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switty

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  1. Nachdem Olaf der Schneemann bei der letzten Besetzung ein Männchen gewählt und dafür ein Weibchen ausgetauscht hat, muss nun mindestens ein Non-Binäres Wesen nachrücken. Für Helge bliebe nur die Möglichkeit, sich in ein Neutrum zu verwandeln oder als Cross Dresser die Bühne zu betreten. Andernfalls hat ens keine Chance.
  2. Die Gerichte sehen das durchaus anders als Du: Daraus ergibt sich für mich: Wenn ich einem Bekannten in meinem Beisein die Waffe für wenige Minuten in die Hand drücke, geht die tatsächliche Gewalt eben nicht über. Der blosse zivilrechtliche Besitz, d.h. das faktische "ich halte die Waffe in der Hand", ist nicht mit der "tatsächlichen Gewalt" gleichzusetzen und schon gar kein Erwerb einer Schusswaffe. Der "In der Hand halter" hat auch keine tatsächliche Möglichkeit, über die Waffe nach eigenem Willen zu verfügen. Für die öffentliche Ordnung geht in dem Fall kein Risiko aus, solange ich im vollen Bewusstsein anwesend bin (d.h., in dem Fall besoffen zu sein ist eine dumme Idee). Das gilt für alle Personen gleich, egal ob die Person Nancy, Ernie oder Bert heisst. Das der Waffenraum von nicht Berechtigten nicht betreten werden darf, ist völliger Quatsch.
  3. Eine sehr interessante Auslegung der Rechtslage. Kannst du mal die einschlägigen §en zitieren, aus denen das Deiner Meinung nach hervorgeht? Wenn das wirklich so wäre, dürfte man keine Waffe aus dem Safe nehmen und diese einem nicht Berechtigten vorübergehend in die Hand drücken. Das ist aber nicht mein Verständnis der "Erlangung der tatsächlichen Gewalt". Ich sehe es so, dass die tatsächliche Gewalt über die Waffe weiter beim Berechtigten liegt. Der Berechtigte kann jederzeit eingreifen, seinen Herrschaftswillen ausüben und die Waffe wieder an sich nehmen. Problematisch kann es m.E. werden, wenn man das ganze z.B. im Betrunkenen Zustand macht oder das Gebäude verlässt. Da ist dann nicht mehr sichergestellt, das man die tatsächliche Gewalt inne hat. Man kann das z.B. auch im Sachkundefragebogen des Bundesverwaltungsamts rauslesen: 1.41 Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes? [X] Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. [X] Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht. [ ] Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt. (in älteren Versionen lautete dieser Punkt sogar mehr als eindeutig: "Jeder, der die Waffe im Beisein des Besitzers in der Hand hält.") Grüße switty
  4. Schick mal Fotos rüber, würde mich interessieren wie das aussieht. Aber warum das P7 sein müssen.... In Panorama-Sicht sieht mein Raum übrigens so aus:
  5. Erster Trick ist: Zwischenräume so klein wie möglich Zweiter Trick ist: Mit Mörtel verfüllen Ich erachte es als unwahrscheinlich, dass die Tür zum Waffenraum bei einem Einbruchversuch angegriffen wird. Das Ding wiegt immerhin ein paar Kilos und einfach umkippen (wenn denn die Verankerungen erfolgreich rausgeflext sind) ist nicht, da die Passung ja zum Mauerwerk recht knapp ist (Regel Nr. 1). In Bayern reichen nach LKA Vorgabe mehr oder weniger normale Ziegel mit einer gewissen Druckfestigkeitsklasse aus, da kriegst Du aber auch mit einem simplen Vorschlaghammer in einer endlichen Zeit ein schönes Loch rein. Wenn ich bei mir in meinen Raum einbrechen würde, wäre das der Weg der Wahl. Besser ist es, sich noch über zusätzliche Absicherung wie Video oder Alarmanlage Gedanken zu machen. Der Waffenraum stellt für mich (wie auch normale Tresore) nämlich ehrlich gesagt einen etwas besseren Mitnahmeschutz dar, mehr aber auch nicht. Von Fort Knox wird man da -im Privatbereich mit endlichen finanziellen Mitteln- immer weit entfernt sein. Und man darf nicht vergessen, die Profis schaffen es ja auch, Sparkassentresorräume auszuleeren. Im Zweifel wird gesprengt. Sich da vorzustellen, man kriegt den Waffenraum so abgesichert, dass da niemals jemand reinkommt, ist völlig illusorisch.
  6. @groucho Nur mal zur Inspiration: Hab bei mir eine Wand von Gallowtech verbaut, gibt spezielle Halter für AR10/AR15 sowie generische Halter für andere LW's. Bei den KW's gibts auch zwei Optionen. Kostenpunkt aktuell ca. 3.000€, Direktimport aus den USA. Grüße switty
  7. Nur, wenn sie bei einem DSB Verein sind. Organisierte Schützen im BDS / BDMP etc. sind vor dem HSV sicher.
  8. gibt wieder knapp 5000 gesponsorte Briefe im Briefgenerator
  9. https://www.n-tv.de/politik/Union-fordert-Klarheit-ueber-Zuschnitt-des-Kabinetts-article23844555.html Vier Fäuste für ein Halleluja! 🤜🤜🤜🤜
  10. Da kommt dann auch keine Antwort mehr. Ideologen sind für Sachargumente nicht mehr empfänglich. Deswegen bleibt nur übrig, laut auf dieses Desaster hinzuweisen und alle Hebel in Bewegung zu setzen, die wir haben. Briefgenerator, FDP Abgeordnete anschreiben, Social Media fluten, Linksmedia kommentieren etc.
  11. Naja, es werden halt nur die mit dem Verbot bestraft, die sich an Gesetze halten. Diejenige, die sich nicht an Gesetze halten fahren einfach nach Polen, in die Tschechei, Holland oder Frankreich und Schwuppdiwupp, ist der Gaspuster vorhanden. An der Grenze gibts eh keine nennenswerten Kontrollen mehr. Und in Neukölln am 31.12.2023 siehts genauso aus wie dieses Jahr. Gagamania!
  12. https://www.tactical-dad.com/waffen/schreckschusswaffen/eu-schreckschusswaffen-in-den-mitgliedsländern-teil-1/ https://www.tactical-dad.com/waffen/schreckschusswaffen/eu-schreckschusswaffen-in-den-mitgliedsländern-teil-2/ Geht zwar primär um die EU-Harmonisierung, aber man da viel rauslesen. Grundsätzlich kann man glaub ich sagen, das in den meisten Ländern SRS Waffen ab 18 Jahre frei erwerbbar sind. Grüße switty
  13. Man muss ihn nicht mögen, aber trotzdem sehenswert:
  14. https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/23457040_Reul-will-strengere-Regeln-fuer-Schreckschusswaffen-in-NRW.html An alle CxU Fanboys, ich würde da nicht zu viel Hoffnung hegen.
  15. Die "guten Gesprächskanäle" sind ziemlich einseitig, wenn man immer nur das Arschloch hinhält.
  16. Ich möchte mich kurz fassen: Beschäftige dich gar nicht erst mit den Details, der gequirlte Scheiss muss in Gänze abgelehnt werden. Auch wenn dich z.B. die Schreckschusswaffenthematik nicht tangiert, denke nicht sowas wie "puh, das geht mich zum Glück nichts an". Spätestens bei der nächsten Novelle bist du nämlich mit am Arsch! Trage diese Einstellung laut in die Welt hinaus und bringe diesen Gedanken in andere Köpfe. Nur wenn wir endlich mal die Klappe aufmachen, können wir Erfolg haben. Wir dürfen uns nicht von der "Divide et impera"-Taktik der Antifa-Gastbeitrags-Ministerin verarschen lassen.
  17. Naja, ich würde eher so rechnen: 270.000 / 8 h / 220 Arbeitstage = 153 Mannjahre D.h. um alles in einem Jahr durch zu haben, müssen 153 Vollzeitmitarbeiter bereitgestellt werden. Das BKA hat ca 8.000 Mitarbeiter, wovon sicher nicht mehr als die Hälfte in der Verwaltung arbeiten (sagen wir 4.000). Das bedeutet, dass sich 4% der BKA Verwaltungskräfte mit dem Scheiss beschäftigen müssen. Da die aber alle noch geschult werden müssen etc gehen sicherlich mehr Mannjahre drauf. Ist viel, aber schaffbar. In jedem Fall wäre das in die Kriminalitätsbekämpfung der OK besser investiert.
  18. Ich hab Rückmeldung aus dem Büro eines FDP Bundestagsabgeordneten, das der mir vorliegende Entwurf (der sich im übrigen mit dem hier geposteten PDF deckt) authentisch ist.
  19. BDS Fallscheibe und 3Gun (Fertigkeit + Parcours)
  20. Es war sehr wahrscheinlich anfänglich geplant, eine 10%-ige Neonmarkierung bei Altbesitz zu fordern. Da das Pamphlet von beschissener Qualität ist, scheint es sich vermutlich um eine Inkonsistenz des Gesetzentwurfs zu handeln. Ich gehe davon aus, das man vergessen die Passage rauszulöschen, da es bei den §-Einfügungen keine Neonmarkierung mehr gibt.
  21. Du weißt, das Alter ist nur eine Frage der Perspektive 🤡
  22. Lass mich raten: Du bist ein alter, weißer Mann?
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