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MrCoopa

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  1. Das frage ich mich allerdings auch, nicht nur Jochen Schweizer, auch Akademie 0/500 etc. die Übungen kommen meinem Vorhaben ja relativ nah. Der §9 AWaffV lässt nach meiner Lesart nur a) oder d) für meinen Anwendungsfall zu. Bei a) wird direkt eine Sportordnung gefordert, somit sind die §6 AWaffV Waffen ausgeschlossen (Erwerb als Sportschütze nicht möglich) und bei d) ist das jagdliche Schießen ohne weitere Einschränkungen auch mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen erlaubt. Daher scheint mir diese Möglichkeit als JS Inhaber für mein Vorhaben am plausibelsten.
  2. Würde ich nur auf einem kommerziellen Stand wo ich alleine bin machen, sofern erlaubt.
  3. Naja, die Nutzung von 2 Waffen am Körper wird zwar nur im Cross Draw ausgeschlossen (§7 AWaffV), ist aber z.B. im IPSC verboten. Z.B. AR15 und Pistole. Deshalb wil ich bei der Argumentation nicht zu sehr aufs sportliche Schießen setzen.
  4. Das man auch einfach loslegen kann ist schon klar, nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter. Nur falls es jemand sieht und der einem nicht wohlgesonnen ist und es möglicherweise Ärger geben könnte. Ich will nur wissen ob es ein Verbotskriterium gibt, was es direkt verbietet und mir aktuell nicht bekannt ist. Nur zur Klarstellung: Worum es mit nicht geht ist das Umgehen des Verbots von Combat oder Verteidigungsschießen.
  5. Hallo zusammen, über verschiedene Drills (Bill-Drill, Dot Drill, Transition etc.) werden in vielen Teilen der Welt Schießfertigkeiten gemessen/verglichen Treffer/Zeit, ähnlich wie auch beim IPSC. In Deutschland muss, zumindest als Sportschütze, nach gängiger Meinung immer nach einer anerkannten Sportordnung geschossen werden. Damit würden diese Schießübungen für den Personenkreis ja rausfallen, auch wenn die Schießübung an sich nicht verboten wäre (§7 AWaffV Unzulässige Schießübungen im Schießsport), wenn ich zum Beispiel einen Bill-Drill auf 4m nach Timer-Signal auf ein IPSC Target schieße kann ich keinen Punkt erkennen, der mit den Regularien des §7 AWaffV kollidieren würde. Wenn es also vom Ablauf her sportliches Schießen wäre, kann wohl der Vorwurf des "kampfmäßiges Schießen" sowie Verteidigungsschießen ausgeschlossen werden. Als Jäger sollten solche Übungen doch somit legal möglich sein, da man dem Kriterium der Sportordnung nicht mehr unterworfen ist, oder?
  6. Es bietet sich an, vorher die Daten nochmal kurz zu validieren. Wobei das mMn auch kein Argument, da beim handschriftlichen Übertragen in ein Formular immer Fehler passieren können, sogar öfter als wenn die Daten (W und T IDs) direkt aus dem NWR bezogen werden. Im manchen Fällen mag da Mist stehen, ist aber nicht die Regel.
  7. Bei mir in Hessen genau das Gleiche. Mit der Rechnung (früher wo nur die Seriennummer, Waffenart, Kaliber abgefragt wurde) jetzt den NWR Begleitschein für die Waffe. Prozedere wie folgt. Ich gebe dem SB die WBK und das Begleitdokument, er übernimmt alle Daten, bedruckt die WBK, druck mein aktualisiertes Stammdatenblatt und ich zahle 17€ am ec Terminal direkt im Raum. Dauer etwa 5-10 min wenn man noch kurz quatscht. Ka ich kenns nur so, manche Behörde macht da scheinbar mehr.
  8. Jo, ich kenne es nur so. Wenn ich denen die Seriennummer, Modell, Kaliber und Waffenart (heute noch die NWR Nummern) haben die problemlos eingetragen. Ob da jetzt oben drauf Rechnung stand oder nicht, wobei das halt ein "Beweis" ist das ein wirklich ein Kauf stattgefunden hat. Habe bei vielen auch diesen Waffenbrief also NWR Ausdruck dabei, wo direkt alles draufsteht. Muss aber dazu sagen, dass ich bisher immer beim Händler gekauft habe.
  9. Die Frage ist doch eher, warum wenn du auf Jagdschein kaufst, bei der Behörde irgendwas ausfüllen musst. Ab zum Händler, JS mitnehmen, kaufen, und dann bei der Behörde den Erwerb mit der Rechnung anzeigen. Dein Vorgehen erinnert mich stark an Die Zeit wo ich noch öfter auf das Sportbedürfnis gekauft habe.
  10. Die Aussage mit den Videospielen, spätestens da hörte es bei mir spätestens auf. Wie kann man ein so dummes Argument ins Feld führen. Richtige Antwort wäre gewesen, das die Straftaten im Promillebereich liegen und es nichts zu verhindern gibt, weil man gewisse Einzelfälle nicht verhindern kann. Ist wie im Flug- oder Straßenverkehr auch. Generell ist der Händler kein guter Interviewpartner gewesen. Der hat dem Journalisten im einer Tour Futter geliefert, was man leicht missverstehen/umdeuten kann.
  11. Ahja, gerade erst gesehen, habe da kurz meine Erfahrung zu dem Thema geschildert.
  12. Habe gleiche Gedanken gehabt wie Du. War zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre alt (jetzt 24) und wollte auch in den Schießsport einsteigen. Allerdings hielt sich bei mir die Begeisterung für KK in Grenzen als ich das erste Mal mit einer GK Waffe geschossen hatte (ich habe anfangs nur KW geschossen). Der DSB ist meist nicht die richtige Adresse für junge Menschen die gerne GK schießen wollen, musste ich anfangs auch erfahren. Habe mich dann zusätzlich für eine SLG im BdMP entschieden (war auf dem gleichen Vereinsschießstand nur entspanntere Leute). Nur dort war auch viel Halbwissen zu GK ab 21 vorhanden, da sich die Leute aufgrund der Altersstruktur damit nie auseinandergesetzt haben. Naja, auf jeden Fall habe ich mit Mitte 20 das Gutachten beim TÜV machen lassen und pünktlich mit 21 die erste Waffe (Colt Gold Cup .45 ACP) auf DP2 gekauft. Ende letzten Jahres habe ich noch den JS gemacht und gehe auch aktiv jagen (familiär vorbelastet, aber vorher weniger Interesse). Mittlerweile habe ich die 2 Grüne WBK und die Zahl der Waffen ist zweistellig. Im Grunde gibt es nur eins zu sagen: Auch wenn Du vernünftig bist und gute Absichten hast, gibt leider trotzdem gewissen Wiederstand in manchen Vereinen. Lese das Gesetz dann weißt Du was Dir zusteht. Der Weg zur eigenen Waffe dauert Zeit, kostet Geld und erfordert Kenntnisse der Gesetzeslage.
  13. Würde dann die Tippman M4 .22lr empfehlen. Günstige Munition und das Aussehen eines ARs. Ein AR in .223 Rem gibts mit 18 sowieso nicht, frühestens mit 21 Jahren.
  14. @Colt S.Wenn Dir die Waffen so viel Wert sind, dann zieh um ( zur Not irgendein Zweitwohnsitzkontrukt) und hoffe auf einen besseren SB (meine ich nicht als Witz). Anders wirst du aus dieser Nummer nicht herauskommen. Selbst wenn alles so stimmt wie Du es hier erzählst, ist es doch alles ziemlich merkwürdig gelaufen. Es ist schon seltsam, dass auf wundersame Weise alle Beteiligten gegen Dich zu sein scheinen, obwohl Du im Recht bist und zu allen nett und freundlich warst.
  15. Wie alt bist du eigentlich? War es eine Jugendstrafe?
  16. Korrekt, nur für den Schuss auf Wild darf der HA mit nicht mehr als 3 Schuss geladen werden. Kaufen kannst du jeden HA in beliebige Menge.
  17. Bei uns, wenn alle Abfragen da sind, hingehen und 10 min später mit JS wieder gehen. Rhein Main, Südhessen.
  18. Ich würde nicht mal eine gemeinsame Aufbewahrung als problematisch ansehen. Im Merkblatt vom BMI zur Aufbewahrung steht drin das Personen im gleichen Haushalt mit einer WBK (keine kleiner Waffenschein oder sowas) grundsätzlich gemeinsam aufbewahren dürfen. Es wird als Beispiel angeführt das ein Jäger und ein Sportschütze gemeinsam KWs aufbewahren dürfen. Ob eine WBK eine Beschränkung beinhaltet oder welche Farbe sie hat wird nicht genannt. §13 (8) AWaffV: (8) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. zu §36 Waffvwv: 36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen). Fraglich ist hier wie das gleiche Erlaubnisniveau aussieht. Spannend dürfte es werden bei Schalldämpfern oder zu kurzen ARs, da dies einem Sportschützen ja generell nicht erlaubt ist. Die Leihe ist nur zu einem "zum Bedürfnis umfassenden Zweck" erlaubt. Ein U21 Sportschütze hat kein Bedürfnis (im waffenrechtlichen Sinne) für GK Waffen. Auch deshalb ist keine Leihe möglich. Die gemeinsame Aufbewahrung unterliegt mMn diesen Beschränkungen nicht, sodass man das auch mit dem SB besprechen kann. Man darf natürlich innerhalb der Wohnung nur die Waffen dem Schrank entnehmen für die man das korrekte Alter hat. Den Leihschein für den Zugriff auch außerhalb der Wohnung ist vermutlich nicht rechtens wie hier schon mehrfach ausgeführt.
  19. Schreib dann bitte mal, was das Amt dazu meint. Auch wenn ich diese Regel aus nachvollziehbaren Gründen unsinnig finde und ablehne, glaube ich nicht, dass das die Intention des Gesetzgebers war §14 Abs (1) Satz 1 WaffG und §6 Abs 3 WaffG in Verbindung mit §4 Abs (1) Nr. 2 durch den §12 WaffG auszuhebeln. Es geht um die tatsächliche Gewalt über deliktrelevate Waffe insbesondere GK Halbautomaten, die einem 18-21 nicht außerhalb des Schießstandes gewährt wird (Ausnahme Jäger). Wenn du ihm den 98er leihst, kannst du ihm auch die 9mm KW leihen, beides sind Waffen im Kaliber >.22lfB und somit unter 21(25) nicht zu erwerben egal ob auf die eigene WBK oder durch Leihe. Aber wenn euch der SB das schriftlich gibt, warum nicht. Hoffentlich sieht es im Zweifel ein Richter auch so, wovon ich aber mal nicht ausgehen würde.
  20. Jagdschein machen, da erspart man sich waffenrechtlich so einiges, gerade als junger Mensch. Hätte ich viel eher machen sollen. Wobei ich aktuell lieber jage als schießen zu gehen. Irgendwie kam das Interesse an der Jagd, während des Lernens, doch viel stärker als angenommen. Wobei das jeder für sich wissen muss. Im "schlechtesten" Fall hat man den Schein in der Tasche und wertet einfach seine schießsportlichen Möglichkeiten auf (Mindestalter + MPU, Erwerbsstreckung, Anscheinsparagraph, LW ohne Bedürfnis, etc...). Jetzt wird man bestimmt gleich über mich herfallen von wegen die Jäger werden wegen sowas auch noch Beschränkt... Unsinn, wenn die das machen wollen dann tun sie es einfach, dafür müssen sie nicht erst in einem Forum lesen.
  21. Es gibt die Beschränkung das Personen zwischen 18 und 21 Jahren nur Waffen im Kaliber 12 oder 22lfB erwerben dürfen. Diese Beschränkung kann ab 21 Jahren mit einer "MPU" aufgehoben werden, anderenfalls entfällt die Einschränkung mit 25 Jahren. Bei einer Leihe erwirbt man auch, deshalb würde ich es hier auch so sehen. Edit: Ich war/bin selbst in der Situation: Ich bin mit 20 Jahren in den Schießsport eingestiegen, habe dann nach einem halben Jahr die MPU gemacht und kurz nach dem 21. Geburtstag dann direkt die "entsperrte" WBK erhalten. Ist noch keine 5 Jahre her.
  22. Ich für meinen Teil habe nach Erhalt des JS meinen SB gefragt, ob es möglich wäre eine Sportwaffe für die Jagd zu nutzen. Als Beispiel habe ich das Führen meiner Glock 17 zum Fangschuss genannt. Mein SB sah da kein Problem. Er meinte man könnte sich in dem Fall sehr wohl die Waffe selbst "leihen". Es macht ja auch wenig Sinn wenn die Behörde Leute zum Kaufen von Waffen animiert. Außerdem wird es einem kontrollierenden Beamten kaum möglich sein zu erkennen auf welches Bedürfnis die Waffe gekauft wurde (natürlich nur wenn die gezeigte Waffe auf der Grünen steht.)
  23. Für die meisten ungeimpften lieber ein Maskenpflicht als gar nicht mehr hinkommen zu können. Ich denke keiner zählt 70€ für einen PCR Test für 2h schießen. Man trainiert sich halt gegenseitig...
  24. Gerne. Weiß ich recht genau da ich altersmäßig auch betroffen war/bin. Hab aber erst als Sportschütze Waffen besessen (auch GK mit 21 und Gutachten) und habe erst kürzlich den Jagdschein gemacht und konnte deshalb aus der Regelung keinen nutzen ziehen.
  25. Es kann ja beim Erwerb auf das sportliche Bedürfnis auch nur um die Anzahl der Kurzwaffen gehen, falls der Jäger mehr wie 2 möchte. Alles andere wäre Unsinn dafür ein Bedürfnis zu beantragen und auf "Sport" zu kaufen. Wenn man dann in der Eigenschaft als Schütze einkauft gilt natürlich die Erwerbserstreckung, aber die MPU entfällt definitiv.
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