-
Gesamte Inhalte
3.651 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von weyland
-
Sportschützen schießen nach Sportordnung: IPSC min. 7 m, FS Flnte 15 m, FS Kurzwaffenkaliber 25 m. Im ungüsntigen Fall, insbesondere bei Geschossen mit blöder Mantelkonstruktion*, kann trotzdem etwas zurückkommen. Deswegen ja auch Pflicht zum Tragen von Schutzbrille. In den Steeldisziplinen wurde früher immer körperbedeckende Bekleidung angeraten. * berüchtigt: CCI Blazer
-
Speed Steel® - Büchse wird künftig in Burgstädt möglich sein
weyland antwortete auf webnotar's Thema in Steelshooting
Die Plate muß ihre Aufhängung vor Treffern schützen. So als Idee: Z.B. hinten eine Lasche aufschweißen, eine Schlaufe aus Feuerwehrschlauch durch und oben einhängen / -klemmen. -
Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
weyland antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Mir war sie es nicht. Durch den dankenswerten Hinweis von @erstezw habe ich den Thread gefunden, aber nicht komplett durchgelesen. Da scheint ein anderes Problem zu bestehen, das wir aber hier nicht erörtern müssen. Wenden wir uns dem waffenrechtlichen aus Deinem Fallbeispiel zu: Irgendetwas hakt in der Falldarstellung, evtl. hast Du Dich bei den Jahreszahlen verschrieben? 18 Trainingstermine und eine Wettkampfteilnahme in 2020. Was hat er 2021 getan? "Der Erstantrag wird jetzt (...) gestellt". Warum erst jetzt? Verband befürwortet jetzt und Behörde genehmigt jetzt, obwohl der Kollege nach 2020 nicht mehr als Sportschütze aktiv war? Bei "Interesse und Engagement" können wir nicht "bei mir selbst bleiben", sondern sie sind wesentlich für die Fallbetrachtung: Mein eigenes Engagement steht nachweislich außer Zweifel. In Deinem Beispiel scheint es aber mit Nachweisen zu hapern und deshalb eine Individualentscheidung ("Kulanz") gefordert sein. Für eine solche Individualentscheidung müßte es ja dann Tatsachen geben, die, um den schönen Wortlaut aus dem WaffG zu zitieren, "die Annahme rechtfertigen", daß wir es hier mit einem aktiven Sportschützen zu tun haben, dem das Leben Steine in den Weg geworfen hat. Welcher Art sollen denn diese Tatsachen sein? BTW, als Tip in die Runde der Anfänger, die vielleicht weniger intensiv von ihrem Verein oder erfahrenen Mitschützen beraten werden: Wenn eine Waffe mit bekannt langer Lieferzeit beschafft werden soll, dann bestelle ich doch bereits während der Wartezeit und warte keinesfalls, bis die Behörde die Erlaubnis final erteilt oder diese sogar schon wieder abzulaufen beginnt. -
Bedürfniserhalt nach Erst-Voreintrag im Jahr vor Ersterwerb
weyland antwortete auf Janzfan's Thema in Waffenrecht
Ich kenne die Vorgeschichte nicht, die es, so lese ich es aus den Kommentaren anderer, wohl gibt. Aus Deinem Text lese ich: Die ersten 12/18 Monate zur Beschaffung verpennt. Dann nochmal x Monate verpennt: "Man erwirbt die Waffe erst im letzten Monat". Keine Ahnung, was der "letzte Monat" sein soll und dieses x kann ich aus Deinem 4/6 nicht klar herauslesen. Dabei hat es sich wohl auf die absolut mindestnotwendige Teilnahme am Training beschränkt. Wettkampfteilnahme auch nicht? Aus welchen Tatsachen soll ich jetzt herauslesen, daß es sich hier um einen interessierten und engagierten Sportschützen handelt, dem das Leben Steine in den Weg geworfen hat, die (speziell in seinem Fall) so groß waren, daß man hier ...? In der Konstellation sollte man sich meiner Meinung nach bedeckt halten, parallel dazu endlich mal Engagement zeigen und ansonsten hoffen, daß, wie @MAHRS es schrieb, die Sache "schützenfreundlich gehandhabt, wenn es überhaupt kontrolliert wird". -
Nö, eben nicht. Die Ausnahmeregelung gilt für den Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, ..., nicht den Schützen. Wenn Du selbst schießen willst, nur geimpft, genesen, PCR-getestet.
-
Wenn sie Beschäftigten mit Kundenkontakt gleichgestellt werden gilt aber Maskenpflicht für sie.
-
Ich habe ein individuell konfiguriertes Wechselsystem von OA. Beratung und Bestellvorgang liefen problemlos, Fragen wurden kurzfristig beantwortet und meine Individualkonfiguration dann pünktlich geliefert. Der Vorderschaft hatte bei Lieferung einen Kratzer. Man hat mir umgehend Reparatur oder Nachlieferung eines Ersatzschaftes angeboten. Bei der Demontage habe ich dann die Schrauben des Gasblocks rundgedreht 🙊. Auch hier: Kostenlose, kurzfristige Nachlieferung. Ich kann nicht klagen und würde bei OA auch nochmal kaufen.
-
Ja, habe ich. Muß man hier Scherze auch noch trotz Smiley erklären? Ich bezog mich rein auf den Videotitel - den ich auch noch zitiert habe. Ich gehe jetzt schaukeln ...
-
Reshoot erfolgreich 🙂
-
Das hat nicht funktioniert. 18:12 Uhr - Anmeldung immer noch geschlossen.
-
Er war mal US-Präsident und wurde von einem Schauspieler namens Donald Trump im Fernsehen parodiert. War nicht lustich und völlig unrealistisch.
-
Irgendeinen, mit einer gewissen Fehlerquote (z.B. andere Tiere), ja. Einen bestimmten? Eher nicht. Dafür brauchst Du hochauflösende Kameras aus verschiedenen Winkeln, gute Beleuchtung, längere Beobachtungszeit (z. B. für Bewegungsmustererkennung) - und letztendlich Toleranz für eine Fehlerquote von 5-10%. Also alles nichts, was eine Mini-Drohne auch nur annähernd leisten könnte. Diese Drohnen sind, wie @Proud NRA Member richtig schrieb, eigentlich nichts anderes als bewegliche Anti-Personen-Minen. Eine Abwandlung der Minen, die auf ihre Ziele zuhüpfen. Das Problem ist, daß klassische Streitkräfte als auch natürlich Zivilisten bisher keinerlei Abwehrmaßnahmen gegen so etwas mitführen. Insofern ist ein Verbot und Ächtung dringend geboten.
-
Diese Art KI gibt's halt nicht. Schau Dir mal die DARPA Challenges der letzten Jahre an, höre mal ein paar Vorträge der führenden Forscher und setze Dich mal im Alltag mit den verfügbaren sogenannten "KI" auseinander. Das sind nur Algorithmen, viel Statistik, immenser Trainingsaufwand, hohe Fehlerquoten und noch viel mehr Marketing. Es gibt ein paar spezielle KIs, die einfache, sich wiederholende Aufgaben schneller und besser erledigen können als ein Mensch, Dinge wie Schach oder GO spielen, fehlerhafte Teile aussortieren, u.ä. Das sind aber komplexe Maschinen, energiehungrige Rechner, nichts mobiles. Keine davon kann sinnvoll auf eine unbekannte, sich verändernde Umwelt oder Regeln reagieren, sich daran anpassen, Schlüsse ziehen. Falls es doch irgendwann mal gelingt, eine universelle KI zu entwickeln, werden diese Systeme sich eher nicht gegenseitig bekämpfen sondern den Schädling ausmerzen, der am bedrohlichsten für sie und ihre Umwelt ist. Was man denn so "autonom" nennt wenn man Dinge an Leute verkauft, die von "cyber" faseln. Das Ding hat einen Autopiloten, kann also nachdem die Verbindung zum Piloten getrennt wurde, einem vorprogrammierten Kurs folgen und dann kurz vorm Einschlag explodieren und Schrappnelle freisetzen. Es hat weder geeignete Sensoren, um autonom auf seine Umwelt reagieren zu können noch die entsprechende Rechenkapazität an Bord. Es deutet auch nichts darauf hin, daß die Türken auch nur annähernd eine solche Technologie besäßen. Nur skrupellos zu sein reicht halt manchmal nicht um mitzuhalten.
-
Vorne sitzt ein Schalldämpfer, die graue Ummantelung soll neben mechanischem Schutz die Radar- und Wärmesignatur verringern. Das ist kein MG, sondern ein Scharfschützengewehr, HA-Einzelfeuer, mit automatischer Zieleinrichtung auf einer ferngesteuerten Platform. Das Geräte hat meines Wissens keine eigene Intelligenz; die komplexe Elektronik an Bord dient nur der stabilen Fortbewegung und Orientierung. Der große Transport-Roboterhunde aus Boston Dynamic's ersten Generationen (BigDog, später LS3, AlphaDog) waren so laut, weil sie Verbrennungsmotoren besaßen. Diese Lärmsignatur, so die offizielle Aussage, hat sie dann auch im Test-Feldeinsatz (bei den Marines?) scheitern lassen. Meines Wissens sind die Projekte eingestellt. Die neueren Roboter haben alle Elektromotoren, sind schnell und leise. Schau Dir mal Atlas im Parcours oder im Freiland an (auch auf youtube). Oder Cheetah, der läuft bis zu 45 km/h. Der kommerziell erhältliche Roboterhund Spot schafft laut Prospekt 30 min ohne Laden, aber das ist halt Ziviltechnologie mit hartem Preislimit.
-
BKA Leitfaden, wesentliche Waffenteile, ich verstehe es nicht
weyland antwortete auf hellbert's Thema in Waffenrecht
Nö, der Leitfaden richtet sich an die Waffenbehörden, siehe die Bezugnahme auf X-Waffe, die Otto und Lieschen sicher nicht kennen. Das ist ein Leitfaden, kein Gesetzestext oder Rechtsnorm. Das BKA erläutert in vereinfachter Form seine Rechtsauffassung. "Die Erstellung der Broschüre erfolgte unter Einhaltung aller Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Auf Grund der technischen Prozesse zwischen Erstellung und Herausgabe dieser Unterlage besteht die Möglichkeit, dass sich die Rechtsgrundlage in der Gesamtheit oder in Teilen geändert haben kann. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. " (vgl. Seite 2 des Leitfadens V 2.0) "Ein Leitfaden ist eine Abstraktion von Anhaltspunkten" (vgl. Seite 3 des Leitfadens V 2.0) Man findet auch eine Textstelle "Die Rechtsauffassung hat sich geändert." (vgl. Seite 15 des Leitfadens V 2.0) Die Juristerei ist nun mal keine exakte Wissenschaft. In der Juristerei legt man Texte aus, interpretiert sie, argumentiert hinsichtlich einer bestimmten Auffassung, und am Ende entscheidet die höchste Instanz. Diese Auslegung / Auffassung kann sich über die Zeit ändern. Das war schon im Thing so. Einmal: Version 1.0 -> Version 2.0 Ich kann Deiner Argumentation gerade nicht folgen. Dein AR15 Timney Drop-In Trigger ist auch kein wesentliches Teil und sicher nicht das führende Teil, eingebaut oder nicht. Die Entscheidungsdiagramm auf Seite 17 erläutert es doch ganz gut. -
Gerade bei Wettbewerben scheint mir das ein plausibles Szenario. Mir ist da auch schon das ein oder andere (nicht erwerbpflichtige) "abhanden" gekommen.
-
Zuverlässigkeit ist eine Momentaufnahme. Jungjäger ist man AFAIK solange der erste Jagdschein gültig ist. Drei Jahre, in denen viel passieren kann.
-
Kein Eintrag der Kategorie im Europ. Feuerwaffenpaß? Lassen sie das Feld einfach leer? Seltsam.
-
Ups, das ging aber schnell. Die Restplätze scheinen nun weg zu sein. Ich freue mich auf ein spannendes Wochenende 🙂
-
In der WBK, im Stammdatenblatt oder im Europäischen Feuerwaffenpass? Bei letzterem wird es nämlich interessant wenn man ins Ausland* fährt.
-
Und welches Recht gilt wohl im Ausland* ?
-
Natürlich erst ab 1.9.21, klar. Weil, die 25 Jahre vorher ging das ja nicht. Wenn Du vielleicht Dein eigenes Zitat nochmal liest: Im Gesetz steht etwas von "Tatsachen" und nicht von "Ideen" oder Gehirnfürzen. Man muß schon sehr um die Ecke denken, um anzunehmen, daß der mehrfach überprüfte, wohl beleumundete Legalwaffenbesitzer erst seine Altbestände nachmeldet, um dann mit ebendiesen (erst dann bekannten) Teilen eine Straftat zu gehen.
-
Welche natürlichen Probleme sollte er denn bekommen? (Frage für einen Freund mit Lowern und Wechselsystemen aber ohne Internet)
-
Lower eingetragen in Grüner WBK wird mit Wechselsystem behandelt wie eine Komplettwaffe
weyland antwortete auf BergKrähe's Thema in Waffenrecht
Ich sehe nicht, wie ein solcher Voreintrag zu erlangen wäre weil der Schütze regelmäßig keine Waffenherstellungserlaubnis haben dürfte. Was die Altbestandslower anbetrifft, ist IMHO der wesentliche Punkt "... noch nicht in einer Waffe verbaut war...". Ich habe in meinem Antrag auf Besitzerlaubnis konkret darauf hingewiesen, in welchen Waffen sie bereits verbaut waren und könnte durch vorhandene Aufkleber sogar nachweisen, daß sie bereits so in Wettkämpfen eingesetzt wurden.