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switty

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  1. Siehe mein Text oben: "Ist es eine AR-15 z.B. in 9mm oder ist der Lauf unter 40cm lang, dann greift der Anscheinsparagraph und es empfiehlt sich, einen BKA Feststellungsbescheid für die Waffe ggf. mit dem Magazin zu haben. Ein Magazin, was über den Pistolengriff hinausragt, ist ein Anscheinsmerkmal und kann dazu führen, dass die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft. Aber wie der oben zitierte Hessische VGH urteilte, bedingt nicht ein einziges Merkmal den Anschein, sondern der Gesamteindruck der Waffe." Mal genauer lesen!
  2. mal zurück zum Thema. Der Threaderöffner hat scheinbar eine AR-15, vermutlich im Kaliber 223Rem. Hierzu zitiere ich den §6 AWaffV Eine "normale" AR-15 im Kaliber 223Rem hat meistens einen 16,75" Lauf und der ist damit ÜBER 40cm lang. Damit greift der ganze Anscheinsparagraph nicht und ich kann mir meine Waffe mit Anscheinsmerkmalen volltackern, sei es Schubschaft, Zweibein, Kompensator, oder eben ein langes 10er Magazin was über den Pistolengriff hinaus geht. Ist es eine AR-15 z.B. in 9mm oder ist der Lauf unter 40cm lang, dann greift der Anscheinsparagraph und es empfiehlt sich, einen BKA Feststellungsbescheid für die Waffe ggf. mit dem Magazin zu haben. Ein Magazin, was über den Pistolengriff hinausragt, ist ein Anscheinsmerkmal und kann dazu führen, dass die Waffe den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorruft. Aber wie der oben zitierte Hessische VGH urteilte, bedingt nicht ein einziges Merkmal den Anschein, sondern der Gesamteindruck der Waffe. Kurze Rede langer Sinn: Die BDS Sportordnung verbietet es nicht und wenn Du keinen kurzen Lauf oder Patronen mit Hülsenlänge <40mm verschiesst, kannst Du das HERA Mag verwenden. Wenn Anscheinswaffe, vorher beim BKA einen entsprechenden Bescheid mit dem angeklebten Mag anfordern (und glaube 250€ zahlen). Ich würde sowieso eher zu Kopplern raten, da hast Du dann 20 Schuss im gesamten Mag und die Usability von einem 30er Magazin und kannst die auch mal sauber machen. Grüße switty
  3. Meine Erwerbe dieses Jahr: Remington 700 308Win, ca. 1300€ mit Optik Typhoon F12 Maxi Black Halbautomatische Flinte, ca. 1500€ mit Optik Chiappa M4 Pro II 22lr Wechselsystem für meine AR-15, ca. 900€ mit Optik Norlite USK-G Wechselsystem für meine Glock, ca. 1800€ mit Optik Walther Q5 Match Champion SF 9mm, ca. 2200€ mit Optik Oberland Arms OA-15 BL M9S 9mm, ca. 2400€ mit Optik Walther Q5 Wechselsystem, ca. 400€ Umbau meiner Glock zu einer Racegun ca. 900€ inkl. IGB Lauf Dazu noch Kleinkram wie Zweibeine, Handstops, Kompensatoren ca. 2000€ Und natürlich noch Munition in rauen Mengen, sicher auch 1000€-2000€ Schätze mal so 15000€ habe ich dieses Jahr investiert. Zudem habe ich für 2021 schon eine Sig Sauer X-Five Supermatch 40S&W mit 9mm Wechselsystem und einen 586er S&W Revolver beim Händler reserviert und vorausbezahlt. Waren auch nochmal ca. 6000€ 2020 ist schon ein krasses Jahr 😉 Grüße switty
  4. Bei mir stimmt das NWR mit den WBK's überein, auch sind weitere waffenrechtliche Erlaubnisse wie z.B. der kleine Waffenschein eingetragen (Jagdschein hab ich nicht). Händler sind eingetragen, alle Einträge haben eine NWR ID, auch Wechselsysteme. Ich denke, es kommt auf den jeweiligen Sachbearbeiter an, ob er seine Arbeit korrekt macht oder schludert. Du hast da wohl eher einen der ungenauen Sorte erwischt.
  5. Dann halt uns mal auf dem Laufenden, wie es ausgegangen ist Wir drücken die Daumen!
  6. Es dürfte jeder Verband mittlerweile klargestellt haben, das VRF mit gezogenen Läufen sportlich nicht zugelassen sind. Insofern nicht über Gelb erwerbbar. Hier der Auszug aus dem BDS Langwaffen Sporthandbuch:
  7. Hm, beim LV8 des BDS wird immer die Kategorie mitbescheinigt, das ist dann Depperlsicher. So wie du es beantragt hast ist es letztlich nicht präzise spezifiziert, was natürlich nicht gut ist und es tendenziell eher Diskussion geben könnte. Egal wie Dein Fall ausgeht, ich würde künftig immer noch die Kategorie mit beantragen. In den X-Waffe Kategorien gibt es tatsächlich Kat. B VRF und Kat. C VRF, die unterscheiden sich durch die Lauflänge. https://www.xrepository.de/api/xrepository/urn:xoev-de:bmi:standard:xwaffe_1.0:dokument:Anlage_D:datei:Spezifikation_XWaffe_1.0_Anlage_D_Waffenarten.pdf/daten
  8. Was steht denn auf der Bedürfnisbescheinigung vom Verband und in Deinem Antrag für den Voreintrag? Wenn da immer Kat.B steht und die Behörde daraus ein Kat.C gemacht hat, wird das amtlich geändert und gut ist. Ob der Händler eins auf die Mütze kriegt kann ich nicht sagen, er hätte dir das Ding aber definitiv nicht in die Hand drücken dürfen. Wenn Du eine Kat. C VRF beantragt hast und eine Kat.B kaufst, wäre das schon eher problematisch.
  9. Naja, so schlimm ist es tatsächlich auch nicht. Das Verbringen ins Ausland (d.h. zu einem Match) muss nicht gemeldet werden. Und man muss halt melden, wenn man umzieht (das ist tatsächlich etwas Banane), da die Aufbewahrung auf den Wohnsitz des Bescheids beschränkt ist.
  10. Hier die Auflagen aus meinem Bescheid.
  11. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/3AendWaffG/AntragAltbesitzMagazine.pdf;jsessionid=B32181111AE63DB7543D4530D0A4D60B.live2291?__blob=publicationFile&v=7
  12. Eine schriftliche "Begründung" benötigst du nicht. Ich habe einfach einen dicken Stapel an Urkunden für DM, LM und anderen Meisterschaften auf Bundesebene vom BDS beigefügt. Mehr "begründen", also Text schreiben, ist definitiv nicht erforderlich. Grüße switty
  13. Dauert, hab nach ca. 1 Woche die Eingangsbestätigung bekommen und nach weiteren ca. 5-6 Wochen war der Bescheid in der Post.
  14. Dann kann man sich immerhin auf Unwissenheit berufen und wenn dann noch die zuständige Fachbehörde versagt, sieht es vor Gericht ganz gut aus. Aber mir ist das völlig wurst was Du treibst, es ist ja Deine Zuverlässigkeit die u.U. at-risk ist.
  15. Ich habe zwar ein gutes juristisches Verständnis, bin allerdings kein Jurist. Insofern frage ich lieber nochmal beim BKA nach, denn mir ist meine Zuverlässigkeit wichtig. D.h. ich traue der Rechtseinschätzung von WO-Forenteilnehmern nur bedingt. Grüße switty
  16. Nur bei Drittstaaten (z.B. USA), siehe: Mitnahmeerlaubnis nach § 32 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Ausländische Schützen mit Wohnsitz in einem Drittstaat (z. B. USA, etc.), die ihre Waffen temporär in die Bundesrepublik Deutschland mitnehmen möchten, benötigen unter Umständen eine Mitnahmeerlaubnis nach § 32 Abs. 4 WaffG. Quelle:https://www.landkreis-waldshut.de/organisation/aemtereigenbetriebe-von-a-z/amt-fuer-oeffentliche-ordnung-und-auslaenderwesen/waffenrecht/mitnahmeerlaubnis-nach-32-abs-4-waffengesetz In Europa reicht der EFP. Außerdem musst Du bei Einreise in die USA auch ein Screening durchlaufen!
  17. Ja, ist nicht unproblematisch. Die Schwierigkeit kommt eher aus dem Sachverhalt, dass eigentlich alle Länder um uns herum den Sportschützen die Möglichkeit gegeben haben, offizielle Kat A Waffen zu besitzen. In Deutschland kriegst du aber aufgrund der allgemein fehlenden Ausnahmen für Sportschützen nur Kat. B genehmigt. Wenn Du nun das große Mag in eine Kat B Waffen einlegst, wird die Waffe zu einer Kat. A Waffe für die Du keine Genehmigung besitzt. Im Endeffekt müsste die Waffe zusätzlich als Kat A im EFP eingetragen werden, dann wär man safe bei einer Auslandsreise.
  18. Du hast grundsätzlich Recht, allerdings war die Berichterstattung z.B. von der GRA andersalautend: Altaltbesitzer dürfen die Mags verwenden, Altbesitzer trotz Genehmigung nicht. Ich stimme zu, in den Auflagen des Bescheids steht diesbezüglich nichts drinnen und ich würde davon ausgehen, dass ich die Magazine weiterverwenden darf. Deshalb habe ich vorsichtshalber an das BKA eine Rückfrage gestellt, um es schwarz auf weiß zu bekommen. Dann hätten die Magazine natürlich noch einen echten Nutzen und wären nicht nur ein Schrankbeschwerer. Grüße switty
  19. O-Ton: "Klar ist es ärgerlich, dass ich die Magazine in DE nunmehr ausschließlich als Beschwerer für meinen 1er Schrank verwerten darf, aber vielleicht gibt es doch künftig eine etwas lockerere Handhabung nach möglichen Klagen und beim Einsatz bei künftigen Matches im Ausland." Für das Gesetz kann das BKA nur bedingt etwas, insofern finde ich es gut das die Herrschaften Spielräume nutzen. Und das ist definitiv eine gute Nachricht für dt. Sportschützen. Das das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz blanker Schwachsinn ist bestreite ich gar nicht.
  20. Ich hatte vor 3-4 Wochen ein paar Magazine als Altbesitz (Kauf nach Juni 2017) beim BKA beantragt. Habe als Nachweis die Teilnahme an einer 3Gun DM sowie mehreren BDS Meisterschaften auf Bundes- und Landesebene beigefügt (kein IPSC). Ich habe bisher an keinen internationalen Meisterschaften teilgenommen. Mir wurde nun kürzlich mein Altbesitz vom BKA genehmigt und ich darf die Magazine behalten. Das BKA zeigt sich auch bei dem Thema "große Magazine" wieder recht freundlich gegenüber den Sportschützen -analog gemäßigter Anwendung §6 AwaffV / Anscheinsparagraph -. Klar ist es ärgerlich, dass ich die Magazine in DE nunmehr ausschließlich als Beschwerer für meinen 1er Schrank verwerten darf, aber vielleicht gibt es doch künftig eine etwas lockerere Handhabung nach möglichen Klagen und beim Einsatz bei künftigen Matches im Ausland. Auf jedenfall eine gute Nachricht für uns Schützen! Grüße switty P.S.: ich bin am überlegen, ob ich gegen die Ungleichbehandlung zu Alt-Altbesitzern Widerspruch einlege. Die dürfen die Magazine nämlich noch weiterverwenden.
  21. Du schreibst es selbst, die "allermeisten". So ist es auch für den allerletzten klar, das es passt. Und da es mich nicht mehr gekostet hat und kein Mehraufwand außer die paar Buchstaben beim Bedürfnisantrag war, weiß ich gar nicht warum wir darüber diskutieren?!
  22. Mir wurde übrigens für ein Wechselsystem auch der Munitionserwerb eingetragen, ohne extra Bescheinigung vom Verband. Ansicht der Behörde ist, dass das Wechselsystem keinen Zweck hätte, wenn ich dafür keine Munition erwerben dürfte:
  23. Wofür das gut ist? Damit auch der letzte Händler checkt, dass man .38 Special aus einem .357 Magnum Revolver verschiessen kann und ich die Munition daher erwerben darf 😉
  24. Bei mir stehts einfach im Munitionsfeld beim Voreintrag. Ich hatte im Bedürfnis vom BDS aber explizit auch den Munitionserwerb für .38 Special vorsichtshalber mit beantragt. Ich denke, dass mir die Waffenbehörde das aber auch so eingetragen hätte. Das LRA arbeitet nicht gegen den Schützen sondern nutzt Spielräume (im Rahmen der gesetzlich zulässigen) die es gibt. Beim BDS sah es so aus:
  25. Du kannst, wenn Du seine Waffe auf Leihschein ausgeliehen hast, mit dem Leihschein und deiner grünen WBK Munition für die geliehene Waffe erwerben. Ansonsten wurde bei mir (Bayern) für das 22lr Wechselsystem meiner 45 ACP Pistole der Munitionserwerb ohne extra Nachweis durch den Verband eingetragen.
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