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switty

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Alle Inhalte von switty

  1. switty

    Wechselsystem 2/6

    Korrigiere: Das Interpretation IMMER zu unseren Lasten geht. Simply don't do it, ich würde da nicht das Versuchskanickel sein wollen. Das WaffG ist bewusst interpretationswürdig gehalten, damit man unbedarften Leuten recht leicht ihre Knarren abnehmen kann. Und ich muss aber auch ehrlich sagen, so interpretationswürdig ist das durch den Verweis auf die Waffenbesitzkarte nicht. Die hat man ja nur mit Bedürfnis.
  2. switty

    Wechselsystem 2/6

    Was brauchst Du für eine Waffenbesitzkarte? Spoiler: eine Erlaubnis Mit dem Satz ist nur geregelt, dass Du keinen Voreintrag für das Wechselsystem brauchst. Das ist aber der einzige Vorteil. Der Rest (Bedürfnis etc.) leitet sich aus der Erlaubnisart deiner WBK ab, d.h. Sportschütze oder Jäger. Ihr könnt ja gerne machen was ihr wollt, aber ohne Bedürfnis gibt es in DE keine wesentlichen Waffenteile. Und eine Waffe bedürfnisfremd einzusetzen ist sehr problematisch. Eine Waffe/Wechselsystem/Kaliber ohne genehmigte Sportordnung würde ich mir definitiv nicht auf meine WBK holen, das wird ins Auge gehen. Klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber dumme Zufälle haben schon so manchem WBK-Inhaber seine Knarren gekostet. Kauf dir doch mal eine Pumpe mit gezogenem Lauf auf Gelb, viel Spass dabei! Das Thema ist den Sachbearbeitern übrigens schon bekannt und vermutlich wird dich sogar schon der Waffenhändler von deinem Untergang abhalten.
  3. switty

    Wechselsystem 2/6

    §4 Abs. 1 Nr. 4 WaffG in Verbindung mit §8 Satz 1 Nr. 1 WaffG und §15a Abs. 1 WaffG Nehmen wir jetzt mal als Beispiel das Norlite Wechselsystem für die Glock: Dank des BDS können diese in den Varianten Standard und Compact gekauft werden, da es in den Kommentaren und Erläuterungen zur Sportordnung eine Klarstellung seitens des BDS gibt. Solltest Du jetzt auf den dummen Gedanken kommen dir die Sub-Compact Variante zu kaufen, qualifizierst Du dich erfolgreich für den Tatbestand des illegalen Waffenbesitzes (§2 Abs. 2 WaffG) aufgrund des fehlenden Bedürfnissses, da keine genehmigte Sportordnung: Darauf droht dir bis zu 3 Jahre Haft oder Geldstrafe (§52 Abs 3 Nr. 2a WaffG). Wenn du das Norlite Sub-Compact als Sportschütze erworben hast rettet dich höchstens noch das Unwissen der Behörde im Hinblick auf die Sportordnung vor der Strafverfolgung. Sobald das aber publik wird, bist du am Arsch und Deine Zuverlässigkeit kannst du mindestens die nächsten 5 Jahre abschminken. Sachkundig bist du, oder?
  4. switty

    Wechselsystem 2/6

    Wechselsysteme sind immer ERLAUBNISfrei, jedoch niemals BEDÜRFNISfrei. Praktisch bedeutet das: Wenn es zB als Sportschütze keine geeignete Disziplin für das Wechselsystem gibt, darf man es auch nicht erwerben. Ansonsten immer besser vorher mit dem SB reden. Eigentlich unterliegt es nicht 2/6, es gibt aber durchaus SBs mit abweichender Meinung und ob es sich lohnt, da in ein rechtliches Verfahren einzusteigen... ich weiss nicht. In bayerischen Gemeinden ohne sozioöokologischer Mehrheit im Gemeinderat halten sich die SBs ans Gesetz und man kann gleichzeitig 2 oder mehr Wechselssysteme eintragen.
  5. Die Hege & Pflege des Reviers ist doch sicherlich auch was für Veganer und irgendjemand muss doch die Arbeit machen 🤡
  6. Zum Glück gibt es gute Alternativen zum DSB. Wer sich der Gegenwart verschließt, schießt in Zukunft nur noch Lasergewehr. Der Schützensport muss attraktiv werden, um ein besseres Bild in der Öffentlichkeit zu bekommen und so gegen ökosoziale Ideologen wehrhaft zu bleiben. Ich nehme, wo es nur geht, Freunde & Arbeitskollegen mit auf den Schießstand und je größer das Kaliber, desto mehr Freude erzeugt es beim Schützen und desto eher kann ich jemanden für den Sport begeistern. Eine 308 oder 50bmg hinterlassen nunmal bleibende Erinnerungen, von denen auch nach vielen Monaten noch erzählt wird.
  7. Ein handschriftliches Vermächtnis, was mit den Waffen passieren soll, dürfte da reichen. Ggf. kannst Du beim Notar Deiner Wahl den Zweitschlüssel bzw. die Kombination treuhänderisch verwahren lassen, welcher dann im Erbfall herausgegeben wird. Oder du meldest ein Bankschließfach an, in dem Du Schlüssel bzw. Kombination hinterlegst. Grüße switty
  8. Derjenige, auf dessen WBK die P226 läuft, kann sich ohne Voreintrag (d.h. erlaubnisfrei) ein Wechselsystem kalibergleich oder kleiner kaufen. Darauf kann ein Reddot montiert werden. Innerhalb von 14 Tagen ist der Erwerb bei der Behörde anzumelden. Grüße switty
  9. Der Deutsche ist da clever, tatsächlich erlässt er dafür wie von dir vermutet Verwaltungsvorschriften (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz). @ASE meint zwar, das es niemanden juckt was drin steht, Deine Behörde allerdings schon, denn für sie ist das bindend. Ob das vor Gericht Bestand hat ist was anderes, aber es reicht aus um Ärger DIR zu machen. In dem konkreten Fall der Regelmäßigkeit hat Dein SB einen Ermessensspielraum bekommen, was er/sie als "aktive Beteiligung am Schießsport" definiert. Da zur Zeit die besonders gierigen Entwaffner (=ökosoziale Weltverbesserer) mit der Bedürfnisprüfung von ÜK-Waffen aktiv sind, d.h. in Bundesländern in denen die Mehrheit der Minderheit (Wahlbeteiligte) sich für diese entschieden haben, stehen die Karten schlecht, einen kulanten, nachsichtigen und bürgerfreundlichen Menschen zu erwischen. Ergo, lieber einen Wettkampf mehr machen als zu wenig. Alle 8 Jahre mal ein Vereinsmatch mit einer Waffe dürfte selbst bei wohlmeinenden SB's nicht ausreichen, um eine Regelmäßigkeit zu belegen.
  10. In der WaffVwV von 2012 (das ist die aktuell gültige) wird für die Verwaltung bindend festgelegt, dass die Vereine als Wettkampfebene ausreicht. Darauf würde ich mich berufen.
  11. Ich bin im BBS organisiert und das lese ich nicht aus der Befürwortungsrichtlinie heraus. Etwas weiter oben im Faden hatte ich die schon zitiert.
  12. Beim BBS ist es so, dass für die Bedürfnisbescheinigung offizielle Wettkämpfe nachgewiesen werden muss und je mehr Waffen, desto wertiger müssen diese Meisterschaften sein, d.h. Verein/Bezirk reicht dann irgendwann nicht mehr und es muss die LM/DM sein. Allerdings ist das Wort "offiziell" wichtig: meines Wissens muss der Verein für eine offizielle Meisterschaft einen Schießleiter im Verein haben. Ohne dem werden die Meisterschaften m.W. nicht anerkannt. https://www.bbs-bayern.de/downloads/Formulare/Allgemein/Richtlinie_Beduerfnisbescheinigung.pdf
  13. Richtig, das gilt NUR ab der 3. mehrschüssigen Kurzwaffe und/oder der 4. halbautomatischen Langwaffe. Die Pumpe ist auch nicht betroffen, §14 Abs. 5 WaffG
  14. Ergänzung: es reicht also nicht aus, mit seinem Spezl schiessen zu gehen und diesen Leistungsvergleich als einen Wettkampf zu bezeichnen. Der Wettkampf muss vom Verein ausgeschrieben(!) und organisiert sein.
  15. Das sehe ich nicht so. Hier aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm)
  16. Darauf läuft es hinaus, im besten Deutschland aller Zeiten!
  17. Beim BBS in Bayern ist beim Bedürfnisantrag anzugeben, ob diese Waffe eine Überkontingentwaffe ist. Damit hat die Behörde Kenntnis darüber, welche Waffe über dem Kontingent ist und welche nicht
  18. Es sollte reichen, wenn Deine Frau - zuverlässig & persönlich geeignet, - sachkundig, - zum Zeitpunkt des Erbfalls mind. 12 Monate Mitglied in einem Schützenverein, - regelmäßig den Sport ausübt -12/18 Schießtermine p.a.- Das lese ich aus §20 Abs 3 WaffG i.V.m. §14 WaffG heraus. Falls mich jemand eines besseren belehren will, dass sie zusätzlich zwingend eine eigene waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, um Erben zu können, mag sich gerne melden. Das lese ich aber nicht aus dem Gesetz raus.
  19. switty

    Waffen an der Wand

    Ich arbeite dran😉 Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich erst seit Februar 2019 waffenrechtliche Erlaubnisse habe und seit dem nie eine 2/6 Erwerbsmöglichkeit ausgelassen habe 🤪
  20. switty

    Waffen an der Wand

    Meine Frau würde sagen, das sind zuviele Knarren für die Wand 🤡
  21. switty

    Waffen an der Wand

    Bei mir hängen die Knarren so an der Wand: Davor befindet sich allerdings eine abschließbare Stahltür 😉
  22. Das mit der "Machtfrage" klingt mir jetzt zu sehr verschwörungstheoretisch, aber wir können uns darauf einigen, dass "geistige Krankheit" in unterschiedlichen Kulturen unterschiedlich gewertet wird. In der einigen Kultur mag ein Verhalten total normal sein, wohingegen in einer anderen die Leute in die Klapse gesteckt werden. Deswegen gibt es da auch kein richtig und falsch. Was man aber klar herausstellen muss ist, dass es eine unheimliche Stigmatisierung des Themas gibt und das ist schon ein Problem. Wenn wir mal das Bild in den USA sehen (die vielen Schusswaffentoten), hängt sicherlich eng mit der sozialen Frage zusammen, aber daran knüpft auch direkt der Zugang zum medizinischen System an. Denn, wenn man Hilfe braucht und keine kriegt, kann es halt blöd ausgehen.
  23. Mit dem Kürzel wär ich vorsichtig. Da bist du ganz schnell bei Allahu akbar und dann hast du ganz andere Probleme. 🤡
  24. du hast natürlich Recht 😁 Selten dämlich. Aber so ists halt, das Gesetz ist so unbestimmt das selbst eine Flugangst ausreicht, für einen Widerruf. Und eigentlich könnten die Behörden mit Verweis auf solche Studien jedem die WBK widerrufen, letztlich ist (fast) jeder einmal in seinem Leben persönlich nicht mehr geeignet, waffenrechtliche Erlaubnisse zu halten, aufgrund "psychischer" Probleme. Und weil das alles in der Realität bis auf 1-2 Fälle im Jahr kein Problem ist, sind Gesetze, die den Behörden noch mehr Rechte zum rumwühlen geben, strikt abzulehnen.
  25. Achja, noch ein Satz: Gute Hypothesen. Zusammenfassend lese ich daraus, das es auf Seiten der Gesetzgebung keinen Handlungsbedarf gibt, das Gesetz in dem Punkt "zu verschärfen". Bringt nämlich nichts.
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