-
Gesamte Inhalte
3.626 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von weyland
-
Weil es so in der EU-Richtlinie steht, auch was das Thema Genehmigung für Sportschützen anbetrifft. Lies das Ding einfach mal bevor Du darüber diskutierst.
-
Wenn das Gesetz Dir den Besitz und die Benutzung der Magazine zugesteht, dann müßte die Verwaltungsvorschrift ja auch einen Weg aufzeigen, dies gesetzeskonform im NWR zu dokumentieren. Also ein Antragsverfahren, wie auch immer gestaltet.
-
Ja, das wäre meine Rechtsauffassung. Kat A. ist die höher"rangige" Kategorie / Erlaubnis. Wenn sie jemanden erteilt wird dann bleibt das für die Waffe so solange sie in seinem Besitz ist. Veräußert er die Waffe ohne Magazine, wird sie beim neuen Besitzer umgeschlüsselt auf Kat. B. Ein Verkauf mit den großen Magazinen ist rechtlich nicht möglich. Der neue Besitzer könnte jedoch, so er legal große Magazine besitzen und benutzen dürfte (von einer anderen Waffe), die Waffe wieder auf A umschlüsseln lassen. Was ist daran Achterbahn? Entweder Du hast eine Erlaubnis für eine Kat. A-Waffe oder Du hast sie nicht. Wenn Du nicht darfst und es trotzdem tust, ist es halt ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
-
@Commerzgandalf Was meinst Du in diesem Kontext mit "gegen" bzw. "für"? Wenn ich - erlaubte Magazine > 10 Patronen für meine Langwaffe besitzen (Altbestand vor Feb. 2020) und - benutzen darf (Altbestand vor Juni 2017) und - die Waffe auf Kat. A umschlüsseln lassen dürfte und - das so in den Europ. Feuerwaffenpaß eingetragen würde könnte ich gleichberechtigt an Wettkämpfen in z.B. der Schweiz oder wie o.g. Finnland teilnehmen. Ist das jetzt "gegen uns" oder "für uns"?
-
Es ist ja kein verbotenes Magazin, wenn Altbesitz von vor dem Stichtag in 2017.. Und eine HA-Waffe mit Magazin > 10 (LW) bzw. 20 (KW) ist lt. Europ. Feuerwaffenrichtlinie halt Kat. A, so zumindest lese ich es in der Richtlinie. Da geht es um eine andere Rechtslage, nämlich den reinen Besitz von Magazinen, die nach dem 13.06.2017 und vor dem 20.02.2020 erworben wurden. Mir geht es um den Besitz und die Benutzung(!) von Magazinen, die vor dem 13.06.2017 erworben wurden und wo es evtl. gar keine anderen Magazine gibt.
-
Das ist aber nichts Neues sondern Bestandteil der EU-Feuerwaffenrichtlinie von 2017. In einigen Ländern, so anscheinend auch Finnland, hat halt noch die Umsetzung gefehlt. Spannender finde ich, wie die Umsetzung in Deutschland angedacht ist, für den Fall, daß man erlaubte Magazine aus Altbesitz bis 2017 registriert hat. Werden die Waffen auf Kat. A umgeschlüsselt?
-
MSR15 Recon - Waffennumer auf Lower und Verschluss nicht identisch
weyland antwortete auf derTischbein's Thema in Allgemein
Der Verschluß hat eine Seriennummer oder der Verschlußträger? Der Verschlußträger ist (noch) kein wesentliches Teil. Meine haben alle entweder keine Seriennummer oder eine nicht mit dem Gewehr identische. -
Professionelle PR-Aktion für Liberalisierung im Waffenrecht?
weyland antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Wenn Du sowas erreichen wolltest, bräuchtest Du viel, viel Geld und einen langen Atem. Du brauchst nicht nur eine Werbeagentur, diese muß ja auch ordentlich Geld für Kampagnen raushauen für das Framing. Um mal eine Vorstellung zu geben, von welchen Beträgen wir reden: Das Trump-Team hat sich allein die Social Media-Kampagne durch Cambridge Analytica 5,9 Millionen US$ kosten lassen. Für die Wahl von Ted Cruz sind allein von der Familie Mercer mehrere Millionen US$ an CA geflossen, nur um die breite Öffentlichkeit in die richtige Richtung zu stupsen. Desweiteren brauchst Du einflußreiche politische Fürsprecher, also keine dritte Liga Hinterbänkler. Um an die ranzukommen, brauchst Du Vermittler mit entsprechendem Zugang und der Möglichkeit, die Geldflüsse zu verschleiern (was auch nochmal entsprechende Provisionen kostet). Amthors Preisliste wurde ja gerade veröffentlicht, bei anderen Granden wie Schäuble, Strauß selig, Möllemann selig etc. lassen sich die Beträge ja aus historischen Vorkommnissen ergoogeln. Da das Thema generell kommunikativ heikel, Widerstand im oberen Ministerialapparat des BMI zu erwarten ist, reicht ein Fürsprecher allein vermutlich nicht aus. Wenn dann jemand querschießt, kannst Du noch so eine Badewannenaktion im Genfer Hotel finanzieren. Alles unschön und definitiv sehr teuer. Ich wüßte nicht, wer diese Beträge zusammenbekommen sollte. Einziger Ausweg: Bill Gates davon überzeugen, daß er nicht nur reptiloide 5G-Chips impft sondern auch ins Handwaffengeschäft einsteigt. * Das war natürlich Satire * -
Waffenversand an Händler - muss man die günstigste Versandmethode wählen?
weyland antwortete auf Smarthome's Thema in Waffenrecht
IMHO irrst Du hier: Es geht nicht um Wandlung aufgrund des Fernabsatzgesetzes, da hättest Du Recht, sondern um Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Hinsichtlich DHL war ich der Meinung, daß sie für Privatkunden keinen gesetzeskonformen Transport anbieten. Gegenüber Privatpersonen ist das, soweit ich recherchieren konnte, immer noch so, weil keine Identitätsfeststellung erfolgt. Ist das beim Versand an Waffenhändler anders? -
Waffenversand an Händler - muss man die günstigste Versandmethode wählen?
weyland antwortete auf Smarthome's Thema in Waffenrecht
Innerhalb der Gewährleistungspflicht muß der Händler auch die Transportkosten erstatten. Bei Waffen hast Du als Privatperson nicht viele Möglichkeiten, rechtlich sicher zu versenden. Ich hätte halt vorab gefragt, wie er es gerne hätte, d.h. ihn wählen lassen. Viele Händler lassen dann abholen; vermutlich ist das für sie günstiger. Die Frage ist dann halt noch, bis zu welchem Punkt man gehen will, um sein Recht auf 25 € Erstattung durchzusetzen (Mahnung, Mahnung durch Rechtsanwalt, gerichtlicher Mahnbescheid, Klage, ...). Ich vermute, darauf spekuliert der Händler. -
Wow. Ich melde mich wieder ab von den Steel-Wettkämpfen; mag mein eigenes Elend nicht mehr ertragen 😢 😏
-
Sportshooter schreibt, sie könnten keine originalen P320 15er-Mags mehr nachbestellen.
-
Ja, ich weiß, aber das sind zahlenmäßig Sonderfälle, die ich jetzt nicht bis ins letzte Detail ausführen wollte. Speziell nochmal zu SIG SAUER Deutschland gesprochen: Sie haben keine Gesellschaftsform, die einen Aufsichtsrat hätte.
-
Nonsens: SIG SAUER ist keine Aktiengesellschaft, also sitzt da niemand in einem Aufsichtsrat weil es keinen solchen gibt. Und man kann auch nicht verheimlichen, daß jemand Aufsichtsratsmitglied ist weil die Namen der Mitglieder nach Aktiengesetz veröffentlicht werden müssen - und das wird streng überwacht.
-
Du widersprichst Dir selbst. Das solltest Du erstmal klären; der Rest ergibt sich dann. Das eine hat nur bedingt mit dem anderen etwas zu tun. Wohnsitz und Lebensmittelpunkt sind auch sehr unterschiedliche Dinge.
-
Das ist keine geeignete Methode, um etwas zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel muß satt aufgesprüht werden, Oberflächenfeuchte über mind. 30 Sekunden. Feuchte Lappen haben da nichts zu suchen und dienen eher der Verschleppung von Krankheiten. Wenn das nicht ordnungsgemäß gemacht wird, jemand böse erkrankt und Dich dann verklagt, hast Du ein echtes Problem. Ich habe es nun an meinen Waffen schon ein paar Mal gemacht weil ich sie Anfängern zur Verfügung gestellt habe. Besonders materialverträglich ist das aber nicht und es ist keine generelle Lösung. Vereinswaffen sind nach meiner Erfahrung eher Zuschußgeschäft, die Kosten dem Anwärter nicht präsent weil sie von anderen übernommen werden (Anschaffung inkl. Schaffung des rechtlichen Rahmens, Ein-/Auslagern, Transport, Pflege, Wartung, Ersatzteile). Wir sind bei uns im Verein da relativ gut gestellt weil unsere Neumitglieder oft bereits WBK-Inhaber sind, die sich sportlich weiterentwickeln wollen. Die wenigen Leihkurzwaffen sind handelbar. Es gibt aber ja auch Vereine, wo die WBK-Anwärter eigene Waffen erwerben, auf der (in der Regel kommerziellen) Anlage ein- und zum Training auslagern und dann nach Erteilung der Besitzerlaubnis mit nach Hause nehmen.
-
Wir schiessen an den Fallplattenanlagen gemischt. Links steht eine KK-Anlage, rechts eine GK-Anlage. Dazwischen gibt es keine Abtrennung, sondern nur die zwei Tische. Da wird Lang- und Kurzwaffe, KK und GK parallel geschossen. Nur die Flintenschützen schießen separat, wegen der 15 m statt 25 m Entfernung zur Anlage. Wenn sich da irgendwer beschweren würde bekämen wir in den 4h Trainingszeit einfach nicht alle Teilnehmer durch.
-
Die Schließfachverträge, die ich kenne, schließen die Lagerung von Waffen und Munition aus, meist irgendwo tief im Kleingedruckten versteckt. Da würde ich mal sehr sorgfältig suchen.
-
Ich war heute im Rahmen des WO-Treffens in Philippsburg und hatte bei Vereinskollegen auf dem Nachbarstand Gelegenheit, .22 lfb auf die 200 m Popper zu schießen. Sitzend kommt man unter den Blenden durch, aber man mußte ballistisch schießen, sprich die Verkleidung oberhalb des Kugelfangs anvisieren und zusätzlich Winddrift einkalkulieren. Wir hatten Wind von links; auf Höhe des linken Randes des Poppers anvisiert traf man ihn rechts der Mitte. Der Popper fällt natürlich nicht, aber man sieht den Trace und hört das Pling. Treffer sind absolut reproduzierbar solange der Wind stabil ist. Es hat wirklich Spaß gemacht; ich kann nur empfehlen, der 22er mal mehr als 50 und 100 m zu gönnen.
-
Hoffentlich. Ich finde immer wieder erstaunlich, welche Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit Nano-Partikeln notwendig sind, während man dem Laien das Zeug ohne Warnung im Baumarkt über'n Grabbeltisch vertickt.
- 524 Antworten
-
- 2
-
-
Für die meisten ZFs gibt es leider vom Hersteller kein passendes Teil, und wenn, dann kosten sie gerne mal im oberen zweistelligen Bereich. Ich habe mit so einer Kunststoff-Universallösung schon IPSC-Wettkämpfe geschossen; das hat immer geklappt. Von dem Verstellen während einer Stage bin ich aber generell abgekommen und nehme jetzt lieber zusätzlich ein Rotpunktvisier.
-
Ich würde der Behörde mitteilen, daß ich in Folge des Umzuges auf der Suche nach einem neuen Verein bin und auf die Trainingsnachweise gar nicht eingehen. Daraufhin wird man vermutlich eine Nachfrist setzen, innerhalb derer ich mir einen günstigen, netten Verein im Bereich der Behörde suchen würde. Einmal im Monat schießen gehen, dem Amt fristgerecht einen Mitgliedsnachweis schicken...
-
Hier möchte die Behörde kein "live, vor Ort und in Farbe". Das kommt erst mit der neuen Waffenrechtsänderung zum Tragen, wenn die Gelbe "voll" ist, also für die 11. Repetier-/Einzelladebüchse, dann neu auf grün.
-
@Waffen Tony Wie meinen?
-
Du hast bei Major ja nur einen Punktevorteil, wenn Major- wie Minor-Schütze nicht optimal treffen. Insoweit müßte man sich für eine Gesamtbetrachtung die Nicht-Alpha-Trefferquote in der Spitzengruppe anschauen. In meinem subjektiven Empfinden ist diese bei großen deutschen Wettkämpfen (bei der EHC war ich nicht) aber gering. Und die 2 Patronen mehr bringen schon deutlichen Vorteil.