Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    11.842
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von sealord37

  1. vor 7 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Ist die Meinung, die Erde sei eine Scheibe tatsächlich eine Meinung? Ist sie schützenswert?

     

    Und vergleichbar niveauvolle Ansichten?

    Spielt das eine Rolle? Es gibt ein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung,  da ist es völlig egal,  was für eine Meinung.  Sonst würde ja im GG stehen, "Recht auf schützendwerte Meinungsäußerung ". Wer soll denn darüber entscheiden,  was schützendwert ist? Da ist der Willkür jede Tür geöffnet! Wer so differenziert schafft die FDGO ab!

    • Gefällt mir 5
    • Wichtig 1
  2. vor 57 Minuten schrieb karlyman:

    Mit einer öffentlich ausgestrahlten Äußerung wie „Fuck the System“ bestreite er die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung

     

    Das ist schon ne Menge Interpretation. Kann man ausschließen, dass gerade nicht die Verbindlichkeit der unter dem Grundgesetz geschaffenen Rechtsordnung bestreitet, sondern lediglich ihre (bessere) Einhaltung fordert? Oder kann das Gericht der Regierung absolute Fehlerfreiheit attestieren? 

     

    Auch und gerade muss die Äußerung "Fuck the System" unter dem Umstand betrachtet werden, wie unter anderem Mitglieder der Regierungsparteien dem Land, der Rechtsordnung und den Institutionen gegenüberstehen, wenn sie z.B. hinter einem Plakat mit der Aufschrift "Deutschland, du mieses Stück Scheiße" hinterherlaufen. Gerade mit diesem zweierlei Maß erschüttert man das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und ihre Institutionen. Wenn dann noch jemand daherkommt, der bei seiner Auslegung von Meinungsfreiheit sich bei Idi Amin bedient und sich dabei auch  noch besonders klug vorkommt....

    • Gefällt mir 9
    • Wichtig 3
  3. vor 8 Minuten schrieb heletz:

    Warum?

     

    Er kann doch seine Meinung nach wie vor frei äußern?

     

    Aber jede Handlung (hier: Äußerung) hat halt möglicherweise eine Konsequenz und für Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen möglicherweise in besonderer Form.

     

    Jo, hat Idi Amin auch gesagt. Wenn du deinen Satz ernst meinst, bist du in bester Gesellschaft.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 2
  4. Der Fall mag sein wie er ist. Was mich jedoch nachdenklich macht sind solche Sätze in der Begründung: 

     

    Zitat

    Die Angehörigen dieses Phänomenbereichs versuchten, das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie, in staatliche Institutionen sowie in Wissenschaft und Medien zu untergraben

     

    Wenn Wissenschaft sauber und belegt arbeitet, Medien vernünftig recherchieren, die Wahrheit verbreiten und belegen können, staatliche Institutionen als Dienstleister des Volkes ihre Arbeit machen und die parlamentarische Demokratie glaubhaft bleibt, indem sie sich z.B. nicht dadurch selbst beschädigt, dass ungewählte Ministerpräsidenten eine Neuwahl eine ganze Legislaturperiode lang verschieben, dann bräuchten die doch gar keine Sorge haben, dass irgendwer das Vertrauen in sie untergraben könnte. Das wäre dann gar nicht möglich, weil niemand bei klarem Verstand da was drauf geben würde. 

    Aber ein solcher Satz, der das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhohlen infrage stellt, untergräbt dieses Vertrauen doch schon für sich.

    • Gefällt mir 11
    • Wichtig 4
  5. vor 19 Minuten schrieb Mick Jaeger:

    Das ist auf deinem eigenem Grundstück nicht grundsätzlich verboten, aber es beschert dir deutlich mehr Ärger als mit einer Schreckschusswaffe, da man dir unterstellen könnte du hast die scharfe Waffe übergeben.

     

    Damit zu schießen ist außerhalb von Schießstätten oder der Jagd sehr wohl verboten, jedenfalls ohne Schießerlaubnis. Da ist es unerheblich, ob da nur Kartuschenmunition verwendet wurde.  Oder meintest du nur das reine "Übergeben"? Ohne schießen.

     

    @grizzly45 hats schon geschrieben

  6. vor 19 Stunden schrieb erstezw:

    Dass er ja möglicherweise ein Delikt begangen hat, dass einen Straftatbestand erfüllt...

    Wegen der Schlüsselaufbewahrung gab es doch kürzlich ein Urteil. Das hat zwar was zur Aufbewahrung zukünftig geregelt, aber den Betroffenen auch nicht rückwirkend bestraft.

    Ich bin selbstverständlich dafür, dass Recht für alle gleich angewendet wird, aber demzufolge kann man Wüst hierraus auch keinen Strick drehen.

  7. vor 8 Minuten schrieb J4S:

    Tja - die Waffenbehörde in einem Stadtstaat im Norden sagt:

     

    Dass manche Behörden Gesetze nach eigenem Gutdünken auslegen ist bekannt. Wenn du über ein jagdliches und sportliches Bedürfnis verfügst, kann jedoch kein unzulässiger Bedürfniswechsel vorliegen, da du ja beide Bedürfnisse hast und die Waffe diese erfüllt. Zum Motzen, dass manche Behörden hier meinen ihr eigenes Recht machen zu können. Solchen Leuten sollte man die Zuverlässigkeit absprechen, eine Position im öffentlichen Dienst auszuüben.

    Ansonsten ist es natürlich der einfachere Weg, für den Voreintrag ein jagdliches Bedürfnis geltend zu machen. Keine Verbandsbescheinigung, keine 12/18 Trainingstermine, keine dummen Fragen.

    • Wichtig 2
  8. vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

    Innerhalb von 15min erreiche ich mindestens 3 Läden und innerhalb von 1 Stunde kann ich gar nicht zählen wieviele es sind

    Das ist aber nicht Standard. Ich hab seit relativ kurzer Zeit einen in ca. 10km Entfernung, alle anderen sind min. 50km weg oder irgendwo in Berlin, wo 10km so weit weg sein können wie 100km.

     

    Hat Texas wirklich das beste WaffG in USA? Ich hatte mal gehört Tennessee soll da sehr angenehm sein, sicher ein paar andere auch. Schrieben hier nicht vor kurzem welche was von New Hamshire?

    • Gefällt mir 2
  9. vor 4 Stunden schrieb JoergS:

    Also, aus dem Feedback meines Videos kann ich erneut bestätigen: Das größte Problem bei der Akzeptanz der VDB-Forderungen ist dieses dämliche Totschlag-Argument "amerikanische Verhältnisse". Es ist von allergrößter Wichtigkeit zu betonen: Niemand will ein Waffengesetz wie in den USA. Kein Entfall der Zuverlässigkeitsprüfung und des Sachkundenachweises, der Aufbewahrungspflichten und natürlich auch im Regelfall KEIN freies Führen von scharfen Waffen.

     

    Du orientierst dich also für Forderungen am Feedback deines Videos....interessant!

    Was Zuverlässigkeit angeht, bin ich dabei, obwohl man auch da sicher entschlacken kann. Auch die Sachkunde, das ist klar. Bei den Aufbewahrungspflichten reicht ein einfaches "gegen Abhandenkomme zu sichern". Wie kann doch jeder individuell lösen, die Voraussetzungen sind doch auch bei jedem anders. Mir ist natürlich klar, das so eine vage Formulierung ne Menge Diskussion mit den Behörden bedeuten kann.

    Dass das Führen ein rotes Tuch ist, ist so bekannt wie unsinnig. Ein Problem, dass ausschließlich durch entsprechende Indoktrinierung in den Köpfen entstanden ist. Was würde denn passieren, wenn das Führen plötzlic erlaubt oder wesentlich vereinfacht würde? Ein Blick nach Tschechien kann lehrreich sein. Die Zahl der tatsächlich geführten Waffen würde sich gar nicht groß erhöhen. Wer schleppt denn freiwillig ne Kanone mit, die er dann in bestimmte Geschäfte, Banken etc. nicht mitnehmen kann, er aber ständig aufpassen muss, dass da nix wegkommt? Doch nur jemand, der tatsächlich einen Grund dafür hat.

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  10. vor 4 Stunden schrieb ACR:

    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, weshalb manche hier so ein gesteigertes Mitteilungsbedürfnis haben, um nicht zu sagen Geltungsdrang. Es muss nicht alles öffentlich diskutiert werden, gerade wenn es sich um sensible Themen wie Waffen an sich handelt und die "Nutzung" in jeglicher verbrechischer Art.

     

    Was heißt denn Geltungsdrang? Also ich habe nicht einen Post gelesen, wo auf die Fragestellung wirklich in der Form eingegangen wurde. Wenn man die Frage des TE ein bisschen verschlankt, dann  steht da noch: "Welche Waffe wird besonders gern sich für einen Amoklauf o.Ä. verwendet und warum? Und warum die andere nicht. 

    Wenn man jetzt objektive Gründe ausschließt, weil es so ist, wie @Mausebaer geschrieben hat, dann kann das niemand hier beantworten, weil wir ja keine Amokläufer sind und demzufolge nicht wissen, was so ein Amokläufer denkt.

    Was bei rauskommt, wenn man ohne diese Ahnung einfach mal was annimmt, sieht man im Referentenentwurf.

    • Gefällt mir 2
  11. vor 4 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

    Das war nicht an dich gerichtet

    Könnte es problemlos sein. Denn auch ich hab meine Vorbehalte,  auf Fragen von Unbekannten zu antworten,  die sinngemäß lauten: Warum verwendet ein Massenmörder diese und nicht jene Waffe.  Wobei man die Frage problemlos umformulieren könnte,  in: Welche Waffe ist denn  aus welchem Grund am besten für solche Scheiße geeignet. 

     

    Es wurde ja schon geschrieben,  zwielichtige Gestalten mit seltsamen Fragen tauchen hier regelmäßig auf.  Ebenso finden sich aus dem Kontext gerissene Textpassagen von hier ab anderen Stellen wieder. Gern mit einer Wertung dazu, die nicht zwingend auf die Aussage passen muss. 

    • Wichtig 5
  12. vor 15 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

    insofern ein nutzvoller Erkenntnisgewinn, als dass er die These des BMI widerlegt

    Wenn du dich weiter mit dem WaffG befasst,  wirst du feststellen,  dass das nicht der einzige Blödsinn ist. 

    Warum sind Überkontingentwaffen gefährlicher als die,  die man vorher schon besitzt.  Aber das auch nur bei Sportschützen?

    Warum ist ein 24jähriger Sportschütze, ohne psychologisches Attest nicht reif genug eine 9mm Pistole zu besitzen,  wohl aber für eine Kaliber 12 BockFlinte? 

    Und warum ist das bei einem JS Inhaber anders? 

    • Wichtig 2
  13. vor 16 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

    Welche der vier teile ich nicht mit

    Das ist schade, hätte mich interessiert.  Wildau ist ja so ziemlich genau mein Einzugsgebiet (arbeite dort und wohne nur 5km entfernt in S-dorf), daher einfach persönliches Interesse.  Aber ich vermute mal  Cottbus,  denn das wäre ja die zuständige für unsere Ecke hier. 

     

    vor 20 Minuten schrieb HerbertHonigtopf:

    Ich kann allerdings aufgrund meiner gemachten Erfahrungen die generellen Vorurteile einiger, die Waffenbehörden würden maximal restriktive Ideen ggü. Erlaubnisinhabern verfolgen, nicht teilen

    Habe ich nie behauptet und entspricht auch nicht meiner Erfahrung,  ganz im Gegenteil. 

    Aber deswegen ist es ja nicht ausgeschlossen,  dass es anderswo solche Behörden gibt. 

  14. vor 4 Stunden schrieb HerbertHonigtopf:

    Mein Gedanke war, dass die aufgrund ihres Gewichts, geringeren Rückstoßes und die schnellere Beweglichkeit mit Kurzwaffen dann einfacher handhabbar sein könnten.

     

    Da können wir dir wirklich nicht helfen. Ich behaupte mal,  keiner hier hat irgendeine Ahnung, wie oder was man für ein Verbrechen am besten für eine Waffe nimmt.  Wir sind hier Sportschützen, Jäger und Sammler, Verbrecher eher nicht. Wie wählen unsere Waffen für bestimmte Jagdarten,  bestimmte sportliche Disziplinen oder stimmen sie darauf ab. Für Verbrechen nicht. Da musst du schon in anderen Kreisen nachfragen.

    • Gefällt mir 7
    • Wichtig 1
  15. vor 20 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Was soll daran interessant sein?

    Der Beweis vor Gericht interessiert doch nur. 

     

    Es ist doch ziemlich eindeutig, dass die Abgrabbelei hier nicht zum Einlass in einen Club diente, sondern um Toni Geld abzunehmen. Ich kann mich zwar nur auf das beziehen, was in dem Artikel steht, aber das klingt, als müsste sich jeder oder zumindest Toni von der Abu Chaker Truppe durchsuchen und ausrauben lassen. Widerstand gegen Clanbeamte ausgeschlossen.

  16. vor 9 Minuten schrieb steven:

    Ich würde die Machete evtl. im Wald führen, um mir Feuerholz zu machen. Wenn ich erwischt werde, wird man mir einen gröblichen Verstoß gegen dasd WaffG vorerfen.

    Wenn du mit der Machete rechtmäßig Feuerholz erntest wird dir niemand etwas vorwerfen.

     

    Interessanter finde ich die Aussage, dass das Abtasten eines Menschen, hier offenkundig auf der Suche nach Geld, erlaubt sein soll. Spielschulden hin oder her, das Ganze ist doch irgendwie schon sowas wie ein Raub. Da sind doch eher noch die Schüsse von Toni gerechtfertigt, wenn er damit den anhaltenden Angriff auf sein Eigentum abwehren will.

  17. vor 2 Stunden schrieb Jahtzee:

    Dann verstehe ich nicht, wie du Sprave Intransparenz vorwerfen kannst. Er ist vollkommen offen damit, dass er freie Waffen auch zum Selbst- und Heimschutz verkauft und damit Geld verdient. Darauf spielt er im Video sogar gleich mehrfach an.

     

    Ich unterstelle, dass dieses Video diesen Zweck verfolgt und das gibt er nicht zu. Muss er auch nicht, schon gar nicht im Video, aber es hier im Forum abzustreiten macht nicht unbedingt glaubwürdiger. Aber gut, vielleicht irre ich mich und er hat das Video tatsächlich aus anderen Beweggründen gemacht und nimmt den Effekt einfach nur mit.

  18. vor 1 Stunde schrieb Mick Jaeger:

    Sabine Müller hat Opas altes Luftgewehr > 7,5J auf dem Dachboden...

    Das wäre aber erlaubt, weil von vor anno Knopf oder aus der Zone. 

     

    Zu den Lockerungen: 

    als allererstes mal die Einzelbefürwortungen mit Voreintrag weg. Grundkontingent (wozu überhaupt ein Kontingent) kann ähnlich wie auf gelb erworben werden. Noch vor grundlegenden Lockerungen sollte eine Entbürokratisierung stattfnden.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.