Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

Longhair

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.794
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Longhair

  1. https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/11/senat-berlin-corona-massnahmen-dezember-weihnachten-.html manchmal mag ich den Föderalismus nicht.. mfG Long
  2. Hm, in dem benannten Punkt, heisst es ja (sinngemäss) " Der Staat, hat das Gewaltmonopol, dies ernst zu nehmen, bedeutet das Ende, privaten Waffenbesitzes.." Davon abgesehen, das das Gewaltmonopol, des Staates, auch bei legalem Waffenbesitz, bestehen bleibt, würde das ja bedeuten, das im Umkehrschluss, das Gewaltmonopol, seit Bestehen der Bundesrepublik (den Zeitpunkt setze ich mal willkürlich) nicht ernstgenommen wurde? Nun kann ich ja Gewalt, auch ohne (Schuss-)WAffen ausüben und gebe dies zu bedenken: "Der Staat hat das Gewaltmonopol, dies ernst zu nehmen, bedeutet das Ende sämtlicher Kampfsportarten, des Besitzes von Äxten, Messern, Armbrüsten, Sportbögen (die Liste wäre endlos)... (so Sachen wie Notwehr, Nothilfe usw. lasse ich mal aussen vor) Gewalt gegen andere ist doch schon verboten und wird bestraft.. mir werden die Grüninnen immer schleierhafter..leider kenne ich keines von deren Mitgliedern, um mal zu diskutieren..deswegen landet alles, was mir dazu im Kopfe herumgeht, hier.. mea culpa.. mfG Long
  3. Ich verstehe schon, was Du meinst.. Nur würden wir dann das, zu dem wir nicht werden wollen.. mf G Long
  4. Um mal wieder auf den Topic zurück zu kommen.. Auch wenn vieles auf den Inhalt hindeutet, online ist das beschlossene Grundsatzprogramm, der Grüninnen noch nicht. Und mit "online", meine ich, auf deren Seite und nicht bei irgendwelchen Schmierblättern.. mfG Long
  5. Ist denn das beschlossene Grundsatzprogramm schon irgendwo online, zu finden, damit man mit dem Entwurf, vergleichen kann? Auf der HP, der Grün*innen bin ich nicht so richtig fündig geworden. (Ich frage für einen Freund, der kein Internet hat) mfG Long
  6. Bin ich Dir irgendwie zu nahe getreten? Ich hab geschildert, wie es bei mir ablief- nicht mehr aber auch nicht weniger.. mfG Long
  7. Das/Die WS, erwirbst Du bedürfnisfrei mit. Eine Anrechnung, auf 6/2, erfolgt nicht. Auf die WBK, kommen die WS, natürlich - sind ja EWB pflichtig. Früher haben die Händler das noch eintragen können, heute wohl nur noch die Behörde.. mfG Long
  8. Hm..ok..mein Händler hat seiner zeit, die zur Waffe gehörenden (nummerngleichen) WS, eingetragen.. mfG Long
  9. Meinst Du das jetzt für Dich, als Händler, oder generell? mfG Long
  10. Können die Waffen nicht verschickt werden? Macht weniger Stress.. mfG Long
  11. Die extremen Rechten und die extremen Linken, nehmen sich *imho* nicht viel. Das war in der Weimarer Republik so und heute ist das ähnlich. Warum kann man denen nicht, wie bei bestimmten Hooligangruppen, ein Feld vor der Stadt, zur Verfügung stellen, wo die sich austoben können? Das die Gesellschaftsentwürfe, beider Richtungen, nicht funktionieren und nur Leid über die Menschen bringen, hat doch die Geschichte gezeigt. mfG Long
  12. @s_f akut betrifft mich eine solche Zone nicht. Im Zweifelsfall ist es ja auch schwer, festzustellen, ob man sich in einer solchen Zone bewegt. In Berlin, war es so, das an bestimmten Bahnhöfen, Waffenverbotszonen waren. (ich hoffe, ich erinnere mich hier richtig). Das ich zum Konzert, oder in den Club, keine Messer mitnehme, sagt ja auch schon der Veranstalter. Mir geht es einfach darum, beim ganz normalen Bewegen auf der Strasse, öffentliche Verkehrsmittel o.ä. halt nicht die Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen.. Nach dem alten Gesetz, war es ja (mit bestimmten Ausnahmen wie Beruf , Brauchtum, Sport, Film) generell verboten, bestimmte Messer in der Öffentlichkeit, zu führen. mfG Long
  13. @Mittelalter danke für den Link.. , aber ausser Spekulationen vom Dezember letzten Jahres auf Seite 1 und Anfang Seite 2 und dem Rest dann allgemeine Sachen und Vorschläge, wohin man auswandern könnte, ist dort leider nichts zu finden. Mich würde die Landesverordnung interessieren, die gemeint ist und ob diese zum zugriffsbereiten Führen, meines Charge TTi, überhaupt nötig ist, weil ja im Waff.Ges. steht, das dort Ausnahmen, für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse vorzusehen sind.. mfG Long Nachtrag: auf der offiziellen Landesseite von Berlin steht aktuell noch der Text, gemäss Paragraf 42a, gültig seit April 2008
  14. Mal eine Frage zu Paragraf 42 Waff.Ges. - in Abschnitt 6 steht , Zitat:" (6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, "Zitat Ende Weiter steht dort, Zitat:" In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei 1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse," Zitat Ende Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html Um welche Verordnung, handelt es sich? Ist diese Verordnung Ländersache - kann sie also von Land zu Land unterschiedlich sein? Oder gilt " ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen" schon alleine deswegen, weil es das Waff.Ges. als Bundesrecht, so vorsieht? Muss die "waffenrechtliche Erlaubnis" (in meinem Fall die WBK grün/gelb) im Original, mitgeführt werden? Das Vorhandensein, kann ja im Zweifel, schnell festgestellt werden. Mir geht es um das zugriffsbereite Führen eines Leatherman Charge TTi https://www.leatherman.com/de_DE/charge-tti-7.html wie es wahrscheinlich viele am Gürtel tragen, oder getragen haben. Die Klingen, sind mit einer Hand zu öffnen und feststellbar. mfG Long
  15. Um als Staat, Gewalt auszuüben, muss ich nicht unbedingt (Schuss)Waffen bemühen. Das Kann ich auch, indem ich jemanden verurteile und ins Gefängnis stecke.(gerechtfertigt oder ungerechtfertigt) Auch als Individuum, brauche ich nicht unbedingt (Schuss)Waffen, um Gewalt auszuüben, das kann ich auch physisch oder psychisch.. Gewaltmonopol und Waffenmonopol, sind 2 grundverschiedene Dinge.. Der Staat, darf Gewalt anwenden um seine Ziele/Gesetze durchzusetzen - das Individuum nicht (Notwehr u.ä. lasse ich mal aussen vor) mfG Long
  16. Done.. mfG Long
  17. Ist auf unserem Stand, kein Problem. Viele haben KK - Halbautomaten, .357 UHR und 9mm Halbautomaten. Bei Meisterschaften Lw und KW getrennt, beim Training ist das egal. mfG Long
  18. Du hast den Sinn meines Beitrages verstanden? Schön.. Wo die Schliessfächer sich befinden, ist doch völlig Wurst.. Falls es Dich beruhigt: ich selbst kenne keine Bank, bei der sich die Schliessfächer im Vorraum befinden..was nicht heissen muss, das es keine gibt.. mfG Long
  19. Was mir noch einfällt, was sehen die Regularien der Bank vor, wenn der/die Schlüssel verloren sind? Die werden ja das Fach, nicht aufflexen. Ergo müsste ja bankseitig,eine Möglichkeit bestehen, an die Fächer heran zu kommen. Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, müsste es ja auch eine Möglichkeit geben, Fächer zerstörungsfrei, ohne den Mieter zu öffnen. Das würde bedeuten, das Unberechtigte an die Waffen gelangen könnten. (zumindest besteht die Möglichkeit) mfG Long
  20. Und bei einer Nachkontrolle, trifft man sich mit den Kontrolleuren, im Vorraum der Bank.. legt die Püster dort auf den Tisch und gleicht mit der WBK ab? Erscheint mir zweifelhaft.. mfG Long
  21. Bestätigt ihm das der Verband, nicht auf dem Antragsformular für das Bedürfnis? mfG Long
  22. Um welche (inaktive) Zeit, handelt es sich denn? mfG Long
  23. https://www.welt.de/politik/deutschland/live205615625/Thueringen-Ueberraschende-Wahl-von-Thomas-Kemmerich-zum-Ministerpraesidenten-Liveticker.html mfG Long
  24. Frag mal die Angehörigen der getöteten Lebacher Wachsoldaten ob die das auch " skurril- originell " fanden...... Naja, ich würde jetzt keinen für seime Meinung, als Teenie, bashen.. Man wird ja älter um weiser zu werden.. Als Teen(Ostkind) bin ich voll auf Hausbesetzer, Steinewerfer und Grüne,RAF und so.. im Westen abgefahren.. Ende 1989, war ich im letzten Jahrgang Bausoldaten, die in der DDR , eingezogen wurden - damals war ich so der Typ "Gungrabber".. Die Augen über die Szene, hat mir deren Wirken in der Mainzer Strasse (Ostberlin) um die Wende herum geöffnet und deren Gewaltbereitschaft.. Lange Rede, kurzer Sinn, heute mit 54Jahren, denke ich über viele Dinge, anders als früher.. mfG Long
  25. @uwewittenburg Du hast weiter oben, von einer Kontrollgruppe in Berlin geschrieben - bist Du eventuell aus Berlin? Meine SB (Berlin LKA 553) hat mir mal gesagt, das sich die Kontrolleure, beim örtlichen Polizeiabschnitt anmelden.. kannst Du das ev. bestätigen? Wurde versucht, in Deinen Räumlichkeiten, zu fotografieren? mfG Long
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.