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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. Am 22.7.2023 um 11:21 schrieb Nakota:

    wenn man keine Lust hat so einen Tresor festzuschrauben oder einzumauern, sollte man sich so ein Ding nicht kaufen, sondern einen, der seinen Widerstandsgrad auch ohne diese Maßnahmen hinbekommt.

     

    Und das sind ALLE die nach 1143 einen Widerstandsgrad bescheinigt bekommen haben. Die Norm beinhaltet bei der Prüfung ja auch den Aufbruchsversuch. Wenn auf der Plakette des Schranks steht, dass er Widerstandsgrad 1 hat, dann hat er den, ob er angedübelt ist oder nicht. Natürlich nur, solange man nicht selber was dran verändert hat. Insofern kann ein Tausch des Schlosses gegen ein anderes schon ein Problem sein, selber ein Loch zum befestigen reinbohren ebenfalls. Dem WaffG ist also mit einem solchen Schrank als Mindestvoraussetzung für die Aufbewahrung nach §36 ab Abs. 3 erstmal genüge getan. Aber der Abs 1 schreibt eben auch vor, dass die erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen zu treffen sind. Und da ist es wie auf hoher See, wird das Ding geklaut und hatte nur 50kg, wird irgendwem die Idee kommen, dass das absehbar war und eine Verankerung erforderlich gewesen wäre um es dem Dieb schwerer zu machen. Vor allem, wenn herstellerseitig in der laut Norm mitzuliefernden Verankerunganleitung darauf hingewiesen wurde. Vielleicht auch nicht. Das hat aber nichts damit zu tun, ob der Schrank die Norm erfüllt, denn der Widerstandsgrad ist von der Verankerung unabhängig.

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  2. Am 21.7.2023 um 18:46 schrieb Kreppel:

    Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1" die Verankerung implizit Bestandteil der Norm ist und ein solches Sicherheitsbehältnis des Widerstandsgrades 0 oder 1 diese Klassifizierung eben nur erreicht, wenn verankert.

    Nur steht das so nicht in der Norm. Hatten wir aber in dem anderen Thread schon geklärt. Vorgeschrieben ist ein Schrank mit Widerstandsgrad 0/1, den hat der auch wenn er noch auf dem LKW steht. Die Norm schreibt lediglich einen befestigungspunkt am Tresor vor, der seinerseits 50KN abkönnen muss. Ob im Falle dass der Schrank geklaut wird, irgendwer der Meinung ist, dass du nicht alles getan hast, um die Wegnahme zu verhindern ist natürlich trotzdem möglich. Bei einer Kontrolle wäre das aber keine Beanstandung, wenn es nicht gerade ein Schrank ist, den man sich unter den Arm klemmen kann. Zumal ja die Verankerung verglichen mit dem Gewicht das kleinste Hindernis beim wegnehmen ist. Die muss schließlich nur einmal abgerissen werden.

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  3. Am 21.7.2023 um 16:45 schrieb Freischütz:

    da kommt doch noch eine Beanstandung – wie sollte ich dann darauf reagieren?

    Dann schreibst du, dass du einen der Beamten kennst, bzw. schon gesehen hast und weißt, dass das seine Ordnung hat. 

     

    Zitat

    Darin LW und KW zusammen mit Munition. Meines Wissens nach muss ein Schrank unter 200 kg verankert werden

     

    Dann ist dein Wissen falsch.  Schaden kann es aber trotzdem nicht und im Falle, dass dir der Schrank entwendet wird, kann dir keiner versuchen nen Strick draus zu drehen. Das erspart dir schlaflose Nächte, wenn du schon wegen nem Ausweis nervös wirst.

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  4. Am 29.5.2023 um 16:36 schrieb raze4711:

    Wer Interesse an den Fotos ohne Text hat ....

     

    Sind paar schöne Bilder dabei.

     

    Am 29.5.2023 um 18:32 schrieb AmericanDad:

    Jetzt konnte der Hund Flippo den Jäger nicht mehr zur Seite stehen und reisste aus.”

     

    Das hast du in der Tat falsch gelesen als Ausländer. Da steht "reiste aus" nicht "reisste aus". Der Hund hat also einen Ausreiseantrag gestellt, der dann erst ewig liegengelassen wird , dann vom MfS und unzähligen anderen SED-Regimeorganen geprüft wird. Geprüft darauf, ob man dem ausreisewilligen Flippo vielleicht die Hundehütte wegnehmen kann oder ihm die Welpen wegnimmt und ihn ausbürgert und was Mielkes Brüdern im Geiste noch so alles einfällt im Namen von Frieden und Sozialismus.

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  5. Am 29.5.2023 um 12:31 schrieb EkelAlfred:

    die Inhalte sind rechtswidrig! 

    Was soll daran rechtswidrig sein? Dumm, ja. Stilistisch wie von ner sechsjährigen Tochter eines Grünenfunktionärs oder Alkoholikers. Ansonsten eher zur Belustigung als zum aufhetzen geeignet. Ihr müsst auch bedenken, dass ist nicht im Großraum Köln oder Hamburg, sondern in Thüringen. Da wissen die Leute sowas einzuordnen und können ihre Schlüsse auf den Urheber ziehen.

     

    Am 29.5.2023 um 14:01 schrieb callahan44er:

    Genau das gleiche über Fachkräfte für Messerkriminalität geschrieben und in der Innenstadt aufgehangen

    Richtig, auch das wäre legitimer Protest. Nur weil in dem Punkt von unserer Junta Grundrechte wie Meinungs und Demonstrationsfreiheit untergraben werden, muss man sich die Jacke nicht selber anziehen. 

  6. Am 17.7.2023 um 15:03 schrieb karlyman:

    Warum soll der Jäger, der 8 Jagdwaffen im Schrank hat, nicht eine ererbte Büchse ebenfalls zur Jagd einsetzen?

    Als Jäger würde ich mir die Erben-WBK gleich sparen und das Ding einfach so eintragen lassen (sofern LW) und falls KW ggf. einen Voreintrag machen lassen und das Teil in den normalen Bestand aufnehmen lassen. Geht natürlich nicht so einfach bei Überkontingent. 

  7. Am 6.7.2023 um 10:17 schrieb ASE:

    z.B. bei den Erbwaffen oder Sammlerwaffen die ja nicht mit dem Bedürfnis schiessen erworben&besessen werden und daher auch von einem Sportschützen nicht zum Schießstand mit der Absicht des sportlichen Schiessens geführt werden dürfen

    Zum sportlichen Schießen nicht, aber zum Testen, Einschießen o.Ä. schon.

  8. Am 5.7.2023 um 13:31 schrieb ASE:

    Eine Nutzung außerhalb des Bedürfnisses stellt eine mißbräuchliche Nutzung dar (z.B.: Sportschütze mit Sportwaffe als Wachmann, Sammler oder Erbe schießt sportlich.

     

    Das ist aber was anderes, als wenn ein Sportschütze und Jäger seine Waffen abwechselnd für beide Bedürfnisse nutzt. Sein Bedürfnis zum Waffenbesitz ist ja in der Jagd und im sportlichen Schießen begründet. Die stehen in einer WBK, welche den Besitz als rechtskonform dokumentiert. Für welchen Bedürfnisgrund welche Waffe erworben wurde steht da nicht drin und die Bedürfnisregelung im WaffG trennt da auch nicht, denn die Tätigkeit geschieht ja aufgrund eines vorhandenen und bestätigten Bedürfnisses (Sport oder Jagd). Anderenfalls müssten ja bei Wegfall eines der beiden Bedürfnisse alle darauf erworbenen Waffen abgegeben werden. Das trifft aber nur auf solche zu, die auf das weiter bestehende Bedürfnis nicht hätten erworben werden dürfen z.B. eine vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Waffe bei Aufgabe der Jagd. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein befreundeter Jäger, der seit zig Jahren keinen Schießsport mehr betreibt und auch in keinem Schützenverein mehr ist, aufgefordert wurde, seine Gelbe abzugeben und die darauf befindlichen Waffen in die Grüne tragen zu lassen. 

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  9. vor 17 Stunden schrieb karlyman:

    auch wenn ich den SPIEGEL, oder das ZEIT-Magazin häufig nicht mag - aber die liegen in der Qualität schon noch auf ganz anderer Ebene als der "Stern"

     

    Echt? Inwiefern? Ok, anderes Layout und der gescheiterte Versuch eines ganz dünnen seriösen Anstrichs. Geschwollenes Gequatsche, was eine intellektuelle Ausdrucksweise imitieren soll und Leser/Kommentatoren die ihre Blödheit ganz offen zur Schau stellen.

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  10. Am 29.7.2023 um 17:32 schrieb MB69:

    Aussage Berliner Polizeichefin : Die Polizei könne da nichts machen

    Was ist nochmal der Job der Polizei?

     

    Am 29.7.2023 um 17:32 schrieb MB69:

    auch die Zivilgesellschaft wäre in der Verantwortung... bei (Gruppen-)vergewaltigungen in Parks

    Wie meint sie das? Regt sie die Gründung von Bürgerwehren an? Oder sollen sich Zivilgesellschaftende als Helfer der VP melden?

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  11. vor 15 Stunden schrieb scotty600:

    Es ist in den Jagdgesetzen der Länder niedergeschrieben. Von Bundesland zu Bundesland gibt es da auch unterschiede.

    Nein, eben nicht. Jedenfalls nicht so, dass man anhand von klar erkennbaren technischen Merkmalen eine sichere Zuordnung treffen könnte. Sonst würden ja auch nicht einige Händler teure Feststellungsbescheide vom BKA anfertigen lassen.

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  12. vor 18 Minuten schrieb Schleifalot:

    Woher soll ich es wissen, wenn der Händler es auch nicht wissen will/kann. Oder wie soll man deine Aussage deuten?

    So isses. Ohne Feststellungsbescheid ist die Zuordnung schwierig. Das BKA schreibt zwar, dass mit den Nicht-Dual-Use Geräten solche gemeint sind, die explizit nur für die Verwendung auf Waffen hergestellt wurden, für Miltär und so, aber dass ist schon recht schwammig.

     

    vor 21 Minuten schrieb Schleifalot:

    abgenommenes dual usw Gerät keine Auflagen. Auf der Waffe wie die Waffe zu handhaben

    Das ist klar.

     

    vor 22 Minuten schrieb Schleifalot:

    NSG auf dem ZF montiert, ZF abgenommen vom Gewehr, dann ZF+NSG gemeinsam in den Waffenschrank.

     

    Mein ZF bleibt auf dem Gewehr, das Wärmebild wird mittels Adpter bei Bedarf montiert. Wobei auch in der von dir genannten Kombi (ZF+NSG) beides ohne Waffe ja nicht in den Schrank müsste, wenn es sich um ein Dual Use handelt.

    vor 25 Minuten schrieb Schleifalot:

    Nur wenn betrifft diese Konstellation? Ist nicht sehr praxisrelevant.

    Jedenfalls gibt es genug Fallstricke

     

    Eben, der in meinen Augen größte Fallstrick ist, dass irgendwer sagen kann: "das ist aber gar kein Dual Use". Das BKA hat ja in seinem Leitfaden geschrieben, dass Dual Use Geräte für "Sportoptiken" (was immer die darunter verstehen", Spektive und Fotoapparate verwendet werden und dafür auch vorgesehen sind. Mal im Ernst, kein Hersteller baut so ein Ding damit man es an ein Spektiv macht und niemand würde sowas dafür kaufen. Wozu auch? Um mit 40x Vergrößerung auf einen paar cm entfernten Bildschirm zu gucken?

  13. vor 15 Minuten schrieb Schleifalot:

    Händlerdefinition

     

    Händler oder Hersteller? 

    Hersteller, meist ja nicht in Deutschland ansässig, geben sich meines Wissens nicht mit solchen Definitionen ab, schließlich würde das ja nur hier gelten.

    Und der Händler kann ja nicht einfach sowas bestimmen bzw. hätte das wenig Aussagekraft. Importeure und Großhändler haben ja für ein paar Geräte BKA-Feststellungsbescheide erstellen lassen, aber natürlich nicht für alles.

    Man könnte sich natürlich an den darin betrachteten Kriterien orientieren, was Genaues ist das aber auch nicht. Und Händler, die keine Jäger sind oder anderweitig eine Erlaubnis für verbotene Gegenstände haben, dürften ja theoretisch gar nichts anderes als Dual Use verkaufen oder überhaupt im Laden haben und alle anderen dürften nur an Jäger verkaufen, was ohne Dokumentation wenig Sinn macht. Für mich ist es da ein bisschen schwer eindeutig festzustellen, ob mein Lahoux Clip 35 (baugleich Guide TA435) ein Nachtsichtgerät für Waffen ist oder Dual Use und damit ob es in den Schrank muss oder im Rucksack bleiben darf. Klar, die Tatsache, dass eine Augenmuschel mitgeliefert wurde deutet schon auf Dual Use hin, aber von einer rechtsicheren Einordnung ist das weit entfernt, auch wenn der Händler sagt: "klar ist das Dual Use"

  14. Auch wenn ich mich jetzt hier als völlig bescheuert oute, ich weiß es wirklich nicht und hoffe, mich kann irgendwer erhellen.

    Es gibt ja 3 Kategorien von Nachtsicht/Wärmebilgeräten, was auch das BKA ganz gut erklärt hat, für mich aber nicht vollständig:

     

    Nachtzielgeräte=topverboten für jeden

     

    Nachtsichtgeräte für Waffen=verboten mit Ausnahme für Jäger, müssen im Waffenschrank gelagert werden, Nichtjäger dürfen damit nicht umgehen

     

    Dual Use Geräte, die auch ohne Waffe zu gebrauchen sind, aber mittels Adapter an Waffen montiert werden können= für jedermann erlaubt, aber nur Jäger dürfen die Teile an Waffen montieren.

     

    Gibt es etwas eindeutiges, woran man rechtssicher festmachen kann zu welcher Kategorie ein Gerät gehört, ohne, dass es dafür einen Feststellungsbescheid vom BKA gibt? Müssten nicht normalerweise alle Geräte die nicht unter Dual Use fallen beim Erwerb irgendwie registriert werden? Diese dürften ja dann eigentlich auch nur gegen Vorlage des JS überlassen werden. Oder fällt grundsätzlich alles, was in D in einem offiziellen Geschäft gekauft werden kann, unter Dual Use? Denn anderenfalls dürfte ja auch nicht einfach irgendein Händler Umgang mit diesen Gegenständen haben. 

  15. Gibt es hier einen der die Greifvögel am Ruf unterscheiden könnte? Für mich klingen die alle gleich. Und der Habicht holt sich gern mal ein Huhn, allerdings hat der ne andere Art des Angriffs, der kreist nicht über dem Zielgebiet.

     

  16. vor 15 Stunden schrieb Pikolomini:

    stimme ich voll und ganz zu, in vollem Bewußtsein, daß ich dafür hier gesteinigt werde.

    Was ist an Habecks Aussage falsch ? Er stellt simpel fest, daß der Ruf zu einer Gesellschaft, die dem Bürger alle von ihm gewünschten Freiheiten gibt, in Anarchie endet.

    Der Teilnehmer an dieser " total freien " Gesellschaft wird seine eigenen Rechtsvorstellungen versuchen durchzusetzen und mit Sicherheit mit den Vorstellungen Anderer kollidieren, was dann im Chaos endet.

    Gute Beispiele hierfür sind bei uns die sog. " no go areas ". Die Menschen dort leben ihre eigenen Regeln, sicherlich den hier oftmals vorherrschenden Freiheitsvorstellungen entsprechend, denn genau solch eine soziale Konstellation wird dann die Folge sein.

    Das hält Habeck für einen " pervertierten Freiheitsnarrativ ", womit er in meinen Augen völlig Recht hat.

     

    Kennst du den Kontext, in dem er das gesagt hat? Es ist eine üble Angewohnheit der Linken, eine andere Position dadurch unmöglich zu machen, dass man dem Gegenüber etwas unterstellt, was er zwar so nicht gesagt hat, aber leicht als falsch identifizierbar ist. Macht Habeck andauern, aber nicht nur der. Leider ist das hier im Forum auch schon eine recht beliebte Methode geworden.

     

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  17. vor 4 Stunden schrieb joker_ch:

    Klein sind die nicht 1.4 bis 1.6m

    Locker, wenn nicht noch mehr. Sind größer als Habicht, fressen aber eher Kleinzeug und Fische. Auch wenn bzgl. Fisch teilweise was gegenteiliges behauptet wird, ich habe neulich zum zweiten mal einen Rotmilan gesehen, der einen Aal!!! erbeutet hat.

     

    vor 4 Stunden schrieb joker_ch:

    Vermute, es sind einfach zu viele und dann haben die einfach Hunger, wenn der Boden gefroren ist.

    Möglich, bei uns sind die im Winter weg (Zugvogel). Hab auch im Winter keine gesehen, die dageblieben wären, wie viele andere Zugvögel. Aber das heißt natürlich nix.

    Warum die allerdings aus dem kühlen Brandenburg in die noch kältere Westschweiz ziehen bleibt deren Geheimnis. Zu faul bis nach Italien zu fliegen?

  18. vor 15 Stunden schrieb adsc:

    Sind aber "nur" etwas mehr als 2 Millionen Hektaren. Ackerland, das für die Futtermittelproduktion eingesetzt wird, sind fast 6 Millionen.

     

    Ja essen muss man nunmal. Ein Drittel der Futtermittelfläche für etwas vollkommen entbehrliches zu missbrauchen ist das eigentliche Übel.

  19. vor 17 Stunden schrieb joker_ch:

    insbesondere dieser, was meinen Hühnern nicht gut bekommt

     

    Rotmilan greift sich Hühner? Das hab ich noch nie gehört! Habicht macht sowas, aber Milan eher nicht. Auch sehe ich Milane eigentlich nie direkt in bewohntem Gebiet, eher am Feld und am Wasser. Die beklauen übrigens sehr gerne ihre "Kollegen". Und bei uns gibt es sehr viele Rotmilane. 

     

     

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