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Longhair

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Alle Inhalte von Longhair

  1. Welchen Widerstandsgrad muss ein solches Bankschliessfach haben? 0 oder 1..oder geniesst der LWB Bestandsschutz, wenn seine Waffe/n schon vor Juli 2018 im Schliessfach lagen und es sich nur um A/B Fächer handelt? Können die Waffen, nach dem Training, im Schliessfachvorraum, gereinigt werden, solange sich der LWB, alleine dort aufhält? Wie kann der LWB, eine gesetzeskonforme Nachschau gewährleisten? (innerhalb der Öffnungszeiten) mfG Long
  2. Eine andere Antwort, habe ich nicht erwartet.. mfG Long
  3. Da ich mich in meinem Beitrag, auf Wikipedia bezog und ungerne (wissentlich) falsche Beiträge, stehen lasse - und da Du über profundes Wissen um das Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften und Übergangsfristen verfügst, meine Frage: wann trat die entsprechende EU - Vorschrift, bzw. die Änderung dieser Vorschrift , die das Inverkehrbringen von bleihaltigen Giesssets verbietet, in Kraft ? Wann begann und wie lange dauerte die Übergangsfrist, für den Abverkauf von im Handel befindlichen Restmengen? Und last, but not least: welches Medium berichtete korrekt (so, wie Du weiter oben geschrieben hast) über das Verbot, des Verkaufs entsprechender Sets und nicht allgemein über das Verbot des Bleigiessens. mfG Long p.s. ich weiss, das Wikipedia, keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erhebt, bzw. das jeder dort schreiben kann. Wenn Du also Quellen, für das og. Thema hast, die korrekt berichtet haben, würde ich diese sehr gerne ebenfalls nutzen, so sie denn frei zugänglich sind.
  4. Dann ist der Wikipedia Eintrag zu dem Thema, auf den ich mich oben als Quelle bezog, falsch.. Dort ist der April 2018 als inkrafttreten der entsprechenden Verordnung genannt. mfG Long
  5. Nun ja, Du hast meinen Beitrag richtig gestellt.. Von daher.. mfG Long p.s. gilt das tatsächlich schon seit dem 1.1.18? *imho* trat die entsprechende Verordnung erst später in Kraft..
  6. Wenn Du schreibst wer korrekt berichtet hat, ändere ich das in meinem Beitrag.. mfG Long
  7. So ist es, Bleigiessen, als solches ist nicht verboten. Auf den Zug ist aber die gesamte Medienlandschaft aufgesprungen. Seit April 2018 ist der Vertrieb von Bleigieß-Sets mit bleihaltigen Rohlingen verboten, da das darin enthaltene Gießblei die Grenzwerte der neu gefassten EU-Chemikalienverordnung um ein Vielfaches übersteigt. Für im Handel erhältliche Produkte liegt der Grenzwert bei 0,3 % Blei, bei von der Stiftung Warentest 2012 in Deutschland analysierten Bleigieß-Sets lag der Bleigehalt bei 71 %.[3]i) Quelle: Wikipedia+ EU Chemikalienverordnung. mfG Long
  8. @VP70Z : Du hast recht - ich hab die Mails gerade nochmal durchgeschaut - H.Gießler ist "Sales Manager" mea culpa mfG Long
  9. Hm, die Mail ist mit Hendrick Gießler unterschrieben. Die Telefonnummer, die Du damals verlinkt hast, könnte die Zentrale gewesen sein, weil sie auf 4710 endet - die Nummer, die ich kenne endet auf 471xxx (weiss nicht, inwieweit ich die hier posten kann/ sollte) Könnte , wenn es sich um einen Schreibfehler handelt, durchaus der selbe sein. mfG Long
  10. Kürzlich hatte ich mit ihm einen sehr netten Schriftwechsel per Mail. Es ging um das Herstellungsdatum und die Ausstattung einer P220 X - Six. der 1.Gen. (Einzelanfertigung mit 2 nummerngleichen Ws.) Alle meine Fragen wurden schnell und umfassend beantwortet. Ich war angenehm überrascht. mfG Long
  11. Wenn Du H.Gießler meinst, den gibt es noch. mfG Long
  12. Du kannst dann deine WBK zum Amt tragen samt Kniften. Und deine Tresore dem Altmetallhändler übergeben. Und das hat dann nix mit Diktatur oder irgendwas zu tun. Sondern einfach nur weil so ein Verhalten die Gesellschaft gefährden würde. bearbeitet Freitag um 20:44 von Tante Dörte ab hier karlyman: Bist du jetzt unter die Comedians gegangen? Oder hast "Grün" vergessen? Oder einfach das von BBF Verlinkte nicht gelesen? Unter dem WO-Link, den BBF eingestellt hat und auf den du Bezug nahmst, lese ich nämlich, Zitat: " Ich würde für 2018 wieder jemanden unter meine Fittiche nehmen, der mit IPSC das Schießen anfangen will. Das Angebot richtet sich an Personen die derzeit noch kein LWB sind. Waffe (Glock 17) , Magazine, Holster (rechts), kann ich bereit stellen. Hauptsächlich würde das auf der BDS Schießanlage in Philippsburg stattfinden. " Ergo - er ermöglicht als Betreuer einem Schießsport-Interessenten im offensichtlich vollständig legalen Rahmen, in eine in D genehmigte Schießsportdisziplin einzusteigen. Wo ist das, bzw., wo ist dein Problem? @Tante Dörte : warum sollte sein (BBF) Verhalten, die Gesellschaft gefährden und damit qualifiziert sein, seine WBK zu lochen? mfG Long
  13. Hm, wenn ich sowieso zum Händler fahre um Munition zu kaufen, dann kann ich doch meine Waffen, an denen Arbeiten zu erledigen sind(Tuning, Optiken testen usw. gibt ja so vieles), mit zum Büchsenmacher/Händler nehmen.. warum 2x fahren? Vielleicht, kam er auch gerade vom Training, oder Wettbewerb zurück und war danach auf Shopping - Tour.. alles Gründe, die vom Bedürfnis abgedeckt sind.. mfG Long
  14. Das hat man vor fast 40 Jahren, von den Grünen auch gesagt.. mfG Long
  15. Hm, der oberste Quote, ist von mir..ansonsten: "Dunkel war der Rede Sinn"
  16. Longhair

    Waffenverbotszone

    Kann man so stehen lassen.. (um auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu kommen) mfG Long
  17. Ich bin zwar noch nicht soo lange dabei, möchte nichtsdestotrotz, meine Meinung kund tun... Solange er (heletz) im entsprechenden Thema, beim Topic bleibt und nicht gegen Forenregeln verstößt, sollte ein Forum auch solche Foristen aushalten. "ignore" ist gut und schön, aber das man dann in Zitaten, trotzdem, die Beiträge, des Zitierten liest finde ich auch ok, denn sonst würde man den Zusammenhang mit dem Kommentar, des Zitierenden nicht herstellen. Ich für mein Teil, kann nur hoffen, das er nicht in Legislative, Judikative oder Exekutive, tätig ist. Da habe ich mit Claudia Roth und Anton Hofreiter, viel größere Sorgen - und die kann man nicht so einfach auf "ignore" setzen.. mfG Long
  18. Genau genommen gilt es nur für ein Land. Deutschland.. sorry, den konnte ich mir jetzt nicht verkneifen..ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.. mfG Long
  19. Kannst Du mir den letzten Satz bitte erläutern? Ich schieße sportlich, Großkaliber, wie soll ich diesen Sport, ohne Waffe ausüben? mfG Long
  20. Dem ist nichts hinzu zu fügen. Ich habe grosse Angst davor, das es in einer Demokratie , wirklich einmal soweit kommt. mfG Long
  21. Wenn man z.B. auf der "falschen" Demo gesehen wird, könnte durchaus 3.b) daraus gemacht werden, ohne das man eine Straftat begangen hat. Man hat eine Meinung und tut sie kund.. Nochmal schreibe ich es aber nicht. mfG Long
  22. Und ich bin dafür, das es so bleibt und erweitere TATEN zu STRAFTATEN, denn ich möchte nicht, das z.B. vom VS fotografierte oder auf anderem Wege festgestellte Teilnehmer z.B. einer angemeldeten und genehmigten Versammlung, mit dem Entzug oder der Nichterteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse rechnen müssen, weil der Zweck der Versammlung, nicht opportun oder mehrheitsfähig ist. mfG Long
  23. Sorry, ich unterbreche euren Flow nur ungern. Meine Befürchtung ist, wenn durch eine Regelabfrage beim VS, schon Meinungen, zum Nichterteilen oder zum Entzug, waffenrechtlicher Erlaubnisse führen, dann kommt als nächstes, ein psychologisches Gutachen für jeden , vor Erstbeantragung der WBK(So wie bei GK Erwerb unter 25Jahre) und als nächster Schritt, regelmässig. Wenn mal wieder nach einer Verschärfung des Waffenrechtes gerufen wird, kann auch eine regelmässige Kontrolle des Blutbildes, zur Feststellung des Alkoholmissbrauches (Analog zur MPU) in Frage kommen. Alles natürlich vom LWB zu bezahlen.. Wo soll das hinführen? Straftaten, sollen sanktioniert werden, keine Frage - wenn Meinungen sanktioniert werden, muss ich an "1984" denken und an das Wort "Gedankenverbrechen" just my 2 Cents mfG Long
  24. Mein SB sagte auf eine diesbezügliche Frage, das bei Kontrollen, immer eine Anmeldung beim örtlichen Polizeiabschnitt erfolgt. Dort wird dann halt angerufen, ob es in Ordnung ist, das die Damen und Herren X,Y und Z, meinen Schrank sehen wollen. mfG Long
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