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sealord37

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Beiträge von sealord37

  1. Ich hatte diese Frage an meine Behörde geschrieben und inzwischen Antwort erhalten. Die Antwort auf die Frage nach der Nutzung für das zweite Bedürfnis war sehr kryptisch,  im Grunde stand da , dass Waffen nicht bedürfnisfremd eingesetzt werden dürfen, jagdliche Nutzung und dann bei einer Kontrolle mit JS und gelber WBK legitimieren gibt garantiert Ärger,  weil gelb nur für Sportschützen.  Eine Waffe die jemand anders auf gelb hat mit Leihschein leihen ist dagegen kein Problem. 

    Darauf hab ich die gute Frau angerufen. Sie meinte,  die über Kreuz Nutzung ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber auch nicht eindeutig geregelt oder verboten. Sie kann mir da kein ok geben,  jeder Polizist könnte das bemängeln und eine Anzeige fertigen und was der Staatsanwalt meint weiß auch keiner.  Bei auf grün eingetragenen Waffen wäre allerdings nicht offensichtlich, dass die Waffen einem anderen Bedürfnis zugeordnet sind. Es ist auch nicht möglich Waffen mehreren Bedürfnissen zuzuordnen.  Daraus ergibt sich,  dass der Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich" unterlaufen wird,  jemanden,  der viele Waffen haben will wird das freuen.  Kontinent lässt sich prima Strecken.

    Es ist aber kein Problem,  seine Waffen von sportlich auf jagdlich umzuwidmen,  dann hat man das Problem höchstens bei Wettkämpfen. 

    Jetzt der Hammer: Ihr ist natürlich auch aufgefallen,  dass bei mir nie eine Bedürfnisprüfung stattgefunden hat und sie hat mich aufgefordert ihr Jagdschein UND Nachweis für Sportschützen Tätigkeit zu bringen. Hab den JS gleich rüber gemailt und hab sie gefragt,  ob das mit dem Sportlichen ernst gemeint ist.  Ist es. Ich soll nun bis Ende Januar eine Verbandsbescheinigung oder das Schießbuch bringen oder die sportlichen Waffen auf jagdlich umzuwidmen lassen,  was sie unbürokratisch machen würde.  Da ich mein Schießbuch seit ich den JS habe ein bisschen vernachlässigt habe,  werde ich wohl letzteres machen. 

  2. vor 5 Stunden schrieb karlyman:

    Die Frage ist andererseits (wie schon angeführt), ob Rechte, die fortwährend freiwillig aufgegeben werden, erhalten bleiben.

    Bei Dingen, die nicht 100% klar geregelt sind und irgendwelche Spielräume ermöglichen,  wäre ich vorsichtig.  Hatte gestern ein Gespräch mit meiner SB, die mir auf meine vor ewige Zeit gestellten Fragen geantwortet hat und gleich mal gemerkt hat,  dass sie noch nie mein Bedürfnis überprüft hat.  Aber dazu andermal mehr. Jedenfalls meinte sie auch,  dass in Waffenrecht so viel uneindeutig ist,  dass praktisch überall Fallstricke lauern, wenn es jemand drauf anlegt und die Tatsache,  dass etwas von einem nicht bemängelt wird, noch lange keine Sicherheit fürs die nächste Kontrolle gibt. Hier speziell ging es das Thema nutzung von Waffen die mit anderem Bedürfnis angeschafft wurden. 

  3. vor einer Stunde schrieb Mick Jaeger:

    Ernst gefragt, wie läuft das denn bei dir/anderen?

     

    Ich habe einen JES bei einem privaten Forstbetrieb, erlegtes Wild hänge ich dort in die Wildkammer, wo ich 24/7 reinkomme. Wenn ich das Stück kaufen will und kann, dann hol ich es mir nach dem abhängen.

    Am forsthaus/Wildkammer ist Licht, fließend Wasser etc vorhanden, sodass man das Stück auch bei einem evtl. Weichschuss in einen ordentlichen Zustand bekommt.

    Bei anderen mir bekannten Jägern ist entweder eine Kühlmöglichkeit zu Hause vorhanden oder sie haben entsprechende Vereinbarungen mit anderen Jägern/Förstern. 

    Händler sind ja meist Metzgereien bzw Fleischverarbeitende Betriebe, hat man da immer Zugang und die Möglichkeit das Stück vernünftig sauber zu machen? Falls ja, dann sind die Bedingungen offenbar ähnlich wie bei mir, nur, dass das Forsthaus halt im Revier ist und man nur ausnahmsweise mal gezwungen sein kann, das Revier zu verlassen. 

    Wenn jemand schreibt, er bringt das Stück zum Wildhändler, dann assoziiere ich damit, er fährt in die nächste oder übernächste Stadt und verkauft das Stück an ein Geschäft, welches nur zu bestimmten Zeiten geöffnet ist und nicht zwingend die Möglichkeit bietet, das Stück vorher in vorzeigbaren Zustand zu bringen.

  4. vor 56 Minuten schrieb Mick Jaeger:

    Wenn deine Behörde das so macht mit dem Erlegen hast du ja Glück, meine macht das nicht und ich fahre selbst raus.

     

    Was machen die, wenn du nicht gleich kommen kannst oder nicht erreichbar bist?

     

    vor 57 Minuten schrieb Mick Jaeger:

    Wildhändler neben der Wohnungstür

     

    Meiner Meinung nach ist die Ausgangsfrage ohnehin eher theoretischer Natur. Wie oft fährt denn jemand direkt von der Erlegung, aus dem Revier zum Wildhändler? Mit dem Schweinchen 3Uhr nachts? Oder der Rehbock sonntags um 06.30? Das im Wald aufgebrochene Stück so wie es ist zum Händler?

  5. vor 35 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Die Mitnahme der Jagdwaffe auf dem Weg zum, vom Revier in entgegengesetzter Richtung entfernten, Wildhändler ist durch keinerlei Bedürfnis abgedeckt.

    Ich vermute, dass es auch da ein bisschen auf die Entfernung ankommt. Unter Umständen muss man ja ertsmal entgegengesetzt fahren, um überhaupt nach hause fahren zu können. 3km sind sicher anders zu bewerten als 30km.

     

    vor 37 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Du darfst natürlich anderer Ansicht sein. Ist ja auch ok.
    Es wäre dann halt gut, wenn Du auf den bestimmten Passus in der WaffVwV verweisen könntest

     

    Kann ich nicht. Allerdings kann ich nirgendwo einen Passus in einem Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.Ä. finden wo was von "direktem Weg" steht. Zumal direkter Weg nicht mal zwingend eine rein geografische Angabe sein muss, sondern auch zeitlich betrachtet werden kann.

     

    vor 39 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Unlängst wurde einem Jäger die WBK widerrufen, nachdem er in entgegengesetzer Richtung seines Wohnortes, vom Jagdrevier, auf dem Weg zu seinem Arzt  einen medizinischen Notfall erlitt und von Sanitätern ins Krankenhaus gebracht werden musste.

     

    Diesen Fall meinte ich in meinem Post vor zwei Stunden. Allerdings ging es hier auch um einen erheblichen Umweg und der geplante Arztbesuch hatte nun wirklich nichts mit der Jagd zu tun.

  6. vor 44 Minuten schrieb grizzly45:

    Das sind die gleichen die seit 18 mit nem Baseballschläger im Kofferraum durch die Gegend fahren.

     

    Nö, wer mit 18 mit nem Bäsi rumfährt hat noch gute Chancen in den nächsten 10-20Jahren sein Gehirn zugeschickt zu bekommen.

  7. vor einer Stunde schrieb erstezw:

    Ich frage mich, wo die Komforteinbußen herkommen soll.

     

    Im Autositz stört einfach alles, was am Gurt ist. Mich zumindest. Und generell hab ich lieber weniger als mehr am Mann, wobei es bei der Jagd schon wirklich viel Zeug geworden ist, was ich so mit mir rumschleppe. Wenn man nicht immer alles verstauen und wieder auspacken will sieht es bei einer Pirsch in Kombination mit vorherigem oder nachfolgenden Ansitz etwa so aus: Rucksack mit Zeug drin, Waffe, Zielstock, Wärmebild in Jackentasche, Hundeortung, Leine, Pfeifen, ggf. Taschenlampe. Wenn nichts dringendes sie erforderlich macht, verzichte ich gern auf die Kurzwaffe.

  8. vor 24 Minuten schrieb gipflzipfla:

    Ist dazu ein Jagdschein zwingend erforderlich (wie zu allen anderen Dingen, die in direktem Zusammenhang mit der Jagd) ?

    Ich kann mir vorstellen, dass das die Frage eines Richters im Widerspruchsverfahren nach dem Entzug der WBK eines Jägers sein könnte.

     

    Könnte sein, dass jemand den Zusammenhang mit der Jagd an das zwingende Vorhandensein eines JS zu knüpfen versucht. Allerdings gibt es auch ein paar wenige Beispiele für jagdliche Tätigkeiten, die durch jemanden ohne JS ohne Waffe und durch einen Jagdscheininhaber auch mit Waffe durchgeführt werden können. Z.B. Durchgehen oder die Hundeausbildung, wenn der Kontakt mit Wild ausgeschlossen ist. Beides ist aber Jagdausübung und wie weit "in Zusammenhang damit" noch gehen kann ist nochmal ne andere Sache. 

    Ist also gar nicht so einfach.

  9. vor 28 Minuten schrieb IMI:

    Aber die KW im Holster am Mann

     

    Hab ich eigentlich gar nicht mit. Wenn mal wieder Schwarzwild da ist und ich Gefahr lauf, abends alleine ein Stück aus dem Dickicht ziehen zu müssen, dann sicher. Aber die wäre dann auch im Rucksack bis sie gebraucht wird, mit Holster Auto fahren ist jetzt auch nicht der Gipfel an Komfort.

  10. vor 25 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Weil das nicht der direkte Weg zum Revier ist, nur dort darf ungeladen geführt werden, ansonsten sicher verpackt!

     

    Dann besteht also kein "Zusammenhang mit der Jagd" mehr. Denn im Gesetz steht ja nichts von "direktem Weg" sondern dem "Zusammenhang mit der Jagdausübung". Ob dieser Zusammenhang nicht mehr gegeben ist, wenn der direkte Weg verlassen wird, in immer noch gleicher Richtung um einen Stau zu umfahren oder zur Tankstelle zu fahren, kann ich mir nicht vorstellen. Bei komplett entgegengesetzter Richtung kann das anders sein, da hatten wir hier schon mal ein Urteil. Wenn jedoch kein Zusammenhang mit der Jagd mehr besteht, aus o.g. Gründen, dann müsste eigentlich die von @gipflzipfla genannte Situation eintreten, dass  die Waffe überhaupt nicht mitgenommen werden darf, auch nicht verpackt. Denn entweder es besteht ein Zusammenhang mit dem Bedürfnis (hier die Jagd) oder nicht. Und ohne Bedürfnis muss die Waffe zu Hause bleiben. Ich denke hier wird es durchaus unterschiedliche Einzelfallentscheidungen geben und das geschossene Wild in die Kühlung zu bringen ist ja erstmal nicht jagdfremd. Wenn ich es zu einem ausgesuchten Gourmethändler in einer entfernten Stadt bringe, dann aber sicher nicht. Andererseits, wie sieht es aus, wenn ich vor der Jagd einen Jagdkameraden zum gemeinsamen Ansitz abhole und hinterher wieder zu Hause absetze? Wie weit darf der von der Strecke abseits wohnen, um nicht mit dem eigenen Auto fahren zu müssen?

  11. vor 36 Minuten schrieb erstezw:

    Die 3...4G dürften weder der Waffe noch der Optik schaden.

     

    Es besteht aber immer irgendwie das Risiko, dass das Teil mal blöd umfällt, mit dem ZF irgendwo gegen und dann Kontrollschuss nötig wird. Nicht bei jeder fahrt, aber irgendwann passiert es halt mal. Wenn ich das nicht vermeiden kann, weil ich die Waffe schnell zugriffsbereit brauche, dann ist das halt so, wenn nicht, dann schütze ich sie mit einem gepolsterten Futteral.

  12. vor 29 Minuten schrieb uwewittenburg:

    B: Die Waffe kann nur "nicht zugriffsbereit" geführt werden.

     

    Bin zwar kein Jäger, sehe das aber im Zusammenhang mit der Jagdausübung, also folge ich der Logik.

     

     

    Warum dann "B: nicht zugriffsbereit", wenn ein Zusammenhang mit der Jagd besteht?

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  13. vor 40 Minuten schrieb Homi:

    Wenn man aber Rechte dauerhaft nicht nutzt, besser noch, vor Behörden in Frage stellt, werden diese früher oder später einkassiert.

     

    Die Möglichkeit des zugriffsbereiten Führens ist ja nicht umsonst gegeben und es gibt Jäger, deren Bedingungen das auch erforderlich machen. Ein Bekannter hat z.B. ein recht zerschnittenes Revier entlang einer Bundesstraße, inkl. befriedeter Ecken (Ortschaften) dazwischen. Der fährt natürlich mit der zugriffsbereiten Waffe und steigt an Stellen aus, wo Beute möglich ist. Verpackte Waffe wäre da blödsinnig. Ich dagegen fahre von meinem Wohnort ca. 40km Autobahn und dann direkt in den Wald, wo ich mir ne Stelle zum parken suche und dann da jage, wo es eben passt. Ich würde nie auf die Idee kommen, die Waffe neben mir an den Beifahrersitz zu lehnen um schnell dran zu sein.

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  14. vor 12 Stunden schrieb IMI:

    Ich sehe es als Plan B, um auch dem dümmsten Polizisten eine plausible Antwort zu geben, damit ich weiter fahren kann. 

     

    Ich wurde noch nie kontrolliert, aber bei allen Bekannten, die das mal hatten, hat die Antwort "bei der Jagdausübung" gereicht um schnell weiter geschickt zu werden. Im Grunde weiß ein Polizist in einer Verkkehrskontrolle o.Ä. ja auch nicht, wo du überall zur Jagd berechtigt bist oder wo du überall eingeladen wirst. Und es ist fraglich, ob er es wissen will.

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  15. vor 13 Stunden schrieb grizzly45:

    Um jeglichen Stress zu vermeiden und weil ich an der Stelle nicht mit Waffen prahlen muss, kommt bei mir am Ende des Ansitzes am Auto alles ins Futteral. 

     

    Zum einen deshalb und zum anderen wird die Waffe mit montierter Optik auch nicht besser davon, wenn sie irgendwo unverpackt im Auto rumkullert.

    • Wichtig 2
  16. vor 19 Minuten schrieb AmericanDad:

    Alle Regime dieser Erde, Hitler, Mao, Stalin, was wären die alle gewesen ohne die Macht des Staates dem sie vorstanden?

    Stalin ohne Macht wäre für Hitler ne easy Nummer geworden.

     

    Dein Gesellschaftsmodell klingt verlockend und erstrebenswert,  aber nur solange man nicht über Details nachdenkt. 

    • Wichtig 2
  17. vor 5 Minuten schrieb AmericanDad:

    Und genau deshalb sollten Staaten so machtlos wie möglich gehalten werden

    Dann hat irgendwer anders genug Macht,  die er missbrauchen kann. Stellt sich die Frage, wer Polizei,  Gerichte oder Armee betreiben und finanzieren soll.  

    Und nein,auch private Schwerstbewaffnung ersetzt die nicht.  Kann sich ja schließlich nicht jeder ne Luftabwehr ala Iron Dome oder sowas in der Art leisten. 

  18. vor 16 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

    Somit würdest du also so ziemlich jeden 2. Verkehrsunfall mit Personenschäden, aus Unachtsamkeit etc., als Ende des Waffenbesitzes befürworten?

    Kuck mal nach, für was du dir 40 TS schon einfängst!

     

    Im Gesamtbild scheint es ihm auch hier wieder nur um Provokation zu gehen. Erstmal was cooles raushauen, Reaktionen abwarten und dann mit heillosem Blödsinn andere Reaktionen provozieren. 

    Bin auch drauf reingefallen und hab heute schon zweimal Trollfutter verteilt.

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