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heinzaushh

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  1. @Elo Für mich musst du nicht argumentieren, ich sehe es anders und das wird bis zu einer weiteren Erläuterung oder Präzisierung seitens der Behörden, Gerichte oder des Gesetzgebers so bleiben. Dabei geht es mir nicht um die Schlüsselaufbewahrung an sich- das sehe ich seit Jahren nicht anders wie jetzt richterlich bestätigt. Mir geht es einzig und allein um die jetzt damit verbundenen, unklaren Aussagen von Behördenseite und die damit für mich offenen Fragen.
  2. Und? Auch er interpretiert ungelegte Eier wie wir alle hier, nicht mehr und nicht weniger. Schlaue Schnakke muss nicht grundsätzlich überzeugen oder richtig sein.
  3. Siehst, genau das interpretiere ich anders, und nu? B ist gleich B, als Altbestand erlaubt, Sicherheitsstufe ist gleich. Aber - ich lese es so das auch der "Schlüssel B Schrank" in meinem Beispiel Altbestand sein muss. Diese unterschiedlichen Ansichten werden wir hier nicht klären können, ob Oberschlau, Hobbyjurist oder keines von beiden. Trotzdem bleibt (zumindest für mich) weiterhin die Frage Schlüssel und Waffen versus Schlüssel oder Waffen ohne belastbare Antwort.
  4. Das Urteil wird auch ausserhalb "der beiden" Bundesländer Eingang in die Rechtsfindung haben- insofern sollte man seine Schlüsselaufbewahrung durchaus mal überdenken und sich insbesondere bei Kontrollen der Aufbewahrung überlegen was man zum besten gibt. Natürlich kann man diskutieren, ob das dann Sinn macht und wer als letzter lacht ist eine Frage die sich jeder selbst stellen muss....
  5. Es geht hier um einen "Schlüsseltresor", nicht um grundsätzliche Änderungen der Waffenaufbewahrung. Insofern back to topic please.
  6. Seh im seine Überheblichkeit nach, man gewöhnt sich dran.
  7. Hatten wir schon, landesweit allerdings noch nicht in NRW.
  8. Wäre nicht schlecht das Bundesland zu erwähnen und sicherlich wird es Landes - und Bundesweit umgesetzt, reine Frage der Zeit.
  9. Nach wie vor kann man die Hartmann Story glauben oder nicht. Ich kaufe bei demjenigen der mir das bietet was ich suche und den dazu preiswerten (!) Preis ausruft. Leute, kauft bloss keine SDs oder NSG Vorsätze, die SDNSG Hersteller haben Lobbyarbeit zur letzten Gesetzesänderung betrieben und ziehen euch das Geld aus der Tasche! Gibts eigentlich ne Magazinmafia?
  10. Jetzt bitte nicht wieder die nächste Tresormafia Geschichte, ich kann den Blödsinn nicht mehr hören. Marktwirtschaft, hätte ich eine Tresorfirma und würde die Zeichen erkennen wüsste ich was ich entwickel und jetzt anbiete......
  11. Keine Frage, allerdings wird es im Falle der Überprüfung recht real real....... Man kann drüber lamentieren, Gründe suchen und feststellen das es Blödsinn ist- allerdings gibts für Waffenbesitzer nur zwei Möglichkeiten, ignorieren und auf Glück hoffen oder mitmachen. Von "Entbürokratisierung" wird gern gesprochen, real ist D davon mehr wie weit entfernt, in allen Bereichen. Ebenso verhält es sich mit der "Digitalisierung" - viel reden, nichts tun. Ich war vor kurzem in Estland- das macht allen vor wie einfach es sein könnte, wenn man denn auch wollte.
  12. Seit dem Urteil war klar was demnächst gut verkauft werden kann..... Eher erstaunlich das noch keiner was im Angebot hat.
  13. Nach meiner Lesart : ja, da gleiche Klassifizierung wie der erlaubte Altbesitz B.
  14. Das sind hier Einzelmeinungen, der grosse Teil wird diese Schreiben wie auch das Merkblatt richtigerweise ernst nehmen. Ob berechtigt oder unberechtigt wird WO eh nicht klären können.
  15. Stimmt, mein Fehler. MT80 sprach davon das ein (vermutliches) Schreiben des LKA eingestellt sei. Sorry. Da habe ich andere Erfahrung, Versuch macht kluch. Dafür wäre jedoch eine eindeutige Quelle von Nöten.
  16. Das Ding ist nicht vom Himmel gefallen, sondern offensichtlich durch eine waffenrechtlich zuständige Behörde publiziert worden. Ist jetzt nicht schwer sich zu überlegen wer erster Ansprechpartner wäre. Laut Astanase ist auch das LKA Schreiben hier zu finden, auch da nicht schwer zu beantworten wer Ansprechpartner wäre. Ich finde es leider nicht, sonst hätte ich einen Adressat für meine Frage.
  17. Genauso ist es, insbesondere ändert Fettschrift auch nichts daran. Man wird bis zu einer evtl. Klarstellung abwarten müssen, ansonsten bleibt es bei Vermutungen und Interpretationen.
  18. Rechtssicherheit sollte man verlangen können, auch wenn es schwer ist.
  19. Eure Argumentation ist sicherlich richtig, aber ebenso steht das Merkblatt im Raum. Dieses spricht eindeutig von "oder", ob das nun sinnvoll, hirnrissig, unlogisch oder sonstwas ist. Die Behörde (n) richten sich eher nach einem Merkblatt, weniger nach Interpretationen in einem Online Forum. Ich bin da völlig bei euch, es ist keinerlei persönlicher Angriff oder sonstwas, aber für mich zählt das was ich da lese. Wenn es nicht so gemeint ist sollte es von offizieller Stelle vernünftig formuliert werden- von wem auch immer. Merkblätter werden auch von Gerichten in die Verfahren einbezogen, ich hab vor Gericht schon genug "Blödsinn" erlebt. Wenn der Richter, Staatsanwalt oder Behördenvertreter gut drauf ist wird er auf die deutsche Sprache verweisen, ebenso auf die Bedeutung des Wortes "oder"-fertig, Drops gelutscht, erste Instanz durch und mächtig Ärger sowie Kosten an der Backe. Im Bereich der Waffenräume und deren Anforderungen gibt es ähnliche Irritationen durch unsaubere "Merkblätter" die willkürliche Interpretationen zulassen.
  20. Wenn man es so lesen möchte, ansonsten, Nein, du kannst Waffen oder den Schlüssel reintun.
  21. Das legt neuerdings eine Waffenrechtlich zuständige Behörde fest? Verwahrung in gleichwertigen Klassifizierten Behältnis in welchem auch die Waffen sind (wie bei Altbesitz gemeldet), daran ändert auch dieses Schreiben zunächst nichts. Es bleibt dabei, es ist wie das gesamte WaffG (und zig andere) handwerklich unter aller Kanone zusammengeschustert und mit der Möglichkeit jedweder Interpretation für jede Situation negativ für den "LWB" anwendbar.
  22. Bonne chance! Wäre aber nicht schlecht wenn es einer durchzieht und ein Urteil erreicht (wie auch immer es lautet), bis zu einer eindeutigen Formulierung des Gesetzgebers wird es vermutlich sehr viel länger dauern. Allerdings sehe ich hier klar die Vergleichbarkeit zum Altbesitz Behältnis, mit der Duldung der weiteren Verwendung ist es für mich gleichwertig im Sinne des Gesetzgebers. Die Begründung liefert das Wort "oder" im Merkblatt.
  23. Das einseitige Schreiben war ein paar Seiten vorher bereits hier eingestellt. Für mich ist nicht ersichtlich das dieses Schreiben ("Merkblatt") vom LKA sein soll. Im allgemeinen sind derartige Schreiben an untergeordnete Behörden und Dienststellen eindeutig erkenntlich.
  24. Logisch weitergedacht zählt ein Schlüssel somit eine Waffe. Auch nicht so richtig schlüssig, würde aber im echten Altbesitz B/A bedeuten das auch dort die Aufbewahrung Waffe und Schlüssel möglich ist.
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