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switty

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Alle Inhalte von switty

  1. Man spart sich aber auch einen Haufen Einnahmen. Für einen Verwaltungsvorgang von ca. 5 Minuten über 45 Euro abzukassieren, den Verlust kriegst du bei den Müllabfuhrgebühren nicht wieder rein. Ich bin fest davon überzeugt, dass viele Landratsämter für die Zuständigkeit kämpfen werden.
  2. Man kann einen VW nicht wirklich mit einem Porsche vergleichen. Für die meisten Anwendungsfälle reicht ein VW locker aus. Klar, wenn Geld keine Rolle spielt, würde denke ich jeder eher mit einem Porsche rumfahren. Friendly remark: Das Strike Eagle 1-6/1-8 liegt preislich bei ~450€, das Kahles K16i bei ~1.800€. Man muss sagen, für den Preis ist das Strike Eagle wirklich ein hervorragendes Scope im Sinne von Preis-Leistungsverhältnis (man kriegt 4 Strike Eagles für den Preis von einem Kahles!) und die von Dir genannten Nachteile als Sportschütze auf einer typischerweise gut ausgeleuchteten Raumschießanlage nicht wirklich ins Gewicht fallen. Nichts gegen das Kahles, sind tolle Geräte, aber du vergleichst da Äpfel mit Birnen. Für einen Jäger mag die Einschätzung anders ausfallen, aber der TE schreibt eindeutig, das er ein Scope für IPSC Matches sucht. Und die unconditional lebenslange Garantie von Vortex ist nicht außer Acht zu lassen, Kahles bietet "nur" 10 Jahre. Ind ich wette, in germanischer Servicemanier, sind Eigenschäden bei Kahles ausgeschlossen. Garantiebedingung Vortex: VIP stands for a Very Important Promise to you, our customer. We will repair or replace your Vortex® product in the event it becomes damaged or defective—at no charge to you. If we cannot repair your product, we will replace it with a product in perfect working order of equal or better physical condition. You see, it doesn't matter how it happened, whose fault it was or where you purchased it. If you ever have a problem, no matter the cause, we promise to take care of you. You can count on the VIP Warranty for all Vortex Optics riflescopes, prism scopes, red dots, rangefinders, binoculars, spotting scopes, tripods and monoculars. UNLIMITED LIFETIME WARRANTY FULLY TRANSFERABLE NO RECEIPT NEEDED
  3. Auf die meisten meiner Langwaffen habe ich ein Vortex Strike Eagle 1-8x24 montiert. Super Teil, gerade für dynamische Disziplinen. Längere Distanzen sind kein Problem mit dem Scope, auf der 3Gun DM letztes Jahr mit ~200m Schussweite hab ich super getroffen. Hier z.B. auf meiner Oberland Arms 9mm, welche ich bevorzugt für 25m Disziplinen im BDS nutze (Fallscheibe, Speed, Mehrdistanz)
  4. Oh Mann, was werden dem armen Mann Steine in den Weg gelegt. Und der BKA Bescheid dauert sicherlich mehrere Monate. Das ist doch total sinnfrei, als ob sich ein Lower von Windham ggü. dem von Schmeisser im Hinblick auf Kriegswaffenmerkmale unterscheidet. Beide haben einen Pistolengriff und das 10er 22lr Magazin schaut bei keinem über den Griff hinaus.... und bei den grottigen, 5x gescannten Fotos von den BKA Bescheiden sieht man doch nur Schemen und nicht irgendwelche Details wie Markenaufdruck... Zwecks helfen: Ich hätte einen Schmeisser Lower, aber kein Nordic 22lr WS... 😬 Kannst Du nicht einen Büchser deiner Wahl fragen, ob er das WS kauft und zwischenlagert (vermutlich nur gg. Gebühr), das Foto mit deinem Lower macht und du dann den Antrag stellst? Dann hast du im Worstcase zwar das WS gekauft, aber hast die waffenrechtliche Problematik vermieden (WS muss innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb angemeldet sein) Grüße switty
  5. Stimme ich zu. Ich hab bis dato 6 Kurzwaffen (5 Pistolen und 1 Revolver). Weitere 4 oder mehr Revolver wäre überhaupt kein Problem mit BDS, bei der Vielzahl der Kalibergruppen bzw. mit und ohne Optik. Auch bei den Pistolen ist definitiv noch nicht Ende der Fahnenstange, so hab ich z.B. noch keine Kleinkaliberpistole oder auch keine Dienstsportpistole.
  6. man könnte fast denken, das seine Eignung für den Job fragwürdig ist
  7. switty

    Wechselsystem 2/6

    Wie immer treffend analysiert. Wegen 2/6 ist alles gesagt. Wegen dem Thema Bedürfnis: Waffen ohne Bedürfnis gibt es eben in DE nicht. Damit gibt es auch keine WS ohne Bedürfnis. Der einzige Unterschied ist halt, dass man das Bedürfnis bei Wechselsystemn nicht separat der Behörde nachweisen muss. Deswegen sollte man sich als Sportschütze kein WS kaufen, für das es in Deutschland nicht irgendwo eine genehmigte Sportordnung gibt. Und horten ist generell keine gute Idee, außer man ist Sammler mit entsprechendem Sammelgebiet.
  8. switty

    30er Magazine

    Der Kenner schweigt und geniesst 😎
  9. Dieser Beitrag ist mal wieder ein geniales Paradebeispiel dafür, warum man als Legalwaffenbesitzer (Jäger, Sportler) nicht mit Journalisten sprechen sollte. Dieses widerliche Framing, mit großer Wahrscheinlichkeit kontextloses herausziehen von einzelnen Sätzen um die eigene - waffenhassende - Meinung des Herr Michaely zu untermauern. Ich bezweifele, das seitens der Redaktion ggü. den Interviewpartnern mit offenen Karten gespielt wurde. Ich kann jedem Waffenbesitzer nur dringend abraten, bei solchen Medienmenschen vor die Kamera zu treten (ganz besonders negativ tut sich hier der ÖR-Rundfunk hervor). Ausserdem journalistisch sauschlecht recherchiert, die vermeintlichen 1000e Tote im Jahr durch Schusswaffen gibt es selbst dann nicht, wenn man den illegalen Waffenbesitz mit einbezieht. In Bayern gibt es im Jahr meistens ca. 1-2 Tote durch legale Schusswaffen, wobei dieses oftmals Unfälle sind (z.B. bei der Jagd). Auf das gesamte Bundesgebiet betrachtet sind das sicherlich nicht mehr als 20-30 Menschen im Jahr. Klar, das ist schlimm, aber man darf nicht vergessen, dass z.B. Beziehungstaten auch mit anderen Tatmitteln wie einem Messer begangen werden können. Waffen sind in Deutschland kein Problem, die ökosozialistische Meinungsmache will das aber nicht wahrhaben und wettert weiter gegen zu 99,99999% friedliebige Bürger, die ihrem Hobby nachgehen wollen.
  10. switty

    Wechselsystem 2/6

    Solange das WS laut einer genehmigten Sportordnung zulässig ist, kann er das natürlich nutzen. Warum auch nicht? Fun fact: Im NWR ist der Bedürfnisgrund je Waffe/Waffenteil hinterlegt. Kann mir gut vorstellen, dass da irgendwann irgendein cleverer Sachbearbeiter auf die Idee kommt, die abweichende Nutzung vom ursprünglichen Bedürfnis zu bemängeln.
  11. switty

    Wechselsystem 2/6

    Super, ich hab folgenden Vorschlag: Du kaufst Dir ein Wechselsystem und sagst bei der Anmeldung bei Deinem Sachbearbeiter, dass Du das Wechselsystem künftig bedürfnisfremd einsetzen wirst. Wenn Du soweit bist, sag mir aber bitte vorher Bescheid, dann mach ich mir zu dem Zeitpunkt eine Tüte Popcorn auf und warte gespannt auf Deinen Erfahrungsbericht 💩
  12. switty

    Wechselsystem 2/6

    Gerade nochmal gegoogelt, das VG Ansbach definiert das so: Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-122201 Bist du jetzt schlauer?
  13. switty

    Wechselsystem 2/6

    Öhm, der Tatbestand des Vereinsaustritts ist halt nicht in §52 / §53 geregelt, deswegen wird er auch nicht bestraft. Ob das jetzt als gröblicher Verstoß einzustufen wäre, das er seine Waffen nicht im vorauseilenden Gehorsam an einen Berechtigten übergeben hat, da bin ich überfragt bzw. kenne die Rechtssprechung nicht. Aber eine Waffe ohne Bedürfnis zu erwerben, ist nochmal in meiner Sicht ein anderer Schnack als sein Hobby aufzugeben. Und für den Verlust der Zuverlässigkeit braucht es keine Verurteilung / Bußgeld nach dem WaffG, da reicht ein einfacher Gesetzesverstoß ohne Ahndung aus. Du hast richtig erkannt, ich bin weder Richter noch Rechtsanwalt (so wie du mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit auch nicht) sondern immerhin interessierter Laie, aufgrund eigener Betroffenheit (mehrfacher Waffenbesitzer). Heißt, ich bin kein BGH Richter und deswegen kannst Du das sicherlich als "meine Meinung" werten, so wie Du Deine Meinung kundtust. Das schöne ist, Du kannst handeln wie Du willst. Vielleicht interpretiere ich das WaffG restriktiver als es ist. Vielleicht bin ich auch nur risikoaverser und hab keinen Bock auf Stress mit der Behörde. Darauf allerdings, darauf würde ich definitiv NICHT bauen! Der Staat will so wenig Waffen wie möglich im Umlauf und jede Interpretationswürdigkeit des Gesetzes wird immer zu Deinem Nachteil ausgelegt. IMMER!
  14. switty

    Wechselsystem 2/6

    Vor Gericht ist es wie auf hoher See. Dank der Unbestimmtheit des WaffG's an vielen Stellen ist im Zweifel der BittstellerBürger der Gearschte und erlaubt dem Richter nach eigenem ideologischen Gusto zu entscheiden. In Bayern hast du vielleicht Glück, in Berlin oder BaWü biste gefickt. Und wenn man ganz clever ist treibt mans bis zum VGH oder sogar zum BGH (wie @Colt S. mit dem Überkontingenthema), dann ist die gesamte Waffen Community gelackmeiert.
  15. switty

    Wechselsystem 2/6

    Yup, aber dann ist man am Arsch 😆 Nur weils auf den ersten Blick nicht auffällt, macht es den Verstoß nicht besser
  16. switty

    Wechselsystem 2/6

    bitte schön, §5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG i.V.m. §45 Abs. 2 WaffG Eine Waffe ohne Bedürfnis zu besitzen dürfte ein gröblicher Verstoß sein.
  17. switty

    Wechselsystem 2/6

    Natürlich kenne ich nicht alle Sportordnungen, die vom BDS kenne ich allerdings sehr gut. Würde mich ernsthaft interessieren bei welchem Verband (bitte Quellenangabe) ein 14" 9mm Wechsellauf zulässig ist, für meine Glock mit Anschlagschaft wäre das durchaus interessant zu haben. Klar geht das. Wenn ich mir einen 1" 357Mag. Revolver als Sportschütze kaufe geht das ohne Probleme, spätestens beim Eintragen in die WBK krieg ich gehörig eins auf die Nuss, dass die Birne so richtig scheppert. Und ein paar Tage später (wenn ich eine arschige Behörde habe) einen Widerruf meiner WBKs wegen mangelnder Zuverlässigkeit.
  18. switty

    Wechselsystem 2/6

    Das würde ich als korrekt betrachten. Problematisch könnte sein, wenn man z.B. dem DSB angehörig ist und bei der fortlaufenden Bedürfnisprüfung ggf. Wettkampfnachweise über Überkontingentwaffen gefordert werden (siehe Urteil VGH BaWü), und der DSB das nicht bestätigen kann, weil das konkrete Wechselsystem nicht der eigenen SpO entspricht. Das wird in dem Fall der DSB sicherlich nicht (mangels Kenntnis) bestätigen können, was z.B. in der BDS SpO als OK genehmigt ist. Ist halt die Frage, ob sich die Rechtsansicht mit den Wettkampfnachweisen bei ÜK-Waffen durchsetzt. Also zur Zeit ein eher abstraktes Problem bzw. nur ein Problem für Schützen in Baden-Württemberg. Ansonsten sehe ich erstmal keine praktischen Gefahren, solange eine Waffe / Wechselsystem / Wechsellauf in IRGENDEINER Sportordnung genehmigt ist.
  19. switty

    Wechselsystem 2/6

    Kann sein. Im Gesetz wird zwar nicht die Sportordnung des angehörenden Verbands gefordert. Problematisch kann da nur sein, dass der DSB das nicht bescheinigen kann, weil es nicht in SEINER SpO ist. Das sollte sich aber über die Sportordnung des BDS in Kommunikation mit der Behörde aufklären lassen. Aber Ärger hat man sicherlich.
  20. switty

    Wechselsystem 2/6

    Prüfen tut das keine Stelle und das macht es umso gefährlicher: Die Verantwortung, das alles ordnungsgemäß ist, wurde vom Gesetzgeber dem WBK-Inhaber in der Hände gelegt. Bei den meisten "normalen" Wechselsystemen wie 45ACP Grundwaffe und 9mm Wechselsystem wird man i.d.R. kein Problem haben, einzig bei irgendwelchen Exoten wie dem Norlite Sub-Compact oder auch den IGB-Wechselläufen mit 14" Lauflänge für die Glock (z.B. für die in Verwendung mit einem Anschlagschaft). Insbesondere für letztere gibt es definitiv keine Disziplin deutschlandweit. Es hindert aber vermutlich niemand einen dran, solche Läufe als Wechselsystem/-lauf für die offiziell eingetragene Glock zu erwerben. Beim Bedürfnis schauts dann aber ganz mau aus.
  21. switty

    Wechselsystem 2/6

    Im Fall vom Norlite bezweifel ich das, aber grundsätzlich richtig. Es muss nur irgendeine genehmigte Sportordnung geben, nicht nur zwingend die, in der man Mitglied ist. Deswegen kann sich ein DSBler auch ein 50bmg Repetierer auf Gelb kaufen, da es im BDS eine entsprechende Longrange Disziplin gibt. Die "Gefahr" besteht sicherlich, wenn die Verbände das bestätigen müssen. Vorallem wenn sich die Rechtsauffassung des VGH BaWü wie von @ASE ausführlich und präzise ausgeführt, auch bei den Überkontingentwaffen festigt, das man Wettkampfteilnahmen pro ÜK-Waffe belegen muss. Das gleiche würde nämlich dann auch für die Wechselsysteme gelten.
  22. switty

    Wechselsystem 2/6

    Ich hatte vor meinem Erwerb das sogar noch wegen dem Norlite mit dem BDS abgeklärt, weil im Kommentar damals nur "USK-G-Compact" stand und die Version in Deutschland gar nicht vertrieben wird (nur die USK-G-Compact-D). Wurde dann in den Kommentaren mittlerweile auch korrigiert/klargestellt
  23. switty

    Wechselsystem 2/6

    Korrigiere: Das Interpretation IMMER zu unseren Lasten geht. Simply don't do it, ich würde da nicht das Versuchskanickel sein wollen. Das WaffG ist bewusst interpretationswürdig gehalten, damit man unbedarften Leuten recht leicht ihre Knarren abnehmen kann. Und ich muss aber auch ehrlich sagen, so interpretationswürdig ist das durch den Verweis auf die Waffenbesitzkarte nicht. Die hat man ja nur mit Bedürfnis.
  24. switty

    Wechselsystem 2/6

    Was brauchst Du für eine Waffenbesitzkarte? Spoiler: eine Erlaubnis Mit dem Satz ist nur geregelt, dass Du keinen Voreintrag für das Wechselsystem brauchst. Das ist aber der einzige Vorteil. Der Rest (Bedürfnis etc.) leitet sich aus der Erlaubnisart deiner WBK ab, d.h. Sportschütze oder Jäger. Ihr könnt ja gerne machen was ihr wollt, aber ohne Bedürfnis gibt es in DE keine wesentlichen Waffenteile. Und eine Waffe bedürfnisfremd einzusetzen ist sehr problematisch. Eine Waffe/Wechselsystem/Kaliber ohne genehmigte Sportordnung würde ich mir definitiv nicht auf meine WBK holen, das wird ins Auge gehen. Klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber dumme Zufälle haben schon so manchem WBK-Inhaber seine Knarren gekostet. Kauf dir doch mal eine Pumpe mit gezogenem Lauf auf Gelb, viel Spass dabei! Das Thema ist den Sachbearbeitern übrigens schon bekannt und vermutlich wird dich sogar schon der Waffenhändler von deinem Untergang abhalten.
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