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Longhair

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Alle Inhalte von Longhair

  1. zum Topic: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/18122020_neue_sprengstoffverordnung_zwecks_feuerwerksverkaufsverbots_beschlossen.html mfG Long
  2. Dafür gibt es auf Anfrage, Zertifikate.. Und solange der TE sich nicht zu seinen Gründen äussert..wayne... mfG Long
  3. Wäre imho nicht das erste Mal, das irgendein Schmierfink, Material für eine Reportage sucht. mfG Long
  4. @DPG : das(ein) Beschussamt, soolte Deine Frage beantworten können. http://www.beschussamt.de/ mfG Long
  5. Du weisst doch, das wegen dem Killervirus, viele in Quarantäne/Homeoffice u.a. sind.. und Langeweile haben.. Lass ihnen/uns doch den Spass.. mfG Long
  6. Ich könnte mir auch vorstellen, das der Beschuss von Sicherheitsglas, behördlich reglementiert ist.. (ja, ich weiss, die Bösebolde interessiert das nicht).. Mit dem Wissen um die Schwachstellen, könnte man schon.......deutlicher will ich hier nicht werden, ohne dem TE zu nahe zu treten.. mfG Long
  7. @DPG , vielleicht könnte Dir jemand konkret antworten, wenn Du schreiben würdest, warum Du Sicherheitsglas, mit verschiedenen Waffen, beschiessen möchtest. In der Regel, gibt es für solche Gläser, Zertifikate, die beinhalten, gegen welche Kaliber, die "dichthalten".. - ist das für Dich nicht ausreichend? mfG Long
  8. Ja, da bleibt einem nur die Wahl, zwischen Pest und Cholera.. Wenn mir mal wer vor 31Jahren gesagt hätte, das in Deutschland, eine gewesene FDJ Sekretärin, das zweithöchste Staatsamt bekleidet...ich hätte ihn auf seine geistige Gesundheit untersuchen lassen.. mfG Long
  9. So hoplophob, können die Grüninnen eigentlich auch nicht sein..haben die nicht damals den Einsatz der Bundeswehr, in Afghanistan, durchgewunken? Und überhaupt, was ändert sich jetzt, da es in deren Bucketlist steht..? mfG Long
  10. https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/11/senat-berlin-corona-massnahmen-dezember-weihnachten-.html manchmal mag ich den Föderalismus nicht.. mfG Long
  11. Hm, in dem benannten Punkt, heisst es ja (sinngemäss) " Der Staat, hat das Gewaltmonopol, dies ernst zu nehmen, bedeutet das Ende, privaten Waffenbesitzes.." Davon abgesehen, das das Gewaltmonopol, des Staates, auch bei legalem Waffenbesitz, bestehen bleibt, würde das ja bedeuten, das im Umkehrschluss, das Gewaltmonopol, seit Bestehen der Bundesrepublik (den Zeitpunkt setze ich mal willkürlich) nicht ernstgenommen wurde? Nun kann ich ja Gewalt, auch ohne (Schuss-)WAffen ausüben und gebe dies zu bedenken: "Der Staat hat das Gewaltmonopol, dies ernst zu nehmen, bedeutet das Ende sämtlicher Kampfsportarten, des Besitzes von Äxten, Messern, Armbrüsten, Sportbögen (die Liste wäre endlos)... (so Sachen wie Notwehr, Nothilfe usw. lasse ich mal aussen vor) Gewalt gegen andere ist doch schon verboten und wird bestraft.. mir werden die Grüninnen immer schleierhafter..leider kenne ich keines von deren Mitgliedern, um mal zu diskutieren..deswegen landet alles, was mir dazu im Kopfe herumgeht, hier.. mea culpa.. mfG Long
  12. Ich verstehe schon, was Du meinst.. Nur würden wir dann das, zu dem wir nicht werden wollen.. mf G Long
  13. Um mal wieder auf den Topic zurück zu kommen.. Auch wenn vieles auf den Inhalt hindeutet, online ist das beschlossene Grundsatzprogramm, der Grüninnen noch nicht. Und mit "online", meine ich, auf deren Seite und nicht bei irgendwelchen Schmierblättern.. mfG Long
  14. Ist denn das beschlossene Grundsatzprogramm schon irgendwo online, zu finden, damit man mit dem Entwurf, vergleichen kann? Auf der HP, der Grün*innen bin ich nicht so richtig fündig geworden. (Ich frage für einen Freund, der kein Internet hat) mfG Long
  15. Bin ich Dir irgendwie zu nahe getreten? Ich hab geschildert, wie es bei mir ablief- nicht mehr aber auch nicht weniger.. mfG Long
  16. Das/Die WS, erwirbst Du bedürfnisfrei mit. Eine Anrechnung, auf 6/2, erfolgt nicht. Auf die WBK, kommen die WS, natürlich - sind ja EWB pflichtig. Früher haben die Händler das noch eintragen können, heute wohl nur noch die Behörde.. mfG Long
  17. Hm..ok..mein Händler hat seiner zeit, die zur Waffe gehörenden (nummerngleichen) WS, eingetragen.. mfG Long
  18. Meinst Du das jetzt für Dich, als Händler, oder generell? mfG Long
  19. Können die Waffen nicht verschickt werden? Macht weniger Stress.. mfG Long
  20. Die extremen Rechten und die extremen Linken, nehmen sich *imho* nicht viel. Das war in der Weimarer Republik so und heute ist das ähnlich. Warum kann man denen nicht, wie bei bestimmten Hooligangruppen, ein Feld vor der Stadt, zur Verfügung stellen, wo die sich austoben können? Das die Gesellschaftsentwürfe, beider Richtungen, nicht funktionieren und nur Leid über die Menschen bringen, hat doch die Geschichte gezeigt. mfG Long
  21. @s_f akut betrifft mich eine solche Zone nicht. Im Zweifelsfall ist es ja auch schwer, festzustellen, ob man sich in einer solchen Zone bewegt. In Berlin, war es so, das an bestimmten Bahnhöfen, Waffenverbotszonen waren. (ich hoffe, ich erinnere mich hier richtig). Das ich zum Konzert, oder in den Club, keine Messer mitnehme, sagt ja auch schon der Veranstalter. Mir geht es einfach darum, beim ganz normalen Bewegen auf der Strasse, öffentliche Verkehrsmittel o.ä. halt nicht die Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen.. Nach dem alten Gesetz, war es ja (mit bestimmten Ausnahmen wie Beruf , Brauchtum, Sport, Film) generell verboten, bestimmte Messer in der Öffentlichkeit, zu führen. mfG Long
  22. @Mittelalter danke für den Link.. , aber ausser Spekulationen vom Dezember letzten Jahres auf Seite 1 und Anfang Seite 2 und dem Rest dann allgemeine Sachen und Vorschläge, wohin man auswandern könnte, ist dort leider nichts zu finden. Mich würde die Landesverordnung interessieren, die gemeint ist und ob diese zum zugriffsbereiten Führen, meines Charge TTi, überhaupt nötig ist, weil ja im Waff.Ges. steht, das dort Ausnahmen, für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse vorzusehen sind.. mfG Long Nachtrag: auf der offiziellen Landesseite von Berlin steht aktuell noch der Text, gemäss Paragraf 42a, gültig seit April 2008
  23. Mal eine Frage zu Paragraf 42 Waff.Ges. - in Abschnitt 6 steht , Zitat:" (6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, "Zitat Ende Weiter steht dort, Zitat:" In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei 1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse," Zitat Ende Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html Um welche Verordnung, handelt es sich? Ist diese Verordnung Ländersache - kann sie also von Land zu Land unterschiedlich sein? Oder gilt " ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen" schon alleine deswegen, weil es das Waff.Ges. als Bundesrecht, so vorsieht? Muss die "waffenrechtliche Erlaubnis" (in meinem Fall die WBK grün/gelb) im Original, mitgeführt werden? Das Vorhandensein, kann ja im Zweifel, schnell festgestellt werden. Mir geht es um das zugriffsbereite Führen eines Leatherman Charge TTi https://www.leatherman.com/de_DE/charge-tti-7.html wie es wahrscheinlich viele am Gürtel tragen, oder getragen haben. Die Klingen, sind mit einer Hand zu öffnen und feststellbar. mfG Long
  24. Um als Staat, Gewalt auszuüben, muss ich nicht unbedingt (Schuss)Waffen bemühen. Das Kann ich auch, indem ich jemanden verurteile und ins Gefängnis stecke.(gerechtfertigt oder ungerechtfertigt) Auch als Individuum, brauche ich nicht unbedingt (Schuss)Waffen, um Gewalt auszuüben, das kann ich auch physisch oder psychisch.. Gewaltmonopol und Waffenmonopol, sind 2 grundverschiedene Dinge.. Der Staat, darf Gewalt anwenden um seine Ziele/Gesetze durchzusetzen - das Individuum nicht (Notwehr u.ä. lasse ich mal aussen vor) mfG Long
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