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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. vor 22 Stunden schrieb Qnkel:

    Einen "Leihschein" gibt es im Gesetz nicht und ist auch nicht gefordert.

    Der fehlende Leihschein ist aber auch genau das, was die Sicherheit von uns allen am meisten gefährdet.

     

    Zitat

    Und bei Waffenschränken gab's schon immer die Diskussion, ob die grundsätzlich verschraubt sein müssen oder nur, wenn es das Gesetz fordert und seit Umstellung auf 0/1 ob der Altbesitz A/B auch für neue Waffen gilt...

     

    Naja, da hat ja der Tresorhändler in dem Link lautstark versucht schlafende Hunde zu wecken. Offensichtlich interpretiert er Norm und Gesetz etwas anders, als die meisten Ministerien. Die meisten Stellungnahmen zeigen aber, dass man bereit ist, die Kirche im Dorf zu lassen und nicht jeden Ball aufnimmt um die LWB zu schikanieren. Zumindest auf Landesebene scheint das so zu sein.

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  2. Dennoch bist du doch in der Lage deine Waffe zu entladen und auch, wenn eine Störung auftritt (deine eigensinnige Patrone bezeichne ich mal als Störung) musst du diese beseitigen und die Waffe vollständig entladen, bevor du damit nach Hause fährst. Es ist zwar absolut nichts dagegen einzuwenden, dass du mit einer sicher und eindeutig entladenen Waffe keinen Blödsinn machst, aber trotzdem kommst du ja nicht drum herum, den Ladezustand deiner Waffe zu kennen und den jeweils gewünschten herzustellen. 

  3. Ihr macht das aber auch wieder alles kompliziert....

    Beim Bund gabs so ein Ritual, nannte sich Sicherheitsüberprüfung. Beim IPSC wird nach "unlod & show clear" in sicherer Richtung abgeschlagen. Es gibt schon Möglichkeiten um sicherzustellen, dass das Ding ungeladen ist. Sagt ja keiner, dass du danach damit Blödsinn machen musst. Und es spricht auch nichts dagegen, vor dem "in Schrank stellen" nochmal reinzugucken, ebenso, wenn man die Waffe zur nächsten Jagd rausnimmt. Ist irgendwie überflüssig, weil die ja niemand heimlich geladen haben wird, aber schaden tut es auch nicht. Außerdem kanns auch nicht schaden, ab und zu mal durch den Lauf zu gucken, wird ja im Jagdkurs gelehrt , dass man das ständig zu machen hat. Also immer, wenn theoretisch ein Fremdkörper den Weg in den Lauf gefunden haben könnte. Ein Lauf wo ich durchgucken kann bedeutet aber auch immer, dass keine Patrone drin ist, vorausgesetzt es steckt kein volles Magazin in der Waffe, sodass beim Verschluss einfädeln die Kanone geladen würde. Aber ihr seid doch alle keine kleinen Kinder, kennt euer Equipment und wisst was geladen und entladen ist. Ein bisschen die Sinne beisammen halten, dann sollte es auch nicht im falschen Augenblick "bumm" machen. 

     

    Zum Ladezustand im Auto:

    Unabhängig von der rechtlichen Situation möchte ich keine geladenen Waffen bei mir im Auto haben. Natürlich macht eine lediglich teilgeladene Waffe auch keine Löcher ins Fahrzeug und ist daher eher unkritisch. Aber das gilt nur solange du alleine bist. In dem Moment wo mehrere Leute zusammenkommen, hätte ich unbekannte Ladezustände im Auto und das will mir nicht gefallen.

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  4. vor 43 Minuten schrieb Absehen4:

    Es gibt keine Opfer "durch Waffen", sondern nur durch Täter.

    Hab ich auch nicht geschrieben und selbst wenn, hätte jeder gewusst was gemeint ist. Schließlich gab es hier die Diskussion, ob der eine oder andere jemanden kennt, der mit einer Waffe umgebracht wurde.

     

    vor 43 Minuten schrieb Absehen4:

    Und es gibt keinen Unterschied zwischen erschossenen, erstochenen oder erschlagenen Opfern.

    Steht im zweiten Satz.

    Aber danke für die Belehrung!

  5. vor 56 Minuten schrieb Mick Jaeger:

    Ich kenne 0 und auch nicht im erweiterten Bekanntenkreis jemals davon mitbekommen.

     

    Es kann ja auch nicht jeder jemanden kennen, der durch Waffengewalt umgekommen ist. Das wäre eine unvorstellbar hohe Zahl an Toten. Aber es gibt Leute, die mehrere Opfer durch Schusswaffen kennen. Glaub mir, auf diese Erfahrung kann man gut verzichten. Das gilt natürlich auch für Opfer von Messern, Baseballschlägern oder anderer Gewalt.

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  6. Gerade eben schrieb TriPlex:

    Da fuhr ein Jäger IN seinem Revier auf einer öffentlichen Straße und hatte die geladene Waffe IM Auto.

    Geladen war da das Zauberwort, welches die UVV ins Spiel gebracht hat.  Ungeladen ist das aber möglich. Ist halt ein Kompromiss um sauber zu bleiben, auch wenn viele teilgeladen auch als entladen betrachten ist es das nicht, wenn man kontrolliert wird.  Nebenbei wäre geladen im Auto auch was, was ich nicht brauche.  Allein der Gedanke,  es steigen noch 2 Kameraden ein und der Ladezustand ist unklar.... irgendwann landet halt eine geladene, entsicherte und eingestochene Waffe auf dem Rücksitz und im besten Fall ist nur ein Loch im Auto....

     

    Fällt mir gleich der ältere Jäger MeckPomm ein, der sich beim Waffe aus dem Auto nehmen selbst von der Fortpflanzung ausgeschlossen hat. 

     

    Bei aller berechtigten Kritik am Waffenrecht, ein bisschen Sicherheit darf schon sein. Schließlich wollen wir alle Spaß haben. 

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  7. vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

    Steuern sind hier keine Zahlungen, die irgend Jemand in seine Tasche steckt, sondern das Geld, welches die Bürger hier für sich aufbringen um ihre Lebensart zu gestalten, also mit dem unsere Lebensart finanziert wird.

    War vielleicht mal so. Inzwischen haben unsere Steuern Banken und andere Länder gerettet,  unterstützen Diktatoren in der Dritten Welt, helfen China sich zu "entwickeln ", finanzieren Faulpelze aus dem In und Ausland,  einen immer aufgeblähteren Staatsapparrat, der nur in einem gut ist,  nämlich Geld auszugeben,  das andere verdient haben und sogar welches, das es gar nicht gibt. Dazu steckt er auch gern Kohle in die Taschen der Verwandtschaft und natürlich in die deren, die Geld für Dinge verplempern, für die sich Politiker dann Feier lassen können. 

    Meine Aufzählung ist nur ein ganz kleiner Umriss, von dem was an Steuergeldern für Dinge verplempert wird, für die Steuern gerade nicht da sind. 

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  8. vor 12 Minuten schrieb ASE:

    das man den armen Jäger per pedes  zu Grunde legt dem das Mitschleifen der Jagdwaffen in Koffern nicht zugemutet werden soll

     

    vor 12 Minuten schrieb ASE:

    die Jagdausübung unabhängig vom Transportweg zu erleichtern.

    Letzteres dürfte zutreffendender sein, denn je nach Revierverhältnissen kann ein bisschen hin und herbeiführen, auch über Straßen außerhalb des Reviers notwendig sein.  Nicht jeder hat so ein schön kompakt zusammenhängendes Revier. Es kann auch passieren,  dass ein Jäger auf der Landstraße Gummipirsch fährt und bei zufälligem Anblick in sein Revier abbiegt und dann blitzschnell Beute macht. Da würden sich Reh und Sau über aufwändiges Auspacken der Waffe kaputtlachen. 

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  9. vor 16 Minuten schrieb ASE:

    Aber es wird vermutlich eher um §12/§13 WaffG gehen, also um das Führen der Schusswaffe im Holster zum Arzt/Bäcker hin

    Stellt sich die Frage, warum das bisher nicht beanstandet wurde und die Behörde sich auf die Aufbewahrung konzentriert hat.

     

    vor 17 Minuten schrieb ASE:

    as die Fahrt mit einem zugriffsbereiten Revolver zum Arzt/Bäcker definitiv nicht vom §13 WaffG umfasst ist, auch wenn  ein Umweg/Abweg zum Einholen eines gesundlheitlich wichtigen Rezeptes nach §12 Abs. 3  (verschlossenes Behältnis)   zu billigen sein könnte.

    Wenn der Umweg erlaubt ist, weil im Zusammenhang mit der Jagdausübung, dann wäre es auch das Führen. Auch wenn wohl kaum jemand auf die Idee käme, mit umgeschnalltem Eisen zum Arzt zu gehen. Auf das Ergebnis im Hauptverfahren bin ich gespannt.

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  10. vor 4 Stunden schrieb RainerE:

    Die Regeln sind klar

     

    Der war gut! ;-)  Die regeln sind so klar, dass Behörden, Anwälte und auch Gerichte regelmäßig damit überfordert sind. Wären diese Regeln "klar", wäre der Jäger nicht in diese Bredouille gekommen. Sein Verhalten zeigt eindeutig, dass er gewillt war, sich rechtskonform zu verhalten. Er ist offensichtlich davon ausgegangen, dass er die Waffe als Jäger im Zusammenhang mit der Jagd erlaubnisfrei, im entladenen Zustand, führen darf und dass dieser Zusammenhang auch bei einem Umweg gegeben ist. der Umweg war gut begründet, da er ein benötigtes Rezept von einem Arzt holen wollte. Interessanterweise hat das Gericht da offenbar keinen Anstoß dran genommen. §13 Abs.9 AWaffV erlaubt in diesem Zusammenhang die vorübergehende Aufbewahrung unter vereinfachten Bedingungen. Denklogisch ist also diese "vereinfachte, vorübergehende Aufbewahrung" auch immer dann erlaubt, wenn ein erlaubnisfreies Führen im Zusammenhang mit der Jagd gegeben ist. Also ist dann an dem Revolver im Rucksack nichts auszusetzen, wenn der Mann ihn auch führen durfte. Das wurde vom Gericht so nicht verneint. Es wurde bemängelt, dass der Umweg über den Arzt, erstens relativ weit war und dass er zunächst in die entgegengesetzte Richtung führte. Beides ist im Gesetz nicht näher definiert, also ganz und gar nicht "klar". 

     

    Es käme weiterhin in Betracht, dass man die "Aufbewahrung im Rucksack" als nicht ausreichend für die im §13 Abs.9 geforderte "angemessene Aufsicht oder sonstige Maßnahme gegen Abhandenkommen" erachtet. Wenn das so wäre, dann gälte dies auch in jedem Fall, wo das erlaubnisfreie Führen außer Zweifel steht, also auf jeder Gesellschaftsjagd, wo beim Streckelegen oder vor Jagdbeginn die Waffen im Auto bleiben müssen, weil ohne Waffen angetreten werden muss. Ebenso beim Schüsseltreiben oder bei Hundeprüfungen. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie bei solchen Gelegenheiten, für die ja der §13 Abs. 9 geschrieben wurde, eine rechtskonforme Aufbewahrung auszusehen hätte. Du siehst, von Rechtsklarheit sind wir hier meilenweit entfernt.

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  11. vor 4 Stunden schrieb raze4711:

    Gäbe es da keine Beschränkung

    Konkret gibt es die ja gerade nicht, das ermöglicht  Willkür. 

     

    vor 4 Stunden schrieb raze4711:

    ersetzt Jagdschein und Rückweg von der Jagd , wäre wohl mancher Zeitgenosse immer auf dem Rückweg von der Jagd .

     

    Lässt sich so eine Absicht in dem Verhalten des Jägers erkennen? Oder wenigstens reinkonstruieren, ohne sich der Lächerlichkeit preiszugeben, wenn man davon ausgeht, das der Betroffene auf dem Rückweg von der Jagd lediglich ein Rezept vom Arzt abholen wollte?

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  12. vor 17 Minuten schrieb s_f:

    Beim Transportieren reicht ja schon "nicht zugriffsbereit"

    Transportieren gibts nicht in dem Zusammenhang, ist erlaubnisfreies Führen und bedarf immer einen Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck. Nicht zugriffsbereit gilt immer, außer im Zusammenhang mit der Jagd.

    Es geht ja eher darum, inwieweit ein Zusammenhang mit dem vom bedürfnis umfassten Zweck, hier also der Jagd, als gegeben anzusehen ist. Das Gericht hat iihn hier nicht mehr als gegeben angesehen und das einigermaßen merkwürdig begründet. 

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  13. vor 24 Minuten schrieb raze4711:

    Ich habe auch schon Besorgungen des täglichen Bedarf auf dem Heimweg gemacht .

    Aber ohne in die Gegenrichtung zu fahren . 

     

    Es wird ja, wie immer, mit dem besonderen Gefahrenpotenzial von Schusswaffen argumentiert und dass man es deswegen so streng auslegen müsse. 

    Inwiefern ist diese "Gefahr" nun geringer, wenn der Einkaufsladen nicht in Gegenrichtung liegt?

  14. vor 10 Minuten schrieb raze4711:

    Das Gesetz gibt es schon viele Jahre

    Umso schlimmer, dass es nach vielen Jahren noch nicht so angepasst wurde, dass es eindeutig ist.

     

    vor 11 Minuten schrieb raze4711:

    Wie soll das Gericht entscheiden , wenn der Typ genau die umgekehrte Richtung als zu seinem Wohnort gefahren ist ? 

    Wie hätte es entschieden, wenn der gleiche Umweg nur um 90° von der eigentlichen Fahrtrichtung abgewichen wäre? 

    Wie ist das bei Verkehrsbeeinträchtigungen zu werten? Bis zu welcher Staulänge muss ich mich anstellen und ab wann darf ich auch ein paar km zurück fahren? 

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  15. vor 31 Minuten schrieb raze4711:

    Die Waffen entsprechend verpacken und auf dem Weg zum Büchsenmacher .

    Wenn ein Büchsenmacher in Richtung Augenarzt ansäßig ist....

    Ich finde die Aussage, dass der Jäger die einschlägigien Vorschriften hätte kennen müssen insofern problematisch, dass ja in diesen Vorschriften gerade nicht auf den Umfang des erlaubten Umwegs eingegangen wird. Zumindest ist die Aussage, dass der Umweg in Richtung Wohnung liegen müsste um eine Ausnahme gem. §13 Abs 9 AWaffV zu begründen, eine Interpretation des Gerichts bzw. der Behörde. Wie wäre es denn gewesen, wenn zeit oder kilometermäßig ein gleicher Umweg nicht in die 180° entgegengesetzte Richtung stattgefunden hätte, sondern einfach irgendwo seitlich auf dem Weg nach Hause? In der Sache ist das ohne Unterschied. Wie hätte das Gericht den Fall dann beurteilt und wie begründet, dass das kein erlaubter Umweg gem. §13 Abs 9 ist? 

    Ich finde, wenn man einen solchen Maßstab beim Waffenrecht ansetzt, dann müssten sämtliche Ausnahmen und alle vom Standard abweichenden Regelungen auch eindeutig definiert sein. 

     

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  16. vor 8 Minuten schrieb joker_ch:

    Es ist eben nicht so das man wählen kann zwischen Öl und etwas anderes, weil den Leuten schlicht das Geld fehlt.

     

    Oftmals auch die Alternativen. Die meisten Autos fahren nunmal mit Benzin oder Diesel, Elektro ist ja erst in den letzten Jahren etwas mehr im kommen, Ladeinfrastruktur längst nicht so ausgebaut, dass es für alle reichen würde und es gibt auch noch nicht für jedes Anforderungsprofil E-Autos. Von den Kosten ganz zu schweigen. Außerdem wäre es wirtschaftlich und ökologisch ein Irrsinn, noch gut funktionierende Autos zu Gunsten eines E-Autos zu schrotten. 

    Aber wie auch immer, es ist schon strunzdämlich, sich einzubilden, man könne mit Steuern, auch noch ohne Zweckbindung, irgendwelche Umweltschäden kompensieren. Die Idee, über Steuern den Verbrauch zu senken, funktioniert auch seit Jahren nur mäßig.

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  17. vor 6 Stunden schrieb adsc:

    Steuern auf Öl sollten eigentlich noch viel höher sein, wenn man der Kostenwahrheit näher kommen wollte

    Steuern nähern nix der "Kostenwahrheit". Steuern sind als Einnahmen des Staates grundsätzlich nicht zweckgebunden, über die Verwendung entscheidet der Bundestag indem er einen Haushalt beschließt. Es ist also völlig egal wie du das nennst, eine CO2-Steuer absorbiert kein CO2, sondern landet schlicht und einfach in dem großen Säckel, aus dem die permanent steigende Diäten bezahlt werden. 

    An den mutmaßlich entstehenden Kosten des Ölkonsums ändert das gar nichts.

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  18. vor 41 Minuten schrieb 6/373:

    alles bestens

     

    Sagt ja niemand, dass alles bestens war, aber Märchen als Tatsachen zu präsentieren hilft auch nicht.

     

    vor 26 Minuten schrieb Thomas St.:

    Und wie war das mit Munition, Büchsen bzw. Flintenmunition (beim Drilling)?

     

    Kann man das in einem öffentlichen Forum denn wiedergeben? Nicht, dass ich da noch irgendwen auf Ideen bringe.

  19. vor 13 Minuten schrieb 6/373:

    Wie überaus liberal das in der DDR gehandhabt wurde, dürfte allgemein bekannt sein, oder?

     

    Allgemein bekannt sind vor allem Gerüchte. Zwar hatte nicht jeder Jäger eine eigene Waffe (teuer und wie alles auch nur knapp verfügbar) aber dennoch hatten viele ihren Drilling zu Hause im Schrank. Die Geschichten mit "vor der Jagd bei der Polizei abholen" sind jedenfalls Märchen.

  20. vor 9 Minuten schrieb karlyman:

    "In solchen Zeiten verkauft man keine derartigen Sachwerte"

     

    Seh ich auch so, besondere Umstände ausgenommen z.B. man will die gierigen Erben ärgern. In "anderen" Zeiten gäbe solche Angebote wahrscheinlich nicht. Bei diesem Spiel stehen Gewinner und Verlierer von vornherein fest.

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