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switty

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Alle Inhalte von switty

  1. Hab mich jetzt doch für die Gallowtech Wand entschieden. Ist zwar sackteuer, aber dafür gibt es wirklich gutes Zubehör. Mit Zoll hab ich den USD Preis in EUR gezahlt. Fracht ca. 700 USD. Wand ist montiert, ein bissl feintuning brauch es noch, aber bin schon einmal sehr zufrieden
  2. Die Nr. 1 im Abs 3 des §12 WaffG steht auf gleicher Hierarchieebene wie die Nr. 6. D.h. ich brauche aus waffenrechtlicher Sicht nicht die Zustimmung des Besitzers des Grundstücks für das Führen der Waffenteile. Ich darf die Waffenteile sogar ohne einen vom bedürfnisumfassten Zweck führen. Einzig eine Hausordnung könnte dem entgegensprechen, das ist aber erstmal ein zivilrechtliches Thema.
  3. Wenn das wirklich so ist mit der Munition, dürfte doch folgendes Gesamtkonstrukt möglich sein: 1. Munition im verschlossenen Blechkästchen im Auto 2. Griffstück verdeckt im Auto lagern 3. Lauf in der Hosentasche/Rucksack Oder seh ich das falsch?
  4. ich denke auch, dass es unzulässig ist, Waffe und Munition im Auto für mehrere Stunden liegen zu lassen. Evtl geht es, wenn man einzelne Waffenteile mit sich führt (z.B. Lauf/Verschluss ohne Griffstück) und den anderen Teil (in dem Fall das Griffstück) im Auto belässt. Dann ist die Waffe im Falle der Entwendung des Autos nicht nutzbar. Das Führen von Waffenteilen, die nicht zu einer Waffe zusammengesetzt werden können, ist nämlich erlaubnisfrei (§12 Abs 3 Nr. 6 WaffG). D.h. den Lauf darf ich in die Hosentasche stecken, ohne das er verschlossen sein muss. Die Munition darf man allerdings nicht im Auto lagern, allerdings könnte ich die auch in der Hosentasche transportieren.
  5. Die Kurse von Harry Holzner sind immer wieder beliebt und finden in Putzbrunn/Ismaning statt: http://gsp-waffensachkunde.de/ Dauer 3 Tage Ansonsten gehts auch beim Daurer in Rosenheim, da hatte ich meine WSK gemacht. https://daurer.de/ Waren glaube ich auch 3 Tage.
  6. Ich bin kein Jurist, würde persönlich aber davon ausgehen, falls er kein meterlanges Vorstrafenregister haben sollte. Ich denke, es hängt viel von der Motivation ab: Wenn es Tatabsichten für irgendwelche Anschläge geben sollte, sieht das anders aus. Sollte der 36jährige wirklich nur "Waffennarr" sein, dürfte er mit einem blauen Auge davon kommen. Wenn sein Vater ihm die Waffenteile überlassen hat, ohne das dieses rechtmäßig erfolgte, dürfte das für ihn strafrechtlich sicherlich auch nicht zu schlimm werden. Seine Knarren kann er aber definitiv abschreiben.
  7. Grundsätzlich hast du natürlich recht, das die Konstruktion keine besonders große Resilienz bietet und wenn jemand etwas mehr Zeit mitbringt kommt er definitiv in den Raum rein. Das ist Fakt und ich vertrete diesbezüglich die Ansicht, dass ich die gesetzlichen Mindestanforderungen nach §36 WaffG erfülle, aber nicht unbedingt mehr. Aber zwecks der von Dir angerissenen Alternativnutzung: An eine mögliche Nutzung als eine Art Panicroom habe ich auch gedacht. Wobei ich das wegen der Wandstärke entspannt sehe, ich würde in einer solchen Situation in dem Raum nicht länger als absolut notwendig verharren. Wenn es wirklich zu einer kritischen Überfallsituation käme, in welcher der Schusswaffengebrauch durch Notwehr gerechtfertigt wäre, habe ich im Schlafzimmer einen 1er Wandsafe mit einem 357er Revolver. Der reicht aus, um den Weg in den Keller zu finden, in dem sich die Pumpe mit Buckshot bzw. Slugs befindet. Die Tür vom Waffenraum kann ich von Innen verriegeln bzw. gegen Absperren von außen sichern, sodass ich zumindestens für eine gewisse Zeit Sicherheit in dem Raum herstellen kann und die Kontrolle über die Tür behalte. Die Deckenbeleuchtung in dem Raum geht über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, die sich im Raum befindet. Telefon zur Absetzung eines Notrufs wird im Raum noch eingebaut, die technische Telekommunikationsinfrastruktur im Haus wird ebenfalls durch Batterien unterbrechungsfrei gemacht. Man müsste dann schon genau wissen, welche Kabel man kappen muss, um mich in dem Raum abzunabeln. Wenn man da weiterdenkt müsste man z.B. auch eine eigene Luftzufuhr vorsehen um gegen Angriffe mit Gasen geschützt zu sein... da gehen wir dann schon Richtung Bunker, was ich als Overkill sehe...
  8. Kommst du aus einem anderen Bundesland und es gibt dort eine andere Ansicht? Tlw. habe ich gelesen, das von den Waffenbehörden 24cm stahlbewehrte Betonwände gefordert werden, und dann gibt es auch noch Begrenzungen bei den Waffen... Aber mal ehrlich, es verhält sich wie bei einem 1er Schrank: wer rein will, kommt rein. Es verhindert nur die Mitnahme der Waffen durch Gelegenheitsdiebe, mehr auch nicht. Dahingehend gibt es keine Vorgaben durch das LKA Bayern (siehe Broschüre). Bei einem "Banksafe" mag es da aber versicherungstechnisch andere Anforderungen geben
  9. Plan ist tatsächlich, die direkt aus den USA zu beziehen. Schwierig insofern, weil die eine schleppende E-Mail Kommunikation haben und teuer weiß ich noch nicht, weil wir bei der Kommunikation noch nicht bis zum endgültigen Preis gekommen sind
  10. Yep, müssen eine gewisse Druckfestigkeitsklasse haben und mind. 24cm Wandstärke, siehe:
  11. Da hast du recht. Ich löse das bisweilen so, das ich das alte Haus verkaufe und mir dann einfach ein größeres baue Beim nächsten Haus kommt die eigene Schiessbahn, versprochen. Ist dann auch eine ganz besondere Challenge, das genehmigt zu bekommen.
  12. switty

    transport Büchse

    So wird es dann vermutlich laufen. Er übt schließlich das Hausrecht aus und da macht es keinen Sinn eine Debatte anzufangen. Im Zweifel und bei beharrlichem Widerstand wird er sowieso die Bundespolizei hinzuziehen, die setzt das Hausrecht durch, es gibt eine Anzeige und dann wars das mit der Zuverlässigkeit.
  13. Das ist schwer zu sagen, weil das Mauerwerk im Gesamtpreis des Baus mit drinnen war. Wenn ich die Wände weggelassen hätte, wäre das Haus aber vermutlich nicht sehr viel günstiger gewesen. Für die ISS Tür hab ich ca. 2.600€ gezahlt, der Einbau war nochmal so um die 300€. Deswegen würde ich beim Neubau als Waffenbesitzer immer direkt einen Waffenraum mit vorsehen, einfacher kommt man nicht an Lagerfläche. Habe ca. 3,51m x 2,49m, also knapp 8,5m². Das reicht erstmal aus. Platz für eine Werkbank und ein paar Regale für die Munition ist auch da. Hab zur Zeit nur ein Rohbaubild zur Hand, wenns fertig ist poste ich gerne nochmal. Ist übrigens geplant, eine Lochwand von Gallow Tech einzubauen: https://www.gallowtech.com/products/wall-mount
  14. Ja, mein Schloss hat einen Notschlüssel, ohne würde ich das auch nicht machen. Der wird dann im Bankschließfach lagern.
  15. switty

    transport Büchse

    Waffe soweit es geht zerlegen und in einen Koffer packen, den Du auf Deiner Bahnreise mitnimmst. Ist maximal ein AGB Verstoss, der Deine Reise beendet. Wenn Du aufgrund der minimalen Waffenlänge dennoch einen "klassischen" Gewehrkoffer verwendest ist die Chance vom Schaffner angesprochen zu werden recht groß. Da besser schauen, ob es irgendeine unscheinbare Sporttasche gibt (z.B. Tennistasche)
  16. Hallo zusammen, da das Thema Waffenraum immer mal wieder aufkommt und ich gerade einen solchen in meinem Neubau errichtet habe, wollte ich meine Erfahrung hierzu teilen. Mein Bericht gilt für Bayern, in anderen Bundesländern gibt es ggf. abweichende Anforderungen seitens der Waffenbehörde. Die Broschüre des LKA Bayern ist für die Waffenbehörden in Bayern bzgl. der baulichen Anforderungen maßgeblich. URL: https://www.polizei.bayern.de/content/1/4/6/9/6/3/gestaltung_waffenraum.pdf Konkret sind die Voraussetzungen: - Fensterlos, am besten im Keller - Tür nach DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder 1 (=> WG 1 kaufen - 0 macht keinen Sinn) - Elektronikschloss wird von der Behörde positiv anerkannt, ist aber nicht zwingend erforderlich - Stahlbeton nach DIN EN 1992/NA, Nenndicke ≥ 140 mm, Festigkeitsklasse mindestens C 16/20 - Mauerwerk nach DIN EN 1992/NA, Nenndicke ≥ 240 mm, Druckfestigkeitsklasse der Steine (DFK) mindestens 12, Mörtelgruppe und Außenputz mindestens NM II / D - Wandöffnungen für Belüftungsanlagen max. 12cm Durchmesser Sobald der Raum errichtet wurde, Nachricht an die zuständige Waffenbehörde. Als Nachweis muss eine Bestätigung des Architekts/Maurers erbracht werden, wegen der verwendeten Baumaterialien (siehe oben). Ebenso wird ein Grundriss gefordert, aus dem die Wandstärken hervor gehen. Ein Einbaunachweis der Tür durch eine Fachfirma wurde bei mir nicht gefordert. Danach kommt ein Außendienstmitarbeiter und schaut sich den Raum an, macht Fotos und danach gibts den erforderlichen Aktenvermerk. Eine separate "Freigabe" o.ä. gibt es nicht. Ich kann ab sofort in meinem Waffenraum unbegrenzt viele KW und LW lagern sowie Munition. Alles recht easy eigentlich, vorallem im Neubau. Kann ich jedem nur empfehlen. Grüße switty
  17. switty

    NWR Nummer

    Vermutlich irgendwann zwischen Fertigstellung und Versand an den Händler. Vor Produktion machts keinen Sinn, weil die Metallstücke noch keine Waffe sind und wenn der Händler sie erhält wäre zu spät, da über das NWR nachvollzogen werden soll, wo sich die Waffe gerade befindet.
  18. Servus, war ein super Match heute. Vielen Dank auch nochmal an das Orgateam, sehr durchdacht alles und nettes Team (auch an den Stages). War mein erstes aber sicherlich nicht das letzte Steelmatch, macht Lust auf mehr. Grüße switty
  19. Mal unabhängig vom strittigen Wettkampfthema, muss man beim Besitz von Kurz- und/oder Langwaffen für die jeweilige Waffenkategorie den Nachweis des regelmäßigen Trainings erbringen. Also nicht mit allen Waffen, sondern jeweils mit mindestens einer Waffe der jeweiligen Kategorie. Und da ist es egal, ob Grundkontingent oder Überkontingent - sobald eine Waffenkategorie besitze, bin ich in der Prüfung.
  20. Ist doch keine Unterstellung, das Du es tust. Es ist Deine Entscheidung, wie Du in dem Fall vorgehen würdest. Was anderes habe ich nicht geschrieben. Warum so dünnhäutig?
  21. Am Ende geht es ja auch um Eigentumsschutz. Ich bin mittlerweile auch über dem Kontigent und habe in den letzten 3 Jahren knapp 30.000€ in Waffen und Wechselsysteme investiert (ohne weiteres Zubehör wie Optiken, etc.). Ich würde niemals im vorauseilenden Gehorsam eine solche Investition riskieren und entsprechend IMMER gegen solche Bescheide vorgehen. Aber wenn @Raiden jubelnd seinen Waffenpark abliefert, steht es ihm ja offen. @PetMan gelb ist aussen vor, das Kontingent bezieht sich auf Halbautomaten
  22. Buckelst Du immer vor der Obrigkeit? So wie ich @Stefan Klein interpretiere, hat der 85jährige IPSC Schütze wohl NICHT regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen und damit steht ein Erlaubniswiderruf und ggf. eine Ordnungswidrigkeitenanzeige im Raum, mit dem Risiko des Verlust der Zuverlässigkeit. Damit wären ALLE Waffen at-risk. Wenn das kein Grund ist zum Rechtsanwalt zu gehen, dann gute Nacht, zumal man über die Verbände eine waffenrechtliche RSV hat. Und so glasklar wie von Dir behauptet ist das m.E. nicht, da auch in den Ausführungen der Bundesregierung zum §14 Abs. 4 im Zuge der Waffenrechtsnovelle nicht die Rede davon war, dass man an Wettkämpfen teilnehmen muss, um Waffen über dem Kontingent behalten zu dürfen. Da wurde immer nur davon geredet, dass man regelmäßig trainieren muss und man nach 10 Jahren in Ruhe gelassen wird. Gerade langgediente Vereinsmitglieder im hohen Alter sollen dann mit Prüfungen nicht mehr belästigt werden (das war glaub ich O-Ton vom Drehhofer)
  23. Habe ich was anderes gesagt, das es meine Meinung ist und man das durch einen RA prüfen lassen muss? Irgendwie eine sinnfreie Diskussion
  24. Sehe ich anders, dazu hilft auch ein Blick in den Absatz 2: (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Es wird also also in Abs 4. geprüft, ob man Mitglied in einem anerkannten Schiesssportverband ist UND regelmäßig mit eigenen Waffen geschossen hat. That's it, meiner Meinung nach.
  25. Nochmal: (5) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. => Durch die Worte "Antragsteller" und "teilgenommen hat" (Vergangenheitsform) ist für mich eindeutig, dass sich der Abs. 5 auf die Beantragung von Waffen über dem Kontingent bezieht. Die fortlaufende Bedürfnisprüfung des Abs. 4 sieht vor, dass das regelmäßige Training mit eigenen Schusswaffen erfolgt ist, in zwei verschiedenen Zeiträumen. Im Abs. 4, der die fortlaufende Bedürfnisprüfung vorsieht, steht nichts von Wettkämpfen. Aus meiner Sicht ist da die Behörde sehr kreativ in der Rechtsauslegung. Ob sie damit durch kommt, kann nur ein Rechtsanwalt prüfen und im Zweifel durch einen Richter aburteilen lassen. Mehr kann dir hier im Forum glaube ich niemand sagen. Ich glaube auch nicht, dass es dazu schon Rechtsprechung gibt, weil der § so erst seit ein paar Monaten existiert. Meine Vermutung: in der entsprechenden Gemeinde/Stadt gibt es einen roten/grünen Bürgermeister, der entschiedener Verfechter eines allgemeinen Waffenverbots ist und nun seine Verwaltung angewiesen hat, Waffenbestände maximal zu reduzieren. In Bayern ist mir so ein Vorgehen nicht bekannt!
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