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Longhair

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Alle Inhalte von Longhair

  1. Leute, das SEK, weiss nicht, zu wem es zuerst fahren soll und das Tierheim kann nicht die ganzen Hunde aufnehmen... Long
  2. Mein SB, wollte sehen (2018) : Foto des Siegels an der Innenseite der Tür, Foto des Aufstellortes ( der Aufstellort, im Haus selbst, ist darauf nicht zu sehen) Scan des Kaufbeleges. Ich denke, wenn er eine Verankerung, oder Belege dazu, hätte sehen wollen, hätte er gefragt.. Long
  3. Sag jetzt nicht, das es bei Dir (Wohnort in D), kostenlos ist, eine Waffe, oder eine Mun.Erwerbserlaubnis, eintragen zu lassen.. Long
  4. Longhair

    Waffe im NWR

    Kenne ich auch so.. Kauf auf gelb -> Dealer wollte den NWR Auszug-> Mail an die Waffenbehörde (in Berlin -> LKA)-> am nächsten Tag die Antwort-> ab zum Händler und die Tikka mitgenommen. Long
  5. Selbstverständlich galt das für Dich.., wenn Deine Waffen kontrolliert werden sollen.. Du musst die Kontrolle Deiner Waffen ermöglichen und gibst insofern Dein Hausrecht und Dein Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung auf.. Von daher ist mein, von Dir zitierter Beitrag, nicht zu beanstanden.. Sicher kannst Du unangekündigte Kontrollen abblocken, aber irgendwann musst Du die Kontrolle ermöglichen..auch gegen Dein Hausrecht.. Nicht das Du mich falsch verstehst, mir ging es rein um das Hausrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung, die durch die (auch mit Anmeldung erzwungene Kontrolle) ausgehebelt werden und nicht um Sinn oder Unsinn solcher Kontrollen.. Long
  6. Mein Hausrecht, beginnt *imho*an meiner Grundstücksgrenze.... bis dorthin, würdest Du den Tresor tragen? Wenn ich Waffen legal besitzen und aufbewahren will, muss ich halt auf mein Hausrecht und die Unverletzlichkeit der Wohnung, für die Kontrolle vezichten..... Long
  7. Du lässt die Leute rein, weil Du es musst und nicht weil Du es willst. Und Du musst es, weil sonst (nach mehreren vergeblichen Versuchen), Deine WBK, fällig ist. Soviel zu Deinem Hausrecht, das Dir u.a. freistellt, zu entscheiden, ob und wen Du hereinlässt, oder ebend nicht hereinlässt.. Long
  8. Man macht Dir keinen Vorwurf.. Man kann nur Deine Aufbewahrung nicht kontrollieren.. Mit den üblichen Folgen.. Long
  9. Du nicht, aber der Foristi auf dessen Beitrag Du geantwortet hast... In dem Kontext, ist meine Antwort zu sehen.. Auf Dein Hausrecht, verzichtest Du doch schon, wenn Du wen hereinlassen musst, den Du normal, nicht in Deiner Wohnung sehen willst.. Long
  10. Nicht beim ersten mal.. Aber was soll/wird die Behörde machen, wenn sie die Aufbewahrung dauend, nicht kontrollieren kann? Long
  11. Dieses Recht habe ich nicht in Frage gestellt.. Meiner Meinung nach, wäre dazu aber kein neuer Fred nötig gewesen.. Long
  12. Meiner Meinung nach, stellt @steven, hier manche Fragen nicht, weil er etwas wissen will, sondern (wie im vorliegenden Fall meiner Meinung nach), weil er etwas sagen will..also ein Statement, über bestimmte Dinge abgeben will.. Nein, ich vermute das tatsächlich, ob seiner Vorgeschichte.. Sicher weiss ich es natürlich nicht.. Hm, wegen der Übersichtlichkeit zum Thema Waffenkontrollen.. Long
  13. Nun, Du wolltest ein Statement abgeben... Dazu hätte es *imho* nicht der Eröffnung eines neuen Freds, beginnend mit einer Frage bedurft - da Du vermutlich mehr über das Waffenrecht weisst, als die meisten hier.. Long
  14. Du wolltest ein Statement abgeben.... Das hast Du hiermit getan.. Hätte es dazu eines neuen Freds bedurft? *imho* Nein.... Wer hier regelmässig mitliest, kennt Deine Vorgeschichte und weiss, das Du im Waffenrecht, ob Deines Waffenbesitzes, vermutlich besser Bescheid weisst, als die meisten hier.. Auch würde ich Dir zutrauen, das Du vermutlich mehr Zugang zu Anwälten hast, als der Grossteil des Forums.. Nimm einfach einen Anwalt als Zeugen mit und gut ist.. Nichts für ungut.. Long Das Zitat wurde von mir aus Gründen der Einfachheit, stark verkürzt..
  15. Ist mit 240ha, doch schon ein grösserer Friedhof... Long p.s. sorry für oT
  16. Der Feststellungsbescheid, ist unverändert, auf der HP des BKA, abrufbar.. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/050316FbZ45Cx4Storm.html Long
  17. Da kommt eine Postkarte, wenn ich die Zähler ablesen und online eingeben soll.. Auch bei Zählertausch o.ä. Long
  18. Für den "Fall der Fälle" habe ich meinen SB (Berlin), gefragt, wie der Ablauf ist. Antwort war: Die Kontrolleure, melden sich vorher beim zuständigen Polizeiabschnitt, an. Dort ist 24/7/365 jemand per Telefon erreichbar. Also Ausweise zeigen lassen, Namen aufschreiben, dann Tür zu und dort angerufen. Das sollte Unstimmigkeiten klären... Long
  19. Wird da auch gefragt, ob man Brillenträger ist? Long
  20. "Zensur" ist in diesem Falle Hausrecht.. In meiner Wohnung, YT - Kanal, Internetauftritt o.ä., würde ich auch keine linksgrüne Propaganda dulden.. Aber sicher geht das.. Long
  21. Dann werfe ich auch mal was in den Pott: Wenn ich auf dem Indoorstand, meines Vereines trainiere( 4x25m), gehe ich vor dem Training von der Linie, bis zum Kugelfang und lasse den Blick schweifen. Dabei sehe ich die Schäden/Treffer in Wand,Boden, Decke und vorne die Bande oben und unten. Die Treffer, die noch nicht als bekannt gekennzeichnet sind (farbiger Aufkleber, Grösse Schusspflaster), moniere ich.. Warum? Der Kamerad, nach mir macht das genauso.. Entdeckt er was - dann zahle ich.. Ausser ich schiesse .45ACP und das Loch ist in .22lfb oder umgekehrt.. So kommt es nur sehr selten zu Schäden, die "niemand" verursacht hat.. Mit einer Videoüberwachung, hätte ich keine Probleme, kann aber diejenigen verstehen, für die das problematisch ist. Long
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