Zum Inhalt springen

MrCoopa

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    445
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von MrCoopa

  1. Ich finde es auch nicht gut so etwas hier auszubreiten. Jeder der sich ein bisschen damit auskennt, kann da sowieso selbst drauf kommen. Da aber diese Frage nunmal gestellt wurde finde ich es doch etwas übertrieben, Fakten so vehement zu leugnen. @Fussel_Dussel Ich wollte dich damit keinesfalls angreifen, bei vielen Breiträgen hier bin ich deiner Meinung.
  2. Ich finde es immer wieder interessant, dass alle abraten davon den JS zu machen. Jeder weiß um die Besserstellung des Jägers gegenüber den Schützen, der Politik nach sind es anscheinend die besseren Waffenbesitzer. Gerade unter 21 ist es die einzige Möglichkeit legal GK Waffen zu besitzen. Anstatt einfach das zuzugeben (wahrscheinlich aus Neid oder ähnlichen Beweggründen) wird rumgejammert, dass das ja nicht Sinn des JS ist nur Waffen zu besitzen. Er weiß anscheinend selbst das es nicht so einfach ist und Geld kostet. Deswegen verstehe ich die Frage auch nicht so ganz. Lass dir von Neidern und Moralaposteln nicht deinen Spaß verderben. Gerade in der jetzigen Situation, wo das Ungleichgewicht zwischen Jägern und Schützen immer größer wird, ist es meiner Meinung nach eine legitime Möglichkeit seine Wünsche in dem Maße zu erfüllen, wie es der Geldbeutel und nicht die Bedürfnisstelle eines Verbandes hergibt, zu erfüllen.
  3. Man muss hier ganz klar dazu sagen, dass ich nicht in dieser Lage bin. Die Frage ist rein Hypothetisch. Ich kenne das Bedürfnisprinzip, hätte aber gedacht, dass es in diesem Fall nicht so eng gesehen wird, da ja prinzipiell noch eine Verwendung für die Waffen glaubhaft gemacht werden kann, wenn auch nicht in der Anzahl.
  4. Hallo zusammen, ich habe mich gefragt was passiert, wenn ein Jäger, ehemals Sportschütze 2 Kurzwaffen zusätzlich zu seinen vorhandenen 2 sportlichen Kurzwaffen kauft. Dann gibt er das Sportschießen auf und möchte aber seine 2 sportlichen Kurzwaffen zu seinen 2 jagdlichen Kurzwaffen behalten. Muss er 2 abgeben? Hat mich gerade mal so interessiert.
  5. Scheinst ja ein ganz schlauer zu sein. Niemand sollte nur auf das Forum vertrauen. Ich persönlich verlasse mich auf den Sachbearbeiter, weil er es ist der mich erst vor Gericht bringen könnte. Wenn man niemandem Glaubt und bei allem Angst hat was falsch zu machen sollte man es vielleicht einfach lassen mit dem Waffenbesitz
  6. Halten wir fest, man sollte es einfach mit der Behörde klären. Sagen was man machen will und sich das OK geben lassen. Dann hab ich wohl Glück gehabt das die Behörde das so locker sieht und bei uns die grundsätzliche Berechtigung Waffen zu besitzen ausreicht. Aktuell sind keine Waffen vorhanden die unter §6 AWaffV fallen, wir haben das Thema aber besprochen und es sind keine Einschränkungen hinsichtlich der Lagerung vorhanden. Leihen darf ich sie natürlich nicht.
  7. Schön das du verstanden hast was ich gemeint habe. Freut mich, dass deine Kinder so begeistert dem Schießsport nachgehen. Mit der Gefährlichkeit der Waffen ist so eine Sache, natürlich hat eine Kal. 12 FLG ca 6 mal soviel Energie wie eine 9mm. Trotzdem ist eine halbautomatische Pistole in 9mm mit 20 Schuss im Tank doch eine höhere Gefahr, wie leider schon 2 mal in Deutschland in den letzten 20 Jahren bewiesen wurde. Aber das ist ja ein anderes Thema. Wenn's nach mir ginge würde ab 18 auch für Sportschützen alles zu erwerben sein, bei den Jägern geht's ja auch. Bin selbst ja in dem Altersbereich wo mich diese Regeln(GK mit 21/25) noch tangieren.
  8. Hm, ich lese es wie b). Man muss nicht immer versuchen überall ein Problem zu sehe. Die Behörde wird schon was sagen wenn sie das nicht will. Wie gesagt, der letzte Satz bringt ja nochmal ein Beispiel was damit gemeint ist.
  9. Die Frage ist jetzt was ist das "Erlaubnisniveau". Ist es das bloße vorhanden sein einer WBK oder muss das gleiche Bedürfnis zugrunde liegen. Es liest sich meiner Meinung nach auch so, das lediglich der Zugriff von Unbefugten auf erlaubnispflichtige Waffen generell verhindert werden muss. Ein Inhaber einer SRS ist ja kein Waffenbesitzer im herkömmlichen Sinne. Dies wurde nur nochmal klargestellt. Sonst hätte da gestanden, es dürfen nur Waffen des eigenen Bedürfnisses zusammen gelagert werden.
  10. Das musst du dann mit deiner Behörde Regeln. Unsere ist relativ entspannt, solange die Grundsätze z.B. GK erst mit 21 beim Schützen sichergestellt sind. Also das niemand zugriff auf gefährlichere Waffen hat als er erwerben dürfte.
  11. Ja kann es. Erst ab 21 mit MPU (oder 25 ohne) kann man von gleichem Erlaubnisniveau sprechen. Unter Jägern ist es egal.
  12. Ich glaube er meint §6 AWaffV (vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen). Unser SB hat das problemlos genehmigt, auch wenn der Lauf für den Schützen mal ein bisschen zu kurz ist und er nicht leihen darf.
  13. Äh, natürlich ist ein KWS eine niedrigeres Erlaubnisniveau wie eine WBK, egal aus welchem Bedürfnisgrund. Es ging um Jäger und Sportschütze. Jemand mit einem KWS darf keinen Zugang zu echten Waffen haben. Wahrscheinlich hast du mich nicht ganz zitiert und meintest Jäger und Schütze. Bei uns im Kreis ist es erlaubt, wenn beide prinzipiell Zugriff auf Waffen haben dürfen, also zumindest eine gelbe WBK muss vorhanden sein. Wenn jetzt Schalldämpfer oder so im Spiel sind, kanns nochmal anders sein.
  14. Richtig, Freundin hat einen Jagdschein ich bin Sportschütze, die Behörde hat nichts gegen eine gemeinsame Nutzung. Mit dem Erlaubnisniveau ist gemeint das nicht einer mit einem kleinen Waffenschein Zugriff auf z.B. eine 357 Mag hat.
  15. In einem bestimmten Verband ist halt Spaß am Schießen nicht gewünscht. Kein Wunder das viele da austreten, auf Erbsenzähler und Vereinfürsten haben die Wenigsten Lust. Mussten einige andere hier und ich selbst schon selbst erleben.
  16. An dem Post ist ja nicht falsch, bestimmten Leuten, darunter auch Reichsbürgern, muss die WBK entzogen werden. Es fiel mir halt nur auf, das er scheinbar noch nie was zu einem anderen Sachverhalt beigetragen hat.
  17. Ich bin ja noch nicht so lange dabei. Hat@heletz eigentlich schon einmal was beigetragen zum Thema Schießsport, Jagd, oder Waffentechnik? Scheinbar sind seine einzigen Äußerungen hier Reichsbürgern die Waffen abzunehmen.
  18. Ich vermute sehr stark das in diesem Verband nicht langes, halbautomatisches genehmigt wird. Aber von der Sache her richtig.
  19. Ein 50 Jähriger kann nicht viel länger als 30 Jahre erlaubnispflichtige Waffen besitzen. Wir reden ja nicht von 3 Jahren WBK Besitz, sondern von jemanden der die meiste Zeit seines Lebens Waffen besessen hat, aber aufgrund von Krankheit mal für einige Zeit die 18mal nicht erbringen konnte. Also ich hätte da ebenfalls auf eine Ausnahme gehofft/gepocht.
  20. Ja, manche legen ein sehr unkollegiales Verhalten an den Tag, fehlendes Verständnis für die Situation anderer, nach dem Motto bei mir läuft es ja, egal was mit den anderen passiert. Aber dann die ersten die heulen wenns doch mal an die eigene WBK geht. Für die beschriebene Situation konnte derjenige mal überhaupt nichts.
  21. Genau, nach jeder Anfrage 30s warten macht echt Spaß...
  22. Genau, die läuft auch erst seit gestern...
  23. Das ist wirklich löblich, nicht das die anfangen NERF Guns zu tunen
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.