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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. vor 18 Minuten schrieb PetMan:

    Was ich nicht verstehe ist, das immer noch Leute nichts gegen " ein paar Bier beim Umgang mit Waffen " haben

     

    vor 18 Minuten schrieb PetMan:

    Urteile

     

    vor 18 Minuten schrieb PetMan:

    Wenn euch eure Waffen , Jagdscheine, Führerscheine das Risiko wert sind

    Das sind aber zwei paar Schuhe. Man muss nichts gegen ein Bier nach dem schießen haben, trotzdem ist es ggf. ein Problem, wenn es zu einer Kontrolle kommt. Ich sehe nicht, dass durch das Bierchen danach die Sicherheit in irgendeiner Weise gefährdet wäre, die Zuverlässigkeit in Deutschland allerdings schon. Es ist ganz sicher eines von vielen unsinnigen Verboten, aber es ist nunmal da.

  2. vor 36 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Während in anderen Ländern z.B. im Straßenverkehr die 0,00 Promille Grenze gilt

    Und was ist daran erstrebenswert? Haben die deshalb weniger Unfälle? Also belegt weniger nicht bloß vermutet. Und das dann auch sicher auf die 0,0 zurückführbar?

    Oder will hier einfach jemand auch mal ein Verbot bringen, weil verbieten ja den anderen auch so viel Befriedigung bringt?

  3. vor einer Stunde schrieb lrn:

    keine Migranten kontrollieren

    Was ja im Grunde auch wieder rassistisch ist. Denn im Zuge der Gleichbehandlung haben Migranten ja wohl auch das Recht kontrolliert zu werden.

     

    vor einer Stunde schrieb lrn:

    Andererseits bestätigt der Wähler immer wieder die gleiche Politik, die die Problematik letztendlich geschaffen bzw. deren Entstehung nicht verhindert hat, egal welche Farbe deren Mantel nun gerade trägt.

    Der Wähler hat nur keine echte Wahl, wenn unterschiedliche Parteinamen sich programmatisch gleichen wie das linke dem rechten Twix.

    Klar, im Moment kann man natürlich blau als Protest wählen. Aber was ist zu erwarten, wenn die tatsächlich Quoten erreichen, die Regierungsverantwortung der AFD nicht mehr verhindern lassen? Personell sind sie dafür nicht aufgestellt, also ist doch zu erwarten, dass sich genug Trittbrettfahrer finden, die sich dann dort ins gemachte Nest setzen. Sowie in DDR und 3.Reich ja sich ja auch genug Leute fanden, die dann doch die Vorteile des jeweiligen Abzeichens mitnehmen wollten. Wie lange würd es dann wohl dauern, bis auch die AFD einigermaßen gleichgeschaltet ist und immer mehr in Richtung des derzeitigen Kurses steuert?

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  4. vor 5 Stunden schrieb JDHarris:

    aber in den ( total verhassten USA und Israel) um High Altitude Defense bitten...

     

    Viel lustiger, dass das in einem Land passiert, was ein wichtiger Rüstungsproduzent und Exporteur ist. IRIS T schlägt sich in UA gut, aber wir haben keins. Wir produzieren die modernsten U-Boote und haben wieviele einsatzbereit?

    ....der Schuster und die schiefen Absätze 

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  5. vor 12 Stunden schrieb sonnyboy:

    Es geht einzig und alleine darum, dir bei Missachtung der "Vorschriften" eine reinzuwürgen und danach alles

    abzunehmen.

    Nicht mal das, denn dafür wären all diese Kontrollen viel zu mühselig für zu wenig Erfolg. Man darf nicht vergessen, dass sich nur sehr selten ein Verstoß feststellen lässt. Den Gebühren steht ein Aufwand der Behörde entgegen, bei deren Personalsituation sicher nichts, worum die sich reißen. Drum macht die Behörde das oft auch nicht selber, sondern schickt das örtliche Streifenhörnchen vorbei, welches sich natürlich blendend mit der Materie auskennt und daher einfach mal alles aufschreibt, was es aufzuschreiben gibt. Haben sogar die Gewehrhalter nachgezählt..... Bei nem Bekannten ganz ungläubig geguckt, dass .308Win kein Unterhebelrepetierer wie bei Old Shatterhand ist.

    Ich bin mir ganz sicher, dass es bei den Kontrollen weder um das eine noch um das andere geht. Das ist reine Symbolpolitik, einfach nur um zu zeigen "wir kümmern uns". Und vielleicht zu einem gewissen Teil auch, damit der LWB eine Kontrolle jederzeit erwartet und sich deswegen schon an die Vorschriften hält. Das wird zumindest bei all denen helfen, die nicht vorsätzlich gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen wollen. 

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  6. vor 38 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Biere der Brau Union genießen den besten Ruf

    Da die Ungarn tatsächlich noch schlechteres Bier brauen als die Österreicher, trinken die gerne die Ösiplürre. Nördlich des Gebirges, auf dem der Liebe Gott, mit Blick nach Norden, die Menschen geschnitzt und die nicht gelungenen einfach über die Schulter geworfen hat, brauchst du mit so einem Zeug aber nicht ankommen.

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  7. vor 13 Stunden schrieb Habakuk:

    "Wer mit 0,8 Promille nicht Auto fahren kann, kann es mit 0,0 Promille auch nicht!"

     

    Ich glaube, das Problem ist, dass die 0,8 nicht bei jedem und nicht immer gleich wirken. Es gibt Piloten und Chirurgen, die mit so einem Pegel noch hervorragende Arbeit leisten können, gibt aber auch Leute, die damit schon deutliche Einschränkungen haben. 

  8. vor 9 Stunden schrieb max1501:

    Alkohol ist ein Teufelszeug und auch geringe Mengen sind eher schädlich als nützlich. Daher setze ich einen drauf und würde befürworten, dass Personen die eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, gar kein Alkohol konsumieren dürfen - also niemals nie. Außerdem sollte diesen Personen auch verboten werden, Alkohol zu transportieren. Also nicht mal schnell ne Kiste Bier für Opa oder den minderjährigen Filius holen!

     

    Dieses ist einer der Fäden hier, der ganz deutlich zeigt, dass die Menschheit zu doof ist und nichts anderes verdient hat!

    Hört sich an, als würdest du vollständig abstinent leben. Wäre dann aber der erbrachte Beweis, dass keinen Alk braucht, um unfassbaren Unsinn von sich zu geben.

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  9. vor 14 Stunden schrieb AmericanDad:

    Wer etwa an extremistischen Konzerten oder Versammlungen teilnimmt oder sich in sozialen Medien entsprechend äußert

     

    Der Mann redet wirr. Entweder das Konzert bzw. die Versammlung/Äußerung etc. verstößt gegen Gesetze, dann darf es/sie nicht stattfinden bzw. muss geahndet werden, falls doch. Wenn vorgenanntes jedoch gegen kein Gesetz verstößt und nur Leuten wie Herrn Strobl "extremistisch" vorkommt, dann kann das keinen Einfluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder anderes haben. Falls doch, befinden wir uns nicht mehr in einem Rechtsstaat. Da Herr Strobl so etwas fordert, liegt die Vermutung nahe, dass er unseren Rechtsstaat und damit die FDGO ablehnt. Irgendwie hat er sich selbst in einen Teufelskreis gestellt.

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  10. vor einer Stunde schrieb Homi:

    fliegt weiter in eurer Gutmenschenblase

    Was hat es mit Gutmenschenblase zu tun, wenn man angesichts der Einstellung unserer derzeitigen Regierung zu Waffen ein vorsichtig ist und gewisse Eventualitäten wenigstens im Hinterkopf hat? Gibt hier einige Threads, wo waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen wurden und ein Großteil der User über das Urteil so nicht erwartet hätte.

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  11. vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

    Olympiade 1976 in Montreal. Der beste Schütze " Freie Pistole " 50m war ein Russe ( Toz ) der zwar das beste Ergebnis schoß, aber nach dem  letzten Schuß nach forne fiel und disqualifiziert wurde,

    weil er sturzbetrunken war.

    Zählt der Alk da als Doping?

    vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

    Alles. Früher gingen bei DM Freie Pistole die Packungen " Abasin ", ein Betablocker, der den Herzschlag verringert, herum.

    Das ja dann wohl ganz sicher?

    vor 9 Stunden schrieb Homi:

    Weder das Erste, noch das Zweite (sofern es aktenkundig würde) ist korrekt.

    Wieso nicht? Dass mit Waffe unterwegs und minimalem Alk im Blut die Zuverlässigkeit verloren geht, darüber gibt es m.W. mindestens ein Urteil. Und warum man nicht besoffen neben seinem verschlossenen Waffenschrank schlafen darf, das würde mich auch mal interessieren.

     

  12. Am 1.6.2023 um 00:06 schrieb Kreppel:

    Es sei denn, sie hatten schwarze Hautfarbe.

     

    Nicht nur das, auch Frauen waren nicht so besonders frei. Und alle die weniger besaßen. Und alle, die bei einem mächtigeren in Ungnade waren. 

    Im Grunde sind diese naiven Träumereien von einem Zusammenleben ohne sich an die Zeit und die Gegebenheiten anpassenden und von legitimierter Stelle beschlossenen Regeln nichts anderes als Anarchiegespinne.

  13. vor 25 Minuten schrieb SBA:

    Reicht das wirklich aus?

     

    Hab ich mich wohl bisschen doof ausgedrückt. Nachweis für die Behörde ist die Bescheinigung vom Verband, also dem BDS. Der will von Einzelmitgliedern grundsätzlich ein Schießbuch mit abgestempelten Terminen sehen und stellt dann die Bescheinigung aus. Ob die Stempel von einem DSB oder BDS Stand, einem jagdlichen oder kommerziellen Stand sind, ist denen egal. Zumindest in unserem LV.

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  14. vor 1 Stunde schrieb Cannon Balls:

    Nicht nur, daß mich das Amt noch nie kontrolliert hat

    Warum auch, dein JS ist doch Bedürfnis genug.

     

    Meine Frau und ich sind BDS-Einzelmitglieder und schießen auf verschiedenen Ständen, da ist dann das Schießbuch der einzige Nachweis für die schießsportliche Betätigung.

  15. Gute Frage, allzu oft kommt es bestimmt nicht vor, dass jemand einen ungeöffneten Waffenschrank mitnimmt.

    Es ging ja um @ASE Interpretation von "Abhandenkommen verhindern", was zur Dübeldiskussion geführt hat.

    Wobei sich auch gleich die Frage stellt, Munition muss ja auch gegen "Abhandenkommen" gesichert sein, darf aber in einem einfachen Stahlbehälter gelagert werden. Wenn man aus der Norm und der darin erwähnten Verankerungsanleitung schlussfolgert, dass ein Nuller oder Einser Schrank gesichert werden muss, um dem §36 Abs.1 WaffG zu genügen, dann müsste das ja für die ebenfalls im gleichen Absatz erwähnte Mun auch gelten. Nur, dass das in einer besseren Sparbüchse noch weniger Sinn machen würde.

    Also ja, Urteile von vergleichbaren Fällen wären interessant.

    Beherrscht jemand dieses Google?

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  16. Haben ein bisschen zur Dübelproblematik recherchiert. Ist kompliziert und alle haben ein bisschen Recht. Eine Verpflichtung zum verankern gibt es so nicht, auch nicht aus der Norm, schon gar nicht mit einer definierten Auszugskraft für den Dübel. Die Norm bewertet bei freistehenden Wertschutzschränke nur den Schrank selbst, was die Klassifizierung angeht. Der Schrank erfüllt also die Norm und hat den genannten Widerstandsgrad oder nicht, egal, ob er an die Wand geschraubt ist, lose davor steht oder noch im Pappkarton auf im Lieferfahrzeug. 

    Allerdings schreibt die Norm für freistehende Wertschutzschränke unter 1000kg eine Verankerungsmöglichkeit vor, die eben je nach Widerstandsgrad eine bestimmte Kraft aushalten muss. Außerdem schreibt die Norm vor, dass diese Verankerungsmöglichkeiten in einer technischen Dokumentation ersichtlich sein müssen und der Hersteller eine Anleitung für die Verankerung mitliefern muss. Was aber offenbar nicht immer der Fall ist. 

    Diese Konstellation könnte im Falle des Abhandenkommens des ganzen Schranks schon dazu führen, dass der Richter eine Gutachter beauftragt zu prüfen, ob der Schrank mit Verankerung vielleicht noch da stehen würde. Und da wäre die Frage naheliegend, warum der Schrank denn nicht gemäß Anleitung verankert wurde. 

    Die Beweislast, dass es keine technische Doku und keine Verankerungsanleitung gab liegt dann wahrscheinlich beim Angeklagten.

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