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MrCoopa

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  1. 3Gun wie in Amerika und auch die Erlaubnis Schießtraining zu gestalten wie man möchte. Training mit AR und Pistole gleichzeitig am Körper mit Waffenwechsel, etc. Somit könnte man auch die internationalen Standarddrills legal schießen ohne in diese Schubladen sportlich, jagdlich gesteckt zu werden. Das geht aber nicht mich einem neuen SPORTverband sondern nur mit einen neuen Waffengesetzt das das schießen nach Lust und Laune (unter Beachtung der Sicherheit) legalisiert.
  2. Das ist gut zu wissen. Natürlich wird das alles mit der Behörde abgesprochen etc. Ich gebe ja nicht mehrere Tausend € aus damit dann die Behörde sagt, so bekommen Sie das nicht genehmigt. Musstest du irgendwelche speziellen Auflagen erfüllen, oder war es genauso als ob der Raum sich in deinem Haus befände?
  3. Hallo zusammen, ich habe ggf. ein Objekt in Aussicht, dass aus einem Fachwerkhaus und einem Stallung/Scheunenkomplex besteht. Falls das funktioniert würde ich gerne dort den Platz nutzen und auch einen Waffenraum einbauen. Jetzt sind die Wände im Haus aber Fachwerk und werden somit sicher nicht zugelassen werden. Auch aus Gründen der besseren Nutzung des Platzes habe ich an einen Ausbau eines Stalles/Pferdebox gedacht, die auch gemauert ist Wandstärke >30cm mit einer entsprechenden Waffenraumtür. Die Stallung grenzt direkt an das Haus an und ist nur über den Innenhof erreichbar. Hat jemand eine ähnliche Konstellation schon mal gehabt? Wird das als unbewohntes Gebäude gezählt und ist somit auf 3 LW im 1er Schrank limitiert? Hat jemand ggf. eine Ausnahmegenehmigung bekommen? Wenn das ganze spruchreif ist, werde ich das ganze natürlich mit meiner Waffenbehörde besprechen, nur schon mal vorab.
  4. Jaja die USA sind ja auch für ihre M15 Gewehre bekannt... wie sieht sowas denn aus, das Internet kennt es schonmal nicht
  5. Genau das meine ich. Es gibt in vielen Gerichtsverfahren zig Aspekte die in die Urteilsfindung einzigartig für diese Person/Fallkonstellation sind. Das kann Regional begründet sein z.B. Hamburg vs das tiefste Bayern, die Performance der Anwälte, oder aber Nebenhandlungen die am Ende stafverschärfend wirken, aber nichts direkt mit der Anklage zu tun haben. @ALBA hat scheinbar Pech mit seiner Behörde und projeziert das gleiche Verhalten jetzt auf die über 500 Waffenbehörden, denen das mehrheitlich scheißegal ist wie groß das Magazin auf dem Schießstand ist.
  6. Dann lass es halt einfach, heißt aber nicht das es in allen anderen Landkreisen auch so gesehen wird.
  7. Korrekt, sorry das war noch der Alte, Copy Paste Fehler. Nichts anderes sagen wir die ganze Zeit, die Waffe darf mit größeren Magazinen auf dem Stand geschossen werden. Das hast du eben noch negiert. Das du damals vor Gericht verloren hast haben wir jetzt verstanden. Aber die Gesetzeslage hat sich seit 2011 (?) halt nochmal verändert...
  8. 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) BJagdG verbietet, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen. Hast du da mal ein Aktenzeichen oder so? Keine Ahnung was bei dir da los war, aber ok. Also nach deinem Verständnis darf der Jäger die Waffe besitzen, aber auch nur auf dem Stand mit 3 Schuss laden? Wie gesagt, mich interessieren Gesetzestexte, wenn man im Waffenrecht alle Einzelschicksale (Urteile) mit irgendeiner Waffenbehörde berücksichtigen würde, wo andere Sachverhalte teilweise auch noch eine Rolle gespielt haben, dürfte man gar nichts mehr.
  9. Ich glaube die Nummer vor Gericht hat dich scheinbar irgendwie traumatisiert... Jäger dürfen mit Waffen mit Magazinen >3 Schuss schießen, nur beim Schuss auf Wild ist diese Grenze beim HA einzuhalten. Falls du anderer Gesetztestexte kennst dann gerne her damit.
  10. Mit den Meisterschaften könntest du recht haben. Wobei das Problem eher theoretischer Natur sein dürfte, da das Bedürfnis nicht auf der WBK steht, es müsste jemand mit Zugang zum NWR sein. Das mit den 3 Schuss gilt aus Halbautomaten für den Schuss auf Wild. Auf dem Stand kannst du mit deinem Altbesitz 30er AR Magazin Vollgas geben, ohne Blockierung auf 10 Schuss, da es wie gesagt kein sportliches Schießen ist und somit diesen ganzen Regularien nicht unterliegt.
  11. Ich sehe es hier ganz ähnlich wie @GmailNutzer. Wie will mir jemand, wenn ich auf dem Stand mit meiner Jagdwaffe schieße nachweisen, dass kein jagdliches Schießen vorliegt. Es gibt meines Wissens nach keine Vorgaben wie jagdliches Schießen auszusehen hat. Falls das zufällig nahe an einer zugelassenen Schießsportdisziplin dran ist, kann ich da ja auch nichts für. Man kann auch aus allem ein Problem machen.
  12. Absolut, viele Tests was u.a. die 223 Rem angeht immer sehr ausführlich gezeigt. Man muss nur Zeit mitbringen, die Videos gehen ja doch meist länger.
  13. 9 Hole Reviews, Classic Firearms, Trex Arms, Garand Thumb sind so meine Lieblingskanäle auf Englisch. Bei den deutschen sind es Vprojekte, WiederladerTV, Gunvlog, Waffenhof, Austria Arms und Sapiensparabellum.
  14. Komme nicht allzu weit weg, werde ich mir notieren, danke. Wie gesagt es geht mir rein um die Schießfertigkeiten mit der SLB und der Pistole, die ich üben will, nicht mit Plattenträger und Helm da über den Stand rennen oder auf irgendwelche Fotos schießen. Ich glaube meine Absichten habe ich genug dargelegt und distanziere mich absichtlich vom kampfmäßigen Schießen oder Verteidigungsschießen.
  15. OK, ich bin dann scheinbar nur vom 3Gun Fertigkeit ausgegangen, das es eine Parcour Version gibt, war mir so nicht bewusst, sorry. Aber gut zu wissen. IPSC ist eine gute Sache und in meinen Augen kein Kindergartengeplänkel, man holt aus den deutschen Waffengesetz raus was geht. Es ging lediglich darum, das die deutsche Disziplin 3Gun Fertigkeit mit der amerikanischen Version nichts gemeinsam hat und das hat nichts mit Uniformen etc. zu tun. Aber verstehe ich das Richtig, dass 3Gun Parcours das gleiche ist wie IPSC mit mehreren Waffenarten? Klingt echt gut, auch wenn man dazu im Netz so gut wie kein Bild/Videomaterial und sonstige Infos aus D findet. Das alles hat eigentlich recht aber wenig mit meiner Ausgangsfrage zu tun, ob ich als normalo Sportschütze und Jäger eine Schießübung aus dem Stand auf eine zivile Scheibe oder meinetwegen auch nur ein DIN A4 Blatt schießen darf. Dazu kamen jetzt ja schon einige Sichtweisen (einiges auch OT) wofür ich sehr dankbar bin. Diese reichten von ja "kein Problem" bis "bloß nicht machen sonst Verstoß gegen das Waffengesetz".
  16. 3Gun bei euch ala Jessica Hook etc hat meines Wissens nach nichts mit dem zu tun wie es in D erlaubt ist und die gleichnamige Disziplin beim BDS heißt. So wie ich das verstanden habe schießt man nacheinander mit 3 verschiedenen Waffenarten die vor einem auf den Tisch liegen und die Ergebnisse werden zusammengerechnet. Der Name musste wahrscheinlich aber cool klingen wie das amerikanische Vorbild.
  17. Bitte um kurze Erläuterungen ggf. auch per PN.
  18. Ok, falsch ausgedrückt, zum SPORTLICHEN schießen dürfen keine nach §6 AWaffV ausgeschlossenen Schusswaffen verwendet werden. Natürlich darf der Jäger mit seiner Waffe auf dem Schießstand schießen ein ist dann aber kein sportliches Schießen als Sportschütze nach Sportordnung/Disziplin. Bei einem Schießsportverband sind solche Waffen natürlich tabu und deshalb auf Seite 1 der Sportordnung aufgeführt. Es gibt halt aber nicht nur Sportschützen...
  19. Was ist damit? Natürlich hängt das von deinem Bedürfnis ab ob du solche Waffen nutzen darfst oder nicht.
  20. Ich glaube wir belassen es hierbei. Alles andere artet dann gerne in Off Topic oder persönlichen und moralischen Wertungen aus. Es sind die gängigen § genannt worden, die die Möglichkeiten einschränken. Wir haben schon recht viele Einschränkungen in D. Man kann sich das bisschen was noch bleibt aufgrund moralischer Bedenken auch noch zerreden aus Angst, es könnte irgendwem sauer aufstoßen und weitere Verbote anfeuern. Machen wir uns nichts vor, das wird früher oder später eh passieren, die Frage ist wie man die Zeit dahin noch nutzt. Ich nehme das was hier im Faden geschrieben wurde und überlege mir zu gegebener Zeit ob und in welchem Umfang ich mögliche Schießübungen "außerhalb einer Sportordnung" mache.
  21. Doch, es gibt auch noch den §9 AWaffV. Der schränkt genauso ein wie der §7 AWaffV. Die angedachten Schießübungen werden durch den §7 AWaffV nicht tangiert. Es wird auch im BDS IPSC Sporthandbuch auf den § Bezug genommen, darin sind die Unterscheidungen zwischen dem deutschen und internationalen IPSC Regelwerk begründet (kein schießen im Laufen, durchsichtige Barrikaden etc.) Ich habe den §7 lediglich zum ausschließen des "kampfmäßigen Schießens" und des Verteidigungsschießen genutzt, da in diesem § festgelegt ist wann KEIN sportliches schießen vorliegt. Wenn ich mich innerhalb dieser Grenzen bewege und das tue ich mit dem Bill drill, 1 reload 1 etc dann sind das keine Elemente die vom sportlichen schießen ausgeschlossen wird. Also in D legal. Jetzt mache ich einfach den Umweg als Jäger und sage, ich brauche keine Sportordnung dafür, ich kann trainieren wie ich will. Lediglich das wechseln der Waffen (Transition) ist nicht eindeutig, da dies dem kampfmäßigen Schießen zugeordnet werden könnte und sollte besser weggelassen werden. Somit sollte das sauber sein oder übersehe ich in der Argumentation etwas?
  22. Es geht rein um die rechtliche Sichtweise. Das muss rechtlich sauber sein und ich versuche gerade mögliche Fallen zu finden und zwar welche die in Gesetzen niedergeschrieben sind, nicht irgendwelche Standordnungen auf DSB Ständen und irgendeinen Verbandsquatsch. Deshalb liegt bei der Überlegung immer das Bedürfnis Jäger zugrunde. Es gibt kommerzielle Stände in D da gibt's keine Einschränkungen diesbezüglich, der Standbetreiber muss auch kein Verein sein, sondern kann auch eine GmbH sein. Die Sicherheit etc. muss natürlich zu jeder Zeit gegeben sein.
  23. @Kreppel Interessante Denkweisen. Eventuell sollten wir um das ganze nicht zu sehr zu verkomplizieren davon ausgehen, das alle genutzten Waffen (egal ob Pistole oder Gewehr) Jagdwaffen im Sinne des WaffG sind. Da gibt das alles mit Holster ja/nein welcher Verband/Disziplin alles nicht, auch §6 AWaffV greift hier nicht. Das Schießen fände auf einem mehrdistanzfähigen, kommerziellen Schießstand statt. Welcher § aus welchem Gesetz hindert mich daran, die o.g. Übungen legal zu schießen. Der §9 AWaffV ist etwas unglücklich formuliert, er schreibt "in der jagdlichen Ausbildung, oder". Nach deiner Lesart dürfte der Jäger auf dem Schießstand nach bestehen des JS nicht mehr jagdlich schießen...
  24. Das mit dem Verhandeln war absichtlich un Anführungszeichen, er soll seine Behörde auf die nicht nötige Blockierung hinweisen. Ob man Erbwaffen schießen darf habe ich keine Ahnung. Als Wiederlader sollte der Munitionserwerb zumindest kein Problem sein.
  25. Normalerweise muss für einen EWB Inhaber die Erbwaffen nicht blockiert werden. Also Waffe auf die Erben WBK eintragen lassen und über die nötige Blockierung nochmal "verhandeln". Wenn du regelmäßig damit schießen willst dann auf deine normale Grüne WBK dann aber Bedürfnis und Kontigente etc wie du schon gesagt hast.
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