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Longhair
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Das bringt es auf den Punkt. *Thumbs up* mfG Long
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Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung
Longhair antwortete auf Friedrich von Staufen's Thema in Allgemein
Bei 3 Vereinskameraden, die die WBK auch im August beantragt haben, hat es auch nur um 14 Tage gedauert.. Wie gesagt , sehr nett und korrekt.. mfG Long- 33 Antworten
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/puettlingen-im-saarland-57-jaehrige-frau-erschiesst-mann-auf-offener-strasse-a-1252260.html Der Link dazu.. mfG Long
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Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung
Longhair antwortete auf Friedrich von Staufen's Thema in Allgemein
Bei mir(Berlin, LKA553), wollte der SB, letztes Jahr im August, alles zum Waffenschrank, sehen.. Rechnung,Lieferschein, Bild von der Aufstellung, Bild vom Typenschild.. sonst hätte ich da nochmal antanzen können.. War übrigens sehr nett und korrekt..hat genau 15 Tage gedauert, vom Abgeben, bis die WBK im Briefkasten war.. mfG Long- 33 Antworten
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Naja, meine Quelle, ist eine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, die sich ausdrücklich auf§42a (das Führverbot) bezieht. Egal, ich will keine Machete führen, von daher ist für mich hier SENSE.. mfG Long
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Naja, Ich interpretiere o.g.Verwaltungsvorschrift in Bezug auf 42a, so: Macheten sind laut Verw.Vorschrift, keine Hieb- und Stosswaffen, sondern Werkzeuge und unterliegen als solche nicht dem Fürverbot nach 42a. Wäre nett, wenn Du Deine Sicht, etwas ausfürlicher schilderst, aus Deinem Beitrag, geht sie nicht hervor. mfG Long
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Macheten zählen (laut o.g. Verw.Vorschrift) nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen, sondern sind Werkzeuge.. wusste ich bis gestern auch nicht.. mfG Long
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Opelgang.. mfG Long
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Jup, den Link kannte ich schon, seitdem, führe ich ja auch mein Charge TTi nicht mehr.. Ich hätte gedacht, das inzwischen die Vernunft eingezogen ist und das Führverbot für entsprechende Multitools, relativiert wurde..das war wohl ein Trugschluss.. mfG Long
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Danke Dir, das war mir tatsächlich neu.. Da es ev. von allgem. Interesse ist, zitiere ich die von Dir anngegebene Verw. Vorschrift. Zitat: Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B. Macheten, Fahrtenmesser), Gleiches gilt auch für sogenannte Jagdnicker und Hirschfänger. Die als Jagdnicker bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger, die in der heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat) Verwendung finden. Zitat Ende Leider habe ich dort zu den sog. "Multitools" nichts gefunden. Einige haben ja einhändig zu öffnende, feststellbare Klingen. So sieht es für mich danach aus, das ich eine Machete, oder ein Fahrtenmesser zugriffsbereit führen darf , mein Charge TTi jedoch nicht. Verrückte Welt. mfG Long
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Das Wort "Werkzeug" suche ich in 42a vergeblich, sonst würde ich mein Leatherman ChargeTTi (einhändig zu öffnen, feststellbar) auch "Werkzeug" nennen uns sollte es dann zugriffsbereit, führen dürfen. Es existieren Ausschlussgründe wie Beruf, Brauchtum oder allg. anerkanntes Bedürfnis...Werkzeug ist keiner.. mfG Long
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"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
Longhair antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Du hast mir wahrheitsgemäss geantwortet, Das Du (aus meiner Sicht bisher) 2 Behauptungen, nicht belegen kannst. Gleiches bemängelst Du weiter oben bei einem anderen User.. Das Du sonst, zu fast jedem Sachverhalt, Quellenangaben lieferst, habe ich nicht bestritten und weiss dies zu schätzen.. mfG Long -
"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
Longhair antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Zitat aus dem Blei- Fred: Es gibt wohl - wi e so häufig - Ü bergangsfr isten. Bleihaltige "alte" Sets durften wohl sogar noch abverkauft werden, wenn sie im Handel schon auf Lager waren. So stand es jedenfalls in ein/zwei Medien zu lesen. Meine Fragen dazu: Da ich mich in meinem Beitrag, auf Wikipedia bezo g und ungerne (wissentlich) falsche Beiträge, stehe n lasse - und da Du über profundes Wissen um das Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften und Übergangsfristen ver fügst, meine Frage: wann trat die entsprechende EU - Vorschrift, bzw. die Änderung dieser Vorschrift , die das Inverkehrbringen von bleihaltigen Giesssets verbietet, in Kraft ? Wann begann und wie lange dauerte die Übergangsfrist, für den Abverkauf von im Handel befindlichen Restmengen? Und last, but not least: welches Medium berichtete korrekt (so, wie Du weiter oben geschrieben hast) über das Verbot, des Verkaufs entsprechender Sets und nicht allgemein über das Verbot des Bleigiessens. mfG Long p.s. ich weiss, das Wikipedia, keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erhebt, bzw. das jede r dort schreiben kann. Wenn Du also Quellen, für das og. Thema hast, die korrekt berichtet haben, würde ich diese sehr gerne ebenfalls nutzen, so sie denn frei zugänglich sind. Zitat Ende Gerne, z.B. im Bleigiesser - Fred. Deine Antwort auf meine wiederholten Fragen zur Quellenangabe sinngemäss: "Hätte ich gewusst, das ich das mal brauche..." aber das kannst Du im entsprechenden Fred, selber nachlesen.. mfG Long Das zitieren mehrerer Beiträge, will mir am Handy nicht recht gelingen, deswegen habe ich das per copy&paste gemacht.. -
"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?
Longhair antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Diesen durchaus richtigen Ratschlag, solltest Du Dir erst einmal selbst zu Herzen nehmen, bevor Du andere dahingehend, belehrst.. mfG Long -
ARD: Legalwaffenbesitz wird salonfähig in neuer Serie
Longhair antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
made my day? mfG Long -
Welchen Widerstandsgrad muss ein solches Bankschliessfach haben? 0 oder 1..oder geniesst der LWB Bestandsschutz, wenn seine Waffe/n schon vor Juli 2018 im Schliessfach lagen und es sich nur um A/B Fächer handelt? Können die Waffen, nach dem Training, im Schliessfachvorraum, gereinigt werden, solange sich der LWB, alleine dort aufhält? Wie kann der LWB, eine gesetzeskonforme Nachschau gewährleisten? (innerhalb der Öffnungszeiten) mfG Long
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Eine andere Antwort, habe ich nicht erwartet.. mfG Long
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Da ich mich in meinem Beitrag, auf Wikipedia bezog und ungerne (wissentlich) falsche Beiträge, stehen lasse - und da Du über profundes Wissen um das Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften und Übergangsfristen verfügst, meine Frage: wann trat die entsprechende EU - Vorschrift, bzw. die Änderung dieser Vorschrift , die das Inverkehrbringen von bleihaltigen Giesssets verbietet, in Kraft ? Wann begann und wie lange dauerte die Übergangsfrist, für den Abverkauf von im Handel befindlichen Restmengen? Und last, but not least: welches Medium berichtete korrekt (so, wie Du weiter oben geschrieben hast) über das Verbot, des Verkaufs entsprechender Sets und nicht allgemein über das Verbot des Bleigiessens. mfG Long p.s. ich weiss, das Wikipedia, keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erhebt, bzw. das jeder dort schreiben kann. Wenn Du also Quellen, für das og. Thema hast, die korrekt berichtet haben, würde ich diese sehr gerne ebenfalls nutzen, so sie denn frei zugänglich sind.
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Dann ist der Wikipedia Eintrag zu dem Thema, auf den ich mich oben als Quelle bezog, falsch.. Dort ist der April 2018 als inkrafttreten der entsprechenden Verordnung genannt. mfG Long
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Nun ja, Du hast meinen Beitrag richtig gestellt.. Von daher.. mfG Long p.s. gilt das tatsächlich schon seit dem 1.1.18? *imho* trat die entsprechende Verordnung erst später in Kraft..
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Wenn Du schreibst wer korrekt berichtet hat, ändere ich das in meinem Beitrag.. mfG Long
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So ist es, Bleigiessen, als solches ist nicht verboten. Auf den Zug ist aber die gesamte Medienlandschaft aufgesprungen. Seit April 2018 ist der Vertrieb von Bleigieß-Sets mit bleihaltigen Rohlingen verboten, da das darin enthaltene Gießblei die Grenzwerte der neu gefassten EU-Chemikalienverordnung um ein Vielfaches übersteigt. Für im Handel erhältliche Produkte liegt der Grenzwert bei 0,3 % Blei, bei von der Stiftung Warentest 2012 in Deutschland analysierten Bleigieß-Sets lag der Bleigehalt bei 71 %.[3]i) Quelle: Wikipedia+ EU Chemikalienverordnung. mfG Long
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@VP70Z : Du hast recht - ich hab die Mails gerade nochmal durchgeschaut - H.Gießler ist "Sales Manager" mea culpa mfG Long
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Hm, die Mail ist mit Hendrick Gießler unterschrieben. Die Telefonnummer, die Du damals verlinkt hast, könnte die Zentrale gewesen sein, weil sie auf 4710 endet - die Nummer, die ich kenne endet auf 471xxx (weiss nicht, inwieweit ich die hier posten kann/ sollte) Könnte , wenn es sich um einen Schreibfehler handelt, durchaus der selbe sein. mfG Long
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Kürzlich hatte ich mit ihm einen sehr netten Schriftwechsel per Mail. Es ging um das Herstellungsdatum und die Ausstattung einer P220 X - Six. der 1.Gen. (Einzelanfertigung mit 2 nummerngleichen Ws.) Alle meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet. Ich war angenehm überrascht. mfG Long