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switty

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Alle Inhalte von switty

  1. Ok, ich dachte ich kenne das Sporthandbuch sehr gut, da hab ich das tatsächlich überlesen Dann wird der Wunschzettel direkt um ein Gewehr erweitert...
  2. Da würde mich interessieren, in welcher Sportordnung das Konstrukt zugelassen ist 😉 (überflüssiges Vollzitat entfernt)
  3. Die Rechnung oder den Kaufvertrag bei Privatkauf aufzubewahren kann da helfen.
  4. Bitte bringt nicht bedürfnisfrei und erlaubnisfrei durcheinander. Der Erwerb und Besitz eines Wechsellaufs/Wechselsystem ist für Inhaber einer WBK erlaubnisfrei, wenn er gleichen oder geringeren Kalibers der bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Schusswaffe ist. (Ziff 2.1. der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2–4 WaffG). Bedürfnisfrei gibt es in DE keine Schusswaffen >7.5 Joule! Der einzige Vorteil beim Erwerb eines Wechselsystems ist, dass ich das Bedürfnis nicht mehr extra nachweisen muss. Bestehen muss das Bedürfnis allerdings definitiv. Das ist vergleichbar mit der Handhabung bei der gelben WBK: das Bedürfnis gilt zwar durch die Bescheinigung als nachgewiesen, einen Repetierer im Kal. 50BMG sollte ich trotzdem besser nicht kaufen, da es keine entsprechende Sportdisziplin in DE gibt. Und damit letztlich kein Bedürfnis besteht. Fazit: Ich wäre hier grundsätzlich vorsichtig, wenn ich nicht in irgendeiner anerkannten deutschen Sportordnung (kann auch verbandsfremd bzgl. des eigenen Verbands sein) eine passende Disziplin für das Wechselsystem finde. Das kann in die Hose gehen und die Zuverlässigkeit ist schneller weg, als man erwartet hat. Grüße switty
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