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Longhair

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Alle Inhalte von Longhair

  1. @Fyodor @Fussel_Dussel In Berlin, ist das üblich.. Long
  2. Hm, bei mir wurde auch bei der Erstbeantragung (2018) grün/gelb keine Kopie gefordert.. Wer weiss, liegt vielleicht am SB.. Long
  3. Hm, Kopie vom Schiessbuch war bei mir ( Berlin) nicht gefordert.. Die Verbandsbescheinigung hat gereicht. Ob bei der Erteilung von gelb/grün, oder danach erfolgten Voreinträgen/Käufen.. Letzter Eintrag grün 2019, gelb 2021.. Das die Behörde in Berlin entspannt und korrekt ist, kann ich bestätigen.. Long
  4. Meine SBine sagte mir, wenn die zu Aufbewahrungskontrollen unterwegs sind, melden sie sich beim entsprechenden Polizeiabschnitt an. Da würde ich dann halt anrufen, ob Frau X und Herr Y wirklich gerade bei mir unterwegs sind.. Man kann es auch komplizierter machen, als es ist.. Long
  5. Nein, Du musst nicht sagen, wo der Schrank steht und wenn sich der Standort innerhalb der Wohnung ändert, geht das auch niemanden etwas an. Ich wollte damit deutlich machen, das man gegen Fotos der Räumlichkeiten vermutlich, vorgehen kann. Wenn der Kontrolletti in seine Kladde schreibt:" Standort xxx", merkt man das vielleicht nicht und kann es im Zweifelsfall nicht verhindern. Wenn wirklich mal jemand mit einer Tasche voll Akten, aus der Behörde wandert, ist glaube ich, der Standort innerhalb der Wohnung das kleinste Problem. Long
  6. Genauso ist es.. Im Zweifel werden Dir Termine vorgeschlagen, oder Du wirst gefragt, an welchen Tagen, es (innerhalb der Bürozeiten) passend wäre.. Soweit zu "Deinen Bedingungen". Wie schon gesagt, bei 4 Personen, könnte man die Verhältnismässigkeit anzweifeln. Es steht ja auch nirgendwo, das Du nur 1 Kontrolletti hereinlassen musst und damit Deiner Pflicht, die Kontrolle zu ermöglichen, nachgekommen bist. Was ich bedenklicher finde - das fotografieren in den Räumen des LWB. Ein Foto des Tresors incl. Siegel und Rechnung, musste ich bei der Anmeldung abgeben. Das können sie gerne vergleichen und dahinter schreiben:"Standort Keller rechts"..das sollte reichen.. Long
  7. Es steht auch nirgendwo, das diese Überprüfung nur von einer Person ausgeführt werden darf. Der entsprechende Text im Waffengesetz sagt, das Du "der Behörde" den Zugang gewähren musst. Und wenn "die Behörde" ebend mit 2 Personen kommt, dann ist das *imho* verhältnismässig. Ob 4 Personen, wie beim TE, verhältnismässig sind, mag eine andere Sache sein. Er hat ja einen Bescheid und kann sich anwaltlich vertreten lassen. Ich hoffe, wir hören hier, vom Ausgang der Sache. Wenn bei Dir eine entsprechende Kontrolle erfolgt und Du nur einem der (eventuell) 2 anwesenden Beamten, Zutritt gewährst, dann berichte bitte hier vom Ausgang der Kontrolle. Long
  8. Hm, ich würde sagen, von Gesetzes wegen, bist Du verpflichtet, eine Kontrolle zu ermöglichen.. Kann das Amt nicht kontrollieren, werden sie irgendwann Deine Zuverlässigkeit anzweifeln..mit den bekannten Folgen.. Long
  9. Wo die Waffenbehörde angesiedelt ist, bzw. wem sie unterstellt ist, ist von Land zu Land unterschiedlich. Bei mir ist es das Landeskriminalamt (LKA). Aber egal, wenn sie Polizeibeamte zur Sicherung dabeihaben wollen, dann dürfen die das.. Du musst sie im übrigen gar nicht reinlassen..mach einfach nie die Tür auf.... Nach ein paar fehlgeschlagenen Besuchen, werden sie einen Termin mit Dir vereinbaren. Lasse einfach ein paar Termine verstreichen.. Long
  10. Das muss da auch nicht stehen. Eigensicherung mit min. 1 Polizisten , der die Hand an der geholsterten Waffe hat, ist bei der normalen Verkehrskontrolle üblich. Ich würde das sportlich sehen, die müssen ihren Job machen. Lass sie das tun und zeige ihnen, das bei Dir alles in Ordnung ist.. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ziehe bei der Kontrolle einen Anwalt hinzu, das können die nachvollziehen.. *imho* machst Du die Sache komplizierter als sie ist.. Long
  11. Einfach, weil der Gesetzgeber das so vorsieht und Dein Amt, dafür gerade Leute frei hat. Long https://dejure.org/gesetze/WaffG/36.html
  12. Habe ich auch von einem auf den anderen Tag, per mail bekommen. Long
  13. Naja, als BDS Mitglied bist Du über den Verband, haftpflichtversichert. Auch eine Rechtschutzversicherung (in Waffensachen) hast Du über den BDS. Wenn irgendwelche Ansprüche angemeldet werden, muss ja nachgewiesen sein, wer da mit einer Waffe tätig war.. Ob diese namentliche Liste nun der Besitzer, Mieter oder Veranstalter führt ist eig. egal. Ich ging davon aus das der Betreiber oder Mieter, das in jedem Fall tun muss..mag sein, das das meinerseits ein Trugschluss war. Mein Verein, ist in der glücklichen Lage, eine eigene 25m RSA zu haben.. Long
  14. Eine Machete oder ein Messer, sind auch primär als Werkzeug gebaut.. Nimm eine Sense, lege sie über die Schulter und gehe durch die nächste Fussgängerzone.. Der Polizist/Richter, der Dich massregelt wird Dir mit unbedeutenden Abwandlungen, dasselbe erzählen, wie jemandem , der ein Leatherman Charge TTi zugriffsbereit führt..(Messerklinge) einhändig zu öffnen und feststellbar, Das Charge TTi, wird auch als Tool/ Werkzeug verkauft. Der Einwand, bzw. die Auschlussgründe nach 42a, sind auf eine Sense durchaus anzuwenden : Almauf/abtrieb, Bauernumzug = Brauchtum..Sense darf zugriffsbereit geführt werden. Führen der offenen Sense in der Fussgängerzone um einer drohenden Zombieapokalypse entgegen zu wirken, fällt *imho* nicht unter die Ausschlussgründe. Long
  15. Oh, das wusste ich nicht. Ich bin davon ausgegangen, das jeder, der auf einem Stand schiesst, namentlich in der Standkladde/Standbuch erfasst wird.. Schon aus Versicherungsgründen. Long
  16. Wie gesagt, bei meinem Verein gab es eine solche Konstellation nicht. Und bei 12/18 für neue Waffen, gab es auch kein Problem, wenn andere Stände im Schiessbuch gestempelt haben.. Auch bem Bedürfniserhalt kenne ich das nicht. Long
  17. Da hast Du unzweifelhaft recht.. Ist ja auch nicht meine Ansicht, aber es gibt sie bei manchen Präsidenten. Dem Schützen etwas glauben, oder dem Verband gegenüber, mit Unterschrift bestätigen, können 2 verschiedene Dinge sein. Der Verband wird nicht jeden Standbetreiber anrufen und fragen :" war Schütze X, am (Datum) bei Dir schiessen?" Der Verband verlässt sich auf die Bestätigung des Vereines. Und der Präsi muss halt etwas bestätigen, was nur im Schiessbuch steht..und das machen vielleicht nicht alle.. Fragen wäre das beste. Long
  18. Genau das meine ich.. Und wenn der TE, seinen Präsi nicht fragen möchte, könnte ein Anruf beim entsprechenden LV, des Verbandes sicher weiterhelfen.. Wobei der dann wieder fragen wird :" Warum hast Du nicht einfach Deinen Präsi gefragt?" Long
  19. @vaquero357, wer gibt denn den Antrag für das Bedürfnis, beim Verband ab? Der Vereinspräsi oder das Mitglied? Die Frage, ob es konform ist, als Aufsicht, mit einem Neumitglied auch mal auf einem anderen Stand zu schiessen(für 12/18), sollte doch möglich sein.. denn sollte der Antrag über den Präsi, an den Verband gehen, kann der ja nur rechtssicher bestätigen, was in der Vereinskladde steht.. Ich glaube, die Verbände verlassen sich da auf die Vereine .. Long
  20. Kannst Du mir evtl. weiterhelfen? Im Waff.ges. + den Ausführungsvorschriften, konnte ich dazu nichts finden. Long
  21. Es gibt Empfehlungen vom BKA und anderen Behörden.. Mehr nicht. Das Thema kommt ca. alle 14 Tage hier auf.. Long
  22. Immer wieder gerne wiederhole ich, wie es bei mir lief: Voreintrag für .45ACP (Erwerbstempel Mun. auch) vorhanden. Händler hatte eine .45ACP, mit WS in .9mm und .22lfb im Laden (gebraucht, nummerngleich). Ich alles mitgenommen incl. Munition (ich schreibe jetzt hier nicht, welche/s Kaliber) Beim SB gewesen, Erwerb eintragen lassen. Kommentar vom SB : " Dann stempele ich ihnen noch schnell (kostenpflichtig) den Mun.Erwerb für die WS, dann können Sie auch für diese die Munition erwerben. Ich den Kloss runtergeschluckt, ansonsten den Mund gehalten, mich artig bedankt und nach vollziehen diverser Bücklinge, rückwärts den Raum verlassen. Der Voreintrag hat übrigens incl.WBK grün (Ersterwerb) vom abgeben, bis das Einwurfeinschreiben mit WBK grü+gelb, im Kasten war, genau 13 Tage gedauert.. Fand ich extrem schnell und korrekt ( wie den SB..- war cool drauf) Long
  23. Der Tresor ist praktisch schon auf. Long
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