas überwacht.
  6. Auch da erlaubt die AWaffV ein Abweichen von der Sportordnung, im Training und sogar im Einzelfall für Schießsportveranstaltungen: Bestes (und aktuelles) Beispiel dafür ist z.B. das Landespokalschießen Mehrdistanz mit Langwaffenkalibern im BDS LV8 (Bayern). Für die geschossene Disziplin gibt es keine genehmigte Sportordnung, selbstverständlich ist es legal das der Verband eine solche Schießsportveranstaltung durchführt, eben aufgrund von §5 AWaffV Abs 4.
  7. Nein, ich muss dir da widersprechen. Der -übrigens §9 AWaffV- regelt, dass ich nur auf einer Schießstätte schießen darf, wenn ich den Nachweis der Besitzerlaubnis erbringen kann. Das die Aufsicht eine Kontrollpflicht hat, steht da nicht geschrieben. Gibt es Zweifel und die Aufsicht würde den Nachweis sehen wollen und ich als Schütze kann den Nachweis nicht erbringen, darf die Aufsicht mich vom Stand verweisen und mich wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen. Und die Nr. 3 ist eine Verpflichtung durch die Verordnung gegenüber mich als Schützen, nicht das die Aufsicht das kontrollieren muss. Verwende ich als Schütze Waffen / Mun nach §6 Abs. 1 AWaffV, handele ich ebenfalls ordnungswidrig. Man muss schon genau lesen, sorry.
  8. Damit ist klar: Die Aufsicht ist nicht der Vertreter der Polizei am Schießstand. Die wesentliche Aufgabe ist, dass Kinder nicht auf einem Schiessstand schiessen und das ein sicheres Schiessen gewährleistet wird. Was genau darunter zu verstehen ist, ist nicht klar definiert, aber hier eine WBK-Kontroll-Pflicht oder Magazin-Kontroll-Pflicht hereinzuinterpretieren geht definitiv zu weit. Wenn ich die Aufsicht mache stelle ich vorallem sicher, dass sich die Leute nicht durch Sicherheitsverstöße gegenseitig erschiessen, dass der Kugelfang beschossen wird und das die Standordnung eingehalten wird.
  9. Das nennt sich dann Realsatire, aber eine ziemlich beschissene.
  10. Sie sticht halt hervor, da sie das jedes Jahr macht und jedes Jahr kriegt die gleiche Antwort kriegt. Man kann die Uhr danach stellen.
  11. Man kann die Uhr danach stellen: Katharina Schulze (Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag) versucht es jedes Jahr wieder herauszufinden, ob es unter den Sportschützen (und anderen LWB) "endlich" zu einem illegalen Einsatz von legalen Schusswaffen gekommen ist, um mit der längst vorbereiteten Hetzkampagne gegen die legalen Waffenbesitzer durchstarten zu können. So wie jedes Jahr, muss die Kampagne leider um ein Jahr vertagt werden, da legaler Waffenbesitz wieder einmal nicht deliktrelevant ist. https://katharina-schulze.de/waffen-in-bayern-2020/ https://katharina-schulze.de/wp-content/uploads/2021/05/waffen.pdf
  12. Der unsägliche §6b bleibt damit aber bestehen (Mitteilungspflichten anderer Behörden). Bin mal gespannt, ob das verfassungsgemäß ist. In der Ausschussempfehlung wird ja genau das kritisiert. O-Ton: "Die vorgesehenen Änderungen sind jedoch nicht sachgerecht, sondern unpraktikabel, unverhältnismäßig und stigmatisierend."
  13. Ich hab meine Typhoon über Pacoguns bezogen und dort die Speedmags F12 Single geholt (https://www.pacoguns.de/p/speedmag-f12-pg-tactical-single-double). Die funktionieren super und sind sitzen gut. Müssten eigentlich mit der Derya kompatibel sein, die Magazine sind ja alle sehr ähnlich bzw. tlw. kompatibel. Am besten mal beim Händler nachfragen.
  14. Wie man einen WS beantragen kann? Einfach beantragen, bei der lokalen Waffenbehörde. Wird dann nur vermutlich abgelehnt. Je nach Begründung beim Antrag kann es zudem sein, dass die bisherige waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird. Also besser keinen Grund wie "Mich verfolgen Aliens" oder "Ich höre Stimmen" angeben, das kann dann nämlich ein Schuss ins eigene Knie sein (verzeihe mir bitte das Sinnbild).
  15. Find ich gut, es passieren ja dauernd schlimme Dinge mit den Waffenscheinbesitzern. Ach Shit, das waren ja die Illegalen... naja egal, immer schön über einen Kamm scheren.
  16. Stimmt, den hab ich vergessen... das würde dann ja definitiv auch den Sportschützen treffen.
  17. Das stell ich gar nicht in Abrede. Mir gings jetzt aber konkret um die Formulierung und ob das Stück der Salami schon abgeschnitten wurde.
  18. Spannend und danke für die Konsolidierung, die hatte ich im Text nicht gefunden und war schon dabei mir das selbst zu konsolidieren. Den Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 finde ich tatsächlich sogar eine sinnvolle Verbesserung, weil nicht jeder, der mal über ein Burn-Out geklagt hat (=psychisch krank), gleich ein Amokläufer wird. Die Konkretisierung auf Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ergibt total Sinn und finde ich ehrlich gesagt sogar gut. Die große Frage ist ja der Abs 2 Satz 2. Ich verstehe es wie folgt: a) Bei der Erstantragstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis müsste man ein Gutachten vorlegen, egal ob Tatsachen bekannt sind, dass Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 relevant sein könnte. Dies bedeutet, verpflichtende MPU für jeden Erstbeantrager. Das betrifft alle, Sportschützen, Jäger, Sammler. b) Alle die ihre Erlaubnis verlängern lassen müssen, dies trifft im Kontext des WaffG auf den Waffenschein zu, müssen das auch bei jeder Verlängerung nachweisen. Jagdscheinverlängerung wäre aussen vor, da in den Jagdgesetzen geregelt, Mein Fazit: So wie ich das interpretiere, sind alle Bestands-WBK-Besitzer außen vor und werden damit auch nicht behelligt, außer sie haben eine Erlaubnis die verlängert werden muss. Das trifft nicht auf WBK Inhaber zu, die ist unbefristet, genauso wenig der KWS. Waffenschein wäre am Fliegenfänger. Frage an die Runde: Die Frage ist sicherlich, ob wie das Wort "Erstantragstellung" zu verstehen ist und ob ein neues Bedürfnis für eine neue Waffe eine Erstantragsstellung ist, d.h. bei JEDEM Bedürfnisantrag ein solches MPU Gutachten vorgelegt werden müsste, was der Oberknaller wäre. Bei Sammlern wäre das dann die Ausweitung des Sammelgebiets, bei Jägern dann jeder Erwerb einer neuen Waffe. 2x im Jahr (beim Sportschützen) 300 € für den Psychoonkel hinzulegen ist schon verrückt, was wäre der Erkenntnisgewinn? Wie versteht ihr die Formulierung?
  19. In einem Jahr werden wir uns noch freudig an den heutigen Tag zurückerinnern, weil wir dachten das Ende der Fahnenstange sei erreicht. Wir werden eines besseren belehrt werden.
  20. ... da sollte der buckelnde LWB wirklich aufpassen! https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-beobachtet-corona-leugner-szene-jetzt-bundesweit-a-43cd4bde-718f-4393-b7d1-835eb3e2dd7a
  21. Hattenhofen hat z.b. den Jagdparcours für Sportschützen geöffnet.
  22. Vermutlich, weil dann nur zwei auf den Stand dürften und ordentlich Umsatz flöten geht. Jäger sind eben hart wie Stahl und kriegen daher kein Corona.
  23. switty

    Holster SFP9L

    Ne, ohne Montage bedeutet tatsächlich ohne Montage. Es sind in dem Fall im Holster Bohrungen vorhanden, in den man eigene spezifische Montagevorrichtungen festschrauben kann. In die Bohrungen passen z.B. die Montagen von DAA der PDR-Pro II Holster. Das verwende ich für meine Custom Holster, um mein normales DAA Rig verwenden zu können. Am besten einfach mal bei denen anfragen was Du genau brauchst, es gibt sicherlich eine vernünftige Lösung mit der passenden Halterung für Dich.
  24. Ja, vorallem weil Walther damit wirbt das die Black Ribbon für Production zugelassen ist... wobei es da ja die Öffnungsklausel gibt, wo die Black Ribbon vermutlich reinfällt:
  25. switty

    Holster SFP9L

    Schau mal bei Gearmaniacs rein, die bauen Dir was Du willst. Super Quali und nette Typen.
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