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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. vor 8 Stunden schrieb karlyman:

    Die Frage ist nur, ob bei Ier-Schränken, die kein 60 kg-Würfel sind, sondern Klötze mit 400 oder 500 kg, Zusatzverankerungen im Hinblick auf den Nutzungs-/Schutzzweck tatsächlich erforderlich sind.

    Und vor allem,  ob die Verankerung überhaupt einen großartigen Zusatznutzen bringt. Einen mehrere hundert kg schweren Schrank zum Auto zu transportieren und das schnell und unauffällig,  ist nicht so easy. Daher ist der Aufstellungsort interessanter als ein oller Dübel, den man, sofern es irgendwo in der Nähe einen festen Punkt gibt,  mit einen Kettenzug entsprechender Stärke ausziehen kann oder bei schlampiger Montage auch einfach durchsägen. So ist es aus einem Obergeschoss oder Keller schon echt schwierig.

  2. vor 18 Minuten schrieb Bettina Fischer:

    Dann dürfte das Typenschild nicht drin sein.

    Die Schutzklasse bezieht sich m.E, auf dem Widerstandsgrad des Tresors gegenüber Aufbruchversuchen.

    Das denke ich auch.  Deshalb wäre es gut die ganze Norm mal zu sehen, möglicherweise werden 2 Dinge normiert: das Behältnis und die Art der Aufstellung.  Das Gesetz fordert aber nur ein Behältnis,  welches der Norm entspricht. 

    • Wichtig 2
  3. vor 14 Minuten schrieb erstezw:

    Schnallt ihr euch immer an?

    Seit das Auto ansonsten immer nervend piept.... ok, für bestimmte Zwecke hab ich so Schnallen zum Überbrücken (Wald). 

    Ich weiß worauf du hinaus willst, aber mir geht s um die Praxis. Ich hab mir teure, bleifreie Fangschussmun gekauft und mich dabei ertappt, dass ich die KW noch nie zur Jagd mitgenommen habe, obwohl ich mir schon oft gedacht habe: "ab nächstes mal aber".

    Auch von den mir bekannten Jägern hat kaum jemand mal die KW zum Ansitz dabei, diejenigen, die regelmäßig nachts auf Sauen pirschen teilweise schon. 

    Was es mir schwer macht auch noch die KW jedes mal mitzuschleppen: das jagdliche Gerümpel ist irgendwie immer mehr geworden. War es anfangs das Gewehr mit ein bisschen Mun und im Rucksack ein Kissen, Messer, was zu trinken und ne Stulle.. vielleicht noch Fernglas, so kam dann Zielstock, Wärmebildkamera. Dann der Hund, Leine, Ortung.....

    Und is ja nicht so, dass man immer nur einen Teil mitschleppen muss, da wird gepirscht und dann irgendwo ein Sitz bezogen oder umgekehrt. Jetzt noch ne Kurzwaffe? Ich kann doch nicht mit ner Schubkarre zur Jagd gehen! Früher bei den Safaris hatten die wenigstens immer noch ein paar NTräger die ihr Zeug schleppten. 

  4. vor 2 Minuten schrieb Hunter375:

    Die Frage ist wo die Verschlüße dann gelagert werden müssten.. nach den Vorstellungen der Herrschaften vermutlich nicht im Haushalt der Waffenbsitzer.

    Ja, das ist die Frage, die der Herr offen gelassen hat.  Möglicherweise hätte er sonst auch beantworten müssen wo die Dinger dann gelagert werden sollen.  

    Aber wahrscheinlich wollte der Typ einfach nur mal was sagen...

    • Wichtig 1
  5. vor 2 Stunden schrieb ASE:

    Merkste selber, nicht wahr.

    Ich merke aber auch, wie du den ersten Teil meines Posts unkommentiert gelassen hast.  

    Ich geb dir recht, es kann in diesem Zusammenhang irgendwann mal zu einem ganz komischen Urteil kommen,  hatten wir ja schon mal kurzzeitig bei den Halbautomaten für Jäger.  Aber letztlich würde es, wenn die vorschriftsmäßige Aufbewahrung nur bei verankerten Tresor gegeben ist, bedeuten,  dass momentan locker die deutliche Mehrheit der LWB ihre Waffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt. Und auch,  dass die Behörden das so billigen.

    Kann gut sein, dass in einem zukünftigen Verfahren das genauso festgestellt wird und Tresore grundsätzlich zu befestigen sind, aber jemandem bei der derzeitigen Praxis eine  schuldhaften Verstoß vorwerfen und entsprechend verurteilen wird nicht klappen. 

  6. vor 7 Minuten schrieb Hunter375:

    hält die LWB davon ab schnell eine Schußbereite Waffe in Reichweite zu haben

    Inwiefern? Weil er theoretisch 2 Schränke öffnen müsste und noch nen Moment basteln? Könnte man nicht vermuten,  dass ausgerechnet diejenigen,  die vielleicht am ehesten geneigt wären,  ihre Waffen für unlautere Dinge einzusetzen,  auch am ehesten vergessen,  den Verschluss in den anderen Schrank zu legen?

    Sorry, aber das ist die mit Abstand blöderweise Idee, gleich nach dem gelb lackieren. 

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  7. vor 29 Minuten schrieb AmericanDad:

    Der Innenexperte schlug konkret vor, dass Bauteile von halb- oder automatischen Waffen wie etwa Lauf, Verschluss oder Magazin künftig getrennt aufbewahrt werden sollen

    Wie genau meint er das? In getrennten Tresoren im selben Haus? Also als Schutz gegen Diebstahl,  sodass der Einbrecher zwei Schränke raustragen muss? Oder ein Teil auf der Polizeiwache, damit den Besitzer nicht beim Anblick seines HA die plötzliche Mordlust packt?

    • Gefällt mir 1
  8. vor 3 Stunden schrieb ASE:

    Die Waffe muss noch nicht mal weg sein, es genügt die Gefahr.

    Das würde, wenn man annehme würde, dass nur ein 5t verankerten Tresor eine ausreichende Aufbewahrung darstellt, jede Aufbewahrung in einem unverankerten Tresor eine Straftat wäre. Denn dieser Logik folgend, hätte man ja die Waffen nicht ausreichend gegen Abhandenkommen gesichert.  Da wäre aber die Langeweile an den Gerichten schnell vorbei....

    Nebenbei müsste es bei den Waffenbehörden richtig rappeln, denn die haben ja dann jahrelang WBKs ausgestellt,  obwohl sie wussten, dass die Beantrager ihre Schränke lose stehen haben.  Die fehlende Befestigung jedesmal übersehen würde komplette Blindheit voraussetzen, was auch nicht gerade für den Job qualifiziert. Ja und was bedeutet dann so eine Aussage eines Ministeriums, dass Tresore nicht verankert werden müssen,  wenn Waffen drin liegen? Ist das dann schon Billigung von Straftaten bzw. Aufforderung?

    • Wichtig 1
  9. vor 4 Minuten schrieb CvonderSee:

    Naja. Eher hanebüchen konstruiert. Da muss schon viel zusammenkommen.

    Dass ihr euch so an der sicheren Aufbewahrung abarbeitet.

    Es müsste sich ja daraus ergeben, dass die Verankerung der Wille des Gesetzgebers war, also vorgeschrieben ist. Dann dürfte anderenfalls keine WBK erteilt werden, wenn die Verankerung fehlt, das sollten die Behörden ja dann wissen. Die negativen Antworten der Ministerien lassen aber vermuten, dass dem nicht so ist. Thüringen sieht das allerdings anders.... Meine Befürchtung ist, dass man das Thema nochmal anfassen wird und vielleicht gibt es dann im nächsten Step eine Verankerungspflicht. Deshalb schrieb  ich von "schlafende Hunde wecken".

    • Wichtig 1
  10. vor 54 Minuten schrieb ASE:

    30kg EN-0 Ein-Pistolen-Waffenschrank

     

    vor 54 Minuten schrieb ASE:

    100kg Langwaffenschrank

    Gibt es Nuller oder Einser Schränke denn überhaupt so leicht? Klar, 1000kg haben die alle nicht, aber ob in einem Verfahren tatsächlich rauskäme, dass ein leichterer Schrank grundsätzlich auf 5t zu verankern ist, ist fraglich. Denn abgesehen davon, dass davon nichts im Gesetz steht und fast alle Ministerien anderslautend geantwortet haben, müsste der Umstand, dass ein Schrank nicht verankert ist, doch wenigstens mal bei einer Überprüfung und sei es zur erstmaligen Erteilung der WBK, wo die bei uns den Schrank recht genau inspiziert haben zu entsprechender Beanstandung gekommen sein. Und sowas sollte sich dann normalerweise in der gängigen Genehmigungspraxis der Behörden widerspiegeln oder zu einem Verfahren mit entsprechendem Richterspruch führen. 

    • Wichtig 1
  11. vor 26 Minuten schrieb Kreppel:

    Wieviele Millionen sind denn aus Deiner Sicht "ein guter Teil" von 83 Millionen?

     

    Schwer zu schätzen, aber wenn 5Mio legalen Waffen, 20-40Mio Illegale gegenüberstehen sollen, werden es nicht soo wenig sein.

     

    vor 27 Minuten schrieb Kreppel:

    Und welche Relevanz haben die im demokratischen Prozess zur gewünschten Liberalisierung des Waffengesetzes?

     

    Positiv keine. Negativ werden die Illegalen gerne angeführt, um den Legalen das Leben schwer zu machen.

    Zwar sind die keine Hilfe, aber man kann ruhig zur Kenntnis nehmen, dass die da sind. Und dass eine Entwaffnung der LWB maximal ein schwacher Propagandaerfolg wäre, der dann aber auch nur einmal auszuspielen geht.

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    • Wichtig 1
  12. vor 36 Minuten schrieb Absehen4:

    Wer mit einer ungeladenen Waffe anders umgeht, als mit einer geladenen, geht mit Waffen falsch um.

    Packst du geladene Waffen ein und legst sie ins Auto? Zerlegst du Waffen, die noch geladen sein könnten? Gehst du mit geladener Waffe zum Streckelegen? Fährst damit Auto? Machst andere Sachen, wo nicht zu erwarten ist, dass du schießen musst/willst? Irgendwelche Kraxeleien, wo die Gefahr besteht, das du stürzen könntest?

  13. vor einer Stunde schrieb Kreppel:

    Und auf diesem Niveau muss der Gesetzgeber ansetzen und entsprechende Regularien erlassen, die dann vielleicht dem Freiheitsgefühl des einen oder anderen widersprechen.

    Da ist was dran. Man darf bei der ganzen Diskussion eines nämlich nicht vergessen: egal wie top man selber mit seinen Waffen umgeht, das schützt einen nicht davor, dass ein Mitjäger dies nicht so gut macht.

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  14. @Fyodor in dem Post von @Proud NRA Member wurden ein paar Situationen angeführt, in denen eine Unterscheidung zwischen geladener und ungeladener Waffe nicht praktikabel erscheint. Bei jemandem, der ständig eine geladene Waffe trägt ist das ganz sicher so. Bei anderen Gelegenheiten, z.B. auf dem Schießstand, gibts diese Unterscheidung und mit einer ungeladenen Waffe kann/darf ich anders verfahren als mit einer geladenen ( ablegen, verpacken, vor den abgelegten Waffen zur Scheibe gehen etc.). Die Jagd liegt irgendwo zwischen diesen beiden Szenarien, ich bin schon der Meinung, man kann hier Sicherheit herstellen und z.B. die dann tatsächlich entladene Waffe ins Futteral stecken und auf den Rücksitz legen. Was ich mit einer geladenen nie tun würde.

    Aber @Kreppel hat auch recht, da die Möglichkeit eine Waffe zu Hause zu laden, ein anderes Bewusstsein erfordert, denn da ist man schon wieder sehr nahe an "routinemäßig geladene Waffe tragen". Die Unterscheidung geladen=gefährlich , ungeladen=harmlos wäre daher aus Sicht des Gesetzgebers tatsächlich ein Grund das Laden vor der eigentlichen Jagdausübung weiterhin zu verbieten.

    Aber hier treffen dann natürlich auch schon wieder unterschiedliche Sichtweisen aufeinander, wenn du jemand bist, der darin eine echten Vorteil sieht, die Waffen bereits zu Hause laden zu können, dann ist das was anderes, als wenn du das sowieso nicht vor hast und nur zu Jagd lädst und dann sofort die Murmeln wieder raus. 

  15. vor einer Stunde schrieb Fyodor:

    Und das zu unterscheiden geht immer mal wieder schief. Egal ob es ein technisches Problem ist wie bei mir, oder ob es vergessen wurde.

    Vielleicht sollte man da ansetzen, es ist ja nicht unmöglich eine Waffe wirklich zu entladen und das auch nochmal zu kontrollieren. Und das sollte man auch tun, denn in einer Kontrolle mit geladener Waffe willst du ja dem Polizisten nicht wirklich erzählen, "kein Problem Wachtmeister, es kommt halt immer mal wieder vor, dass ich vergesse die Kanone zu entladen und manchmal zickt die auch rum und lässt sich einfach nicht entladen"

    Natürlich gebe ich dir recht, auch mit einer ungeladenen Waffe macht man keinen Blödsinn, wie auf Menschen richten o.Ä. Trotzdem sollte  muss man den Ladezustand seiner Waffe kennen und um das auch anderen sofort und und von weitem zu zeigen und eine zusätzliche Sicherheit zu haben, ist es in manchen Situationen üblich oder auch vorgeschrieben, die Waffe gebrochen bzw. mit geöffnetem Verschluss zu tragen.

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