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Longhair

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  1. Habe ich auch von einem auf den anderen Tag, per mail bekommen. Long
  2. Das sehe ich im übrigen genauso.. Long
  3. Naja, als BDS Mitglied bist Du über den Verband, haftpflichtversichert. Auch eine Rechtschutzversicherung (in Waffensachen) hast Du über den BDS. Wenn irgendwelche Ansprüche angemeldet werden, muss ja nachgewiesen sein, wer da mit einer Waffe tätig war.. Ob diese namentliche Liste nun der Besitzer, Mieter oder Veranstalter führt ist eig. egal. Ich ging davon aus das der Betreiber oder Mieter, das in jedem Fall tun muss..mag sein, das das meinerseits ein Trugschluss war. Mein Verein, ist in der glücklichen Lage, eine eigene 25m RSA zu haben.. Long
  4. Eine Machete oder ein Messer, sind auch primär als Werkzeug gebaut.. Nimm eine Sense, lege sie über die Schulter und gehe durch die nächste Fussgängerzone.. Der Polizist/Richter, der Dich massregelt wird Dir mit unbedeutenden Abwandlungen, dasselbe erzählen, wie jemandem , der ein Leatherman Charge TTi zugriffsbereit führt..(Messerklinge) einhändig zu öffnen und feststellbar, Das Charge TTi, wird auch als Tool/ Werkzeug verkauft. Der Einwand, bzw. die Auschlussgründe nach 42a, sind auf eine Sense durchaus anzuwenden : Almauf/abtrieb, Bauernumzug = Brauchtum..Sense darf zugriffsbereit geführt werden. Führen der offenen Sense in der Fussgängerzone um einer drohenden Zombieapokalypse entgegen zu wirken, fällt *imho* nicht unter die Ausschlussgründe. Long
  5. Oh, das wusste ich nicht. Ich bin davon ausgegangen, das jeder, der auf einem Stand schiesst, namentlich in der Standkladde/Standbuch erfasst wird.. Schon aus Versicherungsgründen. Long
  6. Wie gesagt, bei meinem Verein gab es eine solche Konstellation nicht. Und bei 12/18 für neue Waffen, gab es auch kein Problem, wenn andere Stände im Schiessbuch gestempelt haben.. Auch bem Bedürfniserhalt kenne ich das nicht. Long
  7. Da hast Du unzweifelhaft recht.. Ist ja auch nicht meine Ansicht, aber es gibt sie bei manchen Präsidenten. Dem Schützen etwas glauben, oder dem Verband gegenüber, mit Unterschrift bestätigen, können 2 verschiedene Dinge sein. Der Verband wird nicht jeden Standbetreiber anrufen und fragen :" war Schütze X, am (Datum) bei Dir schiessen?" Der Verband verlässt sich auf die Bestätigung des Vereines. Und der Präsi muss halt etwas bestätigen, was nur im Schiessbuch steht..und das machen vielleicht nicht alle.. Fragen wäre das beste. Long
  8. Genau das meine ich.. Und wenn der TE, seinen Präsi nicht fragen möchte, könnte ein Anruf beim entsprechenden LV, des Verbandes sicher weiterhelfen.. Wobei der dann wieder fragen wird :" Warum hast Du nicht einfach Deinen Präsi gefragt?" Long
  9. @vaquero357, wer gibt denn den Antrag für das Bedürfnis, beim Verband ab? Der Vereinspräsi oder das Mitglied? Die Frage, ob es konform ist, als Aufsicht, mit einem Neumitglied auch mal auf einem anderen Stand zu schiessen(für 12/18), sollte doch möglich sein.. denn sollte der Antrag über den Präsi, an den Verband gehen, kann der ja nur rechtssicher bestätigen, was in der Vereinskladde steht.. Ich glaube, die Verbände verlassen sich da auf die Vereine .. Long
  10. Kannst Du mir evtl. weiterhelfen? Im Waff.ges. + den Ausführungsvorschriften, konnte ich dazu nichts finden. Long
  11. Es gibt Empfehlungen vom BKA und anderen Behörden.. Mehr nicht. Das Thema kommt ca. alle 14 Tage hier auf.. Long
  12. Immer wieder gerne wiederhole ich, wie es bei mir lief: Voreintrag für .45ACP (Erwerbstempel Mun. auch) vorhanden. Händler hatte eine .45ACP, mit WS in .9mm und .22lfb im Laden (gebraucht, nummerngleich). Ich alles mitgenommen incl. Munition (ich schreibe jetzt hier nicht, welche/s Kaliber) Beim SB gewesen, Erwerb eintragen lassen. Kommentar vom SB : " Dann stempele ich ihnen noch schnell (kostenpflichtig) den Mun.Erwerb für die WS, dann können Sie auch für diese die Munition erwerben. Ich den Kloss runtergeschluckt, ansonsten den Mund gehalten, mich artig bedankt und nach vollziehen diverser Bücklinge, rückwärts den Raum verlassen. Der Voreintrag hat übrigens incl.WBK grün (Ersterwerb) vom abgeben, bis das Einwurfeinschreiben mit WBK grü+gelb, im Kasten war, genau 13 Tage gedauert.. Fand ich extrem schnell und korrekt ( wie den SB..- war cool drauf) Long
  13. Der Tresor ist praktisch schon auf. Long
  14. Hast Du richtig gedeutet..🤪 Die Antwort auf"Was frisst Dein Hund", dient als "Füllstoff" , der Inhalt ist hierbei zweitrangig. Mit Deinem Beitrag zum Wiederladen, hast Du 5 Beiträge und solltest PN schreiben und empfangen können. Long
  15. @HansD beliebte Frage : was frisst Dein Hund? Long
  16. Als Empfehlung mag eine solche Verankerung durchaus sinnvoll sein. Gesetzlich gefordert ist sie (entgegen @Ni3mand Beitrag) nicht..sondern lediglich, wie in der von ihm verlinkten Broschüre, empfohlen. Mein Schrank ist auch doppelt verankert. Bei mir sind die Gegebenheiten halt günstig - Eigentum , Betonwand und Boden. Wer den abbekommt und die Treppen hoch ins Auto, Sackkarre, Eselgespann..schafft, der hat ihn sich "verdient". Bei Mietwohnungen mit Holzdielen, Fussbodenheizung, Rigipswand o.ä. fällt eine sinnvolle Verankerung, mit dem schon öfter erwähnten Abreisswiderstand, schwer bzw. ist unmöglich.. Long
  17. Screenshot aus der von Dir verlinkten Broschüre. Long * rotfärbung in dem Quote, durch mich
  18. @Ni3mand, welche gesetzlichen Vorschriften (die Waffenaufbewahrung betreffend), sind das, die Du da fotografiert hast? Long
  19. Mein SB(Berlin) hat (auf meine Frage)gesagt, das, wenn in einer Gegend, kontrolliert wird, sich die Kontrolleure vorher beim zuständigen Polizeiabschnitt, anmelden. Sollte bei mir wer klingeln, würde ich dort anrufen. Was anderes, dürfen die in meinem Haus, fotografieren? Ein Foto vom Aufstellort, habe ich bei der Beantragung eingereicht. Auch ein Foto vom Siegel und Scan, der Rechnung. Long
  20. Hier im Forum gibt es eine Liste..vielleicht da mal schauen.. Long
  21. Was frisst Dein Hund? Was frisst Deine Katze? Sollten wir alle vegan leben? Bitte diese 3 Fragen, in separaten Beiträgen beantworten und voila, schon kannst Du PN schreiben/empfangen.😜 Long Nachtrag: ist ein running Gag - einfach insgesamt 5 Beiträge schreiben..dann klappts mit PN
  22. Den werden sie ganz sicher haben.. Ich hatte in der Nähe zu tun und habe die Unterlagen ebend beim Pförtner abgegeben. Das war alles in so einer durchsichtigen Folientasche. Mit Deckblatt, wohin es gehen soll und Absender. Der Pförtner meinte, so darf er das aus Datenschutzgründen, nicht entgegennehmen. Also wurde alles in einen A4-Umschlag getan (den ich von ihm bekam), mit Absender und Empfänger und dann mit Eingangstempel an die zuständige Abteilung des LKA, weitergeleitet. Long
  23. In Berlin ist wegen Corona, kein Puplikumsverkehr. Erwerbsanzeigen werden entweder mit der WBK, an die Behörde geschickt, oder im blickdichten Umschlag, beim Pförtner abgegeben. Retour geht es per Einwurfeinschreiben, incl. Kostenbescheid. Hat bei mir im Oktober '21, ca. 14 Tage gedauert. (Eintrag auf gelb) Long
  24. @ASE, daraus schliesse ich, dass selbst wenn mangels Alter und med.-psych. Gutachten, nur KK Waffen, auf meiner WBK stehen, ich GK Waffen leihen darf. Hätte ich nicht gedacht..wieder was dazu gelernt..danke Dir.. Long
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