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switty

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  1. Ich fand den Grundtenor jetzt auch nicht katastrophal. Klar, der Vergleich mit Polen & Texas, und das man dort in seinem Waldstück schießen darf, war für einen Bericht über den Waffenbesitz in Mitteldeutschland völlig sinnfrei. Hier wollte wohl ein ÖRRler mal wieder einen für ihn kostenlosen Urlaub in Texas bzw. Polen machen. Aber die Diskussion im Schützenverein - mich überrascht es immer wieder das jemand freiwillig mit Journalisten spricht - war trotz alle dem auf einem sachlichen Niveau. Grundsätzlich wurde in der Doku sehr auf das Vollzugsdefizit der WaffG abgezielt und das kann ich nur voll unterstreichen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir viele Probleme & Diskussionen nicht hätten, würde endlich mal das Gesetz angewendet. Weitere Verschärfungsfantasien von Nancy&Co. würden sich damit erübrigen.
  2. Ich stimme dir voll und ganz zu. Über die Sinnhaftigkeit vieler Vorgaben des WaffG kann man sicherlich ausgiebig streiten, aber es ist nun mal so wie es ist und muss von den Behörden durchgesetzt werden. Wenn ich nach Österreich zu einer Meisterschaft fahre, muss ich mich auch an das hiesige Waffengesetz halten und darf z.B. meine Pumpe nicht mitnehmen. Viele der jüngst medial ausgeschlachteten Vorfälle sind gerade wegen Behördenversagen erst ermöglicht worden und da ist es mir lieber, wenn ordentlich gearbeitet wird. Und das sich die beiden Herren nicht an unser Gesetz gehalten haben (Einladungsschreiben nicht dabei gehabt + Waffen nicht im VERschlossenen Behältnis transportiert) ist offensichtlich unstrittig. Zu deren Glück ist das Versäumnis des verschlossenen Transports "nur" eine Ordnungswidrigkeit und die gezeigte Zuverlässigkeit kann allenfalls zu einem Waffenverbot in Deutschland führen, aber nicht zu einer Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis. Dann wären im schlimmsten Fall Matches in DE gestrichen, damit kann man als Italiener sicherlich leben.
  3. switty

    Wieviele Läufe?

    Wie immer eine treffende Zusammenfassung des Sachverhalts von @ASE Ich mag auf das abgeurteilten Fall von @Colt S., in dem die Behörde auch die Wettkampfteilnahmen mit Wechselsystemen gefordert hat. Insofern, das Bedürfnisprinzip sollte auch für Wechselsysteme gewahrt bleiben und es ist vermutlich nicht klug, sich Unmengen als Wechselsystemen zu holen.
  4. Schiess halt im September auf der Deutschen Meisterschaft 3Gun die Fertigkeitsdisziplin, ggf. mit Leihwaffen von einem befreundeten Schützenkollegen, schon hast einen hochwertigen Start. Meisterschaften gibts doch immer irgendwo.
  5. Lol, als ob eine 1. Bundesligistin da mit einer ausgenudelten Vereinswaffe hingekommen ist. Da wurde doch schon wieder falsch recherchiert im Sinne des gewünschten Framings.
  6. Auch eine gute Idee. Wieviel kWh geht da ca. im Standby für den Automatikmodus drauf? (hab das nie gemessen bzw. auch kein Gerät dafür)
  7. Ich hab bei mir einen Rohrlüfter, der permanent läuft und im Waffenraum einen Unterdruck erzeugt. Zusätzlich habe ich ein Entfeuchtungsgerät im Betrieb, das die rel. Luftfeuchte auf 50% hält. Funktioniert super. Ist ein Neubau mit anfänglicher Restfeuchte und gewonnenes Wasser wird immer weniger (d.h. der Entfeuchter hat ein Automatikprogramm und schaltet sich bei geringer Feuchte ab). Den 5L Behälter vom Gerät muss ich mittlerweile nur noch alle paar Wochen leeren.
  8. Gratulation zur erfolgreichen Abnahme. Ich habe auch damals eine Mail bekommen, die mir den ordnungsgemäßen Zustand bestätigt hat. Bei mir lag das von der Größenordnung ähnlich. Wenn man bedenkt, dass ein größerer Tresor schnell mal 1000-1500€ kostet, ist der Raum auf lange Sicht die beste Lösung (wenn man es örtlich einrichten kann). Was hinzukommt: Ich bin immer wieder begeistert, wenn ich nach einer Meisterschaft mit randvollen Rangebags, diese einfach nur in den Raum werfen und mich direkt auf die Couch legen kann - das ist jeden Euro wert Außerdem kann man die Waffen recht hübsch präsentieren und so ein John Wick Moment erzeugt auch unter den Bekannten positives Interesse
  9. @CvonderSee und ich liken und retweeten uns regelmäßig. Das war freundliches Highfive unter Gleichgesinnten. Aber er hat das blaue Häckchen, ich nicht!
  10. Gerade noch auf Twitter, jetzt schon bei WO. Willkommen in der Blase
  11. Das wird erst dann zum Erwachen, wenn es aus BaWü ein BGH Urteil gibt oder jemand gegen die bayerische Regelung vorm VGH klagt.
  12. Das mag sein, ich will da gar nicht widersprechen. Außer das mit der Waffenbehörde im Fall für Bayern, hier gibt es eine zentrale Vorgabe durch das bayerische Innenministerium - die lokale bayerische Waffenbehörde kocht also Joachim Herrmanns Süppchen. Aber wenn es darauf hinausläuft, dass allen Schützen deutschlandweit eine maximale repressive Auslegung droht, muss man das ganze forcieren? Klar ist das für BaWü Schützen nicht zufriedenstellend, aber jetzt extra deswegen ein BGH Urteil zu erwirken, damit alle anderen Bundesländer ebenfalls die gleiche beschissene Regelung haben, erachte ich zum einen nicht zielführend und ist zum anderen asozial. Und man muss auch festhalten, dass es neben der Waffenrechtsprechung noch viele weitere Gründe gibt, nicht in BaWü zu wohnen (z.B. der maoistische Landesvater) - was hindert einen betroffenen Schützen also daran, "rüberzumachen" nach Bayern?
  13. Ich finde es ja schön, dass ihr euch wieder und wieder mit eurer eigenen Interpretation des Gesetzes versucht. Nur läuft das alles ins Leere. Zum einen gibt es nun einmal das Urteil des VGH Mannheim, welches mehr oder weniger verbindlich für Baden-Württemberg ist, mit den bekannten Konsequenzen (pro Waffe Nachweis der Meisterschaftsteilnahme für jedes Jahr, unendlich geprüft bis zum Zeitpunkt, bis man keine ÜK-Waffen mehr hat). Zudem fangen aufgrund der Formulierung des WaffG immer mehr Landesbehörden an, ähnlich lautende Vorgaben zu fordern. Das Gesetz ist nunmal geschrieben wie es ist, ob Seehofer das mit Absicht oder ohne Absicht verwurstet hat, ist für uns völlig egal. Der Wortlaut des Gesetzes ist maßgeblich. Immerhin gibt es Landesbehörden, die ggü. den Schützen etwas kulanter sind, wie z.B. in Bayern. Hier reicht ein Meisterschaftsnachweis pro Kategorie (KW / LW) pro Jahr, und nicht pro Waffe. Und in Bayern wird das auch nur bis zum 10. Jahr geprüft. Das ist aber letztlich eine eigene Interpretation des Gesetzes, grundsätzlich kommt man auch in Bayern nicht um die fortlaufende Prüfung der Meisterschaftsteilnahme bei ÜK-Waffen herum. Man kann also nur hoffen, dass das Thema nicht durch irgendeinen Knallkopf bis zum BGH hocheskaliert wird und dann die Rechtsansicht aus Stuttgart möglicherweise bundesweite Rechtsprechung wird. So bleibt den jeweiligen Landesbehörden (bis auf BaWü) immer hin noch etwas Spielraum. Und das es zeitnah eine Korrektur des Gesetzes gibt, ist, wenn man Konstantin Kuhles Aussagen kennt, eher nicht zu erwarten. Er will das Waffenrecht nämlich lieber gar nicht anfassen, sonst haben wir Nancys Ideologie schneller im Gepäck als wir bis Drei zählen können. Zur bayerischen Regelung siehe Post von @sonnyboy vom 4.3. (Auszug aus der BSSB Schützenzeitung):
  14. Genau so ist es. z.B. die Ausbildereignung (AdA Schein), Meisterqualifizierung (da ist der AdA Bestandteil), Ausbildung als Erzieher/Kinderpfleger, soziales Studium wie Sozialpädagoge, der besagte Lehrer aber auch praktische Erfahrung in der Jugendarbeit reichen, um eine besondere Qualifizierung nachzuweisen. m.M.n. müsste dafür eigentlich auch die eigene Elterneigenschaft ausreichen - wenn ich es schaffe, in 18 Jahren meine Schratzen großzuziehen, lässt sich ein gewisses pädagogisches Geschick, gerade in der heutigen Zeit, nicht mehr verneinen. Eine Verbandsqualifizierung ist definitiv nicht zwingende Voraussetzung. Die kann sich allenfalls ergeben, wenn man als Verein Jugendtraining anbietet und damit den Verbandsregularien unterliegt.
  15. Dem Grunde nach hast du natürlich recht. Aber wenn man bedenkt, wie stark Faeser an dem Thema rumgebaggert hat und ihre MP-Wahl bald ist, finde ich es schon erstaunlich das es nicht einmal einen Satz dazu gibt.
  16. Angeblich das Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Kann nicht sagen, ob das eine vertrauenswürdige Quelle ist, klingt aber plausibel weil die üblichen Verdächtigen bisher keine Äußerungen Richtung Waffenrecht gemacht haben.
  17. Best WO post ever
  18. https://www.bar-frankfurt.de/service/reha-info/reha-info-2020/reha-info-022020/reha-statistiken-zu-psychischen-stoerungen-spiegeln-trends-wider.html https://promentesana.ch/selbstbestimmt-genesen/psychische-krankheiten-a-z Irgendwie schwachsinnig, die gesetzliche Regelung? Nach der Logik sind so gut wie alle irgendwann mal psychisch krank. Trotz dieses Fakts gibt es so gut wie keinen Legalwaffenmissbrauch.
  19. Sollte die ökosozialistische Regierung das wirklich durchziehen mit HA Verbot, ggf. sogar Pistolenverbot, werde ich nach Österreich übersiedeln. Sind keine 50km Luftlinie von hier. In Österreich darf jeder EU Bürger mit Wohnsitz in AT eine waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen. Kat C sind ab 18 frei zu erwerben, Kat B Waffen nach Psychotest und Waffenführerschein ohne Bedürfnisprinzip. Was ich erlesen habe, kann man nach Rücksprache mit der dortigen Behörde auch größere Waffenbestände aus DE mit umsiedeln. Die Pumpe müsste dann hier bleiben, aber ist ja auch kein Halbautomat. Grüße switty
  20. Auch da kann man stiften gehen und seinen "Verfolger" abschütteln. Merke: Kriminelle wird man in der Regel nicht von der Tatausführung abhalten.
  21. Das kommt natürlich dazu. Und, letztlich würde das auf ein paar handvoll Bunker pro Bundesland hinauslaufen, mit entsprechenden langen Anfahrtswegen. Passt super in die CO2 Agenda unserer Regierungsfreaks.
  22. Die Kommentare zur zentralen Lagerung nehme ich allesamt nicht mehr ernst, das ist sicherheitstechnisch der Obergau. Wenn das wirklich gemacht wird können wir bis drei zählen, bis irgendeine holländische Automatenknackerbande den Bunker aufsprengt und ausräumt.
  23. Bin gespannt, ob sich diese Datenkrake durchsetzt, in der sämtliche Behörden wild Gesundheitsinformationen an die Waffenbehörde rumschicken sollen, egal ob eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt oder nicht. Das ist mir ja beim Seehofer Entwurf schon besonders negativ aufgefallen.
  24. https://www.rnd.de/panorama/amoklauf-in-hamburg-der-moerder-war-wieder-der-incel-CEFTTMHGDJCDRPCPQPQPP6FSMY.html
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